För­de­rung von For­schung an Fach­hoch­schu­len mit Unter­neh­men (FHprof­Unt)

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Deutsch­land ist eines der leis­tungs­stärks­ten Indus­trie­län­der welt­weit. Unser Wohl­stand basiert auf Inno­va­tio­nen, die in enger Zusam­men­ar­beit von Wis­sen­schaft und Wirt­schaft ent­ste­hen. Die Bun­des­re­gie­rung ist bestrebt, die wis­sen­schaft­li­che und tech­no­lo­gi­sche Wett­be­werbs­fä­hig­keit Deutsch­lands zu sichern, wei­ter aus­zu­bauen und sich dabei an den Bedürf­nis­sen der Gesell­schaft zu ori­en­tie­ren. Dazu sind gut aus­ge­bil­dete Fach­kräfte sowie erst­klas­sige For­schung und Ent­wick­lung (FuE) uner­läss­lich. Fach­hoch­schu­len (FH) bil­den ihre Stu­die­ren­den pra­xis­ori­en­tiert aus und ihre wirt­schafts­nahe For­schungs­kom­pe­tenz trägt dazu bei, inno­va­tive Ansätze wis­sen­schaft­lich fun­diert bis zur Markt­reife zu ent­wi­ckeln. FH spie­len somit eine ent­schei­dende Rolle im Hin­blick auf for­schungs­be­glei­tende Koope­ra­tio­nen mit Unter­neh­men, ins­be­son­dere mit klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU), und unter­stüt­zen so die stär­kere Betei­li­gung der Wirt­schaft an For­schung und Inno­va­tion.

Dabei müs­sen sich die FH der Her­aus­for­de­rung stel­len, das eigene For­schungs­pro­fil in der regio­na­len und natio­na­len Hoch­schul­land­schaft fort­wäh­rend zu schär­fen und so wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, dass sie leis­tungs­starke Part­ner nicht nur für die Wirt­schaft, son­dern auch für die Wis­sen­schaft sind.

  1. Zuwen­dungs­zweck

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) unter­stützt im Rah­men des Pro­gramms „For­schung an Fach­hoch­schu­len” mit der För­der­richt­li­nie „For­schung an Fach­hoch­schu­len mit Unter­neh­men” (FHprof­Unt) auf Dauer ange­legte For­schungs­ko­ope­ra­tio­nen zwi­schen Wis­sen­schaft und Wirt­schaft. Damit leis­tet es einen wich­ti­gen Bei­trag zum Aus­bau der spe­zi­fi­schen For­schungs­stär­ken und zur Pro­fil­bil­dung der FH. Als Part­ner in FuE bear­bei­ten die FH in enger akti­ver Koope­ra­tion und zusam­men mit Unter­neh­men aktu­elle For­schungs­fra­gen der For­schungs­schwer­punkte der FH.

  1. Gegen­stand der För­de­rung

Kern­ziel der För­der­li­nie FHprof­Unt ist zum einen die Inten­si­vie­rung des anwen­dungs­na­hen Wis­­sens- und Tech­no­lo­gie­trans­fers zwi­schen FH und Unter­neh­men, um inno­va­tive, neu­ar­tige Lösun­gen für die betrieb­li­che Pra­xis zu ent­wi­ckeln und umzu­set­zen. Geför­dert wer­den FuE-Pro­­jekte in den Berei­chen Ingenieur‑, Natur- oder Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten. Die FuE-Pro­­jekte zeich­nen sich durch eine große Anwen­dungs­nähe, ein hohes wirt­schaft­li­ches Poten­zial und eine über den Stand der Tech­nik hin­aus­ge­hende wis­­sen­­schaf­t­­lich-tech­­ni­­sche Her­aus­for­de­rung aus. Geför­dert wer­den kön­nen eben­falls Pro­jekte in den genann­ten Berei­chen, wel­che For­schungs­fra­gen und Ansätze der­art adres­sie­ren, sodass grund­la­gen­nahe, neue und /​​ oder dis­rup­tive Tech­no­lo­gien (bspw. Quan­ten­tech­no­lo­gien, inno­va­tive Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gien) mit einem hohen tech­ni­schen Risiko oder For­schungs­ri­siko Ver­wen­dung fin­den. Dabei soll ange­strebt wer­den, diese in eine erste Anwen­dung zu über­füh­ren. Dar­über hin­aus soll die For­schungs­för­de­rung zur Schär­fung bzw. Wei­ter­ent­wick­lung des For­schungs­pro­fils bzw. eines For­schungs­schwer­punkts der FH bei­tra­gen. Es sol­len daher For­schungs­fra­gen von min­des­tens zwei Pro­fes­so­ren (ent­we­der inner­halb einer FH oder im Ver­bund meh­re­rer FH) koope­ra­tiv bear­bei­tet wer­den.

