Integration der Region Mittelost- und Südosteuropa in den Europäischen Forschungsraum
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die „Integration der Region Mittelost- und Südosteuropa in den Europäischen Forschungsraum”.
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Förderziel
Europa braucht einen leistungsfähigen, offenen und für die besten Talente aus aller Welt attraktiven gemeinsamen Forschungsraum, der zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Europas und zur Lösung globaler Herausforderungen beiträgt. Nach wie vor gibt es im Europäischen Forschungsraum (EFR) zwischen den Mitgliedstaaten starke Unterschiede hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit in Forschung und Innovation. Das jährliche Innovation Scoreboard der Europäischen Union weist neben Innovationsführern und starken Innovatoren auch mäßige und bescheidene Innovatoren aus.
Viele der Länder in Mittelost- und Südosteuropa zählen zur Gruppe der mäßigen oder bescheidenen Innovatoren. Einige von ihnen beteiligen sich noch nicht in größerem Umfang an den europäischen Forschungsprogrammen. Damit Europa sein Potential in Zukunft besser ausschöpfen kann, wollen diese Länder ihr Engagement insbesondere in Forschung und Innovation weiterentwickeln. Gleichzeitig müssen die nationalen Forschungs- und Innovationssysteme untereinander effektiver zusammenarbeiten.
Die Bundesregierung übernimmt im Rahmen ihrer Strategien zur Internationalisierung und zum Europäischen Forschungsraum Verantwortung für die Stärkung von Forschungsexzellenz und für eine engere Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft im Europäischen Forschungs- und Innovationsraum.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es daher, insbesondere die Länder in Mittelost- und Südosteuropa über gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekte besser in den Europäischen Forschungsraum einzubinden. Vor diesem Hintergrund wird die Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Einrichtungen mit Partnern in den Zielländern zum Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 sowie zu anderen forschungsrelevanten europäischen Programmen gefördert. Die Partnerländer sollen dabei nach Möglichkeit eigene Mittel, beispielsweise aus EU-Strukturfondsmitteln, für die Forschungszusammenarbeit einsetzen. Bei der Bildung von Projektkonsortien geht es darum, möglichst die gesamte Wertschöpfungskette abzudecken und zur Stärkung von Technologietransfer und Innovation auch Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu beteiligen.
Durch die Fokussierung auf Schwerpunktthemen gegenseitigen Interesses – insbesondere in den Themenbereichen der Hightech-Strategie der Bundesregierung, der nationalen Forschungs- und Innovationsstrategien der Partnerländer und in den thematischen Prioritäten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 – soll die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ausgebaut werden.
Zielländer dieser Bekanntmachung sind:
- die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn,
- die offiziellen EU-Beitrittskandidaten Albanien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien und
- die potentiellen EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Kosovo.
Die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) leistet einen Beitrag zu den Zielen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum und auch einen Beitrag zu den Aktivitäten des BMBF zur Förderung des Mittelstandes, insbesondere zur Umsetzung der BMBF-Initiative „KMU international”.
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Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Antragsvorbereitung von FuE1-Projekten, die auf die Themenbereiche des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 sowie auf andere relevante europäische Förderprogramme ausgerichtet sind. Die Antragsvorbereitung der FuE-Projekte erfolgt in zwei Phasen:
Ziel der ersten Förderphase ist der Auf- oder Ausbau multilateraler Projektkonsortien. Diese sollen EU-Förderbekanntmachungen identifizieren, zu denen eine Antragstellung beabsichtigt wird.
- Das Ziel der zweiten Förderphase ist die konkrete Ausarbeitung und Einreichung eines Projektantrags.
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Horizont 2020
Zu den adressierten Programmbereichen in Horizont 2020 gehören unter anderem jene des Schwerpunkts „Gesellschaftliche Herausforderungen”:
- Gesundheit, demographischer Wandel und Wohlergehen
- Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung
- Sichere, saubere und effiziente Energie
- Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr
- Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe
- Integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften
- Sichere Gesellschaften
Darüber hinaus können vorbereitende Maßnahmen zu einzelnen Förderlinien im Schwerpunkt „Führende Rolle der Industrie“ gefördert werden. Hierzu gehören in dem Programmbereich „Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien (Schlüsseltechnologien)” die folgenden Themen:
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Nanotechnologie
- Fortgeschrittene Werkstoffe
- Biotechnologie
- Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung
Weitere Programmbereiche von Horizont 2020 können ebenfalls adressiert werden, beispielsweise grenzüberschreitend angelegte Projekte in den Förderlinien „Innovative Training Networks” (ITN) und “Research and Innovation Staff Exchanges” (RISE) im Rahmen von Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen oder Maßnahmen im Sinne des „widening-participation“-Ansatzes im Programmbereich „Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung”, um Kapazitäten für exzellente Forschung in weniger forschungs- und innovationsstarken Regionen zu entwickeln.
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Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG)
Außerdem können vorbereitende Maßnahmen für Anträge in forschungs- und innovationsrelevanten Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (INTERREG) gefördert werden. Dabei sind insbesondere die Schnittstellen zwischen den Prioritäten nationaler und regionaler Strategien der intelligenten Spezialisierung, den Bedarfsfeldern der Hightech-Strategie der Bundesregierung und, sofern relevant, den Prioritäten der EU-Strategien für den Ostsee- und den Donauraum zu adressieren.
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Eurostars
Die Vorbereitung von Projekten für das Programm Eurostars kann ebenfalls gefördert werden. Eurostars ist ein Förderprogramm im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA. Es richtet sich in erster Linie an forschungstreibende KMU, die mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam FuE-Projekte durchführen wollen. Eurostars folgt den Prinzipien von EUREKA; das bedeutet unter anderem, dass es keine thematischen Vorgaben gibt (Bottom-up-Prinzip) und Anträge jederzeit eingereicht werden können.
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Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und / oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
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Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance der Anträge im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung. Jedes Konsortium muß mindestens drei förderfähige Institutionen umfassen:
- den deutschen Antragsteller,
- mindestens einen Partner aus den in Nummer 1 genannten Zielländern dieser Bekanntmachung sowie
- mindestens einen weiteren Partner aus einem weiteren der EU-28-Staaten (dies schließt das Vereinigte Königreich bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Austritts ein) oder einem der folgenden an das Programm Horizont 2020 assoziierten Staaten: Färöer-Inseln, Island, Israel, Norwegen, Schweiz.
- Zusätzliche Partner aus den EU-28-Staaten sowie den genannten assoziierten Staaten können einbezogen werden.
Antragsteller sollen sich mit den zuvor genannten europäischen Programmen vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und eine EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potential für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit der Zielregion dokumentieren und den Mehrwert für den EFR herausstellen. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
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Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden in der Regel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt Antragsberechtigte deutsche Einrichtungen können in der Regel mit höchstens 120 000 Euro, bei Beteiligung eines deutschen KMUs mit höchstens 150 000 Euro, für die Dauer von mindestens zwölf Monaten bis maximal 24 Monaten gefördert werden.
Der Förderzeitraum besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Förderphasen von jeweils bis zu zwölf Monaten Dauer, die zusammen beantragt werden. Nach erfolgreichem Abschluß der ersten Förderphase (das heißt Aufbau beziehungsweise Ausbau des Projektkonsortiums) sowie positiver Bewertung der Erfolgsaussichten für die zweite Projektphase (das heißt ein Call zur Einreichung eines Antrags wurde identifiziert und dem Zuwendungsgeber benannt) werden die für die zweite Förderphase bewilligten Gelder freigegeben.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Da es sich um eine Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahme und somit nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.