Hoch­leis­tungs­ma­te­ria­lien für effi­zi­ente und umwelt­freund­li­che Antriebs­sys­teme – HoMAS”

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) för­dert Inno­va­tio­nen im Rah­men der Mate­ri­al­for­schung. Neue Werk­stoffe hel­fen, die Mate­­rial- und Ener­gie­ef­fi­zi­enz zu stei­gern und die Lebens­qua­li­tät zu ver­bes­sern. Das BMBF-För­­der­­pro­­gramm „Vom Mate­rial zur Inno­va­tion” ver­folgt die Stär­kung der indus­tri­el­len Wett­be­werbs­fä­hig­keit durch werk­stoff­ba­sierte Pro­­dukt- und Ver­fah­rens­in­no­va­tio­nen unter Berück­sich­ti­gung des gesell­schaft­li­chen Bedarfs an Werk­stoff­ent­wick­lun­gen sowie den Aus­bau einer umfas­sen­den indus­tri­el­len und insti­tu­tio­nel­len Mate­­rial- und Fer­ti­gungs­kom­pe­tenz.

Immer kür­zere Inno­va­ti­ons­zy­klen, die auch durch neue Tech­no­lo­gien bedingt sind, ver­än­dern die tra­di­tio­nelle Struk­tur der Pro­duk­tion und der Wirt­schaft ins­ge­samt. So steht die Ent­wick­lung von indus­tri­el­len Hoch­leis­tungs­ma­te­ria­lien für modernste Antriebs­sys­teme vor einer gro­ßen Her­aus­for­de­rung. Ener­gie­ef­fi­zi­ente, res­sour­cen­scho­nende Antriebs­sys­teme für den Ein­satz in Kraft­fahr­zeu­gen, Flug­zeu­gen, im Schie­nen­ver­kehr aber auch im Tur­­bi­­nen- und Maschi­nen­bau erfor­dern neue Werk­stoffe, weil die bestehen­den Sys­tem­kom­po­nen­ten den künf­ti­gen Anfor­de­run­gen auf­grund erwei­ter­ter Belas­tungs­gren­zen, z. B. hin­sicht­lich Tem­pe­ra­tur, Druck­fes­tig­keit, Lebens- und Belas­tungs­zy­klen etc. nicht aus­rei­chend gerecht wer­den kön­nen.

Neue Hoch­leis­tungs­ma­te­ria­lien sind damit unver­zicht­bare Weg­be­rei­ter beim Errei­chen des Ziels einer nach­hal­ti­gen Ressourcen‑, Ener­­gie- und Umwelt­po­li­tik. Durch­brü­che in der Rea­li­sie­rung inno­va­ti­ver Antriebs­sys­teme gelin­gen nur durch den Ein­satz wirt­schaft­lich her­stell­ba­rer, kor­ro­si­ons­be­stän­di­ger sowie Lan­g­­zeit- und tem­pe­ra­tur­sta­bi­ler Mate­ria­lien.

Die sich ste­tig ändern­den neuen Anfor­de­run­gen mit Blick auf Pro­zess­pa­ra­me­ter, die deut­lich höhere Bean­spru­chun­gen nach sich zie­hen, haben Aus­wir­kun­gen auf das Werk­stoff­ver­hal­ten, auf die sich ein­stel­len­den Schä­di­gungs­me­cha­nis­men und damit auf die Lebens­dauer der Bau­teile. Gerade im Moto­­ren- oder Tur­bi­nen­be­reich und in ande­ren hoch­be­las­te­ten Antriebs­kom­po­nen­ten ist der unab­ding­bare Ein­satz moderns­ter Tech­no­lo­gien von der Ver­füg­bar­keit von Hoch­leis­tungs­werk­stof­fen abhän­gig.

