ERP-Wirtschaftsplan 2019
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2019 beschlossen. KMUs können auf dieser Grundlage in 2019 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von ca. 7,8 Mrd. Euro erhalten. Der deutsche Mittelstand kann sich damit weiterhin auf ein beständiges und qualitativ hochwertiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen verlassen.
Auch 2019 sollen vor allem Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, der Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten, die Bereitstellung von Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen und die Exportleistungen deutscher Unternehmen gefördert werden.
In den volkswirtschaftlich bedeutenden Bereichen der Innovations- und Digitalisierungsfinanzierung wird das Fördervolumen im kommenden Jahr gegenüber dem Vorjahr auf 2 Mrd. Euro verdoppelt, um den Deutschen Mittelstand mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung zu unterstützen.
Darüber hinaus trägt der ERP-Wirtschaftsplan 2019 dem gestiegenen Förderbedarf im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung in Deutschland Rechnung, indem er die im Jahr 2018 begonnene Verstärkung des KfW-Engagements in diesem Bereich bei moderater Erhöhung des Volumens verstetigt.