Neue Richtlinie des Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Förderung innovativer KMU zu den Themen „Elektroniksysteme und Elektromobilität“ im Rahmen des Förderprogramms „IKT 2020”
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt das Ziel, das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken, sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Förderprogramms “IKT 2020” in den beiden Gebieten Elektroniksysteme und Elektromobilität attraktiv zu fördern. Die Bekanntmachung adressiert innerhalb der beiden Gebiete Elektroniksysteme und Elektromobilität ein breites Themenspektrum. KMU sind innerhalb dieser Bereiche vielfach erfolgreich – zum Beispiel in der Sensorik, der Aktorik, der Aufbau- und Verbindungstechnik, bei Komponenten und in der Systemintegration. Mit ihrem Beitrag haben KMU einen entscheidenden Anteil daran, dass Deutschland in den Elektronikanwenderbranchen wie der Industrieautomatisierung, der intelligenten Mobilität, der Medizintechnik und der Energietechnik weltweit wettbewerbsfähig ist. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Die Fördermaßnahme ist Teil der neuen Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung www.hightech-strategie.de und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU “Vorfahrt für den Mittelstand”. Sie stärkt die Position von KMU in Deutschland in der Schlüsseltechnologie Mikroelektronik und soll über KMU-getriebene Innovationen dazu beitragen, die Rolle Deutschlands als Leitanbieter in der Elektromobilität auszubauen.
1. Zuwendungszweck
KMU bilden eine tragende Säule der deutschen Wirtschaft und sind heute in technologischen Wertschöpfungsketten vom Zulieferer bis zum Systemhersteller vertreten. Sie sind oft hochspezialisiert und interdisziplinär vernetzt, wichtige Partner in Innovations- und Wertschöpfungsketten und somit Treiber des technischen Fortschritts.
KMU besitzen günstige Voraussetzungen, um schnell auf technische Entwicklungen und Marktpotentiale zu reagieren und Forschungsergebnisse in neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen umzusetzen. Gleichzeitig können gerade KMU von einer Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen profitieren, indem sie Zugang zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen erhalten und diese über Technologietransfer in ihre eigenen Aktivitäten einbringen. In der Elektroindustrie werden heute typischerweise etwa 10 % des Umsatzes für Forschung und Entwicklung aufgebracht (ZVEI), in der Mikroelektronik liegt dieser Anteil noch höher. In der Elektromobilität und der Automobilindustrie insgesamt arbeiten viele KMU in engen Innovationspartnerschaften, die hohe Anforderungen an die Effizienz und Geschwindigkeit von Entwicklungsprozessen stellen.
Daher gilt es, besonders innovative KMU in F&E in den Bereichen Elektroniksysteme und Elektromobilität zu stärken. Die Elektronik ist eine der wichtigsten Schlüsseltechnologien für Innovationen und eine Grundlage der Digitalisierung unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Die Elektromobilität liefert einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Emissionen und ist dabei gleichzeitig ein Wachstumsmarkt von hoher wirtschaftlicher Bedeutung.
Ziel dieser Maßnahme ist es, innovative KMU dabei zu unterstützen, Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus weiterzuentwickeln, Innovationsvorsprünge zu sichern und Marktchancen in den Bereichen Elektroniksysteme und Elektromobilität zu nutzen.
Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der KMU in Deutschland. Sie sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der F&E angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern Elektroniksysteme und / oder Elektromobilität, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Wesentliches Ziel der Förderung ist eine Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Dies soll auch dadurch erreicht werden, dass der Transfer von Forschungsergebnissen aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung beschleunigt wird.
Es wird ein breites Themenspektrum adressiert. Förderung kann für jedes F&E‑Vorhaben mit Schwerpunkt im Bereich der “Elektroniksysteme” beantragt werden, das ein im Rahmenprogramm der Bundesregierung für F&E von 2016 bis 2020 „Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung“ genanntes Anwendungsfeld der (Mikro-)Elektronik adressiert. Hierzu zählen unter anderem der Maschinen- und Anlagenbau, die Automatisierungstechnik, die Elektroindustrie, die IKT-Wirtschaft, die Medizintechnik sowie der Automobilbau inklusive des automatisierten Fahrens. Im Themenfeld Elektromobilität sind F&E‑Arbeiten in folgenden Bereichen förderfähig, sofern sie erhebliche Fortschritte in Leistung, Energieeffizienz, Funktionalität oder bei der Ersparnis von Kosten ermöglichen:
Beiträge zu neuartigen Fahrzeugkonzepten, Antriebssysteme, elektronische Fahrzeugkomponenten und ‑systeme inklusive Leistungselektronik sowie funktionsintegrierte und / oder modulare Komponenten für die Elektromobilität. Sowohl im Bereich Elektroniksysteme als auch im Bereich Elektromobilität sind folgende Vorhaben förderfähig:
- Einzelvorhaben eines KMU sowie
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen. Das Vorhaben muß durch ein KMU initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung soll den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls der Nutzen und die Verwertung. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Verbund ist in der Projektskizze zu erläutern.
Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind:
- KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Mittelständische Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
- Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und / oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko und den Stand der Technik deutlich übertreffen. In den Vorhaben muß mindestens einer der in Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) genannten F&E‑Aspekte als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen die Grundlage für weiterführende Innovationsprozesse bei KMU legen. Die angestrebten Ergebnisse sollen vorrangig KMU zugutekommen.
Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, deren Ergebnisse für die Dauer der Aktualität in der Bundesrepublik Deutschland verwertet werden und die so den Bildungs‑, Wissenschafts‑, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und weiter ausbauen. Eine zusätzliche Nutzung der Projektergebnisse im EWR oder der Schweiz ist nicht eingeschränkt. Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren angelegt.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit der themenoffenen EU-Initiative Eurostars vertraut machen, die kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der europäischen Zusammenarbeit in Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben von einer europäischen Kooperation profitieren könnte und damit die Beantragung einer Förderung in Eurostars sinnvoll ist.
Bei Verbundvorhaben ist von den Partnern ein Verbundkoordinator zu benennen sowie die geplante Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muß eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muß den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen läßt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.