Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ voranzubringen ist eine der sechs prioritären Zukunftsaufgaben der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland” der Bundesregierung. Mit dem Forschungsprogramm „IKT 2020 – Forschung für Innovationen” setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt ihrer Innovationspolitik auf Informations- und Kommunikationstechnologien.
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Zuwendungszweck
Ziel der Bekanntmachung ist es, die technologischen Entwicklungslinien im Gebiet der IKT und deren Anwendungen durch Fördervorhaben zu stärken. Dabei stehen drei Themen im Vordergrund der laufenden Entwicklung: IKT in komplexen Systemen „Embedded Systems”, intelligente Lernende Systeme sowie Internet der Dinge und Dienste. Die IKT-Förderung wird deshalb vorrangig entlang der entsprechenden strategischen Forschungs- und Entwicklungslinien ausgerichtet.
Das Innovationsgeschehen im Bereich IKT zeigt in Deutschland die spezifische Tendenz, mit IT-Lösungen häufig in der „Komfortzone” einer Marktnische zu verbleiben, die eng auf einzelne Branchen und Entwicklungspartner begrenzt ist. Dieses Verhalten vieler Marktteilnehmer hat auch Rückwirkungen auf die akademische Forschung. Sowohl aus Sicht der Wirtschaft allgemein als auch aus Sicht der IKT wäre es jedoch vielfach notwendig, parallel bestehende, inkompatible Insellösungen zu verbinden oder von Anfang an gemeinschaftlich Querschnittstechnologien zu entwickeln und auf diese Weise durch die Kooperation mit anderen Entwicklern und Anwendern weltmarktfähige, interoperable Technologielösungen oder gemeinschaftlich nutzbare Werkzeuge zu etablieren. Als ein strategisches Vorbild kann die gemeinsame Erforschung und Entwicklung von Software-Methoden und ‑Werkzeugen in der gesamten Anwendungsbreite von eingebetteten Systemen genannt werden, die bereits erhebliche gesamtwirtschaftliche Potentiale entfaltet hat. Derartige strategisch ausgerichtete, kooperative Entwicklungen von Querschnittstechnologien im IKT-Sektor sind für die IKT-Wirtschaft und die Anwender von außerordentlich hoher Bedeutung.
Ein zweites Defizit im Innovationsgeschehen des IKT-Sektors ist die Zurückhaltung auf Seiten der akademischen Forschung gegenüber der langfristig ausgerichteten Basisentwicklung für komplexe Querschnittstechnologien. Hierin wird eine mittelbare Folge der unterentwickelten Kooperation der Marktteilnehmer sichtbar, da die akademische Forschung auf verschiedenen Themenfeldern keine praktische Umsetzung und Nutzung solcher Querschnittstechnologien erfährt. Das bereits genannte Beispiel für die Softwareentwicklung bei eingebetteten Systemen unterstreicht, dass praxisrelevante komplexe und umfassend nutzbare Werkzeuge einer Basis aus der akademischen Vorlaufforschung bedürfen.
Die Förderung in dieser Maßnahme ist daher einerseits auf eine Förderlinie zur langfristigen und überwiegend rein akademischen Vorlaufforschung grundsätzlicher innovationsorientierter Fragestellungen ausgerichtet, welche in anderen, spezifischen Fördermaßnahmen thematisch nicht adressiert werden. Mit basisorientierten Projekten soll eine explorative Methoden‑, Werkzeug- und Technikentwicklung im IT-Sektor unterstützt werden.
Andererseits ist die Fördermaßnahme auf die für die IT typische Entwicklung von integrativen und konvergenten Lösungen im Verbund von Forschung und Wirtschaft ausgerichtet. Solche werden dann erforderlich, wenn verschiedene erprobte Lösungsansätze im IKT-Sektor, vielfach auch Insellösungen, zu einer zumeist branchenübergreifenden Basistechnologie mit Querschnittscharakter fortentwickelt werden sollen. Dies ist nur durch Technologieallianzen mit gemeinsamen Entwicklungsanstrengungen im Zusammenwirken einer großen Zahl von Beteiligten aus Forschung und Wirtschaft – potentiellen Anbietern und Anwendern – möglich. Als Beispiele aus der Vergangenheit sind die Entwicklungen von gemeinsamen Softwaremethoden für die Mehrzahl von Einsatzbereichen von komplexen Systemen durch ein branchenübergreifendes Konsortium zu nennen. Auch in vielen anderen Anwendungsfeldern haben sich technologische Insellösungen als erhebliches Hemmnis einer Nutzung erwiesen. Zweck dieser Förderlinie ist es daher, entweder für solche Insellösungen entsprechende Plattformen bzw. Integrationslösungen bereitzustellen oder durch frühzeitige gemeinsame Entwicklungsvorhaben der Herausbildung von Insellösungen entgegenzuwirken. In dieser Förderlinie können auch Koordinierungs- und Begleitmaßnahmen berücksichtigt werden.
Damit adressiert die Fördermaßnahme sowohl die initiale Entwicklung innovativer Technologien als auch die integrierenden Aspekte einer Technologieentwicklung von querschnitthafter Bedeutung, bevor diese Produktreife erlangt. Förderkriterien sind in beiden Bereichen fachliche Exzellenz, Innovationshöhe sowie wirtschaftliches Potential. Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie “Innovationen für Deutschland” der Bundesregierung sowie des BMBF-Forschungsprogramms “IKT 2020 – Forschung für Innovationen”.
