50% Zuschuss zur Wei­ter­ent­wick­lung des Soft­ware­sys­tems BaSys 4.0

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

1.    För­der­ziel

Die Wirt­schaft steht an der Schwelle zur 4. indus­tri­el­len Revo­lu­tion. Eine wach­sende Dyna­mik der Märkte, wach­sende glo­bale Kon­kur­renz, stei­gende Vari­an­ten­zah­len und die zuneh­mende Nach­frage nach kun­den­in­di­vi­du­el­len Pro­duk­ten bis hin zur Los­größe Eins sind die der­zei­ti­gen und künf­ti­gen öko­no­mi­schen Her­aus­for­de­run­gen. Damit sich Unter­neh­men erfolg­reich behaup­ten bzw. posi­tio­nie­ren kön­nen, sind die mög­lichst weit­rei­chende Digi­ta­li­sie­rung und Ver­net­zung der Pro­zesse nicht nur Vor­aus­set­zung für Fle­xi­bi­li­tät, Pro­duk­ti­vi­tät und Wirt­schaft­lich­keit, son­dern eröff­nen zusätz­lich Poten­zial für neue Geschäfts­mo­delle auf der Basis soft­ware­na­her Dienst­leis­tun­gen oder Soft­wa­re­ser­vices. Infor­­ma­­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien (IKT) gel­ten dabei als Schlüs­sel­tech­no­lo­gien für Indus­trie 4.0 und sind glei­cher­ma­ßen Trei­ber für die Digi­ta­li­sie­rung in Han­del, Gewerbe oder Dienst­leis­tungs­sek­tor.

Wäh­rend die Digi­ta­li­sie­rung von Geschäfts­pro­zes­sen in Han­del und Wirt­schaft in den letz­ten Jah­ren bereits weit­ge­hend umge­setzt wurde, konn­ten in der Ver­gan­gen­heit bei der Digi­ta­li­sie­rung von Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen meist nur Indi­vi­du­al­lö­sun­gen eta­bliert wer­den. Es fehlt oft die durch­gän­gige Ver­net­zung von digi­ta­li­sier­ten Geschäfts- und Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen. In der Folge fällt es vie­len Unter­neh­men schwer, sich auf zuneh­mend varia­ble Pro­duk­ti­ons­pro­zesse und hete­ro­gene Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sys­teme ein­zu­stel­len. Die bestehende Viel­falt einer zuneh­men­den Zahl von digi­ta­li­sier­ten Maschi­­nen- und Anla­gen­kom­po­nen­ten hat eine Kom­ple­xi­tät zur Folge, die unwirt­schaft­lich ist und die gefor­derte Fle­xi­bi­li­tät ein­schränkt. Damit feh­len ent­schei­dende Vor­aus­set­zun­gen für eine durch­gän­gige Ver­net­zung von digi­ta­li­sier­ten Geschäfts- und Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen, was ein Inno­va­ti­ons­hemm­nis dar­stellt. Durch inno­va­tive tech­no­lo­gie­of­fene und inter­ope­ra­ble IT-Lösun­­gen besteht jedoch die Chance, ein hohes Wert­schöp­fungs­po­ten­zial zu rea­li­sie­ren.

Der aktu­elle Stand der Tech­nik bei der Nut­zung von IKT für Indus­trie 4.0 zeigt den Bedarf nach einer Unter­stüt­zung von Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen durch deren umfas­sende, inter­ope­ra­ble und adap­tive Ver­knüp­fung von ein­ge­bet­te­ten IT-Sys­­te­­men mit­ein­an­der und mit Pro­duk­ti­ons­steue­rungs­sys­te­men.

Um dies mit brei­ter Wir­kung über Unter­neh­mens­gren­zen hin­weg zu errei­chen, wer­den in der Pra­xis stan­dar­di­sierte bzw. auto­ma­ti­sierte und mög­lichst ein­fach in eta­blierte Stan­dards über­führ­bare Daten­for­mate, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­to­kolle, Daten‑, Pro­­zess- oder Archi­tek­tur­mo­delle bzw. ‑beschrei­bun­gen etc. benö­tigt. Kern der meis­ten indus­trie­na­hen IKT-Sof­t­­wa­re­­pro­­jekte ist daher die Har­mo­ni­sie­rung von Schnitt­stel­len, um die essen­zi­elle Inter­ope­ra­bi­li­tät zwi­schen Maschi­nen, Gerä­ten, Auto­­ma­­ti­­sie­rungs- und Soft­ware­kom­po­nen­ten her­stel­len zu kön­nen. Als Archi­tek­tur für Indus­trie 4.0 hat sich RAMI 4.0 eta­bliert. All dies sind Her­aus­for­de­run­gen für die durch­gän­gige fle­xi­ble Pro­duk­tion als Kern der meis­ten Wert­schöp­fungs­ket­ten. Bei deren Rea­li­sie­rung sind vor allem für kleine und mitt­lere Unter­neh­men (KMU) jedoch die Umset­zungs­hür­den wegen des damit ver­bun­de­nen Ent­wick­lungs­ri­si­kos und Auf­wan­des beson­ders hoch.

