Mate­ria­lien für “Intel­li­gente Tex­ti­lien” (smart tex­ti­les)

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

  1. För­der­ziel und Zuwen­dungs­zweck

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) beab­sich­tigt auf der Grund­lage der bei­den Rah­men­pro­gramme „Vom Mate­rial zur Inno­va­tion” und „Inno­va­tio­nen für die Pro­duk­tion, Dienst­leis­tung und Arbeit von mor­gen” F&E‑Projekte zu dem The­men­schwer­punkt „Mate­ria­lien für Intel­li­gente Tex­ti­lien (smart tex­ti­les)” zu för­dern.

Die im Rah­men des M‑era.Net II ver­öf­fent­lichte Aus­schrei­bung ergänzt die natio­na­len und euro­päi­schen För­der­maß­nah­men zur Mate­ri­al­for­schung. Die Aus­schrei­bung ermög­licht dabei die Zusam­men­ar­beit deut­scher Unter­neh­men, Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen mit aka­de­mi­schen und indus­tri­el­len Part­nern der am M‑era.Net II betei­lig­ten Län­der /​​ Regio­nen in F&E‑Projekten. Die aktu­elle Aus­schrei­bung zielt dabei auf F&E‑Projekte, die nur durch eine inter­na­tio­nale Zusam­men­ar­beit zum Erfolg zu füh­ren sind.

Die inten­sive Zusam­men­ar­beit von Unter­neh­men und öffent­li­cher For­schung auf euro­päi­scher Ebene soll unter ande­rem zur Vor­be­rei­tung zukünf­ti­ger Pro­jekt­an­träge unter Hori­zont 2020 die­nen. Außer­dem soll der sichere und schnelle Trans­fer wis­sen­schaft­li­cher Erkennt­nisse in die indus­tri­elle Anwen­dung unter­stützt wer­den. Dabei steht das Thema „Mate­ria­lien für Intel­li­gente Tex­ti­lien (smart tex­ti­les)” im Fokus der deut­schen Betei­li­gung.

Diese För­der­maß­nahme ist Bestand­teil der Hig­h­­tech-Stra­­te­­gie der Bun­des­re­gie­rung. Sie zielt auf Inno­va­tion und Wachs­tum der Indus­trie. Dabei kommt der engen Zusam­men­