Fördermittelnews
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) fördert über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) das Handwerk mit der energetischen „Vor-Ort-Beratung“.
Seit dem 01. Juli 2017 bekommen Gebäudebesitzer, die sich zu energetischen Sanierungsmaßnahmen beraten lassen, eine neue Förderung. Handwerker durften bislang allerdings keine Beratung für den „individuellen Sanierungsfahrplan” durchführen. Doch das ändert sich zum 1. Dezember.
Energieberatungen sollen Gebäudebesitzern den Sanierungsbedarf ihrer Häuser und Wohnungen aufzeigen. Das wird auch staatlich gefördert.
Thermographie: Zusatznutzen fürs Handwerk
Der Vorwurf gegen die Handwerker lautete: mangelnde Unabhängigkeit und Beratung nur im Blick auf die eigenen Unternehmensinteressen. Bereits vor ein paar Jahren kam es zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Handwerk zum Streit, weil die Förderbank Handwerkskunden Kredite für energetischen Sanierungen verwehrte, wenn sie die für die Förderung nötige Energieberatung beim selben Handwerker in Auftrag gaben wie die anschließenden Sanierungsmaßnahmen. Nach einigen Diskussionen kehrte die KfW jedoch bei komplexen Sanierungsvorhaben zu den alten Regelungen zurück und gab zu, dass der Aufwand für die sanierungswilligen Gebäudebesitzer zu hoch wäre, wenn sie Energieberater und Handwerksunternehmen einzeln beauftragen müssen.
Eine gleiche Konfliktlinie bestand auch bei der sogenannten Vor-Ort-Beratung, die das Bafa finanziell unterstützt: Für dieses geförderte Beratungsprogramm untersagten BMWi und Bafa bis vor kurzem gleichfalls den Energieberatern aus dem Handwerk, Gebäudebesitzer zu beraten. Konkret geht es um den neuen sogenannten „gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)”, der seit Juli 2017 Teil der Bafa-Vor-Ort-Beratung ist.
Indem sich die Förderung des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans nach den Vorschriften der Vor-Ort-Beratung richtet, war auch für dieses neue ganzheitliche Beratungsinstrument Handwerker ungeachtet einschlägiger Weiterbildungen zum Gebäudeenergieberater (HWK) ausgeschlossen.
Individueller Sanierungsfahrplan: Handwerk darf nun beraten
Doch genau dies ändert sich nun, denn das BMWi hat eingelenkt. Auch Gebäudeenergieberater des Handwerks dürfen ab dem 1. Dezember 2017 den geförderten gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Die entsprechende „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort” wurden am 7. November 2017 im Bundesanzeiger in überarbeiteter Form veröffentlicht – zur Freude des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).
So teilt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke aktuell auch seine Erleichterung mit: Mit der Änderung werde eine langjährige Forderung des Handwerks erfüllt und eine wichtige Weiche für eine bessere und flächendeckende Information von Hauseigentümern gestellt. „Das ist ein wichtiger Beitrag, die Sanierungsrate im Gebäudebestand zu steigern”, so Schwannecke.
In der Praxis sieht die Änderung vor, dass Handwerker, die zugleich als Energieberater arbeiten, ab Dezember eine Beratung für den geförderten Sanierungsfahrplan an einen normalen Kundentermin – beispielsweise wenn er ein Dach saniert oder eine Heizung repariert – anschließen dürfen. Eine solche anlaßbezogene Beratung war bisher nicht möglich.
Mit großer Freude hat dies auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) aufgenommen und meldet, dass von der Neuregelung viele SHK-Handwerksbetriebe profitieren werden. Zudem könne sie dem weitestgehend unerschlossenen Sanierungsmarkt von rund 14 Millionen Ein- und Zweifamilienhäusern zugutekommen. „Es hat sich Entscheidendes in der Politik bewegt”, erklärt deshalb Carsten Müller-Oehring, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer im ZVSHK und weist darauf hin, dass nun die seit langem vom Handwerk geführte Argumentation gelte, dass das wirtschaftliche Interesse an der Sanierung als wichtiger Antrieb für Beratung und Ausführung gewertet werden kann.
