Erwei­te­rung des Eigen­ka­pi­tals durch Betei­li­gun­gen an inves­ti­ven Maß­nah­men

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Maß­nah­men zur Erwei­te­rung des Eigen­ka­pi­tals durch Betei­li­gun­gen an inves­ti­ven Maß­nah­men ist für die Gewähr­leis­tung nach­hal­ti­ger kon­kur­renz­fä­hi­ger Exis­ten­zen mög­lich. Vor­ha­ben wie Betriebs­über­nah­men, Ein­ge­hen von Koope­ra­tio­nen oder Umstel­lun­gen des Betriebs­pro­zes­ses kön­nen dabei berück­sich­tigt wer­den. Auch wenn ein Unter­neh­mer eine Zweig­stelle eröff­nen möchte kann er diese Betei­li­gung in Anspruch neh­men. Die Betei­li­gung an inves­tive Maß­nah­men wird in dem För­der­ge­biet Nie­der­sach­sen ver­ge­ben. Bei der Haf­tung der Betei­li­gung han­delt es sich in die­sem Fall um eine per­sön­li­che Haf­tung, der für den Unter­neh­mens­er­folg maß­geb­li­chen Per­so­nen.

Die gewährte Betei­li­gung darf nicht das vor­han­dene Eigen­ka­pi­tal des Unter­neh­mens über­stei­gen. Der Min­dest­för­der­be­trag beträgt 50.000 Euro, der maxi­male För­der­satz liegt bei 1,25 Mil­lio­nen Euro. Die lau­fende Gebühr für die Betei­li­gung wird nach der Markt­lage fest­ge­legt zusätz­lich wird eine ein­ma­lige Gebühr bei dem Abschluß erho­ben.

Die Lauf­zeit der in Anspruch genom­me­nen Betei­li­gung liegt zwi­schen 5 bis 10 Jah­ren.

Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men und Exis­tenz­grün­der, die bei­spiels­weise ein Betrieb über­neh­men möch­ten. Als Bran­chen wer­den Gar­ten­bau und gewerb­li­che Wirt­schaft unter­stützt, dabei darf die Anzahl der Beschäf­tig­ten nicht über 249 lie­gen. Die Betei­li­gung muß vor dem Vor­ha­bens­be­ginn bean­tragt wer­den, dabei wer­den Umschul­dun­gen, Sanie­run­gen oder Nach­fi­nan­zie­run­gen nicht geför­dert.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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