Förderung von KMU-zentrierten, strategischen F&E‑Verbünden in Netzwerken und Clustern (KMU-NetC)
Axel Deilmann
Unternehmensberater
1. Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert in der Pilotmaßnahme “KMU-NetC” anspruchsvolle Forschungs‑, Entwicklungs- und Innovationsverbünde mit maßgeblicher Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Das BMBF motiviert dabei bestehende Netzwerke und Cluster in Deutschland dazu, zukunftsfähige F&E‑Vorhaben mit maßgeblicher Beteiligung von KMU und großem Wirkungspotential zu identifizieren und ihre Vorbereitung und Durchführung zu koordinieren. Im Einzelnen sollen folgende Ziele erreicht werden:
Ø Ausbau der Innovationsorientierung von KMU, insbesondere im Hinblick auf aktuelle Herausforderungen wie etwa die Digitalisierung, die Intensivierung des globalen Wettbewerbs oder den Wandel bisheriger Geschäftsmodelle durch Plattformen.
Ø Beitrag zu den zentralen Zukunftsaufgaben der “Hightech-Strategie” zur Stärkung der Innovationsbasis in Deutschland durch strategische F&E‑Verbundprojekte.
Ø Einbindung von noch nicht oder nicht regelmäßig innovierenden KMU in Innovationsnetzwerke.
Ø Zusammenführung von Unternehmen aus dem traditionellen Mittelstand, innovativen KMU und Start-ups in innovationsstarken Verbundvorhaben.
Ø Erschließung von Kompetenz und Wissen für KMU durch Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Ø Verbesserte Innovations- und Verwertungsperspektiven durch Ausrichtung der Verbundvorhaben an bestehenden, fundierten regionalen oder technologiefeldspezifischen Innovationsstrategien oder Technologie-Roadmaps von Netzwerken und Clustern.
Ø Beitrag zur Umsetzung der Strategien und Stärkung der skizzeneinreichenden Netzwerke oder Cluster durch Einbindung neuer Partner und KMU als Impulsgeber.
Ø Stärkung der Kompetenz in der Anbahnung und Durchführung von F&E‑Projekten bei den Managementorganisationen bestehender Netzwerke und Cluster.
Um ein objektives Monitoring zur Implementierung und zum Verlauf der Maßnahme sicherzustellen, Grundlagen für die Ermittlung der Wirkungen zu schaffen sowie einen intensiven Erfahrungsaustausch, die bedarfsgerechte Einbindung spezifischer Kompetenzen und den Ausbau des Wissens zur Einbindung von KMU in Netzwerken und Clustern zu gewährleisten, ist eine wissenschaftliche Begleitung der Fördermaßnahme geplant.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben mit starker Anwendungsorientierung. Die Förderung ist themenoffen angelegt und Vorhaben können technologieübergreifend ausgestaltet werden. Wesentliches Ziel der Förderung ist eine Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Gegenstand geförderter F&E‑Arbeiten können auch nicht-technische Innovationen, Maßnahmen zur Ausgestaltung neuer Geschäftsmodelle sowie daran anschließende innovative Aktivitäten zur Verbreitung und Verwertung unter KMU sein.
Die Durchführung erfolgt in Verbundprojekten, die in der Regel aus dem Netzwerk- bzw. Clustermanagement als Koordinator und mindestens zwei KMU bestehen, die in der Regel mit weiteren Partnern (wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, die nicht die in Nummer 3 Buchstabe a und b genannten KMU-Kriterien erfüllen) zusammenarbeiten, um die gemeinsam vereinbarten Ziele zu erreichen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland. Zu den mittelständischen Unternehmen im weiteren Sinne gehören Unternehmen, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, die nicht die oben genannten KMU-Kriterien erfüllen, und sonstige Organisationen antragsberechtigt, wenn sie einen sinnvollen Beitrag im Rahmen der Projektverbünde nachweisen können. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und / oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen, projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Eine Beteiligung von Partnern aus dem Ausland im Verbund ist grundsätzlich möglich, deren projektbedingte Ausgaben sind durch diese Maßnahme nicht förderfähig.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko. Die Förderdauer soll in der Regel zwei Jahre betragen und drei Jahre nicht überschreiten. Die Koordination der Verbundvorhaben soll durch eine Netzwerk- oder Clusterorganisation bzw. die entsprechende Managementorganisation erfolgen. Andere Lösungen sind im Einzelfall und mit Zustimmung aller Partner sowie des beteiligten Netzwerk- bzw. Clustermanagements möglich.
Es werden nur Verbünde gefördert, an denen mindestens zwei KMU (zur Definition siehe Nummer 3 Buchstabe a und b) beteiligt sind. Bei der Beteiligung weiterer Partner wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, die nicht die in Nummer 3 Buchstabe a und b genannten KMU-Kriterien erfüllen, und sonstiger Organisationen, müssen die Projektaufgaben so organisiert sein, dass der überwiegende Teil der öffentlichen Förderung an die beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) fließt und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommt.
Zur Stärkung der übergeordneten Ziele der Fördermaßnahme “KMU-NetC” wird von allen Partnern der geförderten Projekte die Bereitschaft erwartet, in einem übergreifenden fachlichen Erfahrungsaustausch mitzuwirken und die geplante Begleitforschung zu unterstützen.
Zum Nachweis der Netzwerk- oder Clusterstrategie und zur Passfähigkeit der Verbundvorhaben in diese Strategie sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Ø Eine nachvollziehbar formulierte und von den Partnern getragene Netzwerk- oder Clusterstrategie oder Technologie-Roadmap, deren letzte Aktualisierung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, ist vorhanden.
Ø Das Verbundvorhaben ist geeignet, zur Umsetzung dieser Strategie beizutragen, oder unterstützt die inhaltliche Weiterentwicklung des Netzwerks oder Clusters.
Ø Erfahrungen der Netzwerk- oder Clustermanagementorganisation bei der Initiierung und Begleitung von Innovationsmaßnahmen mit hohem KMU-Anteil sind vorhanden.
Ø Es existiert eine tragfähige und nachhaltige Finanzierungsstruktur der koordinierenden Managementorganisation über den gesamten Förderzeitraum.
Ø Die Erfüllung der genannten Zuwendungsvoraussetzung ist in den vorzulegenden Bewerbungsunterlagen nachzuweisen. Die Anforderungen an die formale Gestaltung der Unterlagen sind in Nummer 7 dargelegt.
Ø Voraussetzung für die Förderung von F&E‑Verbundvorhaben ist ein zu erwartender wissenschaftlich-technischer Fortschritt und eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele der Bekanntmachung.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Ø Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Ø Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Projekts – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können.
Ø Der Förderanteil der KMU soll in der Regel mindestens 50 % der gesamten Fördersumme in einem Verbundvorhaben betragen.
Ø Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft sind der projektbedingte Mehraufwand wie Personal‑, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung der Antragstellerin oder des Antragstellers zuzurechnen sind.
Ø Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen direkten Projektausgaben, die der Deckung ihrer mit der Förderung verbundenen indirekten Ausgaben dient, eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Ø Bauinvestitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.