Indus­trie 4.0‑Testumgebungen – Mobi­li­sie­rung von KMU für Indus­trie 4.0

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) för­dert das Inno­va­ti­ons­po­ten­tial klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men (KMU), um digi­ta­li­sierte Pro­zesse und Pro­dukte zu erpro­ben und umzu­set­zen. Um die For­schungs­för­de­rung ins­be­son­dere für erst­an­trag­stel­lende KMU attrak­ti­ver zu gestal­ten, hat das BMBF das Antrags- und Bewil­li­gungs­ver­fah­ren ver­ein­facht, beschleu­nigt und die Bera­tungs­leis­tung für KMU aus­ge­baut. Kon­krete Anwen­dungs­fel­der und Tech­no­lo­gien sind nicht vor­ge­ge­ben. Ein Bezug zu Indus­trie 4.0, Inter­net der Dinge oder Cyber-Phy­­si­­schen Sys­teme ist aller­dings Vor­aus­set­zung. Wich­tige För­der­kri­te­rien sind Exzel­lenz, Inno­va­ti­ons­höhe und wirt­schaft­li­ches Poten­tial.

1. Zuwen­dungs­zweck

Ziel die­ser Maß­nahme ist es, kleine und mitt­lere Unter­neh­men bei der Anpas­sung an digi­ta­li­sierte Pro­zesse und bei der For­schung & Ent­wick­lung von neuen digi­ta­len Pro­duk­ten zu unter­stüt­zen. Dies geschieht durch die För­de­rung von Pilot­pro­jek­ten zur Erpro­bung inno­va­ti­ver Indus­trie 4.0 – Kom­po­nen­ten durch KMU in for­schungs­na­hen Test­um­ge­bun­gen. An deut­schen For­schungs­in­sti­tu­ten ste­hen den KMU eine Reihe von Indus­trie 4.0 Test­um­ge­bun­gen zur Ver­fü­gung. Diese ver­netz­ten und hete­ro­ge­nen Test­um­ge­bun­gen bie­ten den KMU unter­schied­li­che spe­zi­fi­sche Kom­pe­ten­zen und Fähig­kei­ten an. Damit erhal­ten KMU einen Zugang zu Pilot­an­la­gen und Demons­tra­ti­ons­fa­bri­ken, um ihre neuen Metho­den zur Gestal­tung, zum Betrieb und zur Bewer­tung von IT-basier­­ten Pro­duk­ti­ons­sys­te­men zu erpro­ben, anzu­pas­sen oder wei­ter zu ent­wi­ckeln. Zusätz­lich kön­nen geeig­nete Aus- und Wei­ter­bil­dungs­pro­gramme anhand der gewon­ne­nen Erkennt­nisse erar­bei­tet wer­den.

2. Gegen­stand der För­de­rung

Gegen­stand der För­de­rung sind Ein­zel­vor­ha­ben von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men im The­men­feld Indus­trie 4.0 und Inter­net der Dinge. Die Erpro­bung von neuen digi­ta­len Pro­duk­ten, die Anpas­sung an digi­ta­li­sierte Pro­zesse sowie die Ent­wick­lung ver­netz­ter Geschäfts­mo­delle soll geför­dert wer­den.

Basis der geför­der­ten Pilo­t­an­wen­dun­gen ist ein Zusam­men­wir­ken von KMU, die rea­li­täts­nahe, kom­plexe und ver­netzte Test­um­ge­bun­gen für ihre neuen Indus­trie 4.0‑Komponenten suchen und vor­han­de­nen Demons­tra­ti­ons­an­la­gen, soge­nann­ter “I4.0 Test­um­ge­bun­gen”, die diese Umge­bung bie­ten kön­nen. Die KMU wer­den mit der För­de­rung in die Lage ver­setzt, eigene Lösun­gen in für sie geeig­ne­ten, pra­xis­na­hen I4.0 Test­um­ge­bun­gen zu erpro­ben. Damit wird die Ein­füh­rung und Umset­zung von Indus­trie 4.0 in die betrieb­li­che Pra­xis wesent­lich erleich­tert.

Damit mög­li­che Inno­va­ti­ons­bar­rie­ren ver­mie­den wer­den und um beson­ders KMU anzu­spre­chen, die noch keine Erfah­rung mit öffent­li­chen För­der­mög­lich­kei­ten haben, wird die gesamte För­der­maß­nahme beglei­tet. Diese Beglei­tung umfaßt für För­der­in­ter­es­sen­ten z. B. eine Erst­in­for­ma­tion, eine Unter­stüt­zung bei der Aus­wahl einer geeig­ne­ten 4.0 Test­um­ge­bung oder der Antrag­stel­lung. Wäh­rend der För­der­maß­nahme wird die Durch­füh­rung der Pilo­t­an­wen­dung beglei­tet, der Pro­jekt­ab­schluß unter­stützt sowie eine Aus­wer­tung mit expli­zi­ten Hand­lungs­emp­feh­lun­gen ange­bo­ten. Nach Abschluß des Pro­jekts besteht dar­über hin­aus die Mög­lich­keit für einen Erfah­rungs­aus­tausch zwi­schen KMU und Tes­t­um­­ge­­bungs-Betrei­­bern.

