IKT 2020 – For­schung für Inno­va­tio­nen durch nicht rück­zahl­bare Zuschüsse

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Infor­­ma­­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien (IKT) sind Trei­ber für Inno­va­tio­nen und damit Grund­lage für neue Pro­dukte, Ver­fah­ren und Dienst­leis­tun­gen. Die „Digi­tale Wirt­schaft und Gesell­schaft” vor­an­zu­brin­gen ist eine der sechs prio­ri­tä­ren Zukunfts­auf­ga­ben der „Neuen Hig­h­­tech-Stra­­te­­gie – Inno­va­tio­nen für Deutsch­land” der Bun­des­re­gie­rung. Mit dem For­schungs­pro­gramm „IKT 2020 – For­schung für Inno­va­tio­nen” setzt die Bun­des­re­gie­rung einen Schwer­punkt ihrer Inno­va­ti­ons­po­li­tik auf Infor­­ma­­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien.

  1. Zuwen­dungs­zweck

Ziel der Bekannt­ma­chung ist es, die tech­no­lo­gi­schen Ent­wick­lungs­li­nien im Gebiet der IKT und deren Anwen­dun­gen durch För­der­vor­ha­ben zu stär­ken. Dabei ste­hen drei The­men im Vor­der­grund der lau­fen­den Ent­wick­lung: IKT in kom­ple­xen Sys­te­men „Embedded Sys­tems”, intel­li­gente ler­nende Sys­teme sowie Inter­net der Dinge und Dienste. Die IKT-För­­de­rung wird des­halb vor­ran­gig ent­lang der ent­spre­chen­den stra­te­gi­schen F&E‑Linien aus­ge­rich­tet.

Das Inno­va­ti­ons­ge­sche­hen im Bereich IKT zeigt in Deutsch­land die spe­zi­fi­sche Ten­denz, mit IT-Lösun­­gen häu­fig in der “Kom­fort­zone” einer Markt­ni­sche zu ver­blei­ben, die eng auf ein­zelne Bran­chen und Ent­wick­lungs­part­ner begrenzt ist. Die­ses Ver­hal­ten vie­ler Markt­teil­neh­mer hat auch Rück­wir­kun­gen auf die aka­de­mi­sche For­schung.

Sowohl aus Sicht der Wirt­schaft all­ge­mein als auch aus Sicht der IKT wäre es jedoch viel­fach not­wen­dig, par­al­lel bestehende, inkom­pa­ti­ble Insel­lö­sun­gen zu ver­bin­den oder von Anfang an gemein­schaft­lich Quer­schnitts­tech­no­lo­gien zu ent­wi­ckeln und auf diese Weise durch die Koope­ra­tion mit ande­ren Ent­wick­lern und Anwen­dern welt­markt­fä­hige, inter­ope­ra­ble Tech­no­lo­gie­lö­sun­gen oder gemein­schaft­lich nutz­bare Werk­zeuge zu eta­blie­ren. Als ein stra­te­gi­sches Vor­bild kann die gemein­same F&E von Sof­t­­ware-Metho­­den und ‑Werk­zeu­gen in der gesam­ten Anwen­dungs­breite von ein­ge­bet­te­ten Sys­te­men genannt wer­den, die bereits erheb­li­che gesamt­wirt­schaft­li­che Poten­tiale ent­fal­tet hat. Der­ar­tige stra­te­gisch aus­ge­rich­tete, koope­ra­tive Ent­wick­lun­gen von Quer­schnitts­tech­no­lo­gien im IKT-Sek­­tor sind für die IKT-Wir­t­­schaft und die Anwen­der von außer­or­dent­lich hoher Bedeu­tung.

Die För­de­rung in die­ser Maß­nahme ist daher einer­seits auf eine För­der­li­nie zur lang­fris­ti­gen und über­wie­gend rein aka­de­mi­schen Vor­lauf­for­schung grund­sätz­li­cher inno­va­ti­ons­ori­en­tier­ter Fra­ge­stel­lun­gen aus­ge­rich­tet, wel­che in ande­ren, spe­zi­fi­schen För­der­maß­nah­men the­ma­tisch nicht adres­siert wer­den. Mit basis­ori­en­tier­ten Pro­jek­ten soll eine explo­ra­tive Methoden‑, Wer­k­­zeug- und Tech­nik­ent­wick­lung im IT-Sek­­tor unter­stützt wer­den.

