Die Wirtschaft leidet – Bund und Länder helfen!
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Aufgrund des Corona-Virus und der extrem schnellen Verbreitung in den letzten Tagen und Wochen ist es inzwischen zum bundes‑, europa- und sogar zum weltweiten Erliegen der Wirtschaft gekommen. Die Bundesregierung und auch alle Bundesländer haben dazu vereinfachte Regeln zum Erhalt von öffentlichen Fördermitteln auf den Weg gebracht, die über die bekannten Institutionen ab Montag, den 16.03.2020 sukzessive angewendet und umgesetzt werden sollen. Es wird sicherlich einige Tage brauchen, bis alle Feinheiten und Vorgehensweisen im Detail geregelt sind. Wichtig sind aber die positiven Signale, dass der Staat gerade auch den Mittelstand nicht „fallen lässt“ und durch öffentliche Fördermittel dafür sorgt, dass die schlimmsten Folgen zumindest abgefedert oder gar abgewendet werden können.
Der Staat und die Bundesländer sind gewillt, schnell und unbürokratisch gerade kleinst‑, klein- und mittelständischen Unternehmen aller Wirtschaftszweige und Branchen Unterstützung in Form von Liquiditätskrediten zur Überbrückung von bereits eingetretenen bzw. sich abzeichnenden Liquiditätslücken zur Verfügung zu stellen. Diese Vorgehensweise hat sich bereits in der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 bis 2009 bewährt. In den Folgejahren bis 2012 hat sich diese zusätzliche Kreditversorgung gerade für den Mittelstand als Anker in der Kreditversorgung erwiesen.
Die Liquiditätskredite, die bei Bedarf mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbanken verbunden werden können, sind dazu geeignet, vorübergehende Liquiditätsengpässe zu bewältigen. Diese Kredite können mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren gewählt werden. Im Falle einer vorzeitigen Krisenbewältigung sind vorzeitige Rückzahlungen der Darlehens möglich. Die Höhe des Liquiditätskredits ist im Regelfall auf max. fünf Millionen Euro begrenzt; ggfs. sind im Einzelfall auch höhere Beträge denkbar.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
Die Betriebsmittelkredite in der Gründungs-/ und Wachstumsfinanzierung mit einer in der Regel zwei- bis fünfjährigen Laufzeit sind weitere bereits etablierte Förderinstrumente für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf. Beide können bei Bedarf mit einer vergünstigten 50-Prozent-Kombi-Bürgschaft ergänzt werden.
Weiterbildungsfinanzierung
Sofern ein Unternehmen seine Mitarbeitenden zur Vermeidung von Kurzarbeit zu Qualifizierungsmaßnahmen angemeldet hat oder zur Anpassung an neue Betriebs-/ oder Digitalisierungsprozesse sowie Weiterbildungs-/ Umschulungsmaßnahmen plant, können entsprechende Vorhaben zinsgünstig über Weiterbildungsfinanzierungen finanziert werden. Auch bei der Finanzierung der Weiterbildungsqualifizierung besteht die Möglichkeit für eine Kombibürgschaft.
Innovationsfinanzierung
Für innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, innovative Geschäftsmodelle und innovative Unternehmen ist das Förderprogramm Innovationsfinanzierung eine attraktive Finanzierungslösung für anstehende Investitionen. In Verbindung mit dem Tilgungszuschuss bietet er ein besonders attraktives Gesamtpaket.
Hausbankenprinzip
Die genannten Förderkredite werden über das sogenannte Hausbankenprinzip vergeben. Das zu fördernde Unternehmen stellt den Antrag auf ein Förderdarlehen nicht bei Förderbanken, sondern direkt bei den Banken oder Sparkassen. Diese kennen das zu fördernde Unternehmen und sind somit in der Lage den Förderantrag kurzfristig zu prüfen und an die Förderbanken weiterzuleiten. Die letztendliche Kreditentscheidung verbleibt jedoch bei den jeweiligen Hausbanken.
Bürgschaften
Wenn eine Hausbank auf Grund fehlender Sicherheiten der Unternehmer nicht in der Lage ist, einem betroffenen Unternehmen einen Liquiditäts- oder Betriebsmittelkredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, können Bürgschaftsbanken des Bundes oder der Bundesländer mit bis zu 50 Prozent des Risikos in Anspruch genommen werden.
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