Bund fördert über die KfW innovative Brennstoffzellenheizung mit bis zu 40% Zuschuß
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Der Bund fördert über die KfW die Erneuerung der Brennstoffzellenheizung mit einem Zuschuß von bis zu 40%. Bisher konnten nur private Hauseigentümer und Bauherren vom Investitionszuschuß profitieren. Das Programm steht nun seit dem 03. Juli 2017 auch gewerblichen und kommunalen Unternehmen offen. Dazu wurde die Förderung auf Nichtwohngebäude ausgeweitet.
Den Zuschuß gibt es für den Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen mit einer Leistung von 0,25 kW bis 5 kW in Wohngebäuden – und neu – nun auch in Nichtwohngebäuden und zwar sowohl im Neubau als auch bei einer energetischen Sanierung.
Neben privaten Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften sind nun auch Freiberufler, Unternehmen, Contracting-Geber, Kommunen, kommunale Unternehmen und Zweckverbände sowie gemeinnützige Organisationen und Kirchen antragsberechtigt.
Der mögliche Zuschuß beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten und richtet sich nach der elektrischen Leistung der Brennstoffzellenheizung. Die Basisförderung von 5.700 € wird je 100 Watt um weitere 450 € aufgestockt. Bei einer maximal 40-%-Förderung ohne Abzug weiterer Beihilfen entspricht das einem Zuschuss von mindestens 7.050 € für ein Heizsystem mit 0,25 kW Leistung und maximal 28.200 € für eine 5 kW starke Anlage.
Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.