Inte­gra­tion der Region Mit­­tel­ost- und Süd­ost­eu­ropa in den Euro­päi­schen For­schungs­raum

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) för­dert die „Inte­gra­tion der Region Mit­­tel­ost- und Süd­ost­eu­ropa in den Euro­päi­schen For­schungs­raum”.

  1. För­der­ziel

Europa braucht einen leis­tungs­fä­hi­gen, offe­nen und für die bes­ten Talente aus aller Welt attrak­ti­ven gemein­sa­men For­schungs­raum, der zur Stär­kung der inter­na­tio­na­len Wett­be­werbs­fä­hig­keit Euro­pas und zur Lösung glo­ba­ler Her­aus­for­de­run­gen bei­trägt. Nach wie vor gibt es im Euro­päi­schen For­schungs­raum (EFR) zwi­schen den Mit­glied­staa­ten starke Unter­schiede hin­sicht­lich ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit in For­schung und Inno­va­tion. Das jähr­li­che Inno­va­tion Score­board der Euro­päi­schen Union weist neben Inno­va­ti­ons­füh­rern und star­ken Inno­va­to­ren auch mäßige und beschei­dene Inno­va­to­ren aus.

Viele der Län­der in Mit­­tel­ost- und Süd­ost­eu­ropa zäh­len zur Gruppe der mäßi­gen oder beschei­de­nen Inno­va­to­ren. Einige von ihnen betei­li­gen sich noch nicht in grö­ße­rem Umfang an den euro­päi­schen For­schungs­pro­gram­men. Damit Europa sein Poten­tial in Zukunft bes­ser aus­schöp­fen kann, wol­len diese Län­der ihr Enga­ge­ment ins­be­son­dere in For­schung und Inno­va­tion wei­ter­ent­wi­ckeln. Gleich­zei­tig müs­sen die natio­na­len For­­schungs- und Inno­va­ti­ons­sys­teme unter­ein­an­der effek­ti­ver zusam­men­ar­bei­ten.

Die Bun­des­re­gie­rung über­nimmt im Rah­men ihrer Stra­te­gien zur Inter­na­tio­na­li­sie­rung und zum Euro­päi­schen For­schungs­raum Ver­ant­wor­tung für die Stär­kung von For­schungs­exzel­lenz und für eine engere Koope­ra­tion zwi­schen Wis­sen­schaft und Wirt­schaft im Euro­päi­schen For­­schungs- und Inno­va­ti­ons­raum.

Ziel die­ser För­der­maß­nahme ist es daher, ins­be­son­dere die Län­der in Mit­­tel­ost- und Süd­ost­eu­ropa über gemein­same For­­schungs- und Inno­va­ti­ons­pro­jekte bes­ser in den Euro­päi­schen For­schungs­raum ein­zu­bin­den. Vor die­sem Hin­ter­grund wird die Vor­be­rei­tung gemein­sa­mer Anträge deut­scher Ein­rich­tun­gen mit Part­nern in den Ziel­län­dern zum Euro­päi­schen Rah­men­pro­gramm für For­schung und Inno­va­tion Hori­zont 2020 sowie zu ande­ren for­schungs­re­le­van­ten euro­päi­schen Pro­gram­men geför­dert. Die Part­ner­län­der sol­len dabei nach Mög­lich­keit eigene Mit­tel, bei­spiels­weise aus EU-Struk­­tur­­fonds­­­mi­t­­teln, für die For­schungs­zu­sam­men­ar­beit ein­set­zen. Bei der Bil­dung von Pro­jekt­kon­sor­tien geht es darum, mög­lichst die gesamte Wert­schöp­fungs­kette abzu­de­cken und zur Stär­kung von Tech­no­lo­gie­trans­fer und Inno­va­tion auch Unter­neh­men, ins­be­son­dere kleine und mitt­lere Unter­neh­men (KMU), zu betei­li­gen.