Ande­rer­seits ist die För­der­maß­nahme auf die für die IT typi­sche Ent­wick­lung von inte­gra­ti­ven und kon­ver­gen­ten Lösun­gen im Ver­bund von For­schung und Wirt­schaft aus­ge­rich­tet. Sol­che wer­den dann erfor­der­lich, wenn ver­schie­dene erprobte Lösungs­an­sätze im IKT-Sek­­tor, viel­fach auch Insel­lö­sun­gen, zu einer zumeist bran­chen­über­grei­fen­den Basis­tech­no­lo­gie mit Quer­schnitts­cha­rak­ter fort­ent­wi­ckelt wer­den sol­len. Dies ist nur durch Tech­no­lo­gie­al­li­an­zen mit gemein­sa­men Ent­wick­lungs­an­stren­gun­gen im Zusam­men­wir­ken einer gro­ßen Zahl von Betei­lig­ten aus For­schung und Wirt­schaft – poten­ti­el­len Anbie­tern und Anwen­dern – mög­lich. Als Bei­spiele aus der Ver­gan­gen­heit sind die Ent­wick­lun­gen von gemein­sa­men Soft­ware­me­tho­den für die Mehr­zahl von Ein­satz­be­rei­chen von kom­ple­xen Sys­te­men durch ein bran­chen­über­grei­fen­des Kon­sor­tium zu nen­nen. Auch in vie­len ande­ren Anwen­dungs­fel­dern haben sich tech­no­lo­gi­sche Insel­lö­sun­gen als erheb­li­ches Hemm­nis einer Nut­zung erwie­sen. Zweck die­ser För­der­li­nie ist es daher, ent­we­der für sol­che Insel­lö­sun­gen ent­spre­chende Platt­for­men bzw. Inte­gra­ti­ons­lö­sun­gen bereit­zu­stel­len oder durch früh­zei­tige gemein­same Ent­wick­lungs­vor­ha­ben der Her­aus­bil­dung von Insel­lö­sun­gen ent­ge­gen­zu­wir­ken. In die­ser För­der­li­nie kön­nen auch Koor­­di­­nie­rungs- und Begleit­maß­nah­men berück­sich­tigt wer­den.

Damit adres­siert die För­der­maß­nahme sowohl die initiale Ent­wick­lung inno­va­ti­ver Tech­no­lo­gien als auch die inte­grie­ren­den Aspekte einer Tech­no­lo­gie­ent­wick­lung von quer­schnitt­haf­ter Bedeu­tung, bevor diese Pro­dukt­reife erlangt.

  1. Gegen­stand der För­de­rung

Die the­ma­ti­schen Schwer­punkte der För­de­rung sind an den wirt­schaft­li­chen Poten­tia­len und Anwen­dungs­fel­dern bzw. Bran­chen aus­ge­rich­tet, in denen Inno­va­tio­nen in hohem Maße durch IKT getrie­ben sind oder ohne IKT gar nicht ­mög­lich wären. Ent­spre­chend der Grund­sätze im For­schungs­pro­gramm IKT 2020 ist die För­de­rung nach die­ser För­der­maß­nahme des­halb – neben For­schungs­the­men aus der IKT-Wir­t­­schaft selbst – auf die fol­gen­den Anwen­dungs­fel­der /​​ Bran­chen aus­ge­rich­tet:

  • Auto­mo­bil, Mobi­li­tät
  • Maschi­nen­bau, Auto­ma­ti­sie­rung
  • Gesund­heit, Medi­zin­tech­nik
  • Logis­tik, Dienst­leis­tun­gen
  • Ener­gie, Umwelt

Die Vor­ha­ben sind schwer­punkt­mä­ßig im Bereich der Soft­ware­sys­teme und Wis­sens­tech­no­lo­gien anzu­sie­deln. Vor­ha­ben mit Schwer­punkt in der Mikro­elek­tro­nik oder der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik sind nicht för­der­fä­hig.

Da diese För­der­maß­nahme sowohl die initiale Ent­wick­lung inno­va­ti­ver Tech­no­lo­gien als auch die inte­grie­ren­den ­Aspekte einer Tech­no­lo­gie­ent­wick­lung von quer­schnitt­haf­ter Bedeu­tung adres­siert, bei der eine kon­ver­gente Lösung zur Nut­zung der Anwen­dungs­po­ten­tiale erfor­der­lich ist, wird eine För­de­rung in zwei För­der­li­nien vor­ge­se­hen:

Basis­ori­en­tierte Pro­jekte:

 Cha­rak­te­ris­tisch für den IKT-Sek­­tor sind Basis­tech­no­lo­gien, die Vor­aus­set­zung für nahezu jedes Anwen­dungs­feld sind. Dies betrifft die Algo­rith­men­ent­wick­lung und Soft­ware­me­tho­den ebenso wie Metho­den und Werk­zeuge ­zu Daten­struk­tu­ren. In die­ser För­der­li­nie wer­den daher Arbei­ten zu der­ar­ti­gen Basis­tech­no­lo­gien geför­dert mit dem Ziel, das Fun­da­ment für Inno­va­tio­nen mit beson­ders hohem Nut­zungs­po­ten­tial zu legen. Bevor­zugt wer­den Vor­ha­ben zur Aus­ar­bei­tung von The­men­ge­bie­ten, die von Sei­ten der Fach­welt oder von Sei­ten der Anwen­dun­gen als beson­ders wich­tig, aber metho­disch unzu­rei­chend abge­deckt benannt wer­den. För­der­pro­jekte hierzu kön­nen aus aka­de­mi­schen Ein­­zel- oder Ver­bund­vor­ha­ben bestehen; in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len sind auch Ver­bünde mit For­schungs­part­nern aus der Wirt­schaft mög­lich. Vor­aus­set­zung für eine För­de­rung ist die Vor­lage einer For­schungs­stra­te­gie − oder sofern mög­lich Road­map − von der Grund­la­gen­for­schung in eine spä­tere Umset­zung.

