Elek­tro­nik und auto­no­mes Fah­ren – F&E‑Förderung mit bis zu 50% Zuschuss

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Mit die­ser För­der­maß­nahme ver­folgt das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) das Ziel, das Inno­va­ti­ons­po­ten­zial klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men (KMU) im Bereich der Spit­zen­for­schung zu stär­ken sowie die For­schungs­för­de­rung im Rah­men des För­der­pro­gramms „Mikro­elek­tro­nik aus Deutsch­land – Inno­va­ti­ons­trei­ber der Digi­ta­li­sie­rung” in den bei­den Gebie­ten Elek­tro­nik und auto­no­mes und ver­netz­tes Fah­ren ins­be­son­dere für KMU attrak­ti­ver zu gestal­ten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewil­li­gungs­ver­fah­ren ver­ein­facht und beschleu­nigt und die Bera­tungs­leis­tun­gen für KMU aus­ge­baut. Die Bekannt­ma­chung adres­siert inner­halb der bei­den Gebiete Elek­tro­nik und auto­no­mes und ver­netz­tes Fah­ren ein brei­tes The­men­spek­trum. KMU sind inner­halb die­ser Berei­che viel­fach erfolg­reich – zum Bei­spiel in der Sen­so­rik, der Akto­rik, der Auf­­­bau- und Ver­bin­dungs­tech­nik, bei Kom­po­nen­ten und in der Sys­tem­in­te­gra­tion. Mit ihrem Bei­trag haben sie ent­schei­den­den Anteil daran, dass Deutsch­land in den Elek­troni­k­an­wen­der­bran­chen wie der Indus­trie­au­to­ma­ti­sie­rung, der intel­li­gen­ten Mobi­li­tät, der Medi­zin­tech­nik und der Ener­gie­tech­nik wett­be­werbs­fä­hig ist. Wich­tige För­der­kri­te­rien sind Exzel­lenz, Inno­va­ti­ons­grad und die Bedeu­tung des Bei­trags zur Lösung aktu­el­ler gesell­schaft­lich rele­van­ter Fra­ge­stel­lun­gen.

1. Zuwen­dungs­zweck

KMU bil­den eine tra­gende Säule der deut­schen Wirt­schaft und sind heute in tech­no­lo­gi­schen Wert­schöp­fungs­ket­ten vom Zulie­fe­rer bis zum Sys­tem­her­stel­ler ver­tre­ten. Sie sind oft hoch­spe­zia­li­siert und inter­dis­zi­pli­när ver­netzt, wich­tige Part­ner in Inno­­va­­ti­ons- und Wert­schöp­fungs­ket­ten und somit Trei­ber des tech­ni­schen Fort­schritts.

KMU besit­zen güns­tige Vor­aus­set­zun­gen, um schnell auf tech­ni­sche Ent­wick­lun­gen und Markt­po­ten­ziale zu reagie­ren und For­schungs­er­geb­nisse in neue Pro­dukte, Pro­zesse oder Dienst­leis­tun­gen umzu­set­zen. Gleich­zei­tig kön­nen gerade KMU von einer Zusam­men­ar­beit mit For­schungs­ein­rich­tun­gen pro­fi­tie­ren, indem sie Zugang zu aktu­el­len wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen erhal­ten und diese über Tech­no­lo­gie­trans­fer in ihre eige­nen Akti­vi­tä­ten ein­brin­gen. In der Elek­tro­in­dus­trie wer­den heute typi­scher­weise etwa 10 % des Umsat­zes für For­schung und Ent­wick­lung auf­ge­bracht, in der Mikro­elek­tro­nik liegt die­ser Anteil noch höher. In der Auto­mo­bil­in­dus­trie im All­ge­mei­nen und im Bereich des auto­no­men und ver­netz­ten Fah­rens im Beson­de­ren arbei­ten viele KMU in engen Inno­va­ti­ons­part­ner­schaf­ten, die hohe Anfor­de­run­gen an die Effi­zi­enz und Geschwin­dig­keit von Ent­wick­lungs­pro­zes­sen stel­len.

Daher gilt es, beson­ders inno­va­tive KMU in F&E im Bereich der Elek­tro­nik zu stär­ken. Die Elek­tro­nik ist eine der wich­tigs­ten Schlüs­sel­tech­no­lo­gien für Inno­va­tio­nen und eine Grund­lage der Digi­ta­li­sie­rung unse­rer Gesell­schaft und Wirt­schaft. Das auto­nome und ver­netzte Fah­ren bie­tet die Chance, den Stra­ßen­ver­kehr noch siche­rer, effi­zi­en­ter, intel­li­gen­ter und nach­hal­ti­ger zu gestal­ten, und ist dabei gleich­zei­tig ein Wachs­tums­markt von hoher wirt­schaft­li­cher Bedeu­tung.

Ziel die­ser Maß­nahme ist es, inno­va­tive KMU dabei zu unter­stüt­zen, Tech­no­lo­gien, Pro­dukt­lö­sun­gen, Pro­zesse und Dienst­leis­tun­gen in ihrem Unter­neh­men deut­lich über den Stand der Tech­nik hin­aus wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, Inno­va­ti­ons­vor­sprünge zu sichern und Markt­chan­cen in den Berei­chen Elek­tro­nik und auto­no­mes und ver­netz­tes Fah­ren zu nut­zen.

