Corona-Förderung: Neue Überbrückungshilfen des Bundes und des Landes NRW für KMU sowie Selbstständige
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Diese Förderungen, welche als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden, können ab Freitag, den 10.07.2020 ausschließlich online bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt werden.
In diesem Falle, anders als bei der Corona Soforthilfe, können die Überbrückungsgelder der Bundes und das Überbrückungsgeld PLUS des Landes NRW ausschließlich über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer beantragt werden.
Als Berechnungsgrundlage dienen die Monate April + Mai 2020. In diesen beiden Monaten muss der Umsatz im Durchschnitt um mindestens 60% gegenüber April und Mai des Jahres 2019 eingebrochen sein. Die Gelder werden für die Monate Juni-August 2020 zur Auszahlung gebracht.
Anträge können nur in der Zeit vom 10.07.2020 bis 31.08.2020 online gestellt werden.
Die Überbrückungshilfe wurde verlängert bis zum 31.12.2020. Spätere Anträge werden nicht bearbeitet.
Hier finden Sie die entsprechenden Links mit den Antragsunterlagen:
www.land.nrw
www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe
www.wirtschaft.nrw PDF