Wesens­merk­mal von FH ist ihre hohe Anwen­dungs­ori­en­tie­rung und große Nähe zur Pra­xis. In der Regel sind FH-Pro­­fes­­so­­ren vor ihrer Beru­fung län­gere Zeit in der Wirt­schaft tätig gewe­sen. Vor die­sem Hin­ter­grund soll die För­de­rung auch dazu die­nen, vorab erwor­bene Pra­xis­er­fah­rung im Umgang mit tech­no­lo­gi­schen Neue­run­gen und Errun­gen­schaf­ten unmit­tel­bar in die For­schungs­ar­beit der FH ein­zu­brin­gen. Skiz­zen zu FuE-Pro­­jek­­ten, die von erst­be­ru­fe­nen FH-Pro­­fes­­so­rin­­nen/FH-Pro­­fes­­so­­ren gelei­tet wer­den, wer­den beson­ders berück­sich­tigt.

Um eine wis­sen­schafts­ori­en­tierte Ver­net­zung zu för­dern, wird auch die Zusam­men­ar­beit mit Uni­ver­si­tä­ten und außer­uni­ver­si­tä­ren For­schungs­ein­rich­tun­gen begrüßt. Zudem bie­tet die För­de­rung die Gele­gen­heit, die for­schungs­tech­ni­schen Rah­men­be­din­gun­gen der geför­der­ten FuE-Pro­­jekte zu opti­mie­ren. Des­halb kön­nen auch Mit­tel für die Anschaf­fung von For­schungs­ge­rä­ten, ‑anla­gen und Demons­tra­to­ren, die im Rah­men des Pro­jekts und anschlie­ßend für den nach­hal­ti­gen Ein­satz im For­schungs­schwer­punkt der FH benö­tigt wer­den, bean­tragt wer­den. Die Ver­wen­dung neu­ar­ti­ger und inno­va­ti­ver Tech­no­lo­gien, sofern diese pass­ge­nau zum For­schungs­schwer­punkt der Fach­hoch­schule und zum For­schungs­ge­gen­stand des FuE-Pro­­jekts sind, wird begrüßt.

  1. För­der­vor­aus­set­zun­gen im Ein­zel­nen

Um den Anwen­dungs­be­zug und den Wis­­sens- und Ergeb­nis­trans­fer zu ver­bes­sern, ist im Rah­men des vor­ge­schla­ge­nen FuE-Pro­­jekts eine koope­ra­tive und aktive Zusam­men­ar­beit mit min­des­tens einem Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft vor­zu­se­hen. Die kon­krete Zusam­men­ar­beit der Part­ner in gemein­sa­men Arbeits­pa­ke­ten, die Ein­bin­dung der Stu­die­ren­den und wis­sen­schaft­li­chen Mit­ar­bei­ter sei­tens des Unter­neh­mens /​​ der Unter­neh­men sowie die inhalt­li­che /​​ fach­li­che und direkte finan­zi­elle Betei­li­gung sind dar­zu­stel­len. Zur Skiz­zen­ein­rei­chung muss sei­tens der /​​ des Unternehmenspartner/​​s eine dem­entspre­chend aus­sa­ge­kräf­tige und ver­bind­li­che Absichts­er­klä­rung zur Koope­ra­tion, zum zeit­li­chen Umfang der Betei­li­gung und zur beab­sich­ti­gen Mit­fi­nan­zie­rung des FuE-Pro­­jekts vor­ge­legt wer­den. Der Nut­zen des For­schungs­pro­jekts für alle Koope­ra­ti­ons­part­ner, die Inten­si­tät der Zusam­men­ar­beit und der Wis­­sens-/Tech­­no­­lo­­gie­­tran­s­­fer müs­sen klar erkenn­bar sein.

