Förderung digitaler Medien in der beruflichen Bildung in den Gesundheitsberufen (DigiMed)
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt das Ziel mit der vorliegenden Förderung von Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben, die zeitgemäße Ausgestaltung beruflicher Aus‑, Fort- und Weiterbildung in Gesundheitsberufen durch den innovativen Einsatz digitaler Medien zu unterstützen. Mit der Förderrichtlinie „Digitale Medien in der beruflichen Bildung in den Gesundheitsberufen (DigiMed)” soll somit ein Beitrag dazu geleistet werden, medizinisches Personal sowie Aus- und Weiterbildungspersonal im Gesundheitsbereich darin zu unterstützen, die vielfältigen Chancen digitaler Medien sinnvoll für Fort- und Weiterbildungsprozesse nutzen zu können.
Die Entwicklung und Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien verändert die Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig. Dies gilt für Produktions‑, Dienstleistungs- und Arbeitsprozesse in allen Berufsbranchen sowie für Kommunikations- und Bildungsprozesse in vielfältigen Lebensbereichen. Das Gesundheitswesen ist von den Auswirkungen der Digitalisierung in mehrfacher Hinsicht betroffen. Diese ergeben sich unter anderem aus dem technologischen Fortschritt in der Medizintechnik. Technische Innovationen wie neue Dokumentationsmedien, Assistenzsysteme oder innovative Robotertechnik, tragen dazu bei, dass sich etablierte Prozeßabläufe und Handlungsroutinen in Diagnostik, Therapie, Nachsorge und Pflege wandeln. Darüber hinaus werden die medizinische und pflegerische Versorgung aufgrund der alternden Bevölkerung komplexer und stellen – vor dem Hintergrund evidenzbasierter Medizin und Pflegewissenschaft – hohe Qualifizierungserfordernisse an alle Beschäftigten. Eine fundierte Ausbildung sowie kontinuierliche berufliche Fort- und Weiterbildung für im Gesundheitsbereich Tätige sind daher unerläßlich, um berufliche Handlungskompetenzen im Hinblick auf zukünftige berufliche Anforderungen zu erhalten, zu erweitern oder anzupassen.
Die berufliche Fort- und Weiterbildung nimmt daher im Gesundheitssektor einen hohen Stellenwert ein und ist unverzichtbar für qualitativ hochwertige Dienstleistungen. Der Aufbau, die Vertiefung oder die Erweiterung von Wissen und Kompetenzen der Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegebereich erfolgt bislang vorwiegend in Form von klassischen, präsenzorientierten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Der innovative Einsatz digitaler Medien kann hierbei neue Möglichkeiten eröffnen, arbeitsprozeßintegriertes Lernen zu fördern oder das Fachpersonal darin zu unterstützen, sich leitliniengerechtes und – dem neuesten Stand der medizinischen Forschung – entsprechendes Fachwissen anzueignen. Dafür ist die Ausgestaltung von digital unterstützten Fort- und Weiterbildungskonzepten (wie z. B. Blended-Learning-Veranstaltungen in denen Präsenz- und Selbstlernphasen alternieren), ebenso bedeutsam wie solche, die auf arbeitsprozeßintegrierte Lehr-/Lernszenarien mit digitalen Medien, also die Verzahnung von Wissenserwerb in konkreten Arbeitsprozessen, abzielen. Modulare Formen der Qualifizierung, die zeitlich und örtlich flexibel genutzt sowie auf den individuellen Qualifizierungsbedarf angepaßt werden können, erscheinen in diesem Zusammenhang besonders zielführend.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle Institutionen, die im Bereich der Forschung & Entwicklung im Gesundheitsbereich sowie der beruflichen Aus‑, Fort- und Weiterbildung in den Gesundheitsberufen tätig sind. Dazu zählen insbesondere:
- Organisationen aus dem Gesundheitsbereich (u. a. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder ‑dienste),
- Kammern und Verbände,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- Sozialpartner,
- Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
- Forschungsinstitute/Hochschulen (nicht für den eigenen Lehrbetrieb),
- Medieninstitute (Medienentwickler, Medienpädagogen).
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (z. B. Hochschule, Forschungseinrichtung, Kammern, Verbände) in Deutschland verlangt. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind ebenso förderbar.
Art und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für die maximale Dauer von 36 Monaten gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu maximal 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.