Die wichtigsten Förderarten im Überblick
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Nicht ohne Grund wird die europäische Förderlandschaft des Öfteren als Labyrinth bezeichnet: Immerhin erweist sich der Weg zu den begehrten Fördermitteln ohne fachkundigen Lotsen häufig als unübersichtlich, verworren und kompliziert.
Wer nicht in einer Sackgasse landen möchte, sollte sich gut vorbereiten und genau definieren, welches Ziel angestrebt wird. Fördermittel sind nämlich nicht gleich Fördermittel. Antragstellende Unternehmer müssen sich deshalb zu Beginn des Prozesses fragen: Welche Förderarten gibt es und welche sind für mein Investitionsvorhaben am besten geeignet? Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Förderarten für kleine und mittelständische Unternehmen.
Zuschüsse
Bei Zuschüssen handelt es sich für gewöhnlich um finanzielle Fördermittel, die investierenden Unternehmen als Finanzierungshilfe dienen. Der Transfer von Barmitteln, Gütern oder Dienstleistungen ist aber ebenfalls möglich.
Da Zuschüsse – im Gegensatz zu anderen Förderarten – in der Regel nicht zurückgezahlt werden müssen, ist diese Möglichkeit der Förderung bei antragstellenden Unternehmen besonders begehrt.
Förderfinanzierungen
Für investierende Betriebe können auch Förderfinanzierungen interessant sein. Das sind Kredite, die zwar rückzahlbar sind, bei denen die Konditionen aber besser und die Zinsen deutlich niedriger sind als bei den Angeboten der Hausbanken. Dieser Umstand lässt sich insbesondere durch subventionierte Zinssätze und Tilgungszuschüsse erklären.
Förderfinanzierungen bieten aber noch weitere Vorteile wie Tilgungsaussetzungen oder Haftungsfreistellungen. Unter Umständen können geförderte Unternehmen am Ende der Förderperiode darüber hinaus noch einen Tilgungszuschuss ergattern. Ob Letzteres möglich ist, hängt von der jeweiligen Investitionsart ab.
Bürgschaften und Garantien
Es mag den einen oder anderen Unternehmer überraschen, aber auch Absicherungen wie Bürgschaften und Garantien sind Formen der Förderung. In diesen Fällen fließt zwar kein Geld an den Fördernehmer, doch beide Förderinstrumente stellen wichtige Ersatzsicherheiten dar: Bürgschaften und Garantien sorgen schließlich dafür, dass Hausbanken Finanzierungen für betriebliche Investitionen bewilligen, für die eigentlich keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. Fördergeber können dabei Bürgschaftsbanken oder der Staat sein.
Öffentliche Beteiligungen
Von einer öffentlichen Beteiligung wird gesprochen, wenn Beteiligungsgesellschaften dem investierenden Unternehmen Eigenkapital in Form einer stillen Beteiligung zur Verfügung stellen. Da sich die Kapitalbasis durch einen „Ankergesellschafter“ wesentlich verbessert, reduzieren sich die Risiken für die Hausbanken. In der Folge sind Finanzierungen einfacher umsetzbar.
Fördernehmer müssen jedoch bedenken, dass für das bereitgestellte Kapital Zinsen fällig werden. Diese betragen in der Regel zwischen acht und zwölf Prozent.