1,28 Bil­lio­nen Euro für EU-För­­der­­pe­ri­ode von 2021 bis 2027

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Die EU-Kom­­mis­­sion hat eine neue, moderne und fokus­sierte Haus­halts­pla­nung für den Zeit­raum von 2021 bis 2027 vor­ge­legt, die eng an den poli­ti­schen Prio­ri­tä­ten aus­ge­rich­tet ist. Sie erfüllt die posi­tive Agenda mit Leben, die Prä­si­dent Jun­cker am 14. Sep­tem­ber 2016 in sei­ner Rede zur Lage der Union vor­ge­zeich­net hat und die von den Staats- und Regie­rungs­chefs der 27 Mit­glied­staa­ten am 16. Sep­tem­ber 2016 in Bra­tis­lava und in der Erklä­rung von Rom vom 25. März 2017 ver­ein­bart wurde.

In der vor­ge­schla­ge­nen Haus­halts­pla­nung wer­den neue Instru­mente mit moder­ni­sier­ten Pro­gram­men kom­bi­niert. Auf diese Weise kön­nen die Prio­ri­tä­ten der Euro­päi­schen Union effi­zi­ent umge­setzt und neue Her­aus­for­de­run­gen bewäl­tigt wer­den. Der Ent­wurf für eine „Union, die schützt, stärkt und ver­tei­digt” sieht ins­ge­samt ein Bud­get von 1,28 Bil­lio­nen Euro vor.

Es ist der erste Vor­schlag für eine EU der 27 und soll eine Ant­wort auf die ent­ste­hende Lücke durch das Aus­schei­den des Ver­ei­nig­ten König­reichs geben. Finan­ziert wer­den sol­len Vor­ha­ben und Pro­jekte, die „Euro­päi­schen Mehr­wert“ lie­fern, bei denen gemein­sa­mes Han­deln mehr Wert gegen­über allei­ni­gem natio­na­lem Han­deln schafft.

Mit den Vor­schlä­gen der Kom­mis­sion wird der Haus­halt gänz­lich an der posi­ti­ven Agenda der Euro­päi­schen Union für die Zeit nach 2020 aus­ge­rich­tet. Die Vor­schläge basie­ren auf einer rigo­ro­sen Prü­fung, wel­che Mit­tel für das Errei­chen der Ziele der Euro­päi­schen Union erfor­der­lich sind, wie effi­zi­ent die Aus­ga­ben in jedem ein­zel­nen Bereich sind und wel­cher Mehr­wert damit erzielt wird. Im Ergeb­nis schlägt die Kom­mis­sion ein prag­ma­ti­sches Kon­zept vor, bei dem neue und bestehende Prio­ri­tä­ten ange­mes­sen unter­stützt wer­den, zugleich aber auch dem durch den EU-Aus­­­tritt des Ver­ei­nig­ten König­reichs beding­ten Fehl­be­trag bei den natio­na­len Bei­trä­gen Rech­nung getra­gen wird.

Im Ver­gleich zum bestehen­den Haus­halt der EU 28 Mit­glieds­staa­ten beträgt der neue Ent­wurf eine Stei­ge­rung von 30,55 %. Hier­von wer­den ins­be­son­dere auch KMUs aktiv pro­fi­tie­ren.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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