Förderung für die Vor-Ort-Beratung:
Der „individuellen Sanierungsfahrplan” beinhaltet ein Konzept, das Energieberater nutzen können, um den Sanierungsbedarf eines Gebäudes oder einer Wohnung darzustellen. Dabei wird sowohl deutlich, wo Schwachstellen liegen, welche Maßnahmen nötig sind, um diese zu beheben als auch welche Effekte erzielt werden können, wenn sich die Gebäudebesitzer zu einer Sanierung entschließen – wieviel Energie sie damit sparen können. Der Ansatz ist ein ganzheitlicher, so dass immer das ganze Gebäude in den Blick genommen wird und nötige Sanierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden.
Art und Höhe der Förderung
Das Bafa zahlt seit Juli 2017 bis zu 60% der Kosten für eine solche Beratung, die den „individuellen Sanierungsfahrplan” zum Ziel hat. Durchgeführt werden diese Beratungen von Energieberatern, die in der offiziellen Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) eingetragen sind.
Sowohl der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) als auch die Bundesvereinigung Bauwirtschaft standen in den vergangenen Monaten mit dem BMWi mit dem Ziel im intensiven Kontakt, dass an die Stelle der bisherigen personenbezogenen Unabhängigkeit künftig die Unabhängigkeit des Beratungsverfahrens selbst als Fördervoraussetzung tritt. Den „individuellen Sanierungsfahrplan” begrüßen sie, die Einschränkung für das Handwerk haben sie jedoch intensiv kritisiert, bis nun eine Änderung erreicht werden konnte.
Vor-Ort-Beratung und gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan
Vor Ort beurteilt ein Energieberater den Zustand des Gebäudes hinsichtlich möglicher energetischer Sanierungsmaßnahmen und erstellt mit Hilfe der neuen Software ein Konzept entweder für eine Komplettsanierung oder für eine schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen – der individuelle Sanierungsfahrplan.
Was wird gefördert?
Das BMWi übernimmt 60% der Beratungskosten. Die Höchstförderung beträgt bei:
- Ein- und Zweifamilienhäusern 800 Euro
- Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten sogar 1.100 Euro.
Wer wird gefördert?
Das Angebot der „Vor-Ort-Beratung” richtet sich an folgende Zielgruppen:
- Haus- und Wohnungseigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Mieter und Pächter
- rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nur kleine und mittlere Unternehmen)
- Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
Unter welchen Voraussetzungen bekommt man die staatliche Förderung?
- Um vom Angebot der „Vor-Ort-Beratung” zu profitieren, muß
- das Gebäude in Deutschland stehen.
- der Bauantrag bis zum 31. Januar 2002 gestellt worden sein.
- das Gebäude überwiegend dem Wohnen dienen – so sind zum Beispiel Vereinsgebäude von der Förderung ausgenommen.
Wie bekommt man die Förderung für eine „Vor-Ort-Beratung”?
Die Förderung organisieren die beauftragten Energieberater für ihre Kunden.
Die ganzheitliche, gewerkeübergreifende Modernisierungsplanung im Sinne eines Sanierungsfahrplans sei immer schon Bestandteil der Weiterbildungsregelung zum Gebäudeenergieberater gewesen. Insofern seien die Gebäudeenergieberater fachlich geeignet, Sanierungsfahrpläne zu erstellen, teilte das Baugewerbe zu dem nun gelösten Konflikt mit.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft sieht zudem durch den Sanierungsfahrplan die Neutralität des Beratungsergebnisses bereits als gegeben an, da er die verschiedensten Gewerke mit einbezieht. Im Regelfall würden sich Gebäudeeigentümer wegen eines sanierungsbedürftigen Bauteils oder der Anlagentechnik unmittelbar an einen Handwerker wenden, der dann vor Ort erkennen könne, wenn noch weiteres Potential für Energieeinsparungen vorhanden sei.