Ziel die­ser Bekannt­ma­chung ist es, inno­va­tive Ent­wick­lun­gen auf der Grund­lage des tech­no­lo­gie­of­fe­nen und auf RAMI 4.0 auf­bau­en­den Basis­sys­tems 4.0 (BaSys 4.0) zu för­dern, die ent­lang der gesam­ten Wert­schöp­fungs­kette durch die Nut­zung intel­li­gen­ter Daten Mehr­wert gene­rie­ren, nutz­bar machen und neue bis­her nicht genutzte Poten­ziale erschlie­ßen. Dabei ste­hen die Ent­wick­lung von gene­ri­schen Metho­den und tech­ni­schen Lösun­gen zur Redu­zie­rung von indi­vi­du­el­len Lösun­gen bei der Ver­net­zung bzw. Kopp­lung von Pro­duk­ti­ons­sys­te­men mit Soft­ware­sys­te­men sowie bei der Daten- und Anwen­dungs­in­te­gra­tion im Vor­der­grund. Die För­de­rung in die­ser Maß­nahme adres­siert Pro­jekte, die einer­seits auf der kon­se­quen­ten Anwen­dung des Stan­des der Tech­nik von BaSys 4.0 grund­sätz­lich für die Indus­trie geeig­ne­ter IKT-Tech­­no­­lo­­gien, Anwen­dun­gen, Kom­po­nen­ten, Soft­ware­sys­teme und Stan­dards basie­ren und ande­rer­seits auf der bran­chen­spe­zi­fi­schen Wei­ter­ent­wick­lung der vor­ge­nann­ten tech­ni­schen Basis auf­set­zen. Beson­ders für KMU hat dabei die Erschlie­ßung des Digi­ta­li­sie­rungs­po­ten­zi­als in den KMU und deren soft­ware­tech­nisch stan­dard­kon­forme Aus­rich­tung eine große Bedeu­tung, weil dies die Vor­aus­set­zung für IKT-basie­­rende unter­neh­mens­über­grei­fende Wert­schöp­fungs­ket­ten ist. Damit wird der Aus­bau des Tech­­no­­lo­­gie- und Wett­be­werbs­vor­sprungs im Bereich Indus­trie 4.0 am For­­schungs- und Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land vor­an­ge­trie­ben.

2.     Gegen­stand der För­de­rung

Gegen­stand der För­de­rung sind anwen­dungs­ge­trie­bene indus­tri­elle For­­schungs- und vor­wett­be­werb­li­che Ent­wick­lungs­vor­ha­ben, die Kon­zepte und Tech­no­lo­gien von BaSys 4.02ver­wen­den, einen bran­chen­spe­zi­fi­schen Bei­trag zur Wei­ter­ent­wick­lung und Erwei­te­rung von BaSys 4.0‑Komponenten lie­fern und dar­über hin­aus einen Bei­trag zur Ver­breitung der oben genann­ten Tech­no­lo­gie in der indus­tri­el­len Anwen­dung leis­ten.

BaSys 4.0 ist ein platt­form­un­ab­hän­gi­ges modu­la­res Soft­ware­sys­tem, das dem Refe­renz­ar­chi­tek­tur­mo­dell RAMI 4.0 (Refe­renz­ar­chi­tek­tur­mo­dell Indus­trie 4.0), den Kon­zep­ten der Ver­wal­tungs­schale sowie Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stan­dards wie z. B. OPC-UA (Open Plat­form Com­mu­ni­ca­ti­ons Uni­fied Archi­tec­ture) ent­spricht und fol­gende Kom­po­nen­ten ent­hält:

  • Appli­ka­ti­ons­um­ge­bung mit bei­spiel­haf­ten typi­schen Indus­trie 4.0‑Komponenten, die wie­derum stan­dar­di­sierte Schnitt­stel­len zu typi­schen Sof­t­­ware-Diens­­ten (Basis-Dienste) auf­wei­sen
  • Typi­sche Basis-Dienste (Middleware‑, Echtzeit‑, Sta­­tus-Dienste, lokale Dienste)

Dabei wer­den als Wei­ter­ent­wick­lung oder Erwei­te­rung die Schaf­fung von kom­pa­ti­blen Indus­trie 4.0‑Komponenten betrach­tet, die bis­her nicht inner­halb der BaSys 4.0‑Referenzarchitektur bzw. den Demons­tra­to­ren des gleich­na­mi­gen Pro­jek­tes umge­setzt und eva­lu­iert wur­den und daher zur Diver­si­fi­zie­rung geeig­net sind. Aus­füh­rungs­for­men kön­nen platt­form­un­ab­hän­gige ergän­zende Soft­ware­kom­po­nen­ten, ‑lösun­gen oder ‑dienste sein.