Das BMBF unter­stützt mit der För­der­maß­nahme indus­tri­elle For­­schungs- und vor­wett­be­werb­li­che Ent­wick­lungs­vor­ha­ben zur Stär­kung der Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit der KMU in Deutsch­land. Sie sol­len ins­be­son­dere zu mehr Anstren­gun­gen in der F&E ange­regt und bes­ser in die Lage ver­setzt wer­den, auf Ver­än­de­run­gen rasch zu reagie­ren und den erfor­der­li­chen Wan­del aktiv mit­zu­ge­stal­ten. Zuwen­dun­gen des BMBF sol­len inno­va­tive For­schungs­pro­jekte unter­stüt­zen, die ohne För­de­rung nicht durch­ge­führt wer­den könn­ten.

2. Gegen­stand der För­de­rung

Gegen­stand der För­de­rung sind risi­ko­rei­che, indus­trie­ge­führte For­­schungs- und vor­wett­be­werb­li­che Ent­wick­lungs­vor­ha­ben in den The­men­fel­dern Elek­tro­nik und auto­no­mes und ver­netz­tes Fah­ren, die tech­no­lo­gie­über­grei­fend und anwen­dungs­be­zo­gen sind. Wesent­li­ches Ziel der För­de­rung ist eine Stär­kung der Markt­po­si­tion der betei­lig­ten KMU. Dies soll auch dadurch erreicht wer­den, dass der Trans­fer von For­schungs­er­geb­nis­sen aus dem vor­wett­be­werb­li­chen Bereich in die prak­ti­sche Anwen­dung beschleu­nigt wird. Es wird ein brei­tes The­men­spek­trum adres­siert. För­de­rung kann für jedes For­­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben mit Schwer­punkt im Bereich der „Elek­tro­nik“ bean­tragt wer­den, das ein im Rah­men­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung für For­schung und Inno­va­tion 2016 bis 2020 „Mikro­elek­tro­nik aus Deutsch­land – Inno­va­ti­ons­trei­ber der Digi­ta­li­sie­rung“ genann­tes Anwen­dungs­feld der (Mikro-)Elektronik adres­siert. Hierzu zäh­len unter ande­rem der Maschi­­nen- und Anla­gen­bau, die Auto­ma­ti­sie­rungs­tech­nik, die Elek­tro­in­dus­trie, die IKT-Wir­t­­schaft, die Medi­zin­tech­nik sowie die Auto­mo­bil­elek­tro­nik inklu­sive des auto­no­men und ver­netz­ten Fah­rens. Leis­tungs­starke Elek­tro­nik und Sen­so­rik sind auch für diese neue Form der Mobi­li­tät die tech­no­lo­gi­sche Basis.

Sowohl im Bereich Elek­tro­nik als auch im Bereich des auto­no­men und ver­netz­ten Fah­rens sind fol­gende Vor­ha­ben för­der­fä­hig:

Ein­zel­vor­ha­ben eines KMU sowie Ver­bund­vor­ha­ben zwi­schen einem oder meh­re­ren KMU, Hoch­schu­len, For­schungs­ein­rich­tun­gen und ande­ren Unter­neh­men. Das Vor­ha­ben muss durch ein KMU initi­iert und koor­di­niert wer­den. Ein signi­fi­kan­ter Anteil der För­de­rung soll den betei­lig­ten KMU zugu­te­kom­men, eben­falls der Nut­zen und die Ver­wer­tung. Die Not­wen­dig­keit der Zusam­men­ar­beit im Ver­bund ist in der Pro­jekt­skizze zu erläu­tern. Ein­­zel- oder Ver­bund­vor­ha­ben ohne Betei­li­gung von KMU sind von der För­de­rung aus­ge­schlos­sen.

3. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind KMU, die die Vor­aus­set­zun­gen der KMU-Defi­­ni­­tion der EU erfül­len. Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men nach natio­na­len Vor­ga­ben, wenn sie ein­schließ­lich ver­bun­de­ner oder Part­ner­un­ter­neh­men zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung eine Größe von 1.000 Mit­ar­bei­tern und einen Jah­res­um­satz von 100 Mil­lio­nen Euro nicht über­schrei­ten. Im Rah­men von Ver­bund­pro­jek­ten sind auch Hoch­schu­len und außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen antrags­be­rech­tigt.

4. Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

Geför­dert wer­den indus­tri­elle For­­schungs- und vor­wett­be­werb­li­che Ent­wick­lungs­vor­ha­ben, die gekenn­zeich­net sind durch ein hohes wis­­sen­­schaf­t­­lich-tech­­ni­­sches sowie wirt­schaft­li­ches Risiko und den Stand der Tech­nik deut­lich über­tref­fen. Die Vor­ha­ben sol­len die Grund­lage für wei­ter­füh­rende Inno­va­ti­ons­pro­zesse bei KMU legen. Die ange­streb­ten Ergeb­nisse sol­len vor­ran­gig KMU zugu­te­kom­men.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht­rück­zahl­ba­rer Zuschuss gewährt. Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft und für Vor­ha­ben von For­schungs­ein­rich­tun­gen, die in den Bereich der wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten fal­len, sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten. In der Regel kön­nen diese – je nach Anwen­dungs­nähe des Vor­ha­bens – unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben bis zu 50 % anteil­fi­nan­ziert wer­den. Nach BMBF-Grun­d­­sä­t­­zen wird eine ange­mes­sene Eigen­be­tei­li­gung – grund­sätz­lich min­des­tens 50 % der ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten – vor­aus­ge­setzt.

Die För­der­dauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

➦ Jetzt: För­der­mit­tel-Check für Ihr Unter­neh­men

Erhal­ten Sie mit uns einen Über­blick über Ihre För­der­mög­lich­kei­ten, wir bie­ten Ihnen kom­pe­tente Bera­tun­gen an. Unsere Exper­tise. Ihre Lösung.

Ihr För­der­mit­tel-Check