Digi­­tal-Zuschuss

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das öffent­li­che För­der­pro­gramm „Digi­­tal-Zuschuss” der WIBank bie­tet KMUs sowie Hand­werks­be­trie­ben in Hes­sen die Mög­lich­keit an, Zuschüsse für die Anschaf­fung von IT-Hard- und Soft­ware zur Digi­ta­li­sie­rung ihrer Pro­duk­tion, ihrer Dienst­leis­tun­gen bzw. ihrer Betriebs­pro­zesse in Anspruch zu neh­men. För­de­rungs­wür­dig sind außer­dem die Imple­men­tie­rung einer IT-Sicher­heits­­­lö­­sung sowie die damit ver­bun­de­nen Ser­vices, wie Migra­tion und Schu­lung.

Wor­auf ist zu ach­ten, um die För­de­run­gen zu erhal­ten?

Die Rea­li­sie­rung des oder der IT-Pro­­jekte darf nur von exter­nen Dienst­leis­tern durch­ge­führt wer­den. Interne Schu­lungs­maß­nah­men kön­nen nicht als Kos­ten­po­si­tion ange­setzt wer­den bzw. sind nicht för­der­bar.

Bean­tragt wer­den kön­nen Zuschüsse bis zu 50% bis zu max. 10.000 Euro. Erst ab 4.000 Euro kann die För­de­rung für Sach­aus­ga­ben in Anspruch genom­men wer­den. Die Zuschüsse müs­sen nicht zurück­ge­zahlt wer­den.

Han­delt es sich um ein Unter­neh­men mit einem Betriebs­sitz in Thü­rin­gen und wei­te­ren Betriebs­stät­ten in Bay­ern und Hes­sen, kann auch ein För­der­an­trag gestellt wer­den. Denn eine Betriebs­stätte in Hes­sen ist eine Vor­aus­set­zung, den Digi­­tal-Zuschuss zu bean­tra­gen.

Was wird in der Pra­xis geför­dert?

Um zu prü­fen, ob das För­der­pro­gramm für Unter­neh­men für die Umset­zung der Digi­ta­li­sie­rung genutzt wer­den kann, ist das jewei­lige Ziel bzw. die Stra­te­gie, die hin­ter einem Sol­chen öffent­li­chen För­der­pro­gramm steht, aus­schlag­ge­bend. Mit den öffent­li­chen Zuschüs­sen sol­len die Unter­neh­men moti­viert wer­den, die Digi­ta­li­sie­rung in ihrem Betrieb anzu­pa­cken und umzu­set­zen.

Inves­ti­tio­nen, die für den einen Betrieb bereits Stan­dard sind, bedeu­ten für ein ande­res Unter­neh­men einen gro­ßen Schritt in die Digi­ta­li­sie­rung und im Ergeb­nis eine Stei­ge­rung des Digi­ta­li­sie­rungs­gra­des. Das Hes­si­sche Wirt­schafts­mi­nis­te­rium hat hier gute Arbeit geleis­tet und einige Pra­xis­bei­spiele mit dem ver­öf­fent­lich­ten Merk­blatt vom 05.04.2018 auf­ge­zeigt.

  1. Pra­xis­bei­spiel, bei der eine För­de­rung zu erwar­ten ist

Ein Groß­händ­ler nimmt die Kom­mis­sio­nie­rung der Ware bis­her mit einer manu­el­len Daten­er­fas­sung vor. Um künf­tig Erfas­sungs­feh­ler zu ver­mei­den und die Pro­zesse effi­zi­en­ter zu gestal­ten, beab­sich­tigt er Eti­ket­ten­scan­ner zu kau­fen. Es wird auch erfor­der­lich sein, ein neues Waren­wirt­schafts­sys­tem zu imple­men­tie­ren. Die Auf­gabe über­nimmt ein exter­nes IT-Unter­­neh­­mens, wel­ches neben der Instal­la­tion die Mit­ar­bei­ter ein­weist und die Anwen­der schult.

In dem Pra­xis­fall kann dem Groß­händ­ler unter­stellt wer­den, dass durch die Umstel­lung auf effi­zi­ente Pro­zesse der Digi­ta­li­sie­rungs­grad stei­gen wird. Somit kann ein Antrag auf den Digi­­tal-Zuschuss gestellt wer­den.

  1. Pra­xis­bei­spiel, bei der keine För­de­rung zu erwar­ten ist

Ein Unter­neh­men stellt neue Mit­ar­bei­ter ein, die in das vor­han­dene Netz­werk ein­ge­bun­den wer­den sol­len. Soft­ware und Ser­ver sind bereits vor­han­den. Inves­tiert wird in meh­rere Dru­cker und PCs mit den übli­chen Office Pro­gram­men. Mit­tels Updates sol­len die vor­han­den PCs auf den neu­es­ten Stand gebracht wer­den.

Diese Kos­ten und Anschaf­fun­gen sind nicht för­der­bar, da es offen­sicht­lich ist, dass eine Stei­ge­rung des Digi­ta­li­sie­rungs­gra­des nicht vor­liegt.

Ein Tipp für Online-Shops, Web­sites und Online-Mar­ke­­ting

Shop-Sof­t­­ware, Soft­ware für Online-Mar­ke­­ting, Web­­site-Gestal­­tung oder Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung sind för­der­fä­hig, wenn diese Teil eines digi­ta­li­sier­ten Ver­triebs­pro­zes­ses bzw. eines indi­vi­dua­li­sier­ten Online-Mar­ke­­tin­g­­kon­­­zep­­tes sind.

Antrag auf För­de­rung des Digi­­tal-Zuschuss stel­len

Die Anträge sind über­schau­bar und kön­nen ab sofort bei der WIBank gestellt wer­den. Wich­tig ist es, bei der Aus­ar­bei­tung nach­voll­zieh­bar dar­zu­stel­len, dass auf­grund des Vor­ha­bens der Digi­ta­li­sie­rungs­grad des Unter­neh­mens gestei­gert wird.

Emp­feh­lung: Check des Digi­ta­li­sie­rungs­gra­des

Geschäfts­füh­rer kön­nen den Digi­ta­li­sie­rungs­grad ihres Unter­neh­mens mes­sen, indem das kos­ten­freie Tool Digi­Grad genutzt wird. Das Tool lie­fert eine aus­sa­ge­kräf­tige Aus­wer­tung und erste Hand­lungs­emp­feh­lun­gen.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann
Chan­cen nut­zen.
Erfolge fei­ern.

Jetzt kos­ten­freies Erst­ge­spräch:

0201 4517411
Mo.-Fr. 08:00–18:00

Ihr Direkt­kon­takt
Regio-Manager Starker Partner 2021
REVIER MANAGER - Auszeichnung
Unternehmensberatung Deilmann Zeugnis Top Digital Visionär