Inno­va­tio­nen für die Pro­duk­tion, Dienst­leis­tung und Arbeit von mor­gen in der Medi­zin­tech­nik (Pro­Med) als nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) för­dert auf Basis die­ser Richt­li­nie Inno­va­tio­nen, die zen­trale Her­aus­for­de­run­gen für die Ver­sor­gung der Men­schen mit Medi­zin­pro­duk­ten zur Erhal­tung und Wie­der­her­stel­lung der Gesund­heit sowie der Ver­bes­se­rung der Lebens­qua­li­tät auf­grei­fen. Die Pro­duk­ti­ons­for­schung schafft Vor­aus­set­zun­gen, um die Pro­duk­tion von heute kon­ti­nu­ier­lich an die zukünf­ti­gen Anfor­de­run­gen des Markts, der Umwelt und der Gesell­schaft anzu­pas­sen. Eine leis­tungs­starke Pro­duk­tion zur Her­stel­lung inno­va­ti­ver Medi­zin­pro­dukte bie­tet ein gro­ßes Poten­tial, um die Gesund­heits­ver­sor­gung modern und zukunfts­ge­recht zu gestal­ten. Sie eröff­net gleich­zei­tig neue wirt­schaft­li­che Chan­cen für Unter­neh­men der Medi­zin­tech­nik.

Neue Tech­no­lo­gien, wie die addi­tive Fer­ti­gung, der Ein­satz neuer Mate­ria­lien und die Digi­ta­li­sie­rung der Pro­duk­tion haben Aus­wir­kun­gen auch auf die Her­stel­lung neuer Medi­zin­pro­dukte. Auf Grund der glo­ba­len Wett­be­werbs­be­din­gun­gen besteht für den Stand­ort Deutsch­land ein hoher Hand­lungs­be­darf, den Tech­no­lo­gie­vor­sprung nicht nur zu sichern, son­dern viel­mehr aus­zu­bauen, um Arbeits­plätze und Wohl­stand zu erhal­ten.

  1. Gegen­stand der För­de­rung

Immer häu­fi­ger fin­det in Zukunfts­fel­dern die Inno­va­tion an der Schnitt­stelle zu ande­ren Bran­chen statt. Fort­schritte und Neue­run­gen im Maschi­nen­bau, der Fer­ti­gungs­tech­nik, in der Mate­ri­al­for­schung etc. kön­nen zu inno­va­ti­ven Medi­zin­pro­duk­ten füh­ren. Sie bie­ten das Poten­tial, dass Bran­chen­teil­neh­mer die Tech­no­lo­gie­füh­rer­schaft bei Fer­ti­gungs­pro­zes­sen und Aus­rüs­tun­gen für die Her­stel­lung von Medi­zin­pro­duk­ten errin­gen. Dazu müs­sen sowohl in ande­ren Bran­chen bereits eta­blierte Ver­fah­ren qua­li­fi­ziert, als auch gänz­lich neue Ver­fah­ren ent­wi­ckelt wer­den. Der Be- und Ver­ar­bei­tung neuer, bereits ver­füg­ba­rer Hoch­leis­tungs­werk­stoffe und bio­kom­pa­ti­bler Mate­ria­lien ein­schließ­lich damit in Ver­bin­dung ste­hen­der Ober­flä­chen­mo­di­fi­ka­tio­nen ist eben­falls eine hohe Bedeu­tung bei­zu­mes­sen.

Pati­en­ten­nahe Pro­dukte erfor­dern eine wirt­schaft­li­che Pro­duk­tion nach höchs­ten Qua­li­täts­stan­dards und unter strik­ter Ein­hal­tung des Medi­zin­pro­duk­te­ge­set­zes. Durch die zuneh­mende Indi­vi­dua­li­sie­rung und dem Wunsch nach pati­en­ten­in­di­vi­du­el­len Lösun­gen wer­den häu­fig Medi­zin­pro­dukte in gerin­gen Stück­zah­len benö­tigt. Dies spie­gelt sich auch im stei­gen­den Bedarf an Medi­zin­pro­duk­ten für eine alternde Gesell­schaft wider.

