Immer vor Ort – mobile medi­zin­tech­ni­sche Lösun­gen für eine pati­en­ten­freund­li­che Gesund­heits­ver­sor­gung”

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

1. För­der­ziel und Zuwen­dungs­zweck

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) will mit dem Fach­pro­gramm Medi­zin­tech­nik die medi­zin­tech­ni­sche For­schung und Ent­wick­lung (F&E) stär­ken und zugleich die Leis­tungs­fä­hig­keit des Gesund­heits­sys­tems sowie die inter­na­tio­nale Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Bran­che am Stand­ort Deutsch­land aus­bauen. Es lei­tet sich aus den zen­tra­len Hand­lungs­emp­feh­lun­gen des Natio­na­len Stra­te­gie­pro­zes­ses „Inno­va­tio­nen in der Medi­zin­tech­nik” ab und ist in die Hig­h­­tech-Stra­­te­­gie sowie in das Rah­men­pro­gramm Gesund­heits­for­schung der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­bet­tet. Das Fach­pro­gramm Medi­zin­tech­nik zielt dar­auf ab, inno­va­tive Ansätze aus der For­schung schnel­ler in die Anwen­dung zu über­füh­ren und setzt im Kern auf eine ver­­­sor­­gungs- und zugleich indus­trie­ori­en­tierte Inno­va­ti­ons­för­de­rung der Medi­­zin­­tech­­nik-Bran­che. Die vor­lie­gende För­der­richt­li­nie ist Teil des Hand­lungs­felds „Pati­en­ten­nut­zen” und hat zum Ziel, die Gesund­heits­ver­sor­gung durch mobile medi­zin­tech­ni­sche Lösun­gen stär­ker am Pati­en­ten­nut­zen zu ori­en­tie­ren, zu fle­xi­bi­li­sie­ren und effi­zi­en­ter zu gestal­ten. Aus volks­wirt­schaft­li­cher Sicht soll die nach­hal­tige Stär­kung der Unter­neh­men am Markt durch die stand­ort­be­zo­gene Umset­zung der Ergeb­nisse in inno­va­tive Pro­dukte aus dem Bereich der Medi­zin­tech­nik erfol­gen.

1.1 Zuwen­dungs­zweck

Mit die­ser För­der­richt­li­nie soll eine anwen­dungs­nahe und am medi­zi­ni­schen Bedarf aus­ge­rich­tete F&E mit dem Ziel unter­stützt wer­den, durch inno­va­tive mobile medi­zin­tech­ni­sche Lösun­gen die Pati­en­ten­ver­sor­gung in allen Berei­chen fle­xi­bler und effi­zi­en­ter gestal­ten zu kön­nen oder neue Ver­sor­gungs­op­tio­nen zu ermög­li­chen. Durch die Mög­lich­keit der Ver­la­ge­rung von Ver­sor­gungs­leis­tun­gen aus dem sta­tio­nä­ren in den ambu­lan­ten oder vom ambu­lan­ten in den häus­li­chen bzw. pri­va­ten Bereich soll eine bedarfs­ge­rechte und effek­tive Behand­lung sicher­ge­stellt wer­den. Neben einer Stei­ge­rung der Effek­ti­vi­tät und Wirt­schaft­lich­keit der Gesund­heits­ver­sor­gung, steht hier in beson­de­rer Weise der Pati­en­ten­nut­zen im Fokus, aber auch die Ent­las­tung von ärzt­li­chem und pfle­ge­ri­schem Per­so­nal ist ein wich­ti­ger Aspekt. Wei­ter­hin sol­len Pati­en­ten durch trag­bare medi­zin­tech­ni­sche Lösun­gen an Mobi­li­tät und Unab­hän­gig­keit gewin­nen. Im Bereich der Not- und Unfall­ver­sor­gung sol­len sie von ver­bes­ser­ten Ver­sor­gungs­leis­tun­gen durch die Bereit­stel­lung von medi­zin­tech­ni­schen Lösun­gen und Pro­duk­ten in Fahr­zeu­gen (z. B. zur Ver­sor­gung in Ret­tungs­fahr­zeu­gen oder am Ein­satz­ort) pro­fi­tie­ren.