Durch die Fokus­sie­rung auf Schwer­punkt­the­men gegen­sei­ti­gen Inter­es­ses – ins­be­son­dere in den The­men­be­rei­chen der Hig­h­­tech-Stra­­te­­gie der Bun­des­re­gie­rung, der natio­na­len For­­schungs- und Inno­va­ti­ons­stra­te­gien der Part­ner­län­der und in den the­ma­ti­schen Prio­ri­tä­ten des EU-Rah­­men­­pro­­gramms für For­schung und Inno­va­tion Hori­zont 2020 – soll die Zusam­men­ar­beit auf euro­päi­scher Ebene aus­ge­baut wer­den.

Ziel­län­der die­ser Bekannt­ma­chung sind:

  • die EU-Mit­­glie­d­­staa­­ten Bul­ga­rien, Est­land, Grie­chen­land, Kroa­tien, Lett­land, Litauen, Polen, Rumä­nien, die Slo­wa­ki­sche Repu­blik, Slo­we­nien, die Tsche­chi­sche Repu­blik und Ungarn,
  • die offi­zi­el­len EU-Bei­­tritts­­kan­­di­­da­­ten Alba­nien, Ehe­ma­lige Jugo­sla­wi­sche Repu­blik Maze­do­nien, Mon­te­ne­gro und Ser­bien und
  • die poten­ti­el­len EU-Bei­­tritts­­kan­­di­­da­­ten Bos­nien und Her­ze­go­wina sowie die Repu­blik Kosovo.

Die För­der­maß­nahme des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung (BMBF) leis­tet einen Bei­trag zu den Zie­len der Stra­te­gie der Bun­des­re­gie­rung zur Inter­na­tio­na­li­sie­rung von Bil­dung, Wis­sen­schaft und For­schung, der Stra­te­gie der Bun­des­re­gie­rung zum Euro­päi­schen For­schungs­raum und auch einen Bei­trag zu den Akti­vi­tä­ten des BMBF zur För­de­rung des Mit­tel­stan­des, ins­be­son­dere zur Umset­zung der BMBF-Initia­­tive „KMU inter­na­tio­nal”.

  1. Gegen­stand der För­de­rung

Gegen­stand der För­de­rung ist die Antrags­vor­be­rei­tung von FuE1-Pro­­jek­­ten, die auf die The­men­be­rei­che des EU-Rah­­men­­pro­­gramms für For­schung und Inno­va­tion Hori­zont 2020 sowie auf andere rele­vante euro­päi­sche För­der­pro­gramme aus­ge­rich­tet sind. Die Antrags­vor­be­rei­tung der FuE-Pro­­jekte erfolgt in zwei Pha­sen:

Ziel der ers­ten För­der­phase ist der Auf- oder Aus­bau mul­ti­la­te­ra­ler Pro­jekt­kon­sor­tien. Diese sol­len EU-För­­der­­be­­kann­t­­ma­chun­­gen iden­ti­fi­zie­ren, zu denen eine Antrag­stel­lung beab­sich­tigt wird.

  • Das Ziel der zwei­ten För­der­phase ist die kon­krete Aus­ar­bei­tung und Ein­rei­chung eines Pro­jekt­an­trags.
  1. Hori­zont 2020

Zu den adres­sier­ten Pro­gramm­be­rei­chen in Hori­zont 2020 gehö­ren unter ande­rem jene des Schwer­punkts „Gesell­schaft­li­che Her­aus­for­de­run­gen”:

  • Gesund­heit, demo­gra­phi­scher Wan­del und Wohl­erge­hen
  • Ernäh­rungs- und Lebens­mit­tel­si­cher­heit, nach­hal­tige Land- und Forst­wirt­schaft, marine, mari­time und lim­no­lo­gi­sche For­schung
  • Sichere, sau­bere und effi­zi­ente Ener­gie
  • Intel­li­gen­ter, umwelt­freund­li­cher und inte­grier­ter Ver­kehr
  • Kli­ma­schutz, Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz und Roh­stoffe
  • Inte­gra­tive, inno­va­tive und reflek­tie­rende Gesell­schaf­ten
  • Sichere Gesell­schaf­ten

Dar­über hin­aus kön­nen vor­be­rei­tende Maß­nah­men zu ein­zel­nen För­der­li­nien im Schwer­punkt „Füh­rende Rolle der Indus­trie“ geför­dert wer­den. Hierzu gehö­ren in dem Pro­gramm­be­reich „Füh­rende Rolle bei grund­le­gen­den und indus­tri­el­len Tech­no­lo­gien (Schlüs­sel­tech­no­lo­gien)” die fol­gen­den The­men:

