KMU inno­va­tiv – Ein­stiegs­mo­dul

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) för­dert mit die­ser auf drei Stich­tage begrenz­ten Pilot­maß­nahme „KMU-inno­­va­­tiv: Ein­stiegs­mo­dul” Vor­pro­jekte und Durch­führ­bar­keits­stu­dien, deren Ergeb­nisse Grund­lage für anspruchs­volle F&E‑Projekte von KMU im Rah­men der För­der­initia­tive KMU-inno­­va­­tiv sind. Das Ange­bot rich­tet sich auf die frühe Phase im Inno­va­ti­ons­pro­zeß, in der neue Ideen und For­schungs­er­geb­nisse auf ihre Rele­vanz für die Produkt‑, Pro­­zeß- und Dienst­leis­tungs­ent­wick­lung in den Unter­neh­men bewer­tet und die Kon­zep­tion und Pla­nung für spä­tere F&E‑Arbeiten vor­ge­nom­men wer­den. Ziel ist es, KMU, die bis­her noch wenig oder keine Erfah­rung mit der For­schungs­för­de­rung des BMBF haben, den Zugang zu den Tech­no­lo­gie­fel­dern der För­der­initia­tive KMU-inno­­va­­tiv zu erleich­tern und sie bei der Erar­bei­tung von wett­be­werbs­fä­hi­gen Pro­jekt­vor­schlä­gen zu unter­stüt­zen.

Die För­der­initia­tive KMU-inno­­va­­tiv ist ein zen­tra­ler Bestand­teil des Kon­zepts „Vor­fahrt für den Mit­tel­stand – Das Zehn-Punkte-Pro­­gramm des BMBF für mehr Inno­va­tion in KMU”. Mit die­sem in die neue „Hig­h­­tech-Stra­­te­­gie – Inno­va­tio­nen für Deutsch­land” der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­bet­te­ten Pro­gramm unter­stützt das BMBF neue Ideen, neue Anwen­dungs­mög­lich­kei­ten sowie neue Geschäfts­mo­delle und setzt sich für eine weite Ver­brei­tung und Nut­zung von For­schungs­er­geb­nis­sen und Modell­lö­sun­gen unter den KMU ein.

  1. För­der­ziel und Zuwen­dungs­zweck

Das BMBF unter­stützt mit der För­der­maß­nahme „KMU-inno­­va­­tiv – Ein­stiegs­mo­dul“ Pro­jekte im Vor­feld von indus­tri­el­len For­­schungs- und expe­ri­men­tel­len Ent­wick­lungs­vor­ha­ben zur Stär­kung der Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit von KMU. Um neue Ideen und For­schungs­an­sätze zu ech­ten Inno­va­tio­nen in Form markt­fä­hi­ger Pro­dukte, Ver­fah­ren und Dienst­leis­tun­gen ent­wi­ckeln zu kön­nen, müs­sen KMU diese zunächst bewer­ten, Lösungs­an­sätze auf ihre Mach­bar­keit hin über­prü­fen und die F&E‑Bedarfe sowie not­wen­dige F&E‑Kompetenzen iden­ti­fi­zie­ren. Hier­auf kön­nen dann erfolg­ver­spre­chende indus­tri­elle For­­schungs- und expe­ri­men­telle Ent­wick­lungs­vor­ha­ben auf­bauen.

Zur Ver­bes­se­rung der Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit von KMU sol­len im Ein­zel­nen fol­gende Ziele erreicht wer­den:

  • Stär­kung des Ideen-Scou­­tings und des Ideen­ma­nage­ments in der frü­hen Inno­va­ti­ons­phase in KMU
  • Ver­bes­se­rung der Umset­zung von Ideen in F&E‑Projekte
  • Erschlie­ßen der rich­ti­gen Part­ner und ihre sinn­volle Ein­bin­dung in die Pro­jekte
  • Abbau von Hür­den und Stär­kung der Moti­va­tion für anspruchs­volle, risi­ko­rei­che F&E‑Vorhaben, ins­be­son­dere bei weni­ger för­­der- und for­schungs­er­fah­re­nen KMU
  • Ver­bes­se­rung des Zugangs von KMU zur För­der­initia­tive KMU-inno­­va­­tiv

Die Ergeb­nisse müs­sen durch das antrag­stel­lende KMU genutzt wer­den kön­nen, um ein kon­kre­tes F&E‑Projekt in KMU-inno­­va­­tiv auf­zu­stel­len und im Wesent­li­chen selbst durch­füh­ren zu kön­nen. Die Ergeb­nisse des geför­der­ten Vor­ha­bens dür­fen nur in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land oder dem EWR und der Schweiz genutzt wer­den.