2. Gegen­stand der För­de­rung

Gegen­stand der För­de­rung sind indus­trie­ge­führte, risi­ko­rei­che und vor­wett­be­werb­li­che Vor­ha­ben der F&E in Form von Ver­bund­pro­jek­ten, in denen die Erar­bei­tung von neuen, markt­fä­hi­gen, medi­zin­tech­ni­schen Lösun­gen ange­strebt wird.

Die medi­zin­tech­ni­schen Lösun­gen, Pro­dukte oder Dienst­leis­tun­gen sol­len sich ins­be­son­dere dadurch aus­zeich­nen, dass Ver­sor­gungs­leis­tun­gen orts­un­ab­hän­gi­ger oder direkt am Pati­en­ten erbracht wer­den kön­nen. Die ange­strebte Ver­la­ge­rung von Ver­sor­gungs­leis­tun­gen kann bei­spiels­weise fol­gen­der­ma­ßen erfol­gen:

v vom stationären/​​klinischen Umfeld in den ambu­lan­ten Bereich
v vom ambu­lan­ten Bereich in die häus­li­che Ver­sor­gung
v vom häus­li­chen Bereich direkt zum Pati­en­ten als tragbare/​​mobile Lösung
v Ver­la­ge­rung an neue Orte (z. B. in Fahr­zeuge oder an öffent­li­che Plätze)

Gegen­stand der För­de­rung sind dar­über hin­aus medi­zin­tech­ni­sche Lösun­gen, wel­che für den Ein­satz in struk­tu­rell schwa­chen Regio­nen, dem länd­li­chen Raum, in schwer zugäng­li­chen Gebie­ten und im öffent­li­chen, auch städ­ti­schen Bereich, geeig­net sind. Alle Berei­che der Gesund­heits­ver­sor­gung kön­nen adres­siert wer­den: Erst‑, Not- und Unfall­ver­sor­gung, Prä­ven­tion – Dia­gnose – The­ra­pie – Nach­sorge sowie die Reha­bi­li­ta­tion, Pflege und Pal­lia­tiv­ver­sor­gung.

Die mobi­len medi­zin­tech­ni­schen Lösun­gen sol­len den zuvor genann­ten Zweck erfül­len und somit im Ver­gleich zum Ver­sor­gungs­stan­dard einen Zuge­winn an Mobi­li­tät und Fle­xi­bi­li­tät in der Pati­en­ten­ver­sor­gung bewir­ken. Sie sol­len sich naht­los in bestehende Ver­sor­gungs­pro­zesse ein­fü­gen bzw. Teile bestehen­der Pro­zesse erset­zen bzw. ergän­zen kön­nen.

Mobile medi­zin­tech­ni­sche Lösun­gen im Kon­text die­ser För­der­maß­nahme sind Ver­sor­gungs­lö­sun­gen, die ein Medi­zin­pro­dukt als zen­tra­les Ele­ment beinhal­ten. Unter den Begriff „Medi­zin­pro­dukt” fal­len im Sinne die­ser Bekannt­ma­chung tech­ni­sche Lösun­gen, Pro­dukte oder Dienst­leis­tun­gen, die dem deut­schen Medi­zin­pro­duk­te­ge­setz in der aktu­ell gül­ti­gen Fas­sung oder einer die­ses Medi­zin­pro­duk­te­ge­setz erset­zen­den euro­päi­schen Ver­ord­nung unter­lie­gen.