Wesent­li­che Her­aus­for­de­run­gen für die Medi­zin­technik­bran­che lie­gen in der Wei­ter­ent­wick­lung von hoch­prä­zi­sen, wirt­schaft­li­chen Fer­ti­gungs­ver­fah­ren sowie von intel­li­gen­ten Pro­duk­ti­ons­aus­rüs­tun­gen zur Her­stel­lung von Medi­zin­pro­duk­ten. Die Pro­duk­ti­ons­aus­rüs­ter müs­sen die neu­ar­ti­gen hoch­prä­zi­sen Fer­ti­gun­gen über ver­netzte intel­li­gente Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sys­teme ver­knüp­fen, um Pro­dukte höchs­ter Funk­tio­na­li­tät und Qua­li­tät wirt­schaft­lich her­zu­stel­len zu kön­nen. Wand­lungs­fä­hige und fle­xi­ble Pro­duk­ti­ons­tech­no­lo­gien sind die Vor­aus­set­zung für eine wirt­schaft­li­che Pro­duk­tion mit indi­vi­dua­li­sier­ter Pro­dukt­aus­prä­gung. Dabei kann auch Aspek­ten von Indus­trie 4.0 eine Bedeu­tung zukom­men.

Eine wei­tere Her­aus­for­de­rung, aber gleich­zei­tig auch Chance, stellt die intel­li­gente Ver­bin­dung von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen dar, wel­che es erlaubt, neue Geschäfts­fel­der zu erschlie­ßen.

Ziel­set­zung der För­de­rung ist die Ver­bes­se­rung der Pro­duk­ti­ons­pro­zesse und ‑aus­rüs­tun­gen zur Her­stel­lung von Medi­zin­pro­duk­ten. Dies soll durch eine nach­hal­tige Stär­kung der Wert­schöp­fungs­ket­ten von der Pro­dukt­ent­ste­hung über die Fer­ti­gung bis hin zur tech­ni­schen Prü­fung von inno­va­ti­ven Medi­zin­pro­duk­ten erfol­gen. Im Vor­der­grund ste­hen dabei die Ent­wick­lung neuer Fer­ti­gungs­ver­fah­ren und Pro­duk­ti­ons­aus­rüs­tun­gen sowie der Auf­bau stra­te­gi­scher Part­ner­schaf­ten zwi­schen Wirt­schaft und Wis­sen­schaft zur Ent­wick­lung von neuen Medi­zin­pro­duk­ten bzw. zur Ver­bes­se­rung der Eigen­schaf­ten bestehen­der Pro­dukte. Es sol­len exem­pla­ri­sche, inno­va­tive und mög­lichst geschlos­sene Wert­schöp­fungs­ket­ten ent­ste­hen, um erfolg­rei­che Bei­spiele für eine effi­zi­ente Zusam­men­ar­beit über heute noch vor­han­dene „(Bran­chen-) Gren­zen“ hin­weg zu schaf­fen.

Geför­dert wer­den fol­gende F&E‑Arbeiten:

  1. Ent­wick­lung neuer Pro­duk­ti­ons­pro­zesse und ‑anla­gen für Medi­zin­pro­dukte. Die Inno­va­tion der neuen Pro­zesse liegt dabei in der Neu­ar­tig­keit des Her­stel­lungs­ver­fah­rens oder der Ver­wen­dung neuer Mate­ria­lien oder der Her­stel­lung neu­ar­ti­ger Medi­zin­pro­dukte mit neuen Pro­duk­tei­gen­schaf­ten.
  2. Inno­va­tive Wei­ter­ent­wick­lung von hoch­prä­zi­sen Pro­duk­ti­ons­an­la­gen und ‑pro­zes­sen für die Her­stel­lung von Medi­zin­pro­duk­ten. Kon­kre­ter Ent­wick­lungs­be­darf besteht in der Variation/​​Optimierung von Anla­gen oder deren Kom­po­nen­ten hin­sicht­lich einer Stei­ge­rung des Auto­ma­ti­sie­rungs­grads und der damit ein­her­ge­hen­den Pro­zeß­an­pas­sung. Dabei kann auch auf die Qua­li­fi­zie­rung und Über­tra­gung eta­blier­ter Pro­duk­ti­ons­pro­zesse aus nicht medi­zin­tech­ni­schen Berei­chen zurück­ge­grif­fen wer­den.
  3. Erfor­schung neuer Metho­den und Vor­ge­hens­wei­sen zur Ent­wick­lung von Medi­zin­pro­duk­ten mit neuen/​​besseren Pro­duk­tei­gen­schaf­ten z. B. durch Funk­ti­ons­in­te­gra­tion oder Inte­gral­bau­weise.
  4. Kon­zepte zur Fer­ti­gung unter­schied­li­cher Los­grö­ßen sol­len bereits bei der Pro­dukt­ent­wick­lung berück­sich­tigt wer­den. Sie soll­ten durch eine fle­xi­ble Pro­duk­tion auch wirt­schaft­lich dar­stell­bar sein. Bei­spiel­haft seien hier addi­tive Ver­fah­ren zur Her­stel­lung von Pro­to­ty­pen, indi­vi­dua­li­sier­ten Pro­duk­ten oder Klein­se­rien bis hin zur Los­größe 1 genannt.

Vor­ge­schla­gene For­schungs­vor­ha­ben sol­len auch hygie­ni­sche Anfor­de­run­gen an Pro­duk­ti­ons­an­la­gen und Pro­zesse, gege­be­nen­falls not­wen­dige Umhau­sun­gen (z. B. für Schutz­at­mo­sphä­ren), den Gebrauch von Pro­duk­ti­ons­hilfs­stof­fen sowie die Bau­teil­rei­ni­gung prü­fen und gege­be­nen­falls in den Lösungs­an­satz ein­be­zie­hen.

Bei der Her­stel­lung von Medi­zin­pro­duk­ten stel­len die Bear­bei­tung und Ober­flä­chen­mo­di­fi­ka­tion neuer Mate­ria­lien, spe­zi­ell auch bio­kom­pa­ti­bler Mate­ria­lien, beson­dere Anfor­de­run­gen an die Pro­duk­ti­ons­pro­zesse und ‑anla­gen. Hier­bei ist die Ent­wick­lung von repro­du­zier­ba­ren Bear­bei­tungs­pa­ra­me­tern für bereits exis­tie­rende neue Mate­ria­lien sowie die Anpas­sung von Bear­bei­tungs­tech­no­lo­gien beim Ein­satz die­ser Mate­ria­lien für Medi­zin­pro­dukte zu berück­sich­ti­gen. Die Ent­wick­lung von neuen Werk­stof­fen steht nicht im Fokus der Bekannt­ma­chung.

Eine ver­netzte Pro­duk­tion, bei­spiels­weise hin­sicht­lich der Inte­gra­tion von auto­ma­ti­schen Prüf­sta­tio­nen in vor­han­dene Pro­duk­ti­ons­li­nien, kann eben­falls Teil der Ent­wick­lung sein.

Die Opti­mie­rung der Res­sour­cen für Pro­dukt und Pro­duk­tion sind wesent­li­che Fak­to­ren zur Bewer­tung aller Lösungs­an­sätze. Soll­ten bis­her noch nicht bekannte Geschäfts­mo­delle und Dienst­leis­tungs­kon­zepte (z. B. pro­dukt­be­glei­tende Dienst­leis­tun­gen wie Betrei­ber­mo­delle oder War­­tungs- und Ser­vice­an­ge­bote) für den Erfolg des For­schungs­vor­ha­bens wich­tig sein, so kön­nen diese beglei­tend mit­ent­wi­ckelt wer­den.

