Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) för­dert pri­vate Inves­to­ren, die neu aus­ge­ge­bene Geschäfts­an­teile an Start-up‘s erwer­ben.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Ziel und Gegen­stand:

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) för­dert pri­vate Inves­to­ren (ins­be­son­dere Busi­ness Angels), die neu aus­ge­ge­bene Geschäfts­an­teile an jun­gen, inno­va­ti­ven Unter­neh­men (Start-up‘s) erwer­ben.

Die För­de­rung erfolgt durch:

Ø einen Erwerbs­zu­schuss zum Inves­ti­ti­ons­zeit­punkt und
Ø einen Exit­zu­schuß als pau­schale Kom­pen­sa­tion der auf den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn zu ent­rich­ten­den Steu­ern.

Ziel ist es, für pri­vate Inves­to­ren Anreize zu schaf­fen, Unter­neh­men pri­va­tes Wag­nis­ka­pi­tal zur Ver­fü­gung zu stel­len und dadurch die Finan­zie­rungs­be­din­gun­gen jun­ger, inno­va­ti­ver Unter­neh­men zu ver­bes­sern.

Antrags­be­rech­tigte:

Ø Antrags­be­rech­tigt sind natür­li­che Per­so­nen, die neu aus­ge­ge­bene Anteile an einem inno­va­ti­ven, klei­nen Unter­neh­men gemäß KMU-Defi­­ni­­tion der EU erwer­ben oder die ihre Anteile an einem Unter­neh­men ver­äu­ßern, deren Erwerb bereits durch INVEST geför­dert wurde.
Ø Die natür­li­che Per­son kann sich im Rah­men des Erwerbs­zu­schus­ses einer Betei­li­gungs­ge­sell­schaft bedie­nen.

Vor­aus­set­zun­gen für den Erwerbs­zu­schuss:

Ø Das Unter­neh­men muß als Kapi­tal­ge­sell­schaft geführt oder gegrün­det wer­den, darf nicht älter als 7 Jahre sein und muß sei­nen Haupt­sitz in der EU haben.
Ø Das Unter­neh­men muß in einer inno­va­ti­ven Bran­che (IKT) wirt­schaft­lich aktiv sein.
Ø Der Inves­tor muß neu aus­ge­ge­bene Anteile im eige­nen Namen, auf eigene Rech­nung und von eige­nem Geld erwer­ben.
Ø Der Anteils­er­werb muß wirt­schaft­lich moti­viert sein, auf Grund­lage eines Busi­ness Plans erfol­gen und es ist eine rea­lis­ti­sche Aus­stiegs­stra­te­gie zu ver­fol­gen.
Ø Die Anteile müs­sen voll­um­fäng­lich an Chan­cen und Risi­ken betei­ligt sein.
Ø Zwi­schen dem Inves­tor und dem Unter­neh­men dür­fen keine risi­ko­min­dern­den Ver­ein­ba­run­gen geschlos­sen wer­den.
Ø Die Anteils­aus­gabe darf erst nach Antrag­stel­lung durch den Inves­tor erfol­gen. Bei Anteils­aus­gabe vor Bewil­li­gung trägt der Antrag­stel­ler das Risiko einer mög­li­chen Nicht­be­wil­li­gung.
Ø Die Betei­li­gung muß für min­des­tens 3 Jahre gehal­ten wer­den. Der Kauf­preis der Anteile muß min­des­tens 10.000 EURO betra­gen.
Ø Der Inves­tor oder eine ihm nahe­ste­hende Per­son darf nicht mit dem Unter­neh­men ver­bun­den sein.

Vor­aus­set­zun­gen für den Exit­zu­schuß:

Ø Das Unter­neh­men muß bereits durch Zah­lung eines Erwerbs­zu­schus­ses geför­dert wor­den sein.
Ø Die Anteile wer­den frü­hes­tens 3 Jahre und spä­tes­tens 10 Jahre nach Anteils­er­werb ver­äu­ßert.
Ø Der Gewinn aus der Ver­äu­ße­rung der Anteile muß min­des­tens 2.000 EUR betra­gen.
Ø Der Inves­tor muß eine natür­li­che Per­son sein, die auch den Erwerbs­zu­schuss für diese Anteile erhal­ten hat.

Art und Höhe der För­de­rung

Die För­de­rung erfolgt in Form eines Zuschus­ses. Die Höhe der För­de­rung beträgt:
Ø als Erwerbs­zu­schuss 20% des Aus­ga­be­prei­ses der Anteile. Je Inves­tor wer­den pro Kalen­der­jahr max. Betei­li­gun­gen bis zu einem Betrag von 500.000 EURO bezu­schußt, die max. För­der­summe beträgt 100.000 EURO.
Ø Je Unter­neh­men kön­nen Betei­li­gun­gen im Wert von bis zu 3 Mio. EURO pro Jahr bezu­schußt wer­den, die max. För­der­summe beträgt 600.000 EURO.
Ø als Exit­zu­schuß 25% des Gewinns aus der Ver­äu­ße­rung eines INVEST-Anteils. Der Exit­zu­schuß ist auf 80% des Aus­ga­be­prei­ses der erwor­be­nen INVEST-geför­­der­­ten Anteile begrenzt.

Deil­mann Busi­ness Con­sul­ting ist lang­jäh­rig auf die För­der­mit­tel­be­ra­tung von KMU spe­zia­li­siert. Wir haben bereits zahl­rei­che Pro­jekte mit Finan­zie­rungs­för­de­run­gen und Zuschüs­sen erfolg­reich beglei­tet. Durch unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen und unsere Erfah­rung in den Bean­tra­gungs­pro­zes­sen zeich­nen wir uns durch eine pro­fes­sio­nelle Ana­lyse, eine aus­ge­feilte Kon­zep­tion und eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung in der För­der­be­ra­tung aus.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

➦ Jetzt: För­der­mit­tel-Check für Ihr Unter­neh­men

Erhal­ten Sie mit uns einen Über­blick über Ihre För­der­mög­lich­kei­ten, wir bie­ten Ihnen kom­pe­tente Bera­tun­gen an. Unsere Exper­tise. Ihre Lösung.

Ihr För­der­mit­tel-Check