Förderung von Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen (FHprofUnt)
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Deutschland ist eines der leistungsstärksten Industrieländer weltweit. Unser Wohlstand basiert auf Innovationen, die in enger Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft entstehen. Die Bundesregierung ist bestrebt, die wissenschaftliche und technologische Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, weiter auszubauen und sich dabei an den Bedürfnissen der Gesellschaft zu orientieren. Dazu sind gut ausgebildete Fachkräfte sowie erstklassige Forschung und Entwicklung (FuE) unerlässlich. Fachhochschulen (FH) bilden ihre Studierenden praxisorientiert aus und ihre wirtschaftsnahe Forschungskompetenz trägt dazu bei, innovative Ansätze wissenschaftlich fundiert bis zur Marktreife zu entwickeln. FH spielen somit eine entscheidende Rolle im Hinblick auf forschungsbegleitende Kooperationen mit Unternehmen, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), und unterstützen so die stärkere Beteiligung der Wirtschaft an Forschung und Innovation.
Dabei müssen sich die FH der Herausforderung stellen, das eigene Forschungsprofil in der regionalen und nationalen Hochschullandschaft fortwährend zu schärfen und so weiterzuentwickeln, dass sie leistungsstarke Partner nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Wissenschaft sind.
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Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen” mit der Förderrichtlinie „Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen” (FHprofUnt) auf Dauer angelegte Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der spezifischen Forschungsstärken und zur Profilbildung der FH. Als Partner in FuE bearbeiten die FH in enger aktiver Kooperation und zusammen mit Unternehmen aktuelle Forschungsfragen der Forschungsschwerpunkte der FH.
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Gegenstand der Förderung
Kernziel der Förderlinie FHprofUnt ist zum einen die Intensivierung des anwendungsnahen Wissens- und Technologietransfers zwischen FH und Unternehmen, um innovative, neuartige Lösungen für die betriebliche Praxis zu entwickeln und umzusetzen. Gefördert werden FuE-Projekte in den Bereichen Ingenieur‑, Natur- oder Wirtschaftswissenschaften. Die FuE-Projekte zeichnen sich durch eine große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Herausforderung aus. Gefördert werden können ebenfalls Projekte in den genannten Bereichen, welche Forschungsfragen und Ansätze derart adressieren, sodass grundlagennahe, neue und / oder disruptive Technologien (bspw. Quantentechnologien, innovative Informationstechnologien) mit einem hohen technischen Risiko oder Forschungsrisiko Verwendung finden. Dabei soll angestrebt werden, diese in eine erste Anwendung zu überführen. Darüber hinaus soll die Forschungsförderung zur Schärfung bzw. Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. eines Forschungsschwerpunkts der FH beitragen. Es sollen daher Forschungsfragen von mindestens zwei Professoren (entweder innerhalb einer FH oder im Verbund mehrerer FH) kooperativ bearbeitet werden.
Wesensmerkmal von FH ist ihre hohe Anwendungsorientierung und große Nähe zur Praxis. In der Regel sind FH-Professoren vor ihrer Berufung längere Zeit in der Wirtschaft tätig gewesen. Vor diesem Hintergrund soll die Förderung auch dazu dienen, vorab erworbene Praxiserfahrung im Umgang mit technologischen Neuerungen und Errungenschaften unmittelbar in die Forschungsarbeit der FH einzubringen. Skizzen zu FuE-Projekten, die von erstberufenen FH-Professorinnen/FH-Professoren geleitet werden, werden besonders berücksichtigt.
Um eine wissenschaftsorientierte Vernetzung zu fördern, wird auch die Zusammenarbeit mit Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen begrüßt. Zudem bietet die Förderung die Gelegenheit, die forschungstechnischen Rahmenbedingungen der geförderten FuE-Projekte zu optimieren. Deshalb können auch Mittel für die Anschaffung von Forschungsgeräten, ‑anlagen und Demonstratoren, die im Rahmen des Projekts und anschließend für den nachhaltigen Einsatz im Forschungsschwerpunkt der FH benötigt werden, beantragt werden. Die Verwendung neuartiger und innovativer Technologien, sofern diese passgenau zum Forschungsschwerpunkt der Fachhochschule und zum Forschungsgegenstand des FuE-Projekts sind, wird begrüßt.
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Fördervoraussetzungen im Einzelnen
Um den Anwendungsbezug und den Wissens- und Ergebnistransfer zu verbessern, ist im Rahmen des vorgeschlagenen FuE-Projekts eine kooperative und aktive Zusammenarbeit mit mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vorzusehen. Die konkrete Zusammenarbeit der Partner in gemeinsamen Arbeitspaketen, die Einbindung der Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter seitens des Unternehmens / der Unternehmen sowie die inhaltliche / fachliche und direkte finanzielle Beteiligung sind darzustellen. Zur Skizzeneinreichung muss seitens der / des Unternehmenspartner/s eine dementsprechend aussagekräftige und verbindliche Absichtserklärung zur Kooperation, zum zeitlichen Umfang der Beteiligung und zur beabsichtigen Mitfinanzierung des FuE-Projekts vorgelegt werden. Der Nutzen des Forschungsprojekts für alle Kooperationspartner, die Intensität der Zusammenarbeit und der Wissens-/Technologietransfer müssen klar erkennbar sein.
Kooperationspartner der gewerblichen Wirtschaft müssen sich mit einem Anteil von mindestens 15 % an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (abzüglich der Ausgaben für Investitionen in Forschungsgeräte, ‑anlagen und Demonstratoren) des FuE-Projekts beteiligen. Dieser Anteil gilt pro Projekt (nicht pro Kooperationspartner). Bei mehreren Kooperationspartnern können die Finanzierungsbeiträge der Partner zur Erbringung des Drittmittelanteils beliebig aufgeteilt werden. Der Betrag wird im Gesamtfinanzierungsplan als „Drittmittel“ des FuE-Projekts berücksichtigt (Förderquote). Die Projekte und die zugehörigen Vereinbarungen zwischen der FH und den kooperierenden Unternehmen müssen den EU-Beihilferegelungen entsprechen. Bei Verbundvorhaben mit mehreren FH (siehe Nummer 4) gelten diese Regelungen pro FH.