Geför­dert wer­den risi­ko­rei­che, indus­tri­elle Ver­bund­pro­jekte, die ein arbeits­tei­li­ges und inter­dis­zi­pli­nä­res Zusam­men­wir­ken von Unter­neh­men mit Hoch­schu­len bzw. For­schungs­ein­rich­tun­gen erfor­dern, wobei eine mög­lichst hohe Betei­li­gung von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU) an den Ver­bund­pro­jek­ten erwar­tet wird. Auf­wen­dun­gen für gege­be­nen­falls erfor­der­li­che kli­ni­sche Prü­fun­gen wer­den nicht geför­dert.

Der Funk­ti­ons­nach­weis des Lösungs­an­sat­zes ist pro­to­ty­pisch an Demons­­tra­­ti­ons- und Pilo­t­an­wen­dun­gen in den betei­lig­ten Unter­neh­men nach­zu­wei­sen, wobei mög­lichst geschlos­sene Wert­schöp­fungs­ket­ten zur Her­stel­lung von Medi­zin­pro­duk­ten rea­li­siert wer­den sol­len. Die Pro­jekte sol­len einen deut­li­chen Fort­schritt gegen­über dem Stand der Tech­nik auf­zei­gen. Die Pro­jekt­er­geb­nisse sol­len bran­chen­weit über­trag­bar sein, obgleich die pro­jekt­be­zo­ge­nen Mus­ter­an­wen­dun­gen fir­men­spe­zi­fisch sein dür­fen. Die Inno­va­tio­nen sol­len einen signi­fi­kan­ten Bei­trag zur Stand­ort­si­che­rung im Bereich der Medi­zin­tech­nik leis­ten und einen brei­ten volks­wirt­schaft­li­chen Nut­zen anstre­ben.

Eine Ergeb­nis­ver­wer­tung durch die Unter­neh­men ist sicher­zu­stel­len.

  1. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft, die zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung eine Betriebs­stätte oder Nie­der­las­sung in Deutsch­land haben, Ver­bände sowie staat­li­che und nicht­staat­li­che Hoch­schu­len (Uni­ver­si­tä­ten und Fach­hoch­schu­len) und außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen. For­schungs­ein­rich­tun­gen, die von Bund und /​​ oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kann neben ihrer insti­tu­tio­nel­len För­de­rung nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Pro­jekt­för­de­rung für ihre zusätz­li­chen pro­jekt­be­ding­ten Aus­ga­ben bezie­hungs­weise Kos­ten bewil­ligt wer­den.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fach­hoch­schu­len in der For­schungs­för­de­rung zu erhö­hen. Fach­hoch­schu­len sind des­halb beson­ders auf­ge­for­dert, sich an den Ver­bund­pro­jek­ten zu betei­li­gen.

  1. Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist grund­sätz­lich das Zusam­men­wir­ken von meh­re­ren unab­hän­gi­gen Part­nern zur Lösung von gemein­sa­men For­schungs­auf­ga­ben (Ver­bund­pro­jekte), die den Stand der Tech­nik deut­lich über­tref­fen. In den Vor­ha­ben sol­len die in Num­mer 2 genann­ten F&E‑Aspekte als Schwer­punkte erkenn­bar sein.

Die Vor­ha­ben sol­len unter­neh­mens­ge­trie­ben sein und dau­er­hafte Inno­va­ti­ons­pro­zesse in den Unter­neh­men ansto­ßen sowie eine Lauf­zeit von drei Jah­ren mög­lichst nicht über­schrei­ten.

