Bayern – Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten in Bayern. Anträge im Rahmen des ersten Förderaufrufs können ab dem 01.09.2017 gestellt werden. Unterstützt werden:
v die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) oder öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt) an neuen Standorten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie
v bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im ersten Aufruf:
v für Normalladepunkte bis einschließlich 22 kW: 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 3.000 EUR pro Ladepunkt
v für den Netzanschluß pro Standort: 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 5.000 EUR
v Die maximale Zuwendungssumme ist pro Antragsteller auf 100.000 EUR begrenzt.
Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.