Digitale Plattformen: Interaktive Assistenzsysteme für den Menschen
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Förderbereich: Technologie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dieser Richtlinie „Digitale Plattformen: Interaktive Assistenzsysteme für den Menschen“neuartige und kreative Lösungen zur Erforschung, Entwicklung und Umsetzung von digitalen Plattformen für „Interaktive Assistenzsysteme für den Menschen”. Diese müssen sich am Themenfeld „Gesundes Leben” des MTI-Forschungsprogramms orientieren oder sich dem häuslichen Alltag und Umfeld zuordnen lassen.
Im Themenfeld „Gesundes Leben” werden medizintechnische Geräte und Systeme erforscht und entwickelt, die interaktiver, leichter bedienbar und effizienter sind. Schwerpunkte sind insbesondere Mikroimplantate, Prothesen / Orthesen, körpernahe Medizintechniksysteme, Gesundheitstechnologien zur Prävention und bedarfsgerechte Pflegeinnovationen. Zum häuslichen Alltag und Umfeld gehören Themen wie ubiquitäre Techniken mit persönlichen Assistenz- und Komfortfunktionen, vernetzte (Alltags-) Gegenstände und Technologien, die eine intuitive Interaktion ermöglichen. Die geförderten Projekte sollen sich auf digitale Plattformen folgender Kategorien beziehen:
-
Technische Plattform:
Technische Plattformen ermöglichen als Ebene zwischen mindestens zwei Komponenten eines heterogenen Systems deren Interoperabilität. Die Umsetzung kann sowohl hardwareseitig (z. B. KNX-Bus) als auch softwareseitig (z. B. open HAB) vollzogen werden.
-
Service-Plattform:
Eine Service-Plattform kapselt möglichst viele Leistungen und Dienste rund um Produkte eines bestimmten Bereichs und ist daher als Ebene zwischen Produkt und Nutzer zu verstehen. Softwarebasiert ermöglicht sie dem Nutzer bestenfalls einen zentralen Zugang zu von ihm benötigten Angeboten und wirkt unterstützend bei der Auswahl eines hinsichtlich seines Bedarfs optimalen Produkts bzw. einer optimalen Dienstleistung.
-
Kommunikationsplattform:
Die Kommunikationsplattform dient bestenfalls dem interdisziplinären und branchenübergreifenden Austausch von Daten und Informationen. Als softwaretechnische Ebene zwischen mehreren Akteuren ermöglicht sie so die Kommunikation und Kollaboration sowie den Aufbau und die Verbesserung von Synergien. Ziel ist der Aufbau eines eigenen Ökosystems rund um Technologien im Alltagseinsatz und im häuslichen Umfeld. Wirtschaft, Wissenschaft und Nutzer sollten hier branchen- und disziplinübergreifend zusammengebracht werden, um eine gemeinsame Lösung zu entwickeln und viele der bereits existierenden Lösungen einzubinden. Die Förderrichtlinie ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert, für die unterschiedliche Anforderungen gelten. Nur solche Projekte, die in der zweiten Phase gefördert werden, können sich für eine Förderung in der dritten Phase bewerben.
- Phase 1: Ideenwettbewerb (ohne Förderung)
- Phase 2: Konzeptentwicklung (Einzelprojekte)
- Phase 3: Förderung der Umsetzung (Verbundprojekte)
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.