Fördermittel beantragen:
Wie Sie an Fördergelder für Unternehmensinvestitionen kommen
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Von der Firmengründung über die Anschaffung neuer Produktionsmittel bis hin zur Durchführung von Forschungsvorhaben: Wer langfristig wettbewerbsfähig sein will, muss in verschiedenen Phasen der Unternehmensentwicklung Investitionsbereitschaft zeigen.
In kleinen und mittelständischen Betrieben scheitert die Umsetzung derartiger Maßnahmen jedoch allzu oft an fehlenden finanziellen Mitteln. Was viele Unternehmer nicht wissen: Europäische Union, Bund und Länder greifen auch KMUs bei Wachstums- und Festigungsinvestitionen mit Fördergeldern unter die Arme. Aber wie lassen sich die benötigten Fördermittel beantragen?
Am Anfang dieses Prozesses steht die Herausforderung, aus einer Vielzahl von Förderangeboten, die richtige Variante für sein Vorhaben auszuwählen. Immerhin haben die EU und ihre Mitgliedstaaten rund 3.200 Förderprogramme aufgelegt, die sich stetig verändern. Da das Angebot unübersichtlich und das Beantragungsprozedere sehr komplex ist, empfiehlt es sich, externe Unterstützung hinzuzuziehen.
Schritt 1: Akkreditierte Fördermittelberater finden
Bei der Suche nach einem geeigneten Fördermittelberater können unter anderem das IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und ‑forschung e. V. oder der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. weiterhelfen. Bedenken sollte man aber, dass nicht jeder Berater auf sämtliche Förderthemen spezialisiert ist. Einige Experten legen Beratungsschwerpunkte auf Bereiche wie Personal, Forschung und Entwicklung oder Digitalisierung.
Wichtig ist, die Spreu vom Weizen zu trennen: Entscheiden Sie sich für einen akkreditierten Berater, der eine Ausbildung zum Fördermittelberater absolviert hat, sich freiwillig jährlich weiterbildet und entsprechende praktische Erfahrungen sowie Referenzen vorweisen kann.
Schritt 2:Fördermittelcheck und datenbankgestützte Fördermittelanalyse
Um das richtige Förderprogramm für sein Vorhaben zu finden, ist es zunächst unerlässlich, einen Fördermittelcheck durchzuführen. Dabei handelt es sich um eine erste grobe Einschätzung der Förderfähigkeit des Unternehmens und des jeweiligen Investitionsvorhabens. Anschließend ist eine professionelle datenbankgestützte Fördermittelanalyse notwendig, für die eine spezielle Fördermitteldatenbank benötigt wird. Gute Berater verfügen über derartige Instrumente.
Ersatzweise kann man sich auch mithilfe der kostenfreien Datenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de einen ersten Eindruck verschaffen.
Schritt 3:Projektskizzen und Konzeptionen erstellen
Wenn die datenbankgestützte Analyse ausgewertet und die richtige Auswahl der Förderprogramme getroffen wurde, erstellt man Projektskizzen und Konzeptionen – manchmal auch komplette Businesspläne. Diese werden anschließend mit den Fördergebern besprochen und gegebenenfalls vervollständigt.
Schritt 4: Anträge stellen
Nun stellen Sie die Anträge. Die Unterlagen, die offengelegt und bei der Antragstellung bekannt gemacht werden müssen, variieren je nach Förderprogramm. Grundsätzlich will der Fördergeber wissen, ob das zu fördernde Unternehmen überhaupt förderfähig ist.
Die Bemessung erfolgt unter anderem anhand folgender betriebswirtschaftlicher Kennziffern:
- Gesamtumsatz in Euro
- Wie viel % davon im Umkreis kleiner als 50 km
- Wie viel % davon innerhalb der EU
- Wie viel % davon außerhalb der EU
- Absetzung für Abnutzung (AfA)
- Cashflow
- Zinsergebnis
- Gewinn vor Steuern
- Verbindlichkeiten
- Bilanzielles Eigenkapital
- Rückstellungen
- Vorräte
- Tilgungsleistung
- Anzahl der Mitarbeiter
- Bilanzvolumen
Weisen diese Werte darauf hin, dass das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder gar insolvent ist, gibt es keine Förderung. Sind die Zahlen halbwegs gut, ist die Förderbarkeit des Unternehmens gegeben. In einem zweiten Schritt prüft der Fördergeber konkret das Investitionsvorhaben und bewertet dieses.
Kriterien für Förderfähigkeit
Ganz wichtig ist, dass die Investitionen in der Zukunft liegen und die Unternehmen noch keine Rechtsgeschäfte jedweder Art eingegangen sind. Dazu zählen alle Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern. Aber auch der Anfang einer Entwicklung wird als Vorhabensbeginn gewertet und ist damit vorhabenschädlich; eine Förderung wäre in diesem Fall nicht mehr möglich. Unternehmer sollten außerdem bedenken, dass sich ein und dasselbe Vorhaben nur einmal fördern lässt.
Darüber hinaus müssen alle Angaben zum Unternehmen und zur geplanten Investition unbedingt wahrheitsgemäß sein. Falsche Angaben stellen einen Subventionsbetrug dar und werden strafrechtlich geahndet.