För­de­rung digi­ta­ler Medien in der beruf­li­chen Bil­dung in den Gesund­heits­be­ru­fen (Dig­i­Med)

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) ver­folgt das Ziel mit der vor­lie­gen­den För­de­rung von Ent­­wick­­lungs- und Erpro­bungs­vor­ha­ben, die zeit­ge­mäße Aus­ge­stal­tung beruf­li­cher Aus‑, Fort- und Wei­ter­bil­dung in Gesund­heits­be­ru­fen durch den inno­va­ti­ven Ein­satz digi­ta­ler Medien zu unter­stüt­zen. Mit der För­der­richt­li­nie „Digi­tale Medien in der beruf­li­chen Bil­dung in den Gesund­heits­be­ru­fen (Dig­i­Med)” soll somit ein Bei­trag dazu geleis­tet wer­den, medi­zi­ni­sches Per­so­nal sowie Aus- und Wei­ter­bil­dungs­per­so­nal im Gesund­heits­be­reich darin zu unter­stüt­zen, die viel­fäl­ti­gen Chan­cen digi­ta­ler Medien sinn­voll für Fort- und Wei­ter­bil­dungs­pro­zesse nut­zen zu kön­nen.

Die Ent­wick­lung und Ver­brei­tung von Infor­­ma­­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien ver­än­dert die Wirt­schaft und Gesell­schaft nach­hal­tig. Dies gilt für Produktions‑, Diens­t­­leis­­tungs- und Arbeits­pro­zesse in allen Berufs­bran­chen sowie für Kom­­mu­­ni­­ka­­ti­ons- und Bil­dungs­pro­zesse in viel­fäl­ti­gen Lebens­be­rei­chen. Das Gesund­heits­we­sen ist von den Aus­wir­kun­gen der Digi­ta­li­sie­rung in mehr­fa­cher Hin­sicht betrof­fen. Diese erge­ben sich unter ande­rem aus dem tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt in der Medi­zin­tech­nik. Tech­ni­sche Inno­va­tio­nen wie neue Doku­men­ta­ti­ons­me­dien, Assis­tenz­sys­teme oder inno­va­tive Robo­ter­tech­nik, tra­gen dazu bei, dass sich eta­blierte Pro­zeß­ab­läufe und Hand­lungs­rou­ti­nen in Dia­gnos­tik, The­ra­pie, Nach­sorge und Pflege wan­deln. Dar­über hin­aus wer­den die medi­zi­ni­sche und pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung auf­grund der altern­den Bevöl­ke­rung kom­ple­xer und stel­len – vor dem Hin­ter­grund evi­denz­ba­sier­ter Medi­zin und Pfle­ge­wis­sen­schaft – hohe Qua­li­fi­zie­rungs­er­for­der­nisse an alle Beschäf­tig­ten. Eine fun­dierte Aus­bil­dung sowie kon­ti­nu­ier­li­che beruf­li­che Fort- und Wei­ter­bil­dung für im Gesund­heits­be­reich Tätige sind daher uner­läß­lich, um beruf­li­che Hand­lungs­kom­pe­ten­zen im Hin­blick auf zukünf­tige beruf­li­che Anfor­de­run­gen zu erhal­ten, zu erwei­tern oder anzu­pas­sen.

Die beruf­li­che Fort- und Wei­ter­bil­dung nimmt daher im Gesund­heits­sek­tor einen hohen Stel­len­wert ein und ist unver­zicht­bar für qua­li­ta­tiv hoch­wer­tige Dienst­leis­tun­gen. Der Auf­bau, die Ver­tie­fung oder die Erwei­te­rung von Wis­sen und Kom­pe­ten­zen der Fach­kräfte im Gesun­d­heits- und Pfle­ge­be­reich erfolgt bis­lang vor­wie­gend in Form von klas­si­schen, prä­senz­ori­en­tier­ten Fort- und Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men. Der inno­va­tive Ein­satz digi­ta­ler Medien kann hier­bei neue Mög­lich­kei­ten eröff­nen, arbeits­pro­zeß­in­te­grier­tes Ler­nen zu för­dern oder das Fach­per­so­nal darin zu unter­stüt­zen, sich leit­li­ni­en­ge­rech­tes und – dem neu­es­ten Stand der medi­zi­ni­schen For­schung – ent­spre­chen­des Fach­wis­sen anzu­eig­nen. Dafür ist die Aus­ge­stal­tung von digi­tal unter­stütz­ten Fort- und Wei­ter­bil­dungs­kon­zep­ten (wie z. B. Blen­­ded-Lear­­ning-Ver­­an­stal­­tun­­gen in denen Prä­­senz- und Selbst­lern­pha­sen alter­nie­ren), ebenso bedeut­sam wie sol­che, die auf arbeits­pro­zeß­in­te­grierte Lehr-/Lern­s­ze­na­rien mit digi­ta­len Medien, also die Ver­zah­nung von Wis­sens­er­werb in kon­kre­ten Arbeits­pro­zes­sen, abzie­len. Modu­lare For­men der Qua­li­fi­zie­rung, die zeit­lich und ört­lich fle­xi­bel genutzt sowie auf den indi­vi­du­el­len Qua­li­fi­zie­rungs­be­darf ange­paßt wer­den kön­nen, erschei­nen in die­sem Zusam­men­hang beson­ders ziel­füh­rend.

Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind alle Insti­tu­tio­nen, die im Bereich der For­schung & Ent­wick­lung im Gesund­heits­be­reich sowie der beruf­li­chen Aus‑, Fort- und Wei­ter­bil­dung in den Gesund­heits­be­ru­fen tätig sind. Dazu zäh­len ins­be­son­dere:

  • Orga­ni­sa­tio­nen aus dem Gesund­heits­be­reich (u. a. Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen oder ‑dienste),
  • Kam­mern und Ver­bände,
  • Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft, ins­be­son­dere kleine und mitt­lere Unter­neh­men (KMU),
  • Sozi­al­part­ner,
  • Ein­rich­tun­gen der beruf­li­chen Aus- und Wei­ter­bil­dung,
  • Forschungsinstitute/​​Hochschulen (nicht für den eige­nen Lehr­be­trieb),
  • Medi­en­in­sti­tute (Medi­en­ent­wick­ler, Medi­en­päd­ago­gen).

Zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung wird das Vor­han­den­sein einer Betriebs­stätte oder Nie­der­las­sung (Unter­neh­men) bzw. einer sons­ti­gen Ein­rich­tung, die der Tätig­keit des Zuwen­dungs­emp­fän­gers dient (z. B. Hoch­schule, For­schungs­ein­rich­tung, Kam­mern, Ver­bände) in Deutsch­land ver­langt. KMU im Sinne die­ser För­der­richt­li­nie sind ebenso för­der­bar.

Art und Höhe der Zuwen­dung

Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung für die maxi­male Dauer von 36 Mona­ten gewährt. Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft und für Vor­ha­ben von For­schungs­ein­rich­tun­gen, die in den Bereich der wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten fal­len, sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten, die in der Regel – je nach Anwen­dungs­nähe des Vor­ha­bens – bis zu maxi­mal 50 % anteil­fi­nan­ziert wer­den kön­nen. Nach BMBF-Grun­d­­sä­t­­zen wird eine ange­mes­sene Eigen­be­tei­li­gung – grund­sätz­lich min­des­tens 50 % der ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten – vor­aus­ge­setzt.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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