KMU innovativ
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Die Förderinitiative „KMU-innovativ“ist ein zentraler Bestandteil des Konzepts „Vorfahrt für den Mittelstand“. Mit diesem Förderprogramm, welches in die „Neue Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung eingebettetet ist, unterstützt das BMBF neue Ideen, neue Anwendungsmöglichkeiten sowie neue Geschäftsmodelle und setzt sich für eine weite Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen und Modelllösungen unter den KMU ein.
- Zuwendungszweck
Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Einstiegsmodul“ Projekte im Vorfeld von industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU. Um neue Ideen und Forschungsansätze zu echten Innovationen in Form marktfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entwickeln zu können, müssen KMU diese zunächst bewerten, Lösungsansätze auf ihre Machbarkeit hin überprüfen und die FuE-Bedarfe sowie Kooperationspartner identifizieren. Hierauf können dann erfolgversprechende industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben aufbauen. Zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit von KMU sollen im Einzelnen folgende Ziele erreicht werden:
- Stärkung des Ideenscoutings und des Ideenmanagements in der frühen Innovationsphase in KMU,
- Verbesserung der Umsetzung von Ideen in FuE-Projekte,
- Erschließen der richtigen Partner und ihre sinnvolle Einbindung in die Projekte,
- Abbau von Hürden und Stärkung der Motivation für anspruchsvolle, risikoreiche FuE-Vorhaben, insbesondere bei weniger förder- und forschungserfahrenen KMU,
- Verbesserung des Zugangs von KMU zu den Forschungsförderprogrammen des BMBF, insbesondere zur Förderinitiative KMU-innovativ.
Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um konkrete FuE-Projekte in KMU, in der Regel im Verbund mit weiteren Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft, aufzustellen und zu realisieren. Die Ergebnisse der Förderung sind in Deutschland oder weiteren Mitgliedstaaten des EWR und der Schweiz zu verwerten.
- Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben, um
- neue Produkt‑, Verfahrens- und Dienstleistungsideen auszuarbeiten und zu bewerten,
- die Durchführbarkeit und Umsetzbarkeit von neuen Produkt‑, Verfahrens- und Dienstleistungsideen zu untersuchen,
- den Stand von Wissenschaft, Forschung und Technik sowie die Schutzrechtssituation im angestrebten Themenfeld zu analysieren,
- Kooperationspartner zu ermitteln und zu gewinnen,
- notwendige FuE-Arbeiten für die angestrebten innovativen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Lösungsideen) und der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise zu identifizieren.
- Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind KMUs im Sinne der Definition der Europäischen Kommission und die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben. Förderfähige Investitionen können in den nachfolgenden FuE-Bereichen beantragt werden:
- Biotechnologie – BioChance, Elektroniksysteme
- Elektromobilität
- Forschung für die zivile Sicherheit
- IKT / Datenwissenschaft, Informationstechnologie, Industrie 4.0 und IKT / Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit
- Mensch-Technik-Interaktion
- Materialforschung / Materialien für Gesundheit und Lebensqualität, Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur, Materialien für Information und Kommunikation, Materialien für die Energietechnik
- Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien und Materialien für Mobilität und Transport, Medizintechnik, Photonik und Produktionsforschung
- Ressourceneffizienz und Klimaschutz, Rohstoffeffizienz, Energieeffizienz für Nachhaltiges Wasser- und Flächenmanagement
- Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an KMU sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die als Sonderregelung in dieser Richtlinie individuell bis zu 100 % (De-minimis) mit maximal 50 000 Euro (Höchstbetrag) über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gefördert werden können.
Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten mit einem Zuschlag für übrige Kosten (z. B. Verbrauchsmaterialien, Reisekosten, Gemeinkosten) in Höhe von 120 % der förderfähigen Personalkosten sowie Unteraufträge in Höhe von maximal 20 000 Euro, aber nicht mehr als die veranschlagten eigenen Personalkosten plus Zuschlag, für Analysen und Beratung durch Dritte. Die Unterauftragnehmer sind nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen auszuwählen und im Antrag zu benennen.
4.1. Einstufiges Verfahren
Es wird für KMUs ein einstufiges, vereinfachtes Verfahren angewendet. Bewertungsstichtage für Anträge sind der 15. Januar 2018, der 15. Juli 2018 und der 15. Januar 2019. Die eingereichten Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- fachlicher Bezug zur Förderinitiative KMU-innovativ und den jeweiligen Technologiefeldern und Neuheit der Lösungsidee,
- gesellschaftlicher Bedarf und wirtschaftliche Relevanz der Lösungsidee sowie angestrebte Innovationshöhe,
- Schlüssigkeit der vorgesehenen Arbeiten im Hinblick auf die Lösungsidee und die Realisierungsbedingungen im Unternehmen,
- Beitrag des Projekts zu zukünftigen Forschungs‑, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten des Unternehmens und einer eigenen Verwertung.
Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.