Koope­ra­ti­ons­part­ner der gewerb­li­chen Wirt­schaft müs­sen sich mit einem Anteil von min­des­tens 15 % an den zuwen­dungs­fä­hi­gen Gesamt­aus­ga­ben (abzüg­lich der Aus­ga­ben für Inves­ti­tio­nen in For­schungs­ge­räte, ‑anla­gen und Demons­tra­to­ren) des FuE-Pro­­jekts betei­li­gen. Die­ser Anteil gilt pro Pro­jekt (nicht pro Koope­ra­ti­ons­part­ner). Bei meh­re­ren Koope­ra­ti­ons­part­nern kön­nen die Finan­zie­rungs­bei­träge der Part­ner zur Erbrin­gung des Dritt­mit­tel­an­teils belie­big auf­ge­teilt wer­den. Der Betrag wird im Gesamt­fi­nan­zie­rungs­plan als „Dritt­mit­tel“ des FuE-Pro­­jekts berück­sich­tigt (För­der­quote). Die Pro­jekte und die zuge­hö­ri­gen Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen der FH und den koope­rie­ren­den Unter­neh­men müs­sen den EU-Bei­hil­­fe­­re­­ge­­lun­­gen ent­spre­chen. Bei Ver­bund­vor­ha­ben mit meh­re­ren FH (siehe Num­mer 4) gel­ten diese Rege­lun­gen pro FH.

Die Rele­vanz des FuE-Pro­­jekts und der Nut­zen der For­schungs­ge­räte, ‑anla­gen und Demons­tra­to­ren des FuE-Pro­­jekts für die zukünf­tige Aus­rich­tung und/​​oder Wei­ter­ent­wick­lung des For­schungs­pro­fils bzw. des For­schungs­schwer­punkts der FH sind im Rah­men des Schrei­bens der FH-Lei­­tung zur Über­sen­dung der Pro­jekt­skizze nach­voll­zieh­bar dar­zu­stel­len. Die aktive For­schungs­tä­tig­keit der FH inner­halb des For­schungs­pro­fils oder For­schungs­schwer­punkts muss nach­ge­wie­sen wer­den. Die­ser Nach­weis kann zum Zeit­punkt der Skiz­zen­ein­rei­chung u. a. dadurch erbracht wer­den, dass meh­rere Refe­renz­pro­jekte mit Bezug zum Forschungsprofil/​​Forschungsschwerpunkt oder bereits ein­ge­wor­bene Dritt­mit­tel (der FH) im Umfang von min­des­tens 33 % der bean­trag­ten För­der­mit­tel dar­ge­stellt wer­den oder die Ver­ste­ti­gung des For­schungs­pro­fils /​​ For­schungs­schwer­punkts über meh­rere Jahre ander­wei­tig beschrie­ben wer­den. Bei Ver­bund­vor­ha­ben mit meh­re­ren FH gel­ten diese Rege­lun­gen pro FH.