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Gegenstand der Förderung
Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potentialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße durch IKT getrieben sind oder ohne IKT gar nicht möglich wären. Entsprechend der Grundsätze im Forschungsprogramm IKT 2020 ist die Förderung nach dieser Fördermaßnahme deshalb – neben Forschungsthemen aus der IKT-Wirtschaft selbst – auf die folgenden Anwendungsfelder / Branchen ausgerichtet:
- Automobil, Mobilität
- Maschinenbau, Automatisierung
- Gesundheit, Medizintechnik
- Logistik, Dienstleistungen
- Energie, Umwelt
Die Vorhaben sind schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und Wissenstechnologien anzusiedeln. Vorhaben mit Schwerpunkt in der Mikroelektronik oder der Kommunikationstechnik sind nicht förderfähig. Da diese Fördermaßnahme sowohl die initiale Entwicklung innovativer Technologien als auch die integrierenden Aspekte einer Technologieentwicklung von querschnitthafter Bedeutung adressiert, bei dem eine konvergente Lösung zur Nutzung der Anwendungspotentiale erforderlich ist, wird eine Förderung in zwei Förderlinien vorgesehen:
A. Basisorientierte Projekte
Charakteristisch für den IKT-Sektor sind Basistechnologien, die Voraussetzung für nahezu jedes Anwendungsfeld sind. Dies betrifft die Algorithmenentwicklung und Softwaremethoden ebenso wie Methoden und Werkzeuge zu Datenstrukturen. In dieser Förderlinie werden daher Arbeiten zu derartigen Basistechnologien gefördert mit dem Ziel, das Fundament für Innovationen mit besonders hohem Nutzungspotential zu legen. Bevorzugt werden Vorhaben zur Ausarbeitung von Themengebieten, die von Seiten der Fachwelt oder von Seiten der Anwendungen als besonders wichtig, aber methodisch unzureichend abgedeckt benannt werden. Förderprojekte hierzu können aus akademischen Einzel- oder Verbundvorhaben bestehen; in begründeten Ausnahmefällen sind auch Verbünde mit Forschungspartnern aus der Wirtschaft möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Forschungsstrategie – oder sofern möglich Roadmap – von der Grundlagenforschung in eine spätere Umsetzung.
B. Technologieallianzen
Gefördert werden hierbei breite Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft, die zum Ziel haben, in einem Technologiefeld aus der IKT entweder durch:
a) vertikal ausgerichtete, branchenoffene Verbünde Technologieinnovationen oder
b) horizontal ausgerichtete Verbünde branchenübergreifende Basistechnologien
zur Anwendungsreife zu bringen. Voraussetzung für diese Verbünde ist, dass sie durch ihre Breite branchenübergreifende Methoden, Werkzeuge und Lösungen erarbeiten, die eine innovationsbehindernde Heterogenität von innovativer Technologie durch geeignete Maßnahmen zur Interoperabilität und Integration verschiedenster technischer Ansätze auflösen. Bei einer Standardisierung sind nach Möglichkeit offene Standards anzustreben. Sofern derartige Verbünde von einer frühen Stufe der Forschung und Technologieentwicklung ausgehen, so ist die Vorlage einer technologisch ausgerichteten Roadmap erforderlich. Bei diesen Verbünden ist die Einbeziehung von unterschiedlichen Anwendungsfeldern bzw. Branchen unabdingbar. Eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an solchen Verbünden ist zwingend notwendig. Verbundvorhaben sollten sich auch mit der Gestaltung von Rahmenbedingungen für die spätere Nutzung der Technologie auseinandersetzen und dazu gegebenenfalls weitere strategische Partner, wie beispielsweise Verbände und Sozialpartner, hinzuziehen. Förderfähig sind abweichend davon in dieser Förderlinie auch Koordinierungs- und Begleitmaßnahmen, sofern diese speziell dazu dienen, bei der Realisierung eines Technologiefeldes die Zusammenarbeit strategischer Partner, wie etwa Verbände und Sozialpartner, im Verbund mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft gezielt auszubauen und zu unterstützen.
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Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind einzelne Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus zu Förderlinie A (Basisorientierte Projekte) und breite Verbünde aus Wirtschaft und Forschung zu Förderlinie B (Technologieallianzen). Forschungseinrichtungen, die von Bund und / oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
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Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Beihilfeintensität darf folgende Sätze nicht überschreiten:
a) 100 % der beihilfefähigen Kosten bzw. Ausgaben für Grundlagenforschung
b) 50 % der beihilfefähigen Kosten bzw. Ausgaben für industrielle Forschung
c) 25 % der beihilfefähigen Kosten bzw. Ausgaben für experimentelle Entwicklung
d) 50 % der beihilfefähigen Kosten bzw. Ausgaben für Durchführbarkeitsstudien
Die genannten Beihilfeintensitäten geben den maximalen Umfang vor, innerhalb dessen die Gewährung der nach dieser Förderrichtlinie bestimmten Förderquote für Vorhaben mit wirtschaftlicher Tätigkeit erfolgt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.