Das Ein­mal­eins der För­der­welt

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

För­der­pro­gramme rich­ten sich an Unter­neh­men unter­schied­lichs­ter Art. Ebenso viel­fäl­tig sind des­halb auch die wirt­schaft­li­che Lage und die vor­han­de­nen Sicher­hei­ten der Antrag­stel­ler. Bei För­der­dar­le­hen wer­den die Zins­sätze daher oft indi­vi­du­ell nach dem risi­ko­ge­rech­ten Zins­sys­tem (RGZS) fest­ge­legt.

Das risi­ko­ge­rechte Zins­sys­tem berück­sich­tigt die indi­vi­du­elle, wirt­schaft­li­che Situa­tion von Unter­neh­men.

Das risi­ko­ge­rechte Zins­sys­tem, kurz RGZS, berück­sich­tigt die wirt­schaft­li­che Situa­tion und die gestell­ten Sicher­hei­ten und macht För­der­dar­le­hen so auch für Unter­neh­men mit schwä­che­rer Boni­tät und /​​ oder Besi­che­rung zugäng­lich.

Fördermittel-Einmaleins

Zugleich bie­tet das RGZS den Haus­ban­ken einen Anreiz, mehr För­der­mit­tel an ihre Kun­den durch­zu­rei­chen. Eine Bean­tra­gung von För­der­dar­le­hen direkt bei den Ver­ga­be­stel­len ist nicht mög­lich, denn diese arbei­ten nach dem Haus­ban­ken­prin­zip. Ansprech­part­ner für Unter­neh­mer sind die Spar­kas­sen, Volks- und Raiff­ei­sen­ban­ken oder pri­vate Geschäfts­ban­ken, die auch die Kre­dite ver­wal­ten.

Durch die Anwen­dung des risi­ko­ge­rech­ten Zins­sys­tems unter Zuhil­fe­nahme von Rating­ver­fah­ren und ande­ren Klas­si­fi­zie­rungs­maß­nah­men kann die Haus­bank das Risiko eines Aus­falls aller­dings bes­ser kal­ku­lie­ren. Zudem pro­fi­tiert sie von dem Sys­tem, da ein Groß­teil der ver­an­schlag­ten Zin­sen an die Spar­kas­sen, Volks- und Raiff­ei­sen­ban­ken oder pri­va­ten Geschäfts­ban­ken fließt. Auf diese Weise ist eine gerechte Ver­tei­lung des Risi­kos mög­lich.

Die Fest­le­gung der Zins­höhe erfolgt dabei immer nach dem­sel­ben 3‑Schritte-Prin­­zip:

Schritt 1: Prü­fung der wirt­schaft­li­chen Situa­tion

Hier greift die Haus­bank zunächst auf die Ver­­­mö­­gens- und Ertrags­lage zurück. Sie ergibt sich aus den aktu­el­len Jah­res­ab­schlüs­sen, betriebs­wirt­schaft­li­chen Aus­wer­tun­gen oder Ein­­nah­­men-Über­­­schuß-Rech­nun­­gen.

Als wei­tere rele­vante Fak­to­ren zur Ein­schät­zung des Risi­kos, das mit der Kre­dit­ver­gabe an das antrag­stel­lende Unter­neh­men geknüpft ist, wer­den dane­ben die Erfah­rung der Geschäfts­füh­rung, der Markt­an­teil oder Ähn­li­ches in die Betrach­tung mit ein­be­zo­gen. Berück­sich­ti­gung fin­den zudem Aspekte, die sich nach Ansicht der Haus­bank auf den nach­hal­ti­gen Erfolg des Unter­neh­mens nie­der­schla­gen.

Auf die­ser Basis und unter Berück­sich­ti­gung von Rating­ver­fah­ren oder ande­ren Bewer­tungs­mo­del­len nimmt die Haus­bank schließ­lich die Ein­ord­nung des Unter­neh­mens in eine sog. Boni­täts­klasse vor.

Krisenmanagement ➦ Prüfung der wirtschaftlichen Situation

Schritt 2: Prü­fung der vor­han­de­nen Sicher­hei­ten

Im nächs­ten Schritt wer­den die für den Kre­dit ein­ge­setz­ten Sicher­hei­ten ana­ly­siert und hin­sicht­lich ihres Wer­tes beur­teilt. Dazu gehö­ren u. a. Grund­schul­den oder Siche­rungs­über­eig­nun­gen.