Die Maß­nahme zielt auf phy­si­sche Pro­dukte und Hard­ware­lö­sun­gen ab. Die Inte­gra­tion digi­ta­ler Inno­va­tio­nen in mobile Ver­sor­gungs­lö­sun­gen ist aus­drück­lich erwünscht, Soft­ware­lö­sun­gen sind jedoch nur för­der­fä­hig, wenn sie eine im Rah­men der För­der­maß­nahme zu ent­wi­ckelnde Hard­ware­lö­sung sinn­voll ergän­zen. Diese kön­nen auch tele­me­di­zi­ni­sche Aspekte umfas­sen. Vor­ha­ben, wel­che die Ein­bin­dung von mobi­len Gerä­ten wie Smart­phones und Tablets vor­se­hen, sol­len als Vor­ha­ben­schwer­punkt die Ent­wick­lung einer vom Smart­phone oder Tablet getrenn­ten medi­zin­tech­ni­schen Kom­po­nente beinhal­ten. Aus­ge­schlos­sen sind Kon­zepte, die aus­schließ­lich auf Soft­ware­lö­sun­gen basie­ren. Die Maß­nahme ist the­men­of­fen, wobei bevor­zugt Erkran­kun­gen mit hoher Prä­va­lenz, chro­ni­sche Erkran­kun­gen oder Erkran­kun­gen und Gesund­heits­zu­stände, die von einer mobi­len bzw. fle­xi­blen Ver­sor­gung beson­ders pro­fi­tie­ren, betrach­tet wer­den. Hierzu zäh­len Erkran­kun­gen des Herz­kreis­lauf­sys­tems, des Hal­­tungs- und Bewe­gungs­ap­pa­rats, des Stoff­wech­sels, der Atem­wege, des Ver­dau­ungs­ap­pa­rats, aber auch onko­lo­gi­sche Erkran­kun­gen. Glei­cher­ma­ßen kann die Ver­sor­gung von unfall­be­ding­ten Ver­let­zun­gen the­ma­ti­siert wer­den.

För­der­fä­hig sind Vor­ha­ben mit fol­gen­den the­ma­ti­schen Schwer­punk­ten. Die Auf­lis­tung ist bei­spiel­haft und nicht als voll­stän­dig anzu­se­hen:

v Mobile medi­zin­tech­ni­sche Lösun­gen im Bereich der ambu­lan­ten, häus­li­chen, reha­bi­li­tie­ren­den, ger­ia­tri­schen und pal­lia­ti­ven Ver­sor­gung, die eine bes­sere Ver­sor­gung, Nut­zung oder Mobi­li­sie­rung im Ver­gleich zu bestehen­den ­Lösun­gen rea­li­sie­ren.
v Mobile medi­zin­tech­ni­sche Lösun­gen zur Prä­ven­tion, Dia­gnose (auch POCT), The­ra­pie, Nach­sorge, Reha­bi­li­ta­tion, Pflege und Pal­lia­tiv­ver­sor­gung.
v Mobile Medi­zin­tech­nik im Bereich der Erst‑, Not- und Unfall­ver­sor­gung oder im Bereich der Kata­stro­phen­hilfe.
v Inte­gra­tion von medi­zin­tech­ni­schen Lösun­gen in Fahr­zeuge, z. B. Ret­tungs­fahr­zeuge.
v Inte­gra­tion oder Bereit­stel­lung von Medi­zin­tech­nik im öffent­li­chen Bereich, die durch Betrof­fene, Erst- oder Lai­en­hel­fer bedient wer­den kann.

Es kön­nen auch Vor­ha­ben in nicht expli­zit genann­ten Anwen­dungs­be­rei­chen geför­dert wer­den, solange die Lösungs­an­sätze einen Bei­trag zu mobi­len medi­zin­tech­ni­schen Lösun­gen im Sinne die­ser För­der­richt­li­nie leis­ten.

Ziel der För­de­rung ist die kurz- bis mit­tel­fris­tige Umset­zung der Ergeb­nisse in markt­fä­hige Pro­dukte nach Pro­jek­tende. Die För­de­rung von bereits markt­fä­hi­gen Pro­duk­ten ist aus­ge­schlos­sen. Für die Ver­mark­tung kön­nen sowohl der erste als auch der zweite Gesund­heits­markt adres­siert wer­den. Die For­­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben sol­len sich umset­zungs­re­le­vante End­punkte zum Ziel set­zen. Hierzu zäh­len ein erfolg­rei­cher Mach­bar­keits­nach­weis im Tier­ver­such oder durch geeig­nete Alter­na­ti­ven zum Tier­ver­such, eine frühe kli­ni­sche Mach­bar­keits­stu­die oder die Rea­li­sa­tion eines Demons­tra­tors.

