Die Wirt­schaft lei­det – Bund und Län­der hel­fen!

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Auf­grund des Corona-Virus und der extrem schnel­len Ver­brei­tung in den letz­ten Tagen und Wochen ist es inzwi­schen zum bundes‑, europa- und sogar zum welt­wei­ten Erlie­gen der Wirt­schaft gekom­men. Die Bun­des­re­gie­rung und auch alle Bun­des­län­der haben dazu ver­ein­fachte Regeln zum Erhalt von öffent­li­chen För­der­mit­teln auf den Weg gebracht, die über die bekann­ten Insti­tu­tio­nen ab Mon­tag, den 16.03.2020 suk­zes­sive ange­wen­det und umge­setzt wer­den sol­len. Es wird sicher­lich einige Tage brau­chen, bis alle Fein­hei­ten und Vor­ge­hens­wei­sen im Detail gere­gelt sind. Wich­tig sind aber die posi­ti­ven Signale, dass der Staat gerade auch den Mit­tel­stand nicht „fal­len lässt“ und durch öffent­li­che För­der­mit­tel dafür sorgt, dass die schlimms­ten Fol­gen zumin­dest abge­fe­dert oder gar abge­wen­det wer­den kön­nen.

Der Staat und die Bun­des­län­der sind gewillt, schnell und unbü­ro­kra­tisch gerade kleinst‑, klein- und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men aller Wirt­schafts­zweige und Bran­chen Unter­stüt­zung in Form von Liqui­di­täts­kre­di­ten zur Über­brü­ckung von bereits ein­ge­tre­te­nen bzw. sich abzeich­nen­den Liqui­di­täts­lü­cken zur Ver­fü­gung zu stel­len. Diese Vor­ge­hens­weise hat sich bereits in der Finanz- und Wirt­schafts­krise in den Jah­ren 2008 bis 2009 bewährt. In den Fol­ge­jah­ren bis 2012 hat sich diese zusätz­li­che Kre­dit­ver­sor­gung gerade für den Mit­tel­stand als Anker in der Kre­dit­ver­sor­gung erwie­sen.

Die Liqui­di­täts­kre­dite, die bei Bedarf mit einer Bürg­schaft der Bürg­schafts­ban­ken ver­bun­den wer­den kön­nen, sind dazu geeig­net, vor­über­ge­hende Liqui­di­täts­eng­pässe zu bewäl­ti­gen. Diese Kre­dite kön­nen mit einer Lauf­zeit von bis zu zehn Jah­ren gewählt wer­den. Im Falle einer vor­zei­ti­gen Kri­sen­be­wäl­ti­gung sind vor­zei­tige Rück­zah­lun­gen der Dar­le­hens mög­lich. Die Höhe des Liqui­di­täts­kre­dits ist im Regel­fall auf max. fünf Mil­lio­nen Euro begrenzt; ggfs. sind im Ein­zel­fall auch höhere Beträge denk­bar.

Grün­­dungs- und Wachs­tums­fi­nan­zie­rung

Die Betriebs­mit­tel­kre­dite in der Grün­­dungs-/ und Wachs­tums­fi­nan­zie­rung mit einer in der Regel zwei- bis fünf­jäh­ri­gen Lauf­zeit sind wei­tere bereits eta­blierte För­der­instru­mente für den kurz­fris­ti­gen Liqui­di­täts­be­darf. Beide kön­nen bei Bedarf mit einer ver­güns­tig­ten 50-Pro­­zent-Kombi-Bür­g­­schaft ergänzt wer­den.

Wei­ter­bil­dungs­fi­nan­zie­rung

Sofern ein Unter­neh­men seine Mit­ar­bei­ten­den zur Ver­mei­dung von Kurz­ar­beit zu Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men ange­mel­det hat oder zur Anpas­sung an neue Betriebs-/ oder Digi­ta­li­sie­rungs­pro­zesse sowie Wei­­ter­­bil­­dungs-/ Umschu­lungs­maß­nah­men plant, kön­nen ent­spre­chende Vor­ha­ben zins­güns­tig über Wei­ter­bil­dungs­fi­nan­zie­run­gen finan­ziert wer­den. Auch bei der Finan­zie­rung der Wei­ter­bil­dungs­qua­li­fi­zie­rung besteht die Mög­lich­keit für eine Kom­bi­bürg­schaft.

Inno­va­ti­ons­fi­nan­zie­rung

Für inno­va­tive Vor­ha­ben, Digi­ta­li­sie­rungs­vor­ha­ben, inno­va­tive Geschäfts­mo­delle und inno­va­tive Unter­neh­men ist das För­der­pro­gramm Inno­va­ti­ons­fi­nan­zie­rung eine attrak­tive Finan­zie­rungs­lö­sung für anste­hende Inves­ti­tio­nen. In Ver­bin­dung mit dem Til­gungs­zu­schuss bie­tet er ein beson­ders attrak­ti­ves Gesamt­pa­ket.

Haus­ban­ken­prin­zip

Die genann­ten För­der­kre­dite wer­den über das soge­nannte Haus­ban­ken­prin­zip ver­ge­ben. Das zu för­dernde Unter­neh­men stellt den Antrag auf ein För­der­dar­le­hen nicht bei För­der­ban­ken, son­dern direkt bei den Ban­ken oder Spar­kas­sen. Diese ken­nen das zu för­dernde Unter­neh­men und sind somit in der Lage den För­der­an­trag kurz­fris­tig zu prü­fen und an die För­der­ban­ken wei­ter­zu­lei­ten. Die letzt­end­li­che Kre­dit­ent­schei­dung ver­bleibt jedoch bei den jewei­li­gen Haus­ban­ken.

Bürg­schaf­ten

Wenn eine Haus­bank auf Grund feh­len­der Sicher­hei­ten der Unter­neh­mer nicht in der Lage ist, einem betrof­fe­nen Unter­neh­men einen Liqui­­di­­täts- oder Betriebs­mit­tel­kre­dit zur zeit­li­chen Über­brü­ckung zu gewäh­ren, kön­nen Bürg­schafts­ban­ken des Bun­des oder der Bun­des­län­der mit bis zu 50 Pro­zent des Risi­kos in Anspruch genom­men wer­den.

Wenn Sie noch Fra­gen haben. Dann scheuen Sie nicht uns anzu­ru­fen . Wir hel­fen Ihnen gerne wei­ter!

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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