Im Fokus steht dabei der Wie­der­ver­kaufs­wert der vor­ge­se­he­nen Sicher­hei­ten und in wel­cher Höhe der Kre­dit bei Bedarf durch die Ver­äu­ße­rung die­ser Sicher­hei­ten aus­ge­gli­chen wer­den kann. Denn sofern der Unter­neh­mer nicht in der Lage ist, den Kre­dit zurück­zu­zah­len, müs­sen die gestell­ten Sicher­hei­ten der Haus­bank über­las­sen wer­den, um die ent­stan­de­nen Kos­ten wenigs­tens bis zu einem gewis­sen Anteil zu decken.

Der pro­gnos­ti­zierte Wie­der­ver­kaufs­wert ori­en­tiert sich dabei an der Art der Sicher­heit, der Höhe der durch die Nut­zung beding­ten Wert­min­de­rung, der Markt­gän­gig­keit und dem Auf­wand für die Sicher­hei­ten­ver­wer­tung.

Anhand der geschätz­ten Wert­hal­tig­keit der Sicher­hei­ten nimmt die Haus­bank die Ein­ord­nung der Besi­che­rung des Kre­di­tes in soge­nannte Besi­che­rungs­klas­sen vor.

Krisenmanagement ➦ Prüfung vorhandener Sicherheiten

Schritt 3: Ermitt­lung der Preis­klasse

Im letz­ten Schritt bestimmt die Haus­bank die soge­nannte Preis­klasse, die zur Fest­set­zung des indi­vi­du­el­len Zins­sat­zes führt. Sie ergibt sich aus der Kom­bi­na­tion von Boni­­täts- und Besi­che­rungs­klasse und steht jeweils für einen gewis­sen Höchst­zins­satz. Der unter­neh­mens­spe­zi­fi­sche Zins­satz liegt in der Regel unter­halb oder auf die­sem maxi­ma­len Zins­satz.

Krisenmanagement ➦ Ermittlung der Preisklasse

Grund­sätz­lich gilt aber: umso bes­ser das Unter­neh­men finan­zi­ell auf­ge­stellt ist und umso wert­hal­ti­ger die gestell­ten Sicher­hei­ten sind, desto nied­ri­ger fällt am Ende der Zins­satz aus.

Ein Bei­spiel:

Ein Hand­werks­un­ter­neh­men, das die KMU-Kri­te­rien erfüllt, möchte den KfW-Unter­neh­mer­kre­dit mit einer Lauf­zeit von 10 Jah­ren, 2 til­gungs­freien Anlauf­jah­ren und einer fes­ten Zins­bin­dung von eben­falls 10 Jah­ren in Anspruch neh­men, um eine CNC-Fräse und wei­tere Maschi­nen zu kau­fen.

Nach Aus­wer­tung aller not­wen­di­gen Unter­la­gen beur­teilt die Haus­bank die wirt­schaft­li­che Situa­tion des Unter­neh­mens als „aus­rei­chend“. Das Rating­ver­fah­ren läßt eine Ein-Jah­­res-Aus­­­fal­l­­wahr­­schein­­lich­keit von 3,2 % erwar­ten, wor­aus sich die Boni­täts­klasse 6 ergibt.

Gleich­zei­tig wird die Wert­hal­tig­keit der Besi­che­rung mit der Besi­che­rungs­klasse 2 ange­setzt, da eine Grund­schuld den Kre­dit zu 60 % aus­glei­chen kann.

Bei einer Boni­täts­klasse 6 und einer Besi­che­rungs­klasse 2 wird das Unter­neh­men somit bei Preis­klasse H ein­ge­stuft.

Dar­aus ergibt sich nach der aktu­el­len Kon­di­tio­nen­über­sicht der KfW ein Soll­zins­satz von 5,7 % bei einem Effek­tiv­zins von 5,82 %.

Das­selbe Unter­neh­men, wäre seine Boni­tät als „befrie­di­gend“ und die Besi­che­rungs­klasse bei Stufe 1 ein­ge­ord­net wor­den, hätte somit die Preis­klasse C und einen deut­lich güns­ti­ge­ren Soll­zins­satz von 2,3 % bei einem Effek­tiv­zins von 2,32 % erhal­ten.

Mit dem risi­ko­ge­rech­ten Zins­sys­tem arbei­ten alle Bun­­des- und Lan­des­för­der­ban­ken. Bei wel­chen spe­zi­fi­schen För­der­pro­gram­men das RGZS zum Ein­satz kommt, kann der Kon­di­tio­nen­über­sicht der jewei­li­gen Ver­ga­be­stelle ent­nom­men wer­den.

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