Die Pro­jekt­vor­schläge sol­len sich durch Leit­bild­funk­tion und Refe­renz­cha­rak­ter ins­be­son­dere zur Stär­kung mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men aus­zeich­nen. Es wer­den aus­schließ­lich Ver­bund­pro­jekte geför­dert, an denen Part­ner mit­ar­bei­ten, die die neuen Pro­dukte, Pro­duk­ti­ons­sys­teme und Dienst­leis­tun­gen in Deutsch­land pro­du­zie­ren bzw. ent­wi­ckeln und ohne wei­tere För­de­rung rasch zu einer brei­ten Anwen­dung brin­gen. Es sol­len inter­dis­zi­pli­näre For­schungs­an­sätze und ganz­heit­li­che Lösun­gen unter Ein­be­zie­hung der ent­spre­chen­den Fach­dis­zi­pli­nen umge­setzt wer­den. Die Betei­li­gung von mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men ist dabei für die Erfül­lung der Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen von wesent­li­cher Bedeu­tung.

Berück­sich­tigt wer­den aus­schließ­lich Vor­schläge, die eine modell­hafte Rea­li­sie­rung der Lösungs­an­sätze in den betei­lig­ten Unter­neh­men wäh­rend der Pro­jekt­lauf­zeit und nach Pro­jek­tende vor­se­hen, sowie eine Über­trag­bar­keit /​​ Ver­wer­tung der Ergeb­nisse in wei­ten Tei­len der Unter­neh­mens­land­schaft in Deutsch­land oder dem Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum (EWR) erwar­ten las­sen. Der Koope­ra­tion mit kom­pe­ten­ten Umset­zungs­trä­gern wird dabei große Bedeu­tung bei­gemes­sen. Eine signi­fi­kante Brei­ten­wir­kung wird ins­be­son­dere im Hin­blick auf KMU erwar­tet.

Antrag­stel­ler müs­sen die Bereit­schaft zur inter­dis­zi­pli­nä­ren Zusam­men­ar­beit mit ande­ren geför­der­ten Ver­bün­den, der Begleit­for­schung und Initia­ti­ven in die­sem Bereich zei­gen. Es wird erwar­tet, dass sie im vor­wett­be­werb­li­chen Bereich und unter Wah­rung ihrer Geschäfts­ge­heim­nisse einen unter­neh­mens­über­grei­fen­den, inten­si­ven Erfah­rungs­aus­tausch aktiv mit­ge­stal­ten und an öffent­lich­keits­wirk­sa­men Maß­nah­men des BMBF (z. B. Tagun­gen des BMBF, Mes­se­auf­tritte, Inno­va­ti­ons­platt­for­men) mit­ar­bei­ten.

Antrag­stel­ler sol­len sich – auch im eige­nen Inter­esse – im Umfeld des natio­nal beab­sich­tig­ten Vor­ha­bens mit dem EU-Rah­­men­­pro­­gramm für For­schung und Inno­va­tion ver­traut machen. Sie sol­len prü­fen, ob das beab­sich­tigte Vor­haben spe­zi­fi­sche euro­päi­sche Kom­po­nen­ten auf­weist und damit eine aus­schließ­li­che EU-För­­de­rung mög­lich ist. Wei­ter­hin ist zu prü­fen, inwie­weit im Umfeld des natio­nal beab­sich­tig­ten Vor­ha­bens ergän­zend ein För­der­an­trag bei der EU gestellt wer­den kann. Das Ergeb­nis der Prü­fun­gen soll im natio­na­len För­der­an­trag kurz dar­ge­stellt wer­den.

Zu den genann­ten The­men­schwer­punk­ten besteht auch die Mög­lich­keit zur För­de­rung inter­na­tio­na­ler Koope­ra­tio­nen. Die Zusam­men­ar­beit wird unter­stützt, wenn ein ein­deu­ti­ger Mehr­wert durch die gemein­same Bear­bei­tung von Fra­ge­stel­lun­gen erreicht wird, von dem nicht nur ein­zelne Unter­neh­men, son­dern ganze Bran­chen bzw. For­schungs­fel­der pro­fi­tie­ren. Die Vor­teile der Ein­bin­dung inter­na­tio­na­ler Part­ner sind dar­zu­stel­len. Die Anteile der aus­län­di­schen Part­ner sind über die jewei­li­gen natio­na­len Pro­gramme zu finan­zie­ren.