Ziel der Maß­nahme HoMAS ist es daher, For­­schungs- und Ent­wick­lungs­ar­bei­ten zu för­dern, die durch inno­va­tive Werk­stoff­an­sätze zu einer signi­fi­kan­ten Stei­ge­rung der Wir­kungs­grade und der Lebens­dauer von Antriebs­sys­te­men füh­ren und zu einer Ver­min­de­rung des Schad­stoff­aus­sto­ßes bei­tra­gen.

1. Gegen­stand der För­de­rung

Gegen­stand der För­de­rung sind For­­schungs- und Ent­wick­lungs­auf­wen­dun­gen im Rah­men von Ver­bund­pro­jek­ten, die Mate­ri­al­ent­wick­lun­gen für Inno­va­tio­nen in Antriebs­sys­te­men adres­sie­ren. Die Vor­ha­ben sol­len dabei die gesamte Wert­schöp­fungs­kette von der Mate­ri­al­her­stel­lung über die Ver­ar­bei­tung bis zur Anwen­dung abde­cken. Vor­zugs­weise sollte bran­chen­über­grei­fende For­schung betrie­ben wer­den, um einen bes­se­ren Erfah­rungs­aus­tausch bzw. Wis­sens­trans­fer zu errei­chen und Dopp­lun­gen zu ver­mei­den.

Im Mit­tel­punkt die­ser För­der­maß­nahme ste­hen For­schun­gen für neue oder ent­schei­dend ver­bes­serte Werk­stoffe, die auf­grund erwei­ter­ter Belas­tungs­gren­zen (u. a. ther­misch, mecha­nisch, kor­ro­siv oder che­misch) Stei­ge­run­gen der Leis­tungs­dich­ten und des Wir­kungs­grads von Bau­tei­len in Antriebs­sys­te­men ermög­li­chen. Sie sol­len zu einer deut­li­chen Erhö­hung von Zuver­läs­sig­keit, Sicher­heit und Lebens­dauer kri­ti­scher Kom­po­nen­ten bei­tra­gen.

Die För­der­maß­nahme adres­siert auf die­ser Basis die Schwer­punkte Hoch­leis­tungs­werk­stoffe für Antriebs­sys­teme in Moto­ren, Tur­bi­nen und im Maschi­nen­bau.

Die Pro­blem­lö­sung muß sowohl die mate­ri­al­sei­tige Pro­ble­ma­tik umfas­sen, als auch die Mate­ri­al­ver­ar­bei­tung und die Ein­bin­dung in die Her­stel­lungs­ver­fah­ren der Antriebs­sys­teme berück­sich­ti­gen, das heißt, es sollte in der Regel das Gesamt­sys­tem betrach­tet wer­den.

Es wird von den Antrag­stel­lern erwar­tet, dass im Zuge der Ver­wer­tung der Pro­jekt­er­geb­nisse pra­xis­nahe Lösun­gen gefun­den bzw. Wege für eine Umset­zung ihrer For­schungs­er­geb­nisse in die Pra­xis auf­ge­zeigt wer­den. Dies beinhal­tet auch eine Ana­lyse des Markt­po­ten­ti­als, wel­che im Antrag nach­ge­wie­sen oder Bestand­teil des Pro­jekts sein soll. Ent­schei­dend für die Ziel­vor­stel­lung des jewei­li­gen Pro­jekts ist eine für die erfolg­rei­che Markt­er­schlie­ßung geeig­nete Vor­ge­hens­weise. Im Rah­men der vor­zu­le­gen­den Ver­wer­tungs­pläne sol­len die Antrag­stel­ler ihre Kon­zepte für die Markt­er­schlie­ßung dar­le­gen.