Bei FuE-Pro­­jek­­ten, zu denen For­schungs­ge­räte, ‑anla­gen und Demons­tra­to­ren bean­tragt wer­den sol­len, deren Nut­zung nur mit zusätz­li­chem Auf­wand (z. B. Per­so­nal­kos­ten, War­tung, Betriebs­kos­ten, Kos­ten für Ver­brauchs­ma­te­rial) zu gewähr­leis­ten ist, gilt:

  • Beim Inves­ti­ti­ons­be­darf in Geräte, Anla­gen und Demons­tra­to­ren muss neben der not­wen­di­gen inhalt­li­chen Pass­fä­hig­keit zum vor­ge­schla­ge­nen FuE-Pro­­jekt auch die nach­hal­tige Nut­zung durch die FH nach­ge­wie­sen wer­den. Des­halb ist im Rah­men der Antrag­stel­lung von der FH-Lei­­tung eine Erklä­rung ein­zu­rei­chen, wie das Gerät /​​ die Anlage auch über die Lauf­zeit des FuE-Pro­­jekts hin­aus in die For­schung ein­ge­bun­den und der nach­hal­tige Betrieb sicher­ge­stellt wird.
  • Es ist von der antrag­stel­len­den FH dar­zu­stel­len, wie die nach­hal­tige Nut­zung lang­fris­tig finan­ziert wer­den kann. Dies gilt auch für gege­be­nen­falls erfor­der­li­ches Ver­brauchs­ma­te­rial, für War­­tungs- und Repa­ra­tur­kos­ten, Lizen­zen, Soft­ware­ak­tua­li­sie­rungs­kos­ten, Schu­lun­gen oder erfor­der­li­che Bau­maß­nah­men. Eine wis­sen­schaft­li­che Nach­nut­zung ist in jedem Fall anzu­stre­ben.

Unter den betei­lig­ten FH-Pro­­fes­­so­­ren ist ein Pro­fes­sor für die Pro­jekt­lei­tung zu benen­nen. Von den koope­rie­ren­den Unter­neh­men ist jeweils ein Ansprech­part­ner zu benen­nen. Die ein­zel­nen Bei­träge (ins­be­son­dere Arbeits­pa­kete, Per­so­nal­ein­satz, Aus­ga­ben) aller an dem FuE-Pro­­jekt betei­lig­ten wis­sen­schaft­li­chen und gewerb­li­chen Part­ner sind jeweils geson­dert dar­zu­stel­len. Umfang und Art der akti­ven und koope­ra­ti­ven Betei­li­gung der Part­ner ist dar­zu­stel­len. Dies gilt auch für die mög­li­che Zusam­men­ar­beit mit Uni­ver­si­tä­ten und außer­uni­ver­si­tä­ren For­schungs­ein­rich­tun­gen. Zudem sind jeweils die fach­li­chen Exper­ti­sen aller am FuE-Pro­­jekt betei­lig­ten wis­sen­schaft­li­chen Part­ner aus­zu­wei­sen. FuE-Pro­­jekte, die von Pro­fes­so­ren gelei­tet bzw. koor­di­niert wer­den, deren erste Beru­fung an einer FH am oder nach dem 15. Mai 2015 erfolgt ist („Erst­be­ru­fe­ner”), wer­den beson­ders berück­sich­tigt.

  1. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind staat­li­che und staat­lich aner­kannte FH in Deutsch­land.

  1. Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

Antrag­stel­ler sol­len sich – auch im eige­nen Inter­esse – im Umfeld des natio­nal beab­sich­tig­ten Vor­ha­bens mit dem EU-Rah­­men­­pro­­gramm für For­schung und Inno­va­tion ver­traut machen. Sie sol­len prü­fen, ob das beab­sich­tigte Vor­ha­ben spe­zi­fi­sche euro­päi­sche Kom­po­nen­ten auf­weist und damit eine aus­schließ­li­che EU-För­­de­rung mög­lich ist. Wei­ter­hin ist zu prü­fen, inwie­weit im Umfeld des natio­nal beab­sich­tig­ten Vor­ha­bens ergän­zend ein För­der­an­trag bei der EU gestellt wer­den kann. Das Ergeb­nis der Prü­fun­gen soll im Rah­men der Pro­jekt­skiz­ze­ner­stel­lung dar­ge­stellt wer­den. Über die EU-För­­der­ak­­ti­­vi­­tä­­ten infor­mie­ren und bera­ten die natio­na­len Kon­takt­stel­len der Bun­des­re­gie­rung.