Die Relevanz des FuE-Projekts und der Nutzen der Forschungsgeräte, ‑anlagen und Demonstratoren des FuE-Projekts für die zukünftige Ausrichtung und/oder Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. des Forschungsschwerpunkts der FH sind im Rahmen des Schreibens der FH-Leitung zur Übersendung der Projektskizze nachvollziehbar darzustellen. Die aktive Forschungstätigkeit der FH innerhalb des Forschungsprofils oder Forschungsschwerpunkts muss nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung u. a. dadurch erbracht werden, dass mehrere Referenzprojekte mit Bezug zum Forschungsprofil/Forschungsschwerpunkt oder bereits eingeworbene Drittmittel (der FH) im Umfang von mindestens 33 % der beantragten Fördermittel dargestellt werden oder die Verstetigung des Forschungsprofils / Forschungsschwerpunkts über mehrere Jahre anderweitig beschrieben werden. Bei Verbundvorhaben mit mehreren FH gelten diese Regelungen pro FH.
Bei FuE-Projekten, zu denen Forschungsgeräte, ‑anlagen und Demonstratoren beantragt werden sollen, deren Nutzung nur mit zusätzlichem Aufwand (z. B. Personalkosten, Wartung, Betriebskosten, Kosten für Verbrauchsmaterial) zu gewährleisten ist, gilt:
- Beim Investitionsbedarf in Geräte, Anlagen und Demonstratoren muss neben der notwendigen inhaltlichen Passfähigkeit zum vorgeschlagenen FuE-Projekt auch die nachhaltige Nutzung durch die FH nachgewiesen werden. Deshalb ist im Rahmen der Antragstellung von der FH-Leitung eine Erklärung einzureichen, wie das Gerät / die Anlage auch über die Laufzeit des FuE-Projekts hinaus in die Forschung eingebunden und der nachhaltige Betrieb sichergestellt wird.
- Es ist von der antragstellenden FH darzustellen, wie die nachhaltige Nutzung langfristig finanziert werden kann. Dies gilt auch für gegebenenfalls erforderliches Verbrauchsmaterial, für Wartungs- und Reparaturkosten, Lizenzen, Softwareaktualisierungskosten, Schulungen oder erforderliche Baumaßnahmen. Eine wissenschaftliche Nachnutzung ist in jedem Fall anzustreben.
Unter den beteiligten FH-Professoren ist ein Professor für die Projektleitung zu benennen. Von den kooperierenden Unternehmen ist jeweils ein Ansprechpartner zu benennen. Die einzelnen Beiträge (insbesondere Arbeitspakete, Personaleinsatz, Ausgaben) aller an dem FuE-Projekt beteiligten wissenschaftlichen und gewerblichen Partner sind jeweils gesondert darzustellen. Umfang und Art der aktiven und kooperativen Beteiligung der Partner ist darzustellen. Dies gilt auch für die mögliche Zusammenarbeit mit Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zudem sind jeweils die fachlichen Expertisen aller am FuE-Projekt beteiligten wissenschaftlichen Partner auszuweisen. FuE-Projekte, die von Professoren geleitet bzw. koordiniert werden, deren erste Berufung an einer FH am oder nach dem 15. Mai 2015 erfolgt ist („Erstberufener”), werden besonders berücksichtigt.
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Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH in Deutschland.
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Zuwendungsvoraussetzungen
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Rahmen der Projektskizzenerstellung dargestellt werden. Über die EU-Förderaktivitäten informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und benennen einen Verbundkoordinator. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
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Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Ausgaben für Investitionen in Forschungsgeräte, ‑anlagen und Demonstratoren werden mit bis zu 100 %, alle anderen Ausgaben mit bis zu 85 % gefördert. Der Anteil der finanziellen Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft muss mindestens 15 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (abzüglich der Ausgaben für Investitionen in Forschungsgeräte, ‑anlagen und Demonstratoren) des FuE-Projekts umfassen. Die Vollfinanzierung ist über Drittmittel als Beteiligung der gewerblichen Koopera¬tionspartner zu erzielen.
Als Projektlaufzeit sind maximal 36 Monate vorzusehen. Zur BMBF-Zuwendung wird bei Forschungsvorhaben zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Zuwendungsfähig sind diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem FuE-Projekt in Zusammenhang stehen. Nicht zuwendungsfähig sind z. B. Studiengebühren oder Sozialbeiträge sowie Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen. Zudem können Ausgaben für die Lehrvertretung von projektleitenden FH-Professoren bei einer Freistellung durch die Hochschulleitung, sofern diese Lehrvertretung nicht dem Stammpersonal zuzurechnen ist, als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Notwendige Ausgaben für Patentanmeldungen und für Aktivitäten im Hinblick auf Normung und Standardisierung sind ebenfalls zuwendungsfähig und sollten im Finanzierungsplan berücksichtigt werden. Ausgaben für die Vergabe von FuE-Aufträgen an Dritte sind in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von maximal 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (ohne Projektpauschale und exklusive der Zuwendungen für Anlagen, Geräte und Demonstratoren) zuwendungsfähig. Aufträge an mitfinanzierende Kooperationspartner der gewerblichen Wirtschaft sind nicht gewünscht. Die gesetzlichen Auflagen des Vergaberechts und zur Korruptionsprävention sind zu beachten.