2. Hoch­leis­tungs­werk­stoffe für Antriebs­sys­teme

Heu­tige Moto­ren und Tur­bi­nen sind in den letz­ten Jah­ren von enor­men Fort­schrit­ten gekenn­zeich­net und deut­lich effi­zi­en­ter gewor­den. Die Mate­ri­al­for­schung hat dazu ent­schei­dende Bei­träge geleis­tet. Antriebe auf Ver­bren­nungs­ba­sis wer­den mit­tel­fris­tig wei­ter­hin wich­tige Antriebs­tech­no­lo­gien blei­ben. Dabei zei­gen sich Hybrid­an­triebe als eine wich­tige Brü­cken­tech­no­lo­gie auf dem Weg hin zur Elek­tro­mo­bi­li­tät. Zukünf­tige Mobi­li­tät ist geprägt durch wei­tere Ent­wick­lun­gen neuer Ver­bren­nungs­kon­zepte zur Erhö­hung der Leis­tungs­dichte von Moto­ren (Down­si­zing), die Ein­führung von Hybrid­an­trie­ben der zwei­ten Gene­ra­tion und die Ent­wick­lung hoch­ef­fi­zi­en­ter Antriebe für Elek­tro­mo­bile. Die Ver­füg­bar­keit von Hoch­leis­tungs­werk­stof­fen ist für diese Ent­wick­lungs­ziele drin­gend not­wen­dig. Mate­ria­lien, aus denen Antriebs­ag­gre­gate und Kom­po­nen­ten des Abgas­strangs her­ge­stellt wer­den, gehö­ren zu den am höchs­ten belas­te­ten Werk­stof­fen über­haupt. Offene Mate­ri­al­fra­gen betref­fen nicht nur Hybrid­fahr­zeuge oder Antriebs­tech­no­lo­gien für die Elek­tro­mo­bi­li­tät, son­dern z. B. auch die­sel­elek­tri­sche Antriebe in Trans­port­mit­teln für Schiffe oder Schie­nen­fahr­zeuge.

Von hoher Bedeu­tung sind aber auch spe­zi­elle Getriebe für den Ein­satz im Maschi­nen­bau, die sich beson­ders durch eine hohe Lebens­dauer, eine geringe Geräusch­ent­wick­lung und natür­lich eine hohe Effi­zi­enz aus­zeich­nen. Zu be­wältigen sind diese Her­aus­for­de­run­gen in wei­ten Tei­len nur noch mit dem Ein­satz neuer Hoch­leis­tungs­werk­stoffe. In vie­len Antriebs­sys­te­men sind Hoch­leis­tungs­werk­stoffe mit deut­lich höhe­rer Wech­sel­last­fes­tig­keit gefragt – aber auch Werk­stoffe, die hohen Kor­ro­si­ons­ein­wir­kun­gen stand­hal­ten.

Es wer­den For­­schungs- und Ent­wick­lungs­aspekte geför­dert, die zu einer deut­li­chen Erhö­hung von Zuver­läs­sig­keit, Sicher­heit und Lebens­dauer kri­ti­scher Kom­po­nen­ten füh­ren. Im Fokus der För­de­rung zum The­men­feld Hoch­leis­tungs­werk­stoffe für Antriebs­sys­teme ste­hen daher fol­gende Schwer­punkte:

v Ent­wick­lung von Hoch­leis­tungs­werk­stof­fen zur Stei­ge­rung der Wir­kungs­grade und damit der Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Maschi­nen und Moto­ren,
v Ent­wick­lung von Hoch­leis­tungs­werk­stof­fen mit deut­lich höhe­ren Wech­sel­last­fes­tig­kei­ten,
v Ent­wick­lung von kor­ro­si­ons­re­sis­ten­ten, hoch­be­last­ba­ren Mate­ria­lien,
v Erhö­hung der Belas­tungs­gren­zen von Leicht­bau­werk­stof­fen für alle Antriebs­sys­teme,
v Ent­wick­lung von leis­tungs­stär­ke­ren Magnet­ma­te­ria­lien für Antriebs­sys­teme.