Es wird ein brei­tes The­men­spek­trum adres­siert. För­de­rung kann für Pilo­t­an­wen­dun­gen bean­tragt wer­den, die den Ein­satz von Indus­trie 4.0 in den KMU vor­an­brin­gen. Dazu gehö­ren die Ent­wick­lung, Erpro­bung oder Anpas­sung neuer digi­ta­ler Pro­dukte, inno­va­tive Sys­tem­an­sätze und damit zusam­men­hän­gen­der ver­netz­ter Geschäfts­mo­delle. Durch die För­der­maß­nahme soll ins­be­son­dere eine schnelle und ziel­ge­rich­tete Ent­wick­lung inno­va­ti­ver cyber-phy­­si­­scher Sys­teme (CPS) unter­stützt wer­den. Die Ver­net­zung und Inter­ope­ra­bi­li­tät in hete­ro­ge­nen CPS-Umge­­bun­­gen soll beschleu­nigt wer­den.

Die adres­sier­ten Anwen­dungs­fel­der /​​ Bran­chen ent­spre­chen dem För­der­pro­gramm IKT 2020: Auto­mo­bil und Mobi­li­tät, Maschi­nen­bau und Auto­ma­ti­sie­rung, Gesund­heit und Medi­zin­tech­nik, Logis­tik und Dienst­leis­tun­gen, Ener­gie und Umwelt sowie IKT-Wir­t­­schaft. Auf­grund des Inno­va­ti­ons­be­darfs wird ein Fokus auf Komponenten‑, Maschi­­nen- und Anla­gen­her­stel­ler gelegt.

3. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind aus­schließ­lich kleine und mitt­lere Unter­neh­men (KMU’S) mit F&E‑Kapazität in Deutsch­land.

4. Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

Geför­dert wer­den Pilo­t­an­wen­dun­gen, durch die eine Nut­zung von vor­han­de­nen 4.0‑Testumgebungen ermög­licht wird. Die Nut­zung muß der pra­xis­na­hen Erpro­bung eige­ner Indus­trie 4.0‑Lösungen des bean­tra­gen­den KMU die­nen.

Es wer­den nur Ein­zel­vor­ha­ben von KMU geför­dert, deren Ergeb­nisse in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land pri­mär ver­wer­tet wer­den und so den Bildungs‑, Wissenschafts‑, For­­schungs- und Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land stär­ken und wei­ter aus­bauen. Eine zusätz­li­che Nut­zung der Pro­jekt­er­geb­nisse im EWR oder der Schweiz ist nicht ein­ge­schränkt. Die För­de­rung ist in der Regel auf einen Zeit­raum von drei bis maxi­mal zwölf Monate ange­legt.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Die Zuwen­dun­gen kön­nen im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse gewährt wer­den.

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten. Im Hin­blick auf die große Anwen­dungs­nähe in die­ser För­der­maß­nahme kön­nen diese Kos­ten für kleine Unter­neh­men bis zu 50 % und für mitt­lere Unter­neh­men bis zu 40% anteils­fi­nan­ziert wer­den.

Als finan­zi­el­len Ori­en­tie­rungs­rah­men für diese För­der­maß­nahme gel­ten maxi­mal 100.000 Euro Zuwen­dung für ein Vor­ha­ben, das zwölf Monate nicht über­stei­gen darf. Es wird davon aus­ge­gan­gen, dass bean­tragte Vor­ha­ben nur in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len eine kür­zere Pro­jekt­lauf­zeit als sechs Monate vor­se­hen.

Deil­mann Busi­ness Con­sul­ting ist lang­jäh­rig auf die För­der­mit­tel­be­ra­tung von KMU spe­zia­li­siert. Wir haben bereits zahl­rei­che Pro­jekte mit Finan­zie­rungs­för­de­run­gen und Zuschüs­sen erfolg­reich beglei­tet. Durch unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen und unsere Erfah­rung in den Bean­tra­gungs­pro­zes­sen zeich­nen wir uns durch eine pro­fes­sio­nelle Ana­lyse, eine aus­ge­feilte Kon­zep­tion und eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung in der För­der­be­ra­tung aus.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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