Baden-Württemberg fördert Beteiligungen für Innovationen im Rahmen der Forschungs- und Innovationsförderung
Axel Deilmann
Unternehmensberater
1. Ziel und Gegenstand
Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei Innovations- und Technologieprojekten im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Es können folgende, einem Vorhaben zurechenbare Kosten finanziert werden: Personal- und Materialkosten, externe F&E‑Kosten, Beratungskosten, Investitionen für Prototypen sowie Kosten für die Markteinführung (Marktforschung und Investitionen).
2. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Baden-Württemberg.
3. Voraussetzungen
Es muß ein schlüssiges Unternehmenskonzept sowie eine ausreichende Gesamtfinanzierung des Innovationsvorhabens vorliegen. Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie Sanierungen sind von der Finanzierung ausgeschlossen. Das Unternehmen darf sich nicht mehrheitlich im Besitz eines reinen Finanzinvestors befinden.
4. Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1 Mio. EUR. Im Einzelfall sind in Kooperation mit einer Hausbank auch Beteiligungen bis 2,5 Mio. EUR möglich. Die Laufzeit der Beteiligung liegt bei maximal 10 Jahren. Eine vorzeitige Rückzahlung gegen Agio ist möglich.
Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.