3. Hoch­leis­tungs­werk­stoffe aus kera­mi­schen Faser­ver­bund­werk­stof­fen für Tur­bi­nen­an­wen­dun­gen

Die Umwand­lung von Gas in Antriebs­en­er­gie einer Tur­bine ist um so effi­zi­en­ter, je höher die Tem­pe­ra­tur des Pro­zeß­ga­ses ist. Die begrenz­ten Tem­pe­ra­tur­fes­tig­kei­ten der heu­ti­gen Gas­tur­bi­nen­werk­stoffe auf metal­li­scher Basis erfor­dern auf­wen­dige Kühl­sys­teme, die den ther­mi­schen Wir­kungs­grad der moderns­ten Gas­tur­bi­nen auf etwa 40 % begren­zen. Durch den Ein­satz hoch­tem­pe­ra­tur­sta­bi­ler kera­mi­scher Ver­bund­werk­stoffe wird eine deut­lich ver­bes­serte Effi­zi­enz der Gas­tur­bi­nen erwar­tet. Glei­ches gilt auch für Antriebs­sys­teme wie Flug­zeug­tur­bi­nen, bei denen durch den Ein­satz ver­bes­ser­ter kera­mi­scher Ver­bund­werk­stoffe eine deut­li­che Redu­zie­rung des Ver­brauchs sowie des Gewichts zu erwar­ten ist. Neben der hohen Tem­pe­ra­tur­be­stän­dig­keit ist die nied­rige Dichte ein wei­te­rer wesent­li­cher Vor­teil der Faser­ver­bund­ke­ra­mi­ken im Ver­gleich zu Metal­len.

Um die Ent­wick­lung von faser­ver­stärk­ten und scha­dens­to­le­ran­ten Kera­mi­ken in Deutsch­land wei­ter vor­an­zu­brin­gen, wird inner­halb die­ser Bekannt­ma­chung ein beson­de­rer Schwer­punkt auf diese Werk­stoff­klasse gelegt. Im Mit­tel­punkt der För­de­rung ste­hen Ver­bund­vor­ha­ben, die von der Faser­her­stel­lung über die not­wen­di­gen Faser­­ver­­­bund-Her­s­tel­­lungs­­­tech­­no­­lo­­gien ein Demons­tra­ti­ons­bau­teil als Ent­wick­lungs­ziel nach­wei­sen.

Fol­gende Schwer­punkte sind Gegen­stand der För­de­rung:

v Her­stel­lung und Ver­ar­bei­tung der kera­mi­schen Fasern sowie Ent­wick­lung von Schutz­schich­ten und Matrix­sys­te­men,
v Kera­mik gerechte, kon­struk­tive Gestal­tung der Metall-Kera­­mik-Anbin­­dung,
v Ein­stel­lung der rich­tungs­ab­hän­gi­gen Eigen­schaf­ten der Werk­stoffe für eine ver­bes­serte Bau­teil­aus­le­gung,
v Wei­ter­ent­wick­lung von vor­han­de­nen kera­mi­schen Ver­bund­werk­stof­fen zur Ver­bes­se­rung der Hoch­tem­pe­ra­tur­fes­tig­keit und Lang­zeit­be­stän­dig­keit,
v simu­la­ti­ons­ba­sier­tes Wer­k­­stoff- und Bau­teil­de­sign.
v Die Pro­jekt­vor­schläge sol­len Aus­sa­gen zur ange­streb­ten Stei­ge­rung der Wir­kungs­grade und/​​oder Ver­rin­ge­rung der Emis­sio­nen tref­fen und das Thema Kos­ten­ef­fek­ti­vi­tät ver­fol­gen. Beson­ders berück­sich­tigt wer­den Vor­schläge, die im Ver­bund ent­lang einer geschlos­se­nen Wert­schöp­fungs­kette meh­rere der genann­ten Schwer­punkte adres­sie­ren und ein anwen­dungs­na­hes Demons­tra­ti­ons­bau­teil am Ende der Pro­jekt­lauf­zeit vor­wei­sen kön­nen.

4. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft (mit Nie­der­las­sung in Deutsch­land), Hoch­schu­len oder außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen. For­schungs­ein­rich­tun­gen, die gemein­sam von Bund und /​​ oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kann neben ihrer insti­tu­tio­nel­len För­de­rung nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Pro­jekt­för­de­rung für ihre zusätz­li­chen pro­jekt­be­ding­ten Aus­ga­ben bezie­hungs­weise Kos­ten bewil­ligt wer­den.

5. Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

För­der­fä­hig im Rah­men die­ser Richt­li­nien sind grund­le­gende, anwen­dungs­ori­en­tierte For­schungs­ar­bei­ten des vor­wett­be­werb­li­chen Bereichs, die durch ein hohes wis­­sen­­schaf­t­­lich-tech­­ni­­sches Risiko gekenn­zeich­net sind. Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist grund­sätz­lich das Zusam­men­wir­ken von meh­re­ren unab­hän­gi­gen Part­nern zur Lösung von gemein­sa­men For­schungs­auf­ga­ben in Ver­bund­pro­jek­ten, die den Stand der Tech­nik deut­lich über­tref­fen. Es sol­len inter­dis­zi­pli­näre For­schungs­an­sätze und ganz­heit­li­che Lösun­gen unter Ein­be­zie­hung der ent­spre­chen­den Fach­dis­zi­pli­nen umge­setzt wer­den. Die Vor­ha­ben sol­len Inno­va­ti­ons­pro­zesse ansto­ßen und eine Lauf­zeit von drei Jah­ren mög­lichst nicht über­schrei­ten.

Das BMBF för­dert diese koope­ra­ti­ven vor­wett­be­werb­li­chen For­schungs­vor­ha­ben zur Stär­kung der Ent­wick­lung und Pro­duk­tion. Dadurch sol­len Unter­neh­men bes­ser in die Lage ver­setzt wer­den, auf Ver­än­de­run­gen rasch zu reagie­ren und den erfor­der­li­chen Wan­del aktiv mit­zu­ge­stal­ten. Es wer­den aus­schließ­lich Ver­bund­pro­jekte geför­dert, an denen Part­ner mit­ar­bei­ten, wel­che die Pro­dukte, Dienst­leis­tun­gen, Pro­duk­ti­ons­ver­fah­ren, Mate­ria­lien und Pro­duk­ti­ons­sys­teme in Deutsch­land ent­wi­ckeln und ohne wei­tere För­de­rung rasch zu einer brei­ten Anwen­dung brin­gen.

Ver­bünde aus­schließ­lich zwi­schen Hoch­schu­len und außer­uni­ver­si­tä­ren For­schungs­ein­rich­tun­gen sind nicht zuge­las­sen. Ein­zel­vor­ha­ben sind nicht zuläs­sig.

Die Kon­sor­ti­al­füh­rer­schaft sollte ein Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft, bevor­zugt ein Mate­ri­al­her­stel­ler, Sys­tem­in­te­gra­tor oder Maschi­nen­her­stel­ler bzw. Anwen­der über­neh­men. Min­des­tens sollte im Antrag und Arbeits­plan nach­ge­wie­sen wer­den, dass die Betei­li­gung der Indus­trie­un­ter­neh­men wesent­lich für die erfolg­rei­che Pro­jekt­durch­füh­rung und Ver­wer­tung der Pro­jekt­er­geb­nisse ist. Bevor­zugt aus­ge­wählt wer­den Kon­sor­tien, die ent­lang der Wert­schöp­fungs­kette agie­ren und deren Fokus auf beson­ders inno­va­ti­ven, inter­dis­zi­pli­nä­ren und ganz­heit­li­chen Lösungs­an­sät­zen liegt.

Von den Zuwen­dungs­emp­fän­gern wird erwar­tet, dass für die Sicher­stel­lung der Ver­wer­tung der Pro­jekt­er­geb­nisse pra­xis­nahe Lösun­gen gefun­den bzw. Wege für die Umset­zung der For­schungs­er­geb­nisse in die indus­tri­elle An­wendung auf­ge­zeigt wer­den. Mit den vor­zu­le­gen­den Ver­wer­tungs­plä­nen sind Kon­zepte für die Markt­er­schlie­ßung dar­zu­le­gen.