Kli­ni­sche Mach­bar­keits­stu­dien sind auf den Ein­schluß von maxi­mal 20 Pro­ban­den bzw. Pati­en­ten zu beschrän­ken und nur zuläs­sig, sofern die Ergeb­nisse nicht im Rah­men geeig­ne­ter prä­kli­ni­scher Unter­su­chun­gen erar­bei­tet wer­den ­kön­nen. Sie sol­len die Effi­zi­enz des Ent­wick­lungs­pro­zes­ses von Medi­zin­pro­duk­ten erhö­hen und sind nicht dazu ­vor­ge­se­hen, die Sicher­heit und Leis­tungs­fä­hig­keit des fina­len Designs eines Medi­zin­pro­dukts zu bele­gen. Kli­ni­sche Prü­fun­gen im Rah­men der kli­ni­schen Bewer­tung als zen­tra­ler Bestand­teil des Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­rens sind nicht Gegen­stand der För­de­rung.

3. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft, die zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung eine Nie­der­las­sung oder Betriebs­stätte in Deutsch­land haben, Hoch­schu­len, for­schende Kli­ni­ken und außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen.

Die Betei­li­gung von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men im Sinne der Defi­ni­tion der Euro­päi­schen Kom­mis­sion wird aus­drück­lich unter­stützt und bei der Pro­jekt­be­gut­ach­tung berück­sich­tigt.

For­schungs­ein­rich­tun­gen, die von Bund und /​​ oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kann neben ihrer insti­tu­tio­nel­len För­de­rung nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Pro­jekt­för­de­rung für ihre zusätz­li­chen pro­jekt­be­ding­ten Aus­ga­ben bezie­hungs­weise Kos­ten bewil­ligt wer­den.

4. Beson­dere Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist das Zusam­men­wir­ken von meh­re­ren unab­hän­gi­gen Part­nern aus Wirt­schaft und Wis­sen­schaft zur Lösung von gemein­sa­men For­­schungs- und Ent­wick­lungs­auf­ga­ben (Ver­bund­pro­jekte), die den Stand der Tech­nik bzw. den Ver­sor­gungs­stan­dard deut­lich über­tref­fen und einen der in Num­mer 2 genann­ten the­ma­ti­schen Schwer­punkte adres­sie­ren. Ein­zel­vor­ha­ben sind nur in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len för­der­fä­hig.

Die För­de­rung zielt auf indus­trie­ge­führte F&E‑Verbundprojekte unter Koor­di­na­tion eines gewerb­li­chen Unter­neh­mens ab, das in der Regel als spä­te­rer Sys­tem­ver­wer­ter der inno­va­ti­ven Ent­wick­lung fun­giert und dafür einen ent­spre­chen­den Markt­zu­gang nach­wei­sen kann. Die Ver­bund­pro­jekte sol­len das spä­tere Ersta­t­­tungs- und Zulas­sungs­sze­na­rio der geplan­ten Pro­dukt­in­no­va­tion nach­voll­zieh­bar beschrei­ben.

Die Vor­ha­ben sol­len eine Lauf­zeit von drei Jah­ren nicht über­schrei­ten und ent­lang der Wert­schöp­fungs­kette struk­tu­riert sein. Die Ein­be­zie­hung eines kli­ni­schen Anwen­ders ist erwünscht. Im Hin­blick auf die För­de­rung kli­ni­scher Stu­dien sind die natio­na­len recht­li­chen Vor­ga­ben sowie die durch inter­na­tio­nale Stan­dards vor­ge­ge­be­nen Maß­stäbe zugrunde zu legen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Die Zuwen­dun­gen kön­nen im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse gewährt wer­den.

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten, die in der Regel – je nach Anwen­dungs­nähe des Vor­ha­bens – bis zu 50 % anteil­fi­nan­ziert wer­den kön­nen.

Bemes­sungs­grund­lage für Hoch­schu­len, For­­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Hel­m­holtz-Zen­­tren und der Fraun­ho­­fer-Gesel­l­­schaft die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen. Bei For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len wird zusätz­lich zu den zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.

Deil­mann Busi­ness Con­sul­ting ist lang­jäh­rig auf die För­der­mit­tel­be­ra­tung von KMU spe­zia­li­siert. Wir haben bereits zahl­rei­che Pro­jekte mit Finan­zie­rungs­för­de­run­gen und Zuschüs­sen erfolg­reich beglei­tet. Durch unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen und unsere Erfah­rung in den Bean­tra­gungs­pro­zes­sen zeich­nen wir uns durch eine pro­fes­sio­nelle Ana­lyse, eine aus­ge­feilte Kon­zep­tion und eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung in der För­der­be­ra­tung aus.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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