Forschungszulagen für einen Teil der F&E‑Kosten mit der Steuerlast des Unternehmens verrechnen!
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Jeder Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetzes hat einen Anspruch auf die steuerliche Forschungszulage. Es gibt keine thematischen, unternehmensgrößenspezifischen oder branchenzugehörigkeitsspezifischen Vorgaben. Entscheidend ist ausschließlich, dass das Forschungsvorhaben bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllt (z.B. Neuartigkeit Ihres Forschungsvorhabens).
Es sind sowohl einzelbetriebliche als auch Projekte in Kooperation mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Universitäten, förderfähig. Alle F&E‑Personalkosten sowie Auftragsforschungsaufträge (zu 60 % des gezahlten Entgelts) sind förderfähig. Diese bilden in Summe die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage.
Die Zulage beträgt pro Wirtschaftsjahr 25 % der Bemessungsgrundlage. Die maximale Zulage beträgt pro Wirtschaftsjahr 1 Mio. EUR.
Jetzt noch die steuerliche Forschungszulage für 2020 beantragen!
Seit dem 01.01.2020 ist das Forschungszulagengesetz in Kraft. Nun hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Anfang August 2020 auch den Projektträger bekannt gegeben. Ein Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR Projektträger) wird an den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden die Aufgaben der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wahrnehmen. Somit dürfte es auch bloß noch eine Frage von Tagen sein, bis die Formulare und Antragsunterlagen veröffentlicht werden. Ab dann können Sie einen Teil Ihrer F&E‑Kosten mit der Steuerlast Ihres Unternehmens verrechnen.
Die Forschungszulage ergänzt die deutsche Fördermittellandschaft, bestehend aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen, öffentlichen Darlehen, Beteiligungen und Bürgschaften optimal. Zwar sind konventionelle Fördermittel, wie zum Beispiel nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitions- und F&E‑Projekte in der Regel lukrativer. Allerdings bietet die Forschungszulage zahlreiche Vorteile: Jeder Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ist förderfähig. Unabhängig seiner Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit. Es gibt keine Begrenzungen auf einzelne Themengebiete oder ähnliches. Außerdem können durch die Forschungszulage auch bereits rückwirkend zum 01.01.2020 Projekte und Auftragsforschungen gefördert werden. Somit flankiert die Forschungszulage die bestehende Fördermittellandschaft optimal und bietet Ihnen noch mehr Chancen und Möglichkeiten, Ihre F&E‑Abteilungen zu stärken.
Für die Gewährung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Ihr Unternehmen reicht in einem ersten Schritt einen Antrag bei der oben genannten Bescheinigungsstelle ein, in dem Ihr Forschungsprojekt beschrieben wird. Die Bescheinigungsstelle prüft, ob Ihr Forschungsvorhaben förderfähig ist und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Anhand der erteilten Bescheinigung kann Ihr Unternehmen in einem zweiten Schritt die Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Forschungszulage rechtzeitig beantragen:
Damit Ihnen keine Zuschüsse verloren gehen, sollten Sie vor dem Projektstart mit der Deilmann Business Consulting Kontakt aufnehmen. Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.
Im Anschluss müssen Sie nur noch die Bescheinigung beim Finanzamt einreichen. Bei der Abgrenzung der förderfähigen Kosten, der Sicherstellung einer korrekten Buchführung, der Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt sowie der Prüfung der entsprechenden Steuerbescheide arbeiten wir mit ausgewählten und großen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien zusammen.