Tech­no­lo­gie­al­li­an­zen:

Geför­dert wer­den hier­bei breite Ver­bünde aus Wis­sen­schaft und Wirt­schaft, die zum Ziel haben, in einem Tech­no­lo­gie­feld aus der IKT ent­we­der durch ver­ti­kal aus­ge­rich­tete, bran­chen­of­fene Ver­bünde Tech­no­lo­gie­in­no­va­tio­nen oder hori­zon­tal aus­ge­rich­tete Ver­bünde bran­chen­über­grei­fende Basis­tech­no­lo­gien zur Anwen­dungs­reife zu brin­gen.

Vor­aus­set­zung für diese Ver­bünde ist, dass sie durch ihre Breite bran­chen­über­grei­fende Metho­den, Werk­zeuge und Lösun­gen erar­bei­ten, die eine inno­va­ti­ons­be­hin­dernde Hete­ro­ge­ni­tät von inno­va­ti­ver Tech­no­lo­gie durch geeig­nete Maß­nah­men zur Inter­ope­ra­bi­li­tät und Inte­gra­tion ver­schie­dens­ter tech­ni­scher Ansätze auf­lö­sen.

Bei einer Stan­dar­di­sie­rung sind nach Mög­lich­keit offene Stan­dards anzu­stre­ben. Sofern der­ar­tige Ver­bünde von einer frü­hen Stufe der For­schung und Tech­no­lo­gie­ent­wick­lung aus­ge­hen, so ist die Vor­lage einer tech­no­lo­gisch aus­ge­rich­te­ten Road­map erfor­der­lich. Bei die­sen Ver­bün­den ist die Ein­be­zie­hung von unter­schied­li­chen Anwen­dungs­fel­dern bzw. Bran­chen unab­ding­bar.

Eine Betei­li­gung von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU) an sol­chen Ver­bün­den ist zwin­gend not­wen­dig. Ver­bund­vor­ha­ben soll­ten sich auch mit der Gestal­tung von Rah­men­be­din­gun­gen für die spä­tere Nut­zung der Tech­no­lo­gie aus­ein­an­der­set­zen und dazu gege­be­nen­falls wei­tere stra­te­gi­sche Part­ner, wie bei­spiels­weise Ver­bände und Sozi­al­part­ner, hin­zu­zie­hen.

För­der­fä­hig sind abwei­chend davon in die­ser För­der­li­nie auch Koor­­di­­nie­rungs- und Begleit­maß­nah­men, sofern diese spe­zi­ell dazu die­nen, bei der Rea­li­sie­rung eines Tech­no­lo­gie­felds die Zusam­men­ar­beit stra­te­gi­scher Part­ner, wie etwa Ver­bände und Sozi­al­part­ner, im Ver­bund mit Ver­tre­tern aus Wirt­schaft und Wis­sen­schaft gezielt aus­zu­bauen und zu unter­stüt­zen.

  1. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind ein­zelne Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen oder Ver­bünde dar­aus zu För­der­li­nie A (Basis­ori­en­tierte Pro­jekte) und breite Ver­bünde aus Wirt­schaft und For­schung zu För­der­li­nie B (Tech­no­lo­gie­al­li­an­zen).

For­schungs­ein­rich­tun­gen, die von Bund und /​​ oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kann neben ihrer insti­tu­tio­nel­len För­de­rung nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Pro­jekt­för­de­rung für ihre zusätz­li­chen pro­jekt­be­ding­ten Aus­ga­ben bezie­hungs­weise Kos­ten bewil­ligt wer­den.

Bei Ver­bund­pro­jek­ten ist von den Part­nern der Koor­di­na­tor zu benen­nen.

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) ist bestrebt, den Anteil der Fach­hoch­schu­len in der For­schungs­för­de­rung zu erhö­hen. Fach­hoch­schu­len sind des­halb beson­ders auf­ge­for­dert, sich in den Ver­bund­pro­jek­ten zu betei­li­gen.

  1. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Die Zuwen­dun­gen kön­nen im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse gewährt wer­den.

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten. In der Regel kön­nen diese – je nach Anwen­dungs­nähe des Vor­ha­bens – bis zu 50 % anteil­fi­nan­ziert wer­den. Nach BMBF-Grun­d­­sä­t­­zen wird eine ange­mes­sene Eigen­be­tei­li­gung – grund­sätz­lich min­des­tens 50 % der ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten – vor­aus­ge­setzt.

Bemes­sungs­grund­lage für Hoch­schu­len, For­­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Hel­m­holtz-Zen­­tren − HZ − und der Fraun­ho­­fer-Gesel­l­­schaft − FhG − die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten) (siehe zu Umfang der Zuwen­dung), die indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen.

Bei nicht­wirt­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len und Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken wird zusätz­lich zu den zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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