  • Infor­­ma­­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien
  • Nano­tech­no­lo­gie
  • Fort­ge­schrit­tene Werk­stoffe
  • Bio­tech­no­lo­gie
  • Fort­ge­schrit­tene Fer­ti­gung und Ver­ar­bei­tung

Wei­tere Pro­gramm­be­rei­che von Hori­zont 2020 kön­nen eben­falls adres­siert wer­den, bei­spiels­weise grenz­über­schrei­tend ange­legte Pro­jekte in den För­der­li­nien „Inno­va­tive Trai­ning Net­works” (ITN) und “Rese­arch and Inno­va­tion Staff Exch­an­ges” (RISE) im Rah­men von Marie Skło­­dowska-Curie-Maß­­nah­­men oder Maß­nah­men im Sinne des „widening-participation“-Ansatzes im Pro­gramm­be­reich „Ver­brei­tung von Exzel­lenz und Aus­wei­tung der Betei­li­gung”, um Kapa­zi­tä­ten für exzel­lente For­schung in weni­ger for­­schungs- und inno­va­ti­ons­star­ken Regio­nen zu ent­wi­ckeln.

  1. Euro­päi­sche Ter­ri­to­riale Zusam­men­ar­beit (INTERREG)

Außer­dem kön­nen vor­be­rei­tende Maß­nah­men für Anträge in for­­schungs- und inno­va­ti­ons­re­le­van­ten Pro­gram­men der Euro­päi­schen Ter­ri­to­ria­len Zusam­men­ar­beit (INTERREG) geför­dert wer­den. Dabei sind ins­be­son­dere die Schnitt­stel­len zwi­schen den Prio­ri­tä­ten natio­na­ler und regio­na­ler Stra­te­gien der intel­li­gen­ten Spe­zia­li­sie­rung, den Bedarfs­fel­dern der Hig­h­­tech-Stra­­te­­gie der Bun­des­re­gie­rung und, sofern rele­vant, den Prio­ri­tä­ten der EU-Stra­­te­­gien für den Ost­­see- und den Donau­raum zu adres­sie­ren.

  1. Euro­stars

Die Vor­be­rei­tung von Pro­jek­ten für das Pro­gramm Euro­stars kann eben­falls geför­dert wer­den. Euro­stars ist ein För­der­pro­gramm im Rah­men der euro­päi­schen For­schungs­in­itia­tive EUREKA. Es rich­tet sich in ers­ter Linie an for­schungs­trei­bende KMU, die mit Part­nern in ande­ren Mit­glieds­län­dern gemein­sam FuE-Pro­­jekte durch­füh­ren wol­len. Euro­stars folgt den Prin­zi­pien von EUREKA; das bedeu­tet unter ande­rem, dass es keine the­ma­ti­schen Vor­ga­ben gibt (Bot­­tom-up-Prin­­zip) und Anträge jeder­zeit ein­ge­reicht wer­den kön­nen.

  1. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind Hoch­schu­len, außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen und andere Insti­tu­tio­nen, die For­schungs­bei­träge lie­fern, sowie Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft, ins­be­son­dere KMU, die Zuwen­dungs­zweck und Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen erfül­len. KMU im Sinne die­ser För­der­richt­li­nie sind Unter­neh­men, die die Vor­aus­set­zun­gen der KMU-Defi­­ni­­tion der EU erfül­len. For­schungs­ein­rich­tun­gen, die von Bund und /​​ oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kann nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Pro­jekt­för­de­rung für ihre zusätz­li­chen pro­jekt­be­ding­ten Aus­ga­ben bzw. Kos­ten bewil­ligt wer­den.

