För­der­mit­tel­news

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft (BMWi) för­dert über das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (Bafa) das Hand­werk mit der ener­ge­ti­schen „Vor-Ort-Bera­­tung“.

Seit dem 01. Juli 2017 bekom­men Gebäu­de­be­sit­zer, die sich zu ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­maß­nah­men bera­ten las­sen, eine neue För­de­rung. Hand­wer­ker durf­ten bis­lang aller­dings keine Bera­tung für den „indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan” durch­füh­ren. Doch das ändert sich zum 1. Dezem­ber.

Ener­gie­be­ra­tun­gen sol­len Gebäu­de­be­sit­zern den Sanie­rungs­be­darf ihrer Häu­ser und Woh­nun­gen auf­zei­gen. Das wird auch staat­lich geför­dert.

Ther­mo­gra­phie: Zusatz­nut­zen fürs Hand­werk

Der Vor­wurf gegen die Hand­wer­ker lau­tete: man­gelnde Unab­hän­gig­keit und Bera­tung nur im Blick auf die eige­nen Unter­neh­mens­in­ter­es­sen. Bereits vor ein paar Jah­ren kam es zwi­schen der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) und dem Hand­werk zum Streit, weil die För­der­bank Hand­werks­kun­den Kre­dite für ener­ge­ti­schen Sanie­run­gen ver­wehrte, wenn sie die für die För­de­rung nötige Ener­gie­be­ra­tung beim sel­ben Hand­wer­ker in Auf­trag gaben wie die anschlie­ßen­den Sanie­rungs­maß­nah­men. Nach eini­gen Dis­kus­sio­nen kehrte die KfW jedoch bei kom­ple­xen Sanie­rungs­vor­ha­ben zu den alten Rege­lun­gen zurück und gab zu, dass der Auf­wand für die sanie­rungs­wil­li­gen Gebäu­de­be­sit­zer zu hoch wäre, wenn sie Ener­gie­be­ra­ter und Hand­werks­un­ter­neh­men ein­zeln beauf­tra­gen müs­sen.

Eine glei­che Kon­flikt­li­nie bestand auch bei der soge­nann­ten Vor-Ort-Bera­­tung, die das Bafa finan­zi­ell unter­stützt: Für die­ses geför­derte Bera­tungs­pro­gramm unter­sag­ten BMWi und Bafa bis vor kur­zem gleich­falls den Ener­gie­be­ra­tern aus dem Hand­werk, Gebäu­de­be­sit­zer zu bera­ten. Kon­kret geht es um den neuen soge­nann­ten „gebäu­de­indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP)”, der seit Juli 2017 Teil der Bafa-Vor-Ort-Bera­­tung ist.

Indem sich die För­de­rung des gebäu­de­indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plans nach den Vor­schrif­ten der Vor-Ort-Bera­­tung rich­tet, war auch für die­ses neue ganz­heit­li­che Bera­tungs­in­stru­ment Hand­wer­ker unge­ach­tet ein­schlä­gi­ger Wei­ter­bil­dun­gen zum Gebäu­de­en­er­gie­be­ra­ter (HWK) aus­ge­schlos­sen.

Indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan: Hand­werk darf nun bera­ten

Doch genau dies ändert sich nun, denn das BMWi hat ein­ge­lenkt. Auch Gebäu­de­en­er­gie­be­ra­ter des Hand­werks dür­fen ab dem 1. Dezem­ber 2017 den geför­der­ten gebäu­de­indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan erstel­len. Die ent­spre­chende „Richt­li­nie über die För­de­rung der Ener­gie­be­ra­tung in Wohn­ge­bäu­den vor Ort” wur­den am 7. Novem­ber 2017 im Bun­des­an­zei­ger in über­ar­bei­te­ter Form ver­öf­fent­licht – zur Freude des Zen­tral­ver­bands des Deut­schen Hand­werks (ZDH).

So teilt ZDH-Gene­ral­­se­­k­re­­tär Hol­ger Schwanne­cke aktu­ell auch seine Erleich­te­rung mit: Mit der Ände­rung werde eine lang­jäh­rige For­de­rung des Hand­werks erfüllt und eine wich­tige Wei­che für eine bes­sere und flä­chen­de­ckende Infor­ma­tion von Haus­ei­gen­tü­mern gestellt. „Das ist ein wich­ti­ger Bei­trag, die Sanie­rungs­rate im Gebäu­de­be­stand zu stei­gern”, so Schwanne­cke.

In der Pra­xis sieht die Ände­rung vor, dass Hand­wer­ker, die zugleich als Ener­gie­be­ra­ter arbei­ten, ab Dezem­ber eine Bera­tung für den geför­der­ten Sanie­rungs­fahr­plan an einen nor­ma­len Kun­den­ter­min – bei­spiels­weise wenn er ein Dach saniert oder eine Hei­zung repa­riert – anschlie­ßen dür­fen. Eine sol­che anlaß­be­zo­gene Bera­tung war bis­her nicht mög­lich.

Mit gro­ßer Freude hat dies auch der Zen­tral­ver­band Sani­tär Hei­zung Klima (ZVSHK) auf­ge­nom­men und mel­det, dass von der Neu­re­ge­lung viele SHK-Han­d­­werks­­be­­triebe pro­fi­tie­ren wer­den. Zudem könne sie dem wei­test­ge­hend uner­schlos­se­nen Sanie­rungs­markt von rund 14 Mil­lio­nen Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern zugu­te­kom­men. „Es hat sich Ent­schei­den­des in der Poli­tik bewegt”, erklärt des­halb Cars­ten Mül­­ler-Oeh­ring, der stell­ver­tre­tende Haupt­ge­schäfts­füh­rer im ZVSHK und weist dar­auf hin, dass nun die seit lan­gem vom Hand­werk geführte Argu­men­ta­tion gelte, dass das wirt­schaft­li­che Inter­esse an der Sanie­rung als wich­ti­ger Antrieb für Bera­tung und Aus­füh­rung gewer­tet wer­den kann.