Die Part­ner eines Ver­bund­pro­jekts regeln ihre Zusam­men­ar­beit in einer schrift­li­chen Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung und benen­nen einen Ver­bund­ko­or­di­na­tor. Vor der För­der­ent­schei­dung über ein Ver­bund­pro­jekt muss eine grund­sätz­li­che Über­ein­kunft über bestimmte vom BMBF vor­ge­ge­bene Kri­te­rien nach­ge­wie­sen wer­den.

  1. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse in Form einer Anteil­fi­nan­zie­rung gewährt. Bemes­sungs­grund­lage sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben. Aus­ga­ben für Inves­ti­tio­nen in For­schungs­ge­räte, ‑anla­gen und Demons­tra­to­ren wer­den mit bis zu 100 %, alle ande­ren Aus­ga­ben mit bis zu 85 % geför­dert. Der Anteil der finan­zi­el­len Betei­li­gung der gewerb­li­chen Wirt­schaft muss min­des­tens 15 % der zuwen­dungs­fä­hi­gen Gesamt­aus­ga­ben (abzüg­lich der Aus­ga­ben für Inves­ti­tio­nen in For­schungs­ge­räte, ‑anla­gen und Demons­tra­to­ren) des FuE-Pro­­jekts umfas­sen. Die Voll­fi­nan­zie­rung ist über Dritt­mit­tel als Betei­li­gung der gewerb­li­chen Koopera¬tionspartner zu erzie­len.

Als Pro­jekt­lauf­zeit sind maxi­mal 36 Monate vor­zu­se­hen. Zur BMBF-Zuwen­­dung wird bei For­schungs­vor­ha­ben zusätz­lich zu den zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.

Zuwen­dungs­fä­hig sind die­je­ni­gen Aus­ga­ben, die unmit­tel­bar mit dem FuE-Pro­­jekt in Zusam­men­hang ste­hen. Nicht zuwen­dungs­fä­hig sind z. B. Stu­di­en­ge­büh­ren oder Sozi­al­bei­träge sowie Aus­ga­ben für Grund­aus­stat­tung oder Infra­struk­tur­leis­tun­gen. Zudem kön­nen Aus­ga­ben für die Lehr­ver­tre­tung von pro­jekt­lei­ten­den FH-Pro­­fes­­so­­ren bei einer Frei­stel­lung durch die Hoch­schul­lei­tung, sofern diese Lehr­ver­tre­tung nicht dem Stamm­per­so­nal zuzu­rech­nen ist, als zuwen­dungs­fä­hig aner­kannt wer­den.

Not­wen­dige Aus­ga­ben für Patent­an­mel­dun­gen und für Akti­vi­tä­ten im Hin­blick auf Nor­mung und Stan­dar­di­sie­rung sind eben­falls zuwen­dungs­fä­hig und soll­ten im Finan­zie­rungs­plan berück­sich­tigt wer­den. Aus­ga­ben für die Ver­gabe von FuE-Auf­­­trä­­gen an Dritte sind in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len bis zu einer Höhe von maxi­mal 10 % der zuwen­dungs­fä­hi­gen Gesamt­aus­ga­ben (ohne Pro­jekt­pau­schale und exklu­sive der Zuwen­dun­gen für Anla­gen, Geräte und Demons­tra­to­ren) zuwen­dungs­fä­hig. Auf­träge an mit­fi­nan­zie­rende Koope­ra­ti­ons­part­ner der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind nicht gewünscht. Die gesetz­li­chen Auf­la­gen des Ver­ga­be­rechts und zur Kor­rup­ti­ons­prä­ven­tion sind zu beach­ten.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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