För­de­rung von KMU-zen­­trier­­ten, stra­te­gi­schen F&E‑Verbünden in Netz­wer­ken und Clus­tern (KMU-NetC)

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

1. Zuwen­dungs­zweck

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) för­dert in der Pilot­maß­nahme “KMU-NetC” anspruchs­volle Forschungs‑, Ent­­wick­­lungs- und Inno­va­ti­ons­ver­bünde mit maß­geb­li­cher Betei­li­gung klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men (KMU). Das BMBF moti­viert dabei bestehende Netz­werke und Clus­ter in Deutsch­land dazu, zukunfts­fä­hige F&E‑Vorhaben mit maß­geb­li­cher Betei­li­gung von KMU und gro­ßem Wir­kungs­po­ten­tial zu iden­ti­fi­zie­ren und ihre Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung zu koor­di­nie­ren. Im Ein­zel­nen sol­len fol­gende Ziele erreicht wer­den:

Ø Aus­bau der Inno­va­ti­ons­ori­en­tie­rung von KMU, ins­be­son­dere im Hin­blick auf aktu­elle Her­aus­for­de­run­gen wie etwa die Digi­ta­li­sie­rung, die Inten­si­vie­rung des glo­ba­len Wett­be­werbs oder den Wan­del bis­he­ri­ger Geschäfts­mo­delle durch Platt­for­men.
Ø Bei­trag zu den zen­tra­len Zukunfts­auf­ga­ben der “Hig­h­­tech-Stra­­te­­gie” zur Stär­kung der Inno­va­ti­ons­ba­sis in Deutsch­land durch stra­te­gi­sche F&E‑Verbundprojekte.
Ø Ein­bin­dung von noch nicht oder nicht regel­mä­ßig inno­vie­ren­den KMU in Inno­va­ti­ons­netz­werke.
Ø Zusam­men­füh­rung von Unter­neh­men aus dem tra­di­tio­nel­len Mit­tel­stand, inno­va­ti­ven KMU und Start-ups in inno­va­ti­ons­star­ken Ver­bund­vor­ha­ben.
Ø Erschlie­ßung von Kom­pe­tenz und Wis­sen für KMU durch Zusam­men­ar­beit mit Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen.
Ø Ver­bes­serte Inno­­va­­ti­ons- und Ver­wer­tungs­per­spek­ti­ven durch Aus­rich­tung der Ver­bund­vor­ha­ben an bestehen­den, fun­dier­ten regio­na­len oder tech­no­lo­gie­feld­spe­zi­fi­schen Inno­va­ti­ons­stra­te­gien oder Tech­­no­­lo­­gie-Roa­d­­maps von Netz­wer­ken und Clus­tern.
Ø Bei­trag zur Umset­zung der Stra­te­gien und Stär­kung der skiz­zen­ein­rei­chen­den Netz­werke oder Clus­ter durch Ein­bin­dung neuer Part­ner und KMU als Impuls­ge­ber.
Ø Stär­kung der Kom­pe­tenz in der Anbah­nung und Durch­füh­rung von F&E‑Projekten bei den Manage­ment­or­ga­ni­sa­tio­nen bestehen­der Netz­werke und Clus­ter.

Um ein objek­ti­ves Moni­to­ring zur Imple­men­tie­rung und zum Ver­lauf der Maß­nahme sicher­zu­stel­len, Grund­la­gen für die Ermitt­lung der Wir­kun­gen zu schaf­fen sowie einen inten­si­ven Erfah­rungs­aus­tausch, die bedarfs­ge­rechte Ein­bin­dung spe­zi­fi­scher Kom­pe­ten­zen und den Aus­bau des Wis­sens zur Ein­bin­dung von KMU in Netz­wer­ken und Clus­tern zu gewähr­leis­ten, ist eine wis­sen­schaft­li­che Beglei­tung der För­der­maß­nahme geplant.

2. Gegen­stand der För­de­rung

Geför­dert wer­den risi­ko­rei­che For­­schungs- und vor­wett­be­werb­li­che Ent­wick­lungs­vor­ha­ben mit star­ker Anwen­dungs­ori­en­tie­rung. Die För­de­rung ist the­men­of­fen ange­legt und Vor­ha­ben kön­nen tech­no­lo­gie­über­grei­fend aus­ge­stal­tet wer­den. Wesent­li­ches Ziel der För­de­rung ist eine Stär­kung der Markt­po­si­tion der betei­lig­ten KMU. Gegen­stand geför­der­ter F&E‑Arbeiten kön­nen auch nicht-tech­­ni­­sche Inno­va­tio­nen, Maß­nah­men zur Aus­ge­stal­tung neuer Geschäfts­mo­delle sowie daran anschlie­ßende inno­va­tive Akti­vi­tä­ten zur Ver­brei­tung und Ver­wer­tung unter KMU sein.

