KMU innovativ – Einstiegsmodul
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dieser auf drei Stichtage begrenzten Pilotmaßnahme „KMU-innovativ: Einstiegsmodul” Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien, deren Ergebnisse Grundlage für anspruchsvolle F&E‑Projekte von KMU im Rahmen der Förderinitiative KMU-innovativ sind. Das Angebot richtet sich auf die frühe Phase im Innovationsprozeß, in der neue Ideen und Forschungsergebnisse auf ihre Relevanz für die Produkt‑, Prozeß- und Dienstleistungsentwicklung in den Unternehmen bewertet und die Konzeption und Planung für spätere F&E‑Arbeiten vorgenommen werden. Ziel ist es, KMU, die bisher noch wenig oder keine Erfahrung mit der Forschungsförderung des BMBF haben, den Zugang zu den Technologiefeldern der Förderinitiative KMU-innovativ zu erleichtern und sie bei der Erarbeitung von wettbewerbsfähigen Projektvorschlägen zu unterstützen.
Die Förderinitiative KMU-innovativ ist ein zentraler Bestandteil des Konzepts „Vorfahrt für den Mittelstand – Das Zehn-Punkte-Programm des BMBF für mehr Innovation in KMU”. Mit diesem in die neue „Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland” der Bundesregierung eingebetteten Programm unterstützt das BMBF neue Ideen, neue Anwendungsmöglichkeiten sowie neue Geschäftsmodelle und setzt sich für eine weite Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen und Modelllösungen unter den KMU ein.
- Förderziel und Zuwendungszweck
Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme „KMU-innovativ – Einstiegsmodul“ Projekte im Vorfeld von industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU. Um neue Ideen und Forschungsansätze zu echten Innovationen in Form marktfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entwickeln zu können, müssen KMU diese zunächst bewerten, Lösungsansätze auf ihre Machbarkeit hin überprüfen und die F&E‑Bedarfe sowie notwendige F&E‑Kompetenzen identifizieren. Hierauf können dann erfolgversprechende industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben aufbauen.
Zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit von KMU sollen im Einzelnen folgende Ziele erreicht werden:
- Stärkung des Ideen-Scoutings und des Ideenmanagements in der frühen Innovationsphase in KMU
- Verbesserung der Umsetzung von Ideen in F&E‑Projekte
- Erschließen der richtigen Partner und ihre sinnvolle Einbindung in die Projekte
- Abbau von Hürden und Stärkung der Motivation für anspruchsvolle, risikoreiche F&E‑Vorhaben, insbesondere bei weniger förder- und forschungserfahrenen KMU
- Verbesserung des Zugangs von KMU zur Förderinitiative KMU-innovativ
Die Ergebnisse müssen durch das antragstellende KMU genutzt werden können, um ein konkretes F&E‑Projekt in KMU-innovativ aufzustellen und im Wesentlichen selbst durchführen zu können. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
- Gegenstand der Förderung
Der Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben um:
- neue Produkt‑, Verfahrens- und Dienstleistungsideen auszuarbeiten und zu bewerten, die zukünftige eigene Forschung erfordern
- die Durchführbarkeit und Umsetzbarkeit von neuen Produkt‑, Verfahrens- und Dienstleistungsideen zu untersuchen
- den Stand von Wissenschaft, Forschung und Technik sowie die Schutzrechtssituation im angestrebten Themenfeld zu analysieren
- Kooperationspartner zu ermitteln und zu gewinnen
- notwendige F&E‑Arbeiten für die angestrebten innovativen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Lösungsideen) und der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise zu identifizieren.
- Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind KMUs, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Bewilligte Vorhaben sind in Deutschland durchzuführen; die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
- Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Mit der Förderung soll die Erfolgswahrscheinlichkeit von F&E‑Vorhaben erhöht werden. Projekte, die nicht der Vorbereitung eines F&E‑Projekts in KMU-innovativ dienen oder dem Antragsteller eine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglichen würden, werden nicht gefördert.
Voraussetzung für die Förderung im Einstiegsmodul ist ein zu erwartender wissenschaftlich-technischer Fortschritt in einem nachfolgenden F&E‑Projekt, orientiert am internationalen Stand der Technik des Technologiefelds und eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele der jeweiligen Bekanntmachungen in der Förderinitiative KMU-innovativ des BMBF. Dabei müssen sich die geplanten Arbeiten deutlich abgrenzen von den geplanten Arbeiten des nachfolgenden F&E‑Projekts.
Diese Fördermaßnahme für Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien zielt auf die Beteiligung von KMU, die noch keine oder wenig Erfahrung mit F&E‑Förderung haben. Antragsteller dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags in den letzten fünf Jahren keine Zuwendung im Rahmen von F&E‑Fördermaßnahmen des BMBF erhalten haben. Als Bezugsdatum gilt das Enddatum (Laufzeitende) des letzten BMBF-geförderten Projekts des Unternehmens einschließlich verbundener oder Vorgängerunternehmen.
Die Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien müssen inhaltlich einem der Technologiefelder in der Förderinitiative KMU-innovativ und fachlich der jeweils aktuellen Bekanntmachung des Technologiefelds und der dort genannten Themenschwerpunkte zugeordnet werden können.
- Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Förderdauer soll sechs Monate nicht überschreiten. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an KMU sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die als Sonderregelung in dieser Richtlinie individuell bis zu 100 % (De-minimis) mit max. 50.000 Euro (Höchstbetrag) über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gefördert werden können.
Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten mit einem Zuschlag für übrige Kosten (z. B. Verbrauchsmaterialien, Reisekosten, Gemeinkosten) in Höhe von 100 % der förderfähigen Personalkosten sowie Unteraufträge für Analysen und Beratung durch Dritte in Höhe von maximal 20.000 Euro, aber nicht mehr als die veranschlagten eigenen Personalkosten plus Zuschlag. Die Unterauftragnehmer sind nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen auszuwählen.