Erweiterung des Eigenkapitals durch Beteiligungen an investiven Maßnahmen
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Maßnahmen zur Erweiterung des Eigenkapitals durch Beteiligungen an investiven Maßnahmen ist für die Gewährleistung nachhaltiger konkurrenzfähiger Existenzen möglich. Vorhaben wie Betriebsübernahmen, Eingehen von Kooperationen oder Umstellungen des Betriebsprozesses können dabei berücksichtigt werden. Auch wenn ein Unternehmer eine Zweigstelle eröffnen möchte kann er diese Beteiligung in Anspruch nehmen. Die Beteiligung an investive Maßnahmen wird in dem Fördergebiet Niedersachsen vergeben. Bei der Haftung der Beteiligung handelt es sich in diesem Fall um eine persönliche Haftung, der für den Unternehmenserfolg maßgeblichen Personen.
Die gewährte Beteiligung darf nicht das vorhandene Eigenkapital des Unternehmens übersteigen. Der Mindestförderbetrag beträgt 50.000 Euro, der maximale Fördersatz liegt bei 1,25 Millionen Euro. Die laufende Gebühr für die Beteiligung wird nach der Marktlage festgelegt zusätzlich wird eine einmalige Gebühr bei dem Abschluß erhoben.
Die Laufzeit der in Anspruch genommenen Beteiligung liegt zwischen 5 bis 10 Jahren.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer, die beispielsweise ein Betrieb übernehmen möchten. Als Branchen werden Gartenbau und gewerbliche Wirtschaft unterstützt, dabei darf die Anzahl der Beschäftigten nicht über 249 liegen. Die Beteiligung muß vor dem Vorhabensbeginn beantragt werden, dabei werden Umschuldungen, Sanierungen oder Nachfinanzierungen nicht gefördert.