Die Durch­füh­rung erfolgt in Ver­bund­pro­jek­ten, die in der Regel aus dem Net­z­­werk- bzw. Clus­ter­ma­nage­ment als Koor­di­na­tor und min­des­tens zwei KMU bestehen, die in der Regel mit wei­te­ren Part­nern (wie Hoch­schu­len, For­schungs­ein­rich­tun­gen oder Unter­neh­men, die nicht die in Num­mer 3 Buch­stabe a und b genann­ten KMU-Kri­­te­rien erfül­len) zusam­men­ar­bei­ten, um die gemein­sam ver­ein­bar­ten Ziele zu errei­chen.

3. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind KMU im Sinne der Defi­ni­tion der Euro­päi­schen Kom­mis­sion mit einem Sitz, einer Betriebs­stätte oder einer Nie­der­las­sung in Deutsch­land. Zu den mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men im wei­te­ren Sinne gehö­ren Unter­neh­men, wenn sie ein­schließ­lich ver­bun­de­ner oder Part­ner­un­ter­neh­men zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung eine Größe von 1.000 Mit­ar­bei­tern und einen Jah­res­um­satz von 100 Mil­lio­nen Euro nicht über­schrei­ten.
Im Rah­men von Ver­bund­pro­jek­ten sind auch Hoch­schu­len, For­schungs­ein­rich­tun­gen, Unter­neh­men, die nicht die oben genann­ten KMU-Kri­­te­rien erfül­len, und sons­tige Orga­ni­sa­tio­nen antrags­be­rech­tigt, wenn sie einen sinn­vol­len Bei­trag im Rah­men der Pro­jekt­ver­bünde nach­wei­sen kön­nen. For­schungs­ein­rich­tun­gen, die gemein­sam von Bund und /​​ oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kön­nen neben ihrer insti­tu­tio­nel­len För­de­rung nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Pro­jekt­för­de­rung für ihre zusätz­li­chen, pro­jekt­be­ding­ten Aus­ga­ben bezie­hungs­weise Kos­ten bewil­ligt bekom­men.
Eine Betei­li­gung von Part­nern aus dem Aus­land im Ver­bund ist grund­sätz­lich mög­lich, deren pro­jekt­be­dingte Aus­ga­ben sind durch diese Maß­nahme nicht för­der­fä­hig.

4. Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

Geför­dert wer­den indus­tri­elle For­­schungs- und vor­wett­be­werb­li­che Ent­wick­lungs­vor­ha­ben, die gekenn­zeich­net sind durch ein hohes wis­­sen­­schaf­t­­lich-tech­­ni­­sches und wirt­schaft­li­ches Risiko. Die För­der­dauer soll in der Regel zwei Jahre betra­gen und drei Jahre nicht über­schrei­ten. Die Koor­di­na­tion der Ver­bund­vor­ha­ben soll durch eine Net­z­­werk- oder Clus­ter­or­ga­ni­sa­tion bzw. die ent­spre­chende Manage­ment­or­ga­ni­sa­tion erfol­gen. Andere Lösun­gen sind im Ein­zel­fall und mit Zustim­mung aller Part­ner sowie des betei­lig­ten Net­z­­werk- bzw. Clus­ter­ma­nage­ments mög­lich.

Es wer­den nur Ver­bünde geför­dert, an denen min­des­tens zwei KMU (zur Defi­ni­tion siehe Num­mer 3 Buch­stabe a und b) betei­ligt sind. Bei der Betei­li­gung wei­te­rer Part­ner wie Hoch­schu­len, For­schungs­ein­rich­tun­gen, Unter­neh­men, die nicht die in Num­mer 3 Buch­stabe a und b genann­ten KMU-Kri­­te­rien erfül­len, und sons­ti­ger Orga­ni­sa­tio­nen, müs­sen die Pro­jekt­auf­ga­ben so orga­ni­siert sein, dass der über­wie­gende Teil der öffent­li­chen För­de­rung an die betei­lig­ten KMU (Hersteller/​​Anwender) fließt und der Nut­zen des Vor­ha­bens in ers­ter Linie die­sen zugu­te­kommt.