Es kön­nen grund­sätz­lich auch inter­na­tio­nale Koope­ra­tio­nen im Rah­men der ver­schie­de­nen Abkom­men zur wis­­sen­­schaf­t­­lich-tech­­ni­­schen Zusam­men­ar­beit gebil­det wer­den. Die Zusam­men­ar­beit wird unter­stützt, wenn ein ein­deu­ti­ger Mehr­wert durch die gemein­same Bear­bei­tung von Fra­ge­stel­lun­gen erreicht wird, von dem nicht nur ein­zelne Unter­nehmen, son­dern ganze Bran­chen bzw. For­schungs­fel­der pro­fi­tie­ren kön­nen.

Die Part­ner eines Ver­bund­pro­jekts regeln ihre Zusam­men­ar­beit in einer schrift­li­chen Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung. Vor der För­der­ent­schei­dung über ein Ver­bund­pro­jekt muß eine grund­sätz­li­che Über­ein­kunft über bestimmte vom BMBF vor­ge­ge­bene Kri­te­rien nach­ge­wie­sen wer­den.

6. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse gewährt. Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten, die in der Regel – je nach Anwen­dungs­nähe des Vor­ha­bens – bis zu 50 % anteil­fi­nan­ziert wer­den kön­nen. Nach BMBF-Grun­d­­sä­t­­zen wird eine ange­mes­sene Eigen­be­tei­li­gung – grund­sätz­lich min­des­tens 50 % der ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten – vor­aus­ge­setzt.

Bemes­sungs­grund­lage für Hoch­schu­len, For­­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Hel­m­holtz-Zen­­tren und der Fraun­ho­­fer-Gesel­l­­schaft – FhG – die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen.

Bei For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len wird zusätz­lich zu den zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.

Es wird erwar­tet, dass sich Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft ent­spre­chend ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit an den Auf­wen­dun­gen der Hoch­schu­len und öffent­lich finan­zier­ten For­schungs­ein­rich­tun­gen ange­mes­sen betei­li­gen, sofern Letz­tere als Ver­bund­part­ner mit­wir­ken. Als ange­mes­sen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Ver­bund eine Eigen­be­tei­li­gung der Ver­bund­part­ner in Höhe von min­des­tens 50 % an den Gesam­t­­kos­­ten/-aus­­­ga­­ben des Ver­bund­pro­jekts erreicht wird. Dazu ist gege­be­nen­falls eine Kom­pen­sa­tion zwi­schen den Part­nern erfor­der­lich, sodass eine Ver­bund­för­der­quote von maxi­mal 50 % (zuzüg­lich gege­be­nen­falls zu gewäh­ren­der Boni für KMU sowie gege­be­nen­falls in den Auf­wen­dun­gen von Hoch­schu­len ent­hal­te­ner Pro­jekt­pau­scha­len) erreicht wird. Falls im Ein­zel­fall die Arbei­ten nur mit einer gerin­ge­ren Indus­trie­be­tei­li­gung durch­ge­führt wer­den kön­nen, ist die dar­aus resul­tie­rende höhere Ver­bund­för­der­quote geson­dert zu begrün­den.

Deil­mann Busi­ness Con­sul­ting ist lang­jäh­rig auf die För­der­mit­tel­be­ra­tung von KMU spe­zia­li­siert. Wir haben bereits zahl­rei­che Pro­jekte mit Finan­zie­rungs­för­de­run­gen und Zuschüs­sen erfolg­reich beglei­tet. Durch unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen und unsere Erfah­rung in den Bean­tra­gungs­pro­zes­sen zeich­nen wir uns durch eine pro­fes­sio­nelle Ana­lyse, eine aus­ge­feilte Kon­zep­tion und eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung in der För­der­be­ra­tung aus.

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