 

För­de­rung für die Vor-Ort-Bera­­tung:

Der „indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan” beinhal­tet ein Kon­zept, das Ener­gie­be­ra­ter nut­zen kön­nen, um den Sanie­rungs­be­darf eines Gebäu­des oder einer Woh­nung dar­zu­stel­len. Dabei wird sowohl deut­lich, wo Schwach­stel­len lie­gen, wel­che Maß­nah­men nötig sind, um diese zu behe­ben als auch wel­che Effekte erzielt wer­den kön­nen, wenn sich die Gebäu­de­be­sit­zer zu einer Sanie­rung ent­schlie­ßen – wie­viel Ener­gie sie damit spa­ren kön­nen. Der Ansatz ist ein ganz­heit­li­cher, so dass immer das ganze Gebäude in den Blick genom­men wird und nötige Sanie­rungs­maß­nah­men auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den.

Art und Höhe der För­de­rung

Das Bafa zahlt seit Juli 2017 bis zu 60% der Kos­ten für eine sol­che Bera­tung, die den „indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan” zum Ziel hat. Durch­ge­führt wer­den diese Bera­tun­gen von Ener­gie­be­ra­tern, die in der offi­zi­el­len Exper­ten­liste der Deut­schen Ener­gie­agen­tur (dena) ein­ge­tra­gen sind.

Sowohl der Zen­tral­ver­band des Deut­schen Hand­werks (ZDH) als auch die Bun­des­ver­ei­ni­gung Bau­wirt­schaft stan­den in den ver­gan­ge­nen Mona­ten mit dem BMWi mit dem Ziel im inten­si­ven Kon­takt, dass an die Stelle der bis­he­ri­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Unab­hän­gig­keit künf­tig die Unab­hän­gig­keit des Bera­tungs­ver­fah­rens selbst als För­der­vor­aus­set­zung tritt. Den „indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan” begrü­ßen sie, die Ein­schrän­kung für das Hand­werk haben sie jedoch inten­siv kri­ti­siert, bis nun eine Ände­rung erreicht wer­den konnte.

Vor-Ort-Bera­­tung und gebäu­de­indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan

Vor Ort beur­teilt ein Ener­gie­be­ra­ter den Zustand des Gebäu­des hin­sicht­lich mög­li­cher ener­ge­ti­scher Sanie­rungs­maß­nah­men und erstellt mit Hilfe der neuen Soft­ware ein Kon­zept ent­we­der für eine Kom­plett­sa­nie­rung oder für eine schritt­weise Sanie­rung mit auf­ein­an­der abge­stimm­ten Maß­nah­men – der indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan.

Was wird geför­dert?

Das BMWi über­nimmt 60% der Bera­tungs­kos­ten. Die Höchst­för­de­rung beträgt bei:

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern 800 Euro
  • Gebäu­den mit mehr als drei Wohn­ein­hei­ten sogar 1.100 Euro.

Wer wird geför­dert?

Das Ange­bot der „Vor-Ort-Bera­­tung” rich­tet sich an fol­gende Ziel­grup­pen:

  • Haus- und Woh­nungs­ei­gen­tü­mer
  • Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten (WEG)
  • Mie­ter und Päch­ter
  • recht­lich selb­stän­dige Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft (nur kleine und mitt­lere Unter­neh­men)
  • Ein­rich­tun­gen, die gemein­nüt­zige, mild­tä­tige oder kirch­li­che Zwe­cke ver­fol­gen

Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen bekommt man die staat­li­che För­de­rung?

  • Um vom Ange­bot der „Vor-Ort-Bera­­tung” zu pro­fi­tie­ren, muß
  • das Gebäude in Deutsch­land ste­hen.
  • der Bau­an­trag bis zum 31. Januar 2002 gestellt wor­den sein.
  • das Gebäude über­wie­gend dem Woh­nen die­nen – so sind zum Bei­spiel Ver­eins­ge­bäude von der För­de­rung aus­ge­nom­men.

Wie bekommt man die För­de­rung für eine „Vor-Ort-Bera­­tung”?

Die För­de­rung orga­ni­sie­ren die beauf­trag­ten Ener­gie­be­ra­ter für ihre Kun­den.

Die ganz­heit­li­che, gewer­ke­über­grei­fende Moder­ni­sie­rungs­pla­nung im Sinne eines Sanie­rungs­fahr­plans sei immer schon Bestand­teil der Wei­ter­bil­dungs­re­ge­lung zum Gebäu­de­en­er­gie­be­ra­ter gewe­sen. Inso­fern seien die Gebäu­de­en­er­gie­be­ra­ter fach­lich geeig­net, Sanie­rungs­fahr­pläne zu erstel­len, teilte das Bau­ge­werbe zu dem nun gelös­ten Kon­flikt mit.

Die Bun­des­ver­ei­ni­gung Bau­wirt­schaft sieht zudem durch den Sanie­rungs­fahr­plan die Neu­tra­li­tät des Bera­tungs­er­geb­nis­ses bereits als gege­ben an, da er die ver­schie­dens­ten Gewerke mit ein­be­zieht. Im Regel­fall wür­den sich Gebäu­de­ei­gen­tü­mer wegen eines sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Bau­teils oder der Anlagen­tech­nik unmit­tel­bar an einen Hand­wer­ker wen­den, der dann vor Ort erken­nen könne, wenn noch wei­te­res Poten­tial für Ener­gie­ein­spa­run­gen vor­han­den sei.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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