Inves­ti­ti­ons­zu­schüsse zum Ein­satz hoch­ef­fi­zi­en­ter Quer­schnitts­tech­no­lo­gien

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) unter­stützt inves­tive Maß­nah­men zur Erhö­hung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz durch den Ein­satz von hoch­ef­fi­zi­en­ten und am Markt ver­füg­ba­ren Quer­schnitts­tech­no­lo­gien sowie zur Ver­min­de­rung und Nut­zung von gewerb­li­cher und indus­tri­el­ler Abwärme. Dabei wer­den fol­gende Inves­ti­tio­nen geför­dert:

 

  1. Ein­zel­maß­nah­men: Der Ersatz oder die Neu­an­schaf­fung von hoch­ef­fi­zi­en­ten Anla­gen bzw. Aggre­ga­ten mit einem Netto-Inves­­ti­­ti­ons­­vo­lu­­men von min­des­tens 2.000 EUR wird in den fol­gen­den Quer­schnitts­tech­no­lo­gien: elek­tri­sche Moto­ren und Antriebe, Pum­pen, Ven­ti­la­to­ren, Druck­luft­an­la­gen, Wär­­me­rück­­ge­­win­­nungs- bzw. Abwär­me­nut­zungs­an­la­gen in Pro­zes­sen inner­halb des Unter­neh­mens, Däm­mung von indus­tri­el­len Anla­gen bzw. Anla­gen­tei­len
  2. Opti­mie­rung und Neu­in­stal­la­tion von tech­ni­schen Sys­te­men: Der Ersatz und die Erneue­rung von den unter Ein­zel­maß­nah­men genann­ten Quer­schnitts­tech­no­lo­gien sowie der tech­ni­schen Sys­teme, in die sie ein­ge­bun­den sind, ab einem Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men von 20.000 EUR. In Ver­bin­dung mit Maß­nah­men zur Abwär­me­nut­zung kön­nen auch Pum­pen in Heiz­krei­sen von gewerb­li­chen bzw. indus­tri­el­len Gebäu­den zur Ver­sor­gung mit Heiz­wärme und Warm­was­ser geför­dert wer­den.

 

Die neue För­der­richt­li­nie wurde im Mai 2016 ver­öf­fent­licht. Neben dem bis­he­ri­gen Adres­sa­ten­kreis von KMU‘s sind nun auch große Unter­neh­men mit mehr als 500 Beschäf­tig­ten antrags­be­rech­tigt. Zudem sind neben Ersatz­in­ves­ti­tio­nen auch Neu­an­schaf­fun­gen för­der­fä­hig. Zur Umset­zung des Natio­na­len Akti­ons­plans Ener­gie­ef­fi­zi­enz (NAPE) und im Rah­men der Maß­nahme “Abwärme bes­ser nut­zen” wird ein wei­te­rer Fokus auf unter­neh­mens­in­terne Maß­nah­men zur Abwär­me­ver­mei­dung und Nut­zung von Abwärme gelegt.

 

Der Zuschuss beträgt max. 30 % und abso­lut höchs­tens 150.000 EUR.

 

Deil­mann Busi­ness Con­sul­ting ist lang­jäh­rig auf die För­der­mit­tel­be­ra­tung von KMU spe­zia­li­siert. Wir haben bereits zahl­rei­che Pro­jekte mit Finan­zie­rungs­för­de­run­gen und Zuschüs­sen erfolg­reich beglei­tet. Durch unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen und unsere Erfah­rung in den Bean­tra­gungs­pro­zes­sen zeich­nen wir uns durch eine pro­fes­sio­nelle Ana­lyse, eine aus­ge­feilte Kon­zep­tion und eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung in der För­der­be­ra­tung aus.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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