Ener­gie­ef­fi­zi­ente und kli­ma­scho­nende Pro­duk­ti­ons­pro­zesse

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium (BMWi) för­dert vor dem Hin­ter­grund stei­gen­der Ener­gie­preise ins­be­son­dere ener­gie­ef­fi­zi­ente und kli­ma­scho­nende Pro­duk­ti­ons­pro­zesse. Dies geschieht zur Stei­ge­rung der inter­na­tio­na­len Wett­be­werbs­fä­hig­keit sowie der Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit von KMU’s. Somit kommt der pro­du­zie­ren­den Wirt­schaft durch eine Stei­ge­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz eine Schlüs­sel­rolle zu.

Die Bun­des­re­gie­rung hat des­halb über das BMWi inner­halb des Son­der­ver­mö­gens „Ener­gie und Kli­ma­fonds” einen Ener­gie­ef­fi­zi­enz­fonds auf­ge­legt. Ein Ziel des Ener­gie­ef­fi­zi­enz­fonds besteht darin, die Indus­trie dabei zu unter­stüt­zen, ener­gie­ef­fi­zi­ente und kli­ma­scho­nende Pro­duk­ti­ons­pro­zesse ein­zu­set­zen. Das BMWi möchte bei den Unter­neh­men Anreize set­zen, damit sich diese bei Inves­ti­tio­nen für mög­lichst ener­gie­ef­fi­zi­ente und damit umwelt­ver­träg­li­che Lösun­gen ent­schei­den. Im Fol­gen­den wird die För­der­maß­nahme in ihren wesent­li­chen Punk­ten kurz dar­ge­stellt.

1. Wer wird geför­dert?

Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men des pro­du­zie­ren­den Gewer­bes mit Sitz oder Nie­der­las­sung in Deutsch­land mit Aus­nahme der Ener­gie­ver­sor­gung und Con­trac­to­ren, die eine för­der­fä­hige Maß­nahme im Rah­men eines Con­­trac­­ting-Ver­­­tra­­ges bei einem antrags­be­rech­tig­ten Unter­neh­men durch­füh­ren.

2. Was wird geför­dert?

Geför­dert wer­den inves­tive Maß­nah­men zur Stei­ge­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz in gewerb­li­chen und indus­tri­el­len Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen, ins­be­son­dere Pro­­duk­­ti­ons­­pro­­zeß- und Pro­duk­ti­ons­ver­fah­rens­um­stel­lun­gen auf ener­gie­ef­fi­zi­ente Tech­no­lo­gien, Maß­nah­men zur effi­zi­en­ten Nut­zung von Ener­gie aus Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen oder Anla­gen und sons­tige ener­ge­ti­sche Opti­mie­rung von Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen. Die Maß­nah­men müs­sen die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des betrach­te­ten Pro­duk­ti­ons­pro­zes­ses ver­bes­sern.

Ziel ist es, den Ener­gie­ver­brauch und die Ener­gie­kos­ten zu sen­ken, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu stei­gern und die Ver­brei­tung von Effi­zi­enz­tech­no­lo­gien zu unter­stüt­zen. Zugleich soll auch die Emis­sion von Treib­haus­ga­sen gesenkt wer­den. Die Maß­nah­men sol­len dem am Markt ver­füg­ba­ren Stand umwelt­freund­li­cher Tech­nik ent­spre­chen oder die­sen für ein neues Ein­satz­feld über­tref­fen, sowie eine klare Aus­sicht auf die Größe der erziel­ba­ren Ener­gie­ein­spa­rung geben. Der Nach­weis der Ener­­gie- und CO2-Ein­s­pa­rung und die Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz muß in der Regel von einem unab­hän­gi­gen Ener­gie­be­ra­ter erbracht wer­den.

3. Wie wird geför­dert?

Die För­de­rung erfolgt als Pro­jekt­för­de­rung in Form der Anteils­fi­nan­zie­rung und wird als nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss gewährt. Die Aus­zah­lung der För­der­mit­tel erfolgt nach Abschluß der Ener­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nahme. Die Höhe der Zuwen­dung beträgt bis zu 20 % der unmit­tel­bar auf den Umwelt­schutz bezo­ge­nen Inves­ti­ti­ons­kos­ten. Diese wer­den als Dif­fe­renz zu den Kos­ten einer Inves­ti­tion, die tech­nisch ver­gleich­bar ist, aber ein gerin­ge­res Maß an Umwelt­schutz bie­tet, ermit­telt (Inves­ti­ti­ons­mehr­kos­ten). Die maxi­male Zuwen­dung ist je Vor­ha­ben auf einen Betrag von 1, 5 Mio. Euro begrenzt. Die Aus­wahl der zu för­dern­den Vor­ha­ben erfolgt zu jedem Quar­tals­ende. Soweit die ver­füg­ba­ren Haus­halts­mit­tel nicht aus­rei­chen, ste­hen die Vor­ha­ben gemäß vor­ge­ge­be­ner Aus­wahl­kri­te­rien im Wett­be­werb unter­ein­an­der.

4. Wel­che Vor­aus­set­zun­gen müs­sen erfüllt sein?

Für die Zulas­sung zum Wett­be­werb müs­sen fol­gende Vor­aus­set­zun­gen kumu­la­tiv erfüllt sein und nach­ge­wie­sen wer­den:
Inves­ti­ti­ons­mehr­kos­ten von min­des­tens 50 000 Euro und spe­zi­fi­sche End­ener­gie­ein­spa­rung bei glei­chem Pro­duk­ti­ons­out­put gemes­sen am Durch­schnitts­ver­brauch der letz­ten drei Jahre der betrach­te­ten Anlage /​​ des Pro­zes­ses von min­des­tens 5 % und min­des­tens 100 kg CO2-Ein­s­pa­rung pro Jahr im Ver­hält­nis zu 100 Euro Inves­ti­ti­ons­mehr­kos­ten.

Deil­mann Busi­ness Con­sul­ting ist lang­jäh­rig auf die För­der­mit­tel­be­ra­tung von KMU spe­zia­li­siert. Wir haben bereits zahl­rei­che Pro­jekte mit Finan­zie­rungs­för­de­run­gen und Zuschüs­sen erfolg­reich beglei­tet. Durch unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen und unsere Erfah­rung in den Bean­tra­gungs­pro­zes­sen zeich­nen wir uns durch eine pro­fes­sio­nelle Ana­lyse, eine aus­ge­feilte Kon­zep­tion und eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung in der För­der­be­ra­tung aus.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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