  1. Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist eine hohe Rea­­li­­sie­rungs- und Erfolgs­chance der Anträge im Sinne der Ziele die­ser Bekannt­ma­chung. Jedes Kon­sor­tium muß min­des­tens drei för­der­fä­hige Insti­tu­tio­nen umfas­sen:

  • den deut­schen Antrag­stel­ler,
  • min­des­tens einen Part­ner aus den in Num­mer 1 genann­ten Ziel­län­dern die­ser Bekannt­ma­chung sowie
  • min­des­tens einen wei­te­ren Part­ner aus einem wei­te­ren der EU-28-Staa­­ten (dies schließt das Ver­ei­nigte König­reich bis zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens des Aus­tritts ein) oder einem der fol­gen­den an das Pro­gramm Hori­zont 2020 asso­zi­ier­ten Staa­ten: Färöer-Inseln, Island, Israel, Nor­we­gen, Schweiz.
  • Zusätz­li­che Part­ner aus den EU-28-Staa­­ten sowie den genann­ten asso­zi­ier­ten Staa­ten kön­nen ein­be­zo­gen wer­den.

Antrag­stel­ler sol­len sich mit den zuvor genann­ten euro­päi­schen Pro­gram­men ver­traut machen. Sie sol­len prü­fen, ob das beab­sich­tigte Vor­ha­ben spe­zi­fi­sche euro­päi­sche Kom­po­nen­ten auf­weist und eine EU-För­­de­rung mög­lich ist. Das Ergeb­nis der Prü­fun­gen soll im natio­na­len För­der­an­trag kurz dar­ge­stellt wer­den.

Vor­ha­ben, die im Rah­men die­ser Bekannt­ma­chung bean­tragt wer­den, soll­ten das Poten­tial für eine lang­fris­tige und nach­hal­tige Koope­ra­tion mit der Ziel­re­gion doku­men­tie­ren und den Mehr­wert für den EFR her­aus­stel­len. Die Zuwen­dungs­emp­fän­ger sind ver­pflich­tet, sich an mög­li­chen eva­lu­ie­ren­den Maß­nah­men zu betei­li­gen und Infor­ma­tio­nen für die Bewer­tung des Erfolgs der För­der­maß­nahme bereit­zu­stel­len.

  1. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung gewährt. Die Zuwen­dun­gen wer­den in der Regel als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse gewährt Antrags­be­rech­tigte deut­sche Ein­rich­tun­gen kön­nen in der Regel mit höchs­tens 120 000 Euro, bei Betei­li­gung eines deut­schen KMUs mit höchs­tens 150 000 Euro, für die Dauer von min­des­tens zwölf Mona­ten bis maxi­mal 24 Mona­ten geför­dert wer­den.

Der För­der­zeit­raum besteht aus zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den För­der­pha­sen von jeweils bis zu zwölf Mona­ten Dauer, die zusam­men bean­tragt wer­den. Nach erfolg­rei­chem Abschluß der ers­ten För­der­phase (das heißt Auf­bau bezie­hungs­weise Aus­bau des Pro­jekt­kon­sor­ti­ums) sowie posi­ti­ver Bewer­tung der Erfolgs­aus­sich­ten für die zweite Pro­jekt­phase (das heißt ein Call zur Ein­rei­chung eines Antrags wurde iden­ti­fi­ziert und dem Zuwen­dungs­ge­ber benannt) wer­den die für die zweite För­der­phase bewil­lig­ten Gel­der frei­ge­ge­ben.

Bemes­sungs­grund­lage für Hoch­schu­len, For­­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben, die unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen. Da es sich um eine Ver­­­ne­t­­zungs- und Son­die­rungs­maß­nahme und somit nicht um ein ori­gi­nä­res For­schungs­vor­ha­ben im Sinne der Richt­li­nien für Zuwen­dun­gen auf Aus­ga­ben­ba­sis han­delt, kann keine Pro­jekt­pau­schale an Uni­ver­si­tä­ten und Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken gewährt wer­den.

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft und für Vor­ha­ben von For­schungs­ein­rich­tun­gen, die in den Bereich der wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten fal­len, sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten. In der Regel kön­nen diese – je nach Anwen­dungs­nähe des Vor­ha­bens – unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben bis zu 50 % anteil­fi­nan­ziert wer­den. Nach BMBF-Grun­d­­sä­t­­zen wird eine ange­mes­sene Eigen­be­tei­li­gung – grund­sätz­lich min­des­tens 50 % der ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten – vor­aus­ge­setzt.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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