Inner­halb des zuvor genann­ten tech­ni­schen Rah­mens wird ein brei­tes The­men­spek­trum adres­siert: Geför­dert wer­den die Ent­wick­lung oder Erpro­bung der oben genann­ten Tech­no­lo­gie­ba­sis sowie deren Wei­ter­ent­wick­lung, die Ent­wick­lung inno­va­ti­ver Sys­tem­an­sätze sowie die Ent­wick­lung dar­auf basie­ren­der digi­ta­ler Dienst­leis­tun­gen.

Geför­dert wer­den For­­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben für Indus­trie 4.0 vor­ran­gig mit fol­gen­den Inhal­ten:

  • Unter­neh­mens­über­grei­fende Inter­ope­ra­bi­li­tät und Adap­ti­vi­tät
  • Inte­gra­tion von pro­duk­ti­ons­re­le­van­ter Sen­so­rik oder Steue­run­gen von Maschi­nen, Anla­gen oder Robo­tik (inklu­sive Trans­port­ro­bo­tik)
  • Nach­rüs­tung älte­rer Bestands­sys­teme mit Sen­­so­ri­k/­­Cy­­ber-Phy­­si­­cal Sys­tems und Anbin­dung an IT-Sys­­teme
  • Ganz­heit­li­che Daten­nut­zung, Anwendungs‑, Daten- und Sys­tem­in­te­gra­tion
  • Inter­ope­ra­ble adap­tive Pro­zess­pla­nung, ‑opti­mie­rung und ‑steue­rung in Ver­bin­dung mit typi­scher Busi­­ness-Sof­t­­ware (ERP, MES, PLM, Pla­nungs­sys­teme usw.)
  • Fle­xi­bles auto­ma­ti­sier­tes Matching/​​Transformation von Daten- und Pro­zess­mo­del­len durch Adap­ter, Kon­nek­to­ren, Bridges usw.
  • Ver­läss­lich­keit von Indus­trie 4.0‑Systemen (z. B. Soft­ware­qua­li­tät und ‑sicher­heit, Ver­trau­ens­wür­dig­keit, Aktua­li­sier­bar­keit)
  • Schaf­fung intui­ti­ver Mensch-Maschi­­nen-Inter­ak­­ti­ons-Mecha­­nis­­men zur Bedie­nung und ins­be­son­dere Kon­fi­gu­ra­tion und Sys­tem­an­pas­sung bei sich ändern­den Auf­­­trags- oder Pro­duk­ti­ons­be­din­gun­gen
  • Digi­ta­li­sie­rung und Ver­knüp­fung von Geschäfts- und Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen

Die Lösun­gen kön­nen in einem brei­ten Spek­trum von Anwen­dungs­fel­dern und Bran­chen zur Anwen­dung kom­men, etwa: Fahr­zeug­bau, Maschi­nen­bau und Auto­ma­ti­sie­rung, Mon­tage und Fer­ti­gung – ins­be­son­dere Klein­se­ri­en­fer­ti­gung, Pro­­duk­­ti­ons- und Trans­port­lo­gis­tik, IKT-Wir­t­­schaft sowie Soft­wa­re­ser­vices für digi­tale Dienst­leis­tun­gen zu allen vor­ge­nann­ten Anwen­dungs­fel­dern.

3.    Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind Ver­bünde aus Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft, Hoch­schu­len bzw. außer­uni­ver­si­tä­ren For­schungs­ein­rich­tun­gen. Die Ein­bin­dung von KMU sind aus­drück­lich bei der Abtrag­stel­lung gewünscht. Dar­über hin­aus sind nach natio­na­len Vor­ga­ben mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men antrags­be­rech­tigt, wenn sie ein­schließ­lich ver­bun­de­ner oder Part­ner­un­ter­neh­men zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung eine Größe von 1 000 Mit­ar­bei­tern und einen Jah­res­um­satz von 100 Mil­lio­nen Euro nicht über­schrei­ten.

For­schungs­ein­rich­tun­gen, die von Bund und/​​oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kann neben ihrer insti­tu­tio­nel­len För­de­rung nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Pro­jekt­för­de­rung für ihre zusätz­li­chen pro­jekt­be­ding­ten Aus­ga­ben bezie­hungs­weise Kos­ten bewil­ligt wer­den.

4.    Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung mit bis zu 50% bezu­schusst gewährt. Die För­de­rung eines Vor­ha­bens ist in der Regel auf einen Zeit­raum von zwei Jah­ren ange­legt und ist die För­der­summe von 750 000 Euro nicht zu über­schrei­ten. Der För­der­an­teil des/​​der KMU muss 50 % der gesam­ten För­der­summe in einem Ver­bund­vor­ha­ben betra­gen.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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