Zur Stär­kung der über­ge­ord­ne­ten Ziele der För­der­maß­nahme “KMU-NetC” wird von allen Part­nern der geför­der­ten Pro­jekte die Bereit­schaft erwar­tet, in einem über­grei­fen­den fach­li­chen Erfah­rungs­aus­tausch mit­zu­wir­ken und die geplante Begleit­for­schung zu unter­stüt­zen.

Zum Nach­weis der Net­z­­werk- oder Clus­ter­stra­te­gie und zur Pass­fä­hig­keit der Ver­bund­vor­ha­ben in diese Stra­te­gie sind fol­gende Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len:

Ø Eine nach­voll­zieh­bar for­mu­lierte und von den Part­nern getra­gene Net­z­­werk- oder Clus­ter­stra­te­gie oder Tech­­no­­lo­­gie-Roa­d­­map, deren letzte Aktua­li­sie­rung nicht län­ger als drei Jahre zurück­liegt, ist vor­han­den.
Ø Das Ver­bund­vor­ha­ben ist geeig­net, zur Umset­zung die­ser Stra­te­gie bei­zu­tra­gen, oder unter­stützt die inhalt­li­che Wei­ter­ent­wick­lung des Netz­werks oder Clus­ters.
Ø Erfah­run­gen der Net­z­­werk- oder Clus­ter­ma­nage­ment­or­ga­ni­sa­tion bei der Initi­ie­rung und Beglei­tung von Inno­va­ti­ons­maß­nah­men mit hohem KMU-Anteil sind vor­han­den.
Ø Es exis­tiert eine trag­fä­hige und nach­hal­tige Finan­zie­rungs­struk­tur der koor­di­nie­ren­den Manage­ment­or­ga­ni­sa­tion über den gesam­ten För­der­zeit­raum.
Ø Die Erfül­lung der genann­ten Zuwen­dungs­vor­aus­set­zung ist in den vor­zu­le­gen­den Bewer­bungs­un­ter­la­gen nach­zu­wei­sen. Die Anfor­de­run­gen an die for­male Gestal­tung der Unter­la­gen sind in Num­mer 7 dar­ge­legt.
Ø Vor­aus­set­zung für die För­de­rung von F&E‑Verbundvorhaben ist ein zu erwar­ten­der wis­­sen­­schaf­t­­lich-tech­­ni­­scher Fort­schritt und eine hohe Rea­­li­­sie­rungs- und Erfolgs­chance im Sinne der Ziele der Bekannt­ma­chung.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Ø Die Zuwen­dun­gen kön­nen im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse gewährt wer­den.
Ø Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten, die in der Regel – je nach Anwen­dungs­nähe des Pro­jekts – bis zu 50 % anteil­fi­nan­ziert wer­den kön­nen.
Ø Der För­der­an­teil der KMU soll in der Regel min­des­tens 50 % der gesam­ten För­der­summe in einem Ver­bund­vor­ha­ben betra­gen.
Ø Bemes­sungs­grund­lage für Hoch­schu­len, For­­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben, die indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen. Zuwen­dungs­fä­hig für Antrag­stel­ler außer­halb der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind der pro­jekt­be­dingte Mehr­auf­wand wie Personal‑, Sach- und Rei­se­mit­tel sowie in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len pro­jekt­be­zo­gene Inves­ti­tio­nen, die nicht der Grund­aus­stat­tung der Antrag­stel­le­rin oder des Antrag­stel­lers zuzu­rech­nen sind.
Ø Bei For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len wird zusätz­lich zu den zuwen­dungs­fä­hi­gen direk­ten Pro­jekt­aus­ga­ben, die der Deckung ihrer mit der För­de­rung ver­bun­de­nen indi­rek­ten Aus­ga­ben dient, eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.
Ø Bau­in­ves­ti­tio­nen sind von der För­de­rung aus­ge­schlos­sen.

Deil­mann Busi­ness Con­sul­ting ist lang­jäh­rig auf die För­der­mit­tel­be­ra­tung von KMU spe­zia­li­siert. Wir haben bereits zahl­rei­che Pro­jekte mit Finan­zie­rungs­för­de­run­gen und Zuschüs­sen erfolg­reich beglei­tet. Durch unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen und unsere Erfah­rung in den Bean­tra­gungs­pro­zes­sen zeich­nen wir uns durch eine pro­fes­sio­nelle Ana­lyse, eine aus­ge­feilte Kon­zep­tion und eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung in der För­der­be­ra­tung aus.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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