  1. Gegen­stand der För­de­rung

Der Gegen­stand der För­de­rung sind Ein­zel­vor­ha­ben um:

  • neue Produkt‑, Ver­­­fah­­rens- und Dienst­leis­tungs­ideen aus­zu­ar­bei­ten und zu bewer­ten, die zukünf­tige eigene For­schung erfor­dern
  • die Durch­führ­bar­keit und Umsetz­bar­keit von neuen Produkt‑, Ver­­­fah­­rens- und Dienst­leis­tungs­ideen zu unter­su­chen
  • den Stand von Wis­sen­schaft, For­schung und Tech­nik sowie die Schutz­rechts­si­tua­tion im ange­streb­ten The­men­feld zu ana­ly­sie­ren
  • Koope­ra­ti­ons­part­ner zu ermit­teln und zu gewin­nen
  • not­wen­dige F&E‑Arbeiten für die ange­streb­ten inno­va­ti­ven Pro­dukte, Ver­fah­ren oder Dienst­leis­tun­gen (Lösungs­ideen) und der erfor­der­li­chen wis­­sen­­schaf­t­­lich-tech­­ni­­schen Exper­tise zu iden­ti­fi­zie­ren.
  1. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind KMUs, die zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung eine Betriebs­stätte oder Nie­der­las­sung in Deutsch­land haben. Bewil­ligte Vor­ha­ben sind in Deutsch­land durch­zu­füh­ren; die Ergeb­nisse des geför­der­ten Vor­ha­bens dür­fen nur in Deutsch­land oder dem EWR und der Schweiz genutzt wer­den.

  1. Beson­dere Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

Mit der För­de­rung soll die Erfolgs­wahr­schein­lich­keit von F&E‑Vorhaben erhöht wer­den. Pro­jekte, die nicht der Vor­bereitung eines F&E‑Projekts in KMU-inno­­va­­tiv die­nen oder dem Antrag­stel­ler eine unmit­tel­bare wirt­schaft­li­che Ver­wer­tung ermög­li­chen wür­den, wer­den nicht geför­dert.

Vor­aus­set­zung für die För­de­rung im Ein­stiegs­mo­dul ist ein zu erwar­ten­der wis­­sen­­schaf­t­­lich-tech­­ni­­scher Fort­schritt in einem nach­fol­gen­den F&E‑Projekt, ori­en­tiert am inter­na­tio­na­len Stand der Tech­nik des Tech­no­lo­gie­felds und eine hohe Rea­­li­­sie­rungs- und Erfolgs­chance im Sinne der Ziele der jewei­li­gen Bekannt­ma­chun­gen in der För­der­initia­tive KMU-inno­­va­­tiv des BMBF. Dabei müs­sen sich die geplan­ten Arbei­ten deut­lich abgren­zen von den geplan­ten Arbei­ten des nach­fol­gen­den F&E‑Projekts.

Diese För­der­maß­nahme für Vor­pro­jekte und Durch­führ­bar­keits­stu­dien zielt auf die Betei­li­gung von KMU, die noch keine oder wenig Erfah­rung mit F&E‑Förderung haben. Antrag­stel­ler dür­fen zum Zeit­punkt der Ein­rei­chung des Antrags in den letz­ten fünf Jah­ren keine Zuwen­dung im Rah­men von F&E‑Fördermaßnahmen des BMBF erhal­ten haben. Als Bezugs­da­tum gilt das End­da­tum (Lauf­zeit­ende) des letz­ten BMBF-geför­­der­­ten Pro­jekts des Unter­neh­mens ein­schließ­lich ver­bun­de­ner oder Vor­gän­ger­un­ter­neh­men.

Die Vor­pro­jekte und Durch­führ­bar­keits­stu­dien müs­sen inhalt­lich einem der Tech­no­lo­gie­fel­der in der För­der­initia­tive KMU-inno­­va­­tiv und fach­lich der jeweils aktu­el­len Bekannt­ma­chung des Tech­no­lo­gie­felds und der dort genann­ten The­men­schwer­punkte zuge­ord­net wer­den kön­nen.

  1. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Die För­der­dauer soll sechs Monate nicht über­schrei­ten. Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung gewährt. Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an KMU sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten, die als Son­der­re­ge­lung in die­ser Richt­li­nie indi­vi­du­ell bis zu 100 % (De-mini­­mis) mit max. 50.000 Euro (Höchst­be­trag) über einen Zeit­raum von bis zu sechs Mona­ten geför­dert wer­den kön­nen.

För­der­fä­hig sind pro­jekt­be­zo­gene Per­so­nal­kos­ten mit einem Zuschlag für übrige Kos­ten (z. B. Ver­brauchs­ma­te­ria­lien, Rei­se­kos­ten, Gemein­kos­ten) in Höhe von 100 % der för­der­fä­hi­gen Per­so­nal­kos­ten sowie Unter­auf­träge für Ana­ly­sen und Bera­tung durch Dritte in Höhe von maxi­mal 20.000 Euro, aber nicht mehr als die ver­an­schlag­ten eige­nen Per­so­nal­kos­ten plus Zuschlag. Die Unter­auf­trag­neh­mer sind nach wett­be­werb­li­chen Gesichts­punk­ten zu wirt­schaft­li­chen ­Bedin­gun­gen aus­zu­wäh­len.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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