Euro­päi­sche Koope­ra­tio­nen, wie bei­spiels­weise EUREKA, zur For­schung für die Pro­duk­tion sind erwünscht. Diese Instru­mente bie­ten die Mög­lich­keit für deut­sche Kon­sor­tien, aus­län­di­sche Part­ner zu inte­grie­ren, wenn es the­ma­tisch vor­teil­haft oder not­wen­dig sein sollte, die For­schung grenz­über­schrei­tend zu ergän­zen. Die För­de­rung deut­scher Part­ner ist nach den Bestim­mun­gen die­ser Bekannt­ma­chung mög­lich. Aus­län­di­sche Part­ner kön­nen vom jewei­li­gen Land geför­dert wer­den. Wei­tere Infor­ma­tio­nen sind unter www​.pro​duk​ti​ons​for​schung​.de ver­füg­bar.

Vor­ha­ben von Groß­un­ter­neh­men kön­nen unter die­sen För­der­richt­li­nien nur dann geför­dert wer­den, wenn die Vor­ha­ben ohne die öffent­li­che För­de­rung nicht oder nicht in die­sem Umfang durch­ge­führt wür­den oder wenn die öffent­li­che För­de­rung zu einer signi­fi­kan­ten Beschleu­ni­gung der Ent­wick­lung führt, wenn also ein Anreiz­ef­fekt im Sinne von Arti­kel 6 AGVO vor­liegt.

  1. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Die För­de­rung nach die­ser Richt­li­nie erfolgt in Form von nicht rück­zahl­ba­ren Zuschüs­sen.

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten, die in der Regel – je nach Anwen­dungs­nähe des Vor­ha­bens – bis zu 50 % anteil­fi­nan­ziert wer­den kön­nen. Nach BMBF-Grun­d­­sä­t­­zen wird eine ange­mes­sene Eigen­be­tei­li­gung – grund­sätz­lich min­des­tens 50 % der ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten – vor­aus­ge­setzt. Für KMU sind nach Arti­kel 25 AGVO dif­fe­ren­zierte Auf­schläge zuläs­sig, die gege­be­nen­falls zu einer höhe­ren Bei­hilf­e­in­ten­si­tät füh­ren kön­nen.

Bemes­sungs­grund­lage für Hoch­schu­len, For­­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Hel­m­holtz-Zen­­tren – HZ – und der Fraun­ho­­fer-Gesel­l­­schaft – FhG – die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen. Bei nicht wirt­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len wird zusätz­lich zu den zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.

Es wird erwar­tet, dass sich Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft ent­spre­chend ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit an den Auf­wen­dun­gen der Hoch­schu­len und öffent­lich finan­zier­ten For­schungs­ein­rich­tun­gen ange­mes­sen betei­li­gen, sofern Letz­tere als Ver­bund­part­ner mit­wir­ken. Als ange­mes­sen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Ver­bund eine Eigen­be­tei­li­gung der Ver­bund­part­ner in Höhe von min­des­tens 50 % an den Gesam­t­­kos­­ten/-aus­­­ga­­ben des Ver­bund­pro­jekts erreicht wird. Dazu ist gege­be­nen­falls eine Kom­pen­sa­tion zwi­schen den Part­nern erfor­der­lich, sodaß eine Ver­bund­för­der­quote von maxi­mal 50 % (zuzüg­lich gege­be­nen­falls zu gewäh­ren­der Auf­schläge für KMU sowie gege­be­nen­falls in den Auf­wen­dun­gen von Hoch­schu­len ent­hal­te­ner Pro­jekt­pau­scha­len) erreicht wird.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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