För­de­rung von KMU – „Mobi­li­sie­rung von KMU für Indus­trie 4.0 Test­um­ge­bun­gen“

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung & For­schung (BMBF) för­dert im Rah­men die­ser Richt­li­nie das Inno­va­ti­ons­po­ten­tial von KMUs, um digi­ta­li­sierte Pro­zesse und Pro­dukte zu ent­wi­ckeln, zu erpro­ben und anzu­wen­den. Um die For­schungs­för­de­rung ins­be­son­dere für erst­an­trag­stel­lende KMUs attrak­ti­ver zu gestal­ten, hat das BMBF das Antrags- und Bewil­li­gungs­ver­fah­ren ver­ein­facht, beschleu­nigt und die Bera­tungs­leis­tung für KMU aus­ge­baut. Die Bekannt­ma­chung gibt grund­sätz­lich Anwen­dungs­fel­der und Tech­no­lo­gie nicht vor; ein Bezug zu ‑Indus­trie 4.0, Inter­net der Dinge oder Cyber-Phy­­si­­schen Sys­teme ist aller­dings Vor­aus­set­zung. Wich­tige För­der­kri­te­rien sind Exzel­lenz, Inno­va­ti­ons­höhe und wirt­schaft­li­ches Poten­tial.

Die För­der­maß­nahme ist Teil der neuen Hig­h­­tech-Stra­­te­­gie „Inno­va­tio­nen für Deutsch­land“ der Bun­des­re­gie­rung und des Zehn-Punkte-Pro­­gramms des BMBF für mehr Inno­va­tion in KMU, „Vor­fahrt für den Mit­tel­stand“. Sie stärkt und ent­wi­ckelt die Posi­tion von KMU in Deutsch­land für Indus­trie 4.0. Sie för­dert die Zusam­men­ar­beit von KMU mit anwen­dungs­ori­en­tier­ten For­schungs­ein­rich­tun­gen. Zusätz­lich sichert die För­der­maß­nahme die Vor­rei­ter­stel­lung Deutsch­lands im Bereich Indus­trie 4.0 und för­dert deren wei­te­ren Aus­bau.

Art- und Höhe der För­de­rung

Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung bezu­schußt gewährt. Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten. Im Hin­blick auf die große Anwen­dungs­nähe in die­ser För­der­maß­nahme kön­nen diese ¬Kos­ten für Kleinst­un­ter­neh­men und kleine Unter­neh­men bis zu 50 % anteils­fi­nan­ziert wer­den. Für mitt­lere Unter­neh­men im Sinne der oben genann­ten KMU-Defi­­ni­­tion − kön­nen bis zu 40 % anteils­fi­nan­ziert wer­den. Für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men kön­nen bis zu 30 % anteils­fi­nan­ziert wer­den. Nach BMBF-Grun­d­­sä­t­­zen wird eine ange­mes­sene Eigen­be­tei­li­gung − grund­sätz­lich min­des­tens 50 % der ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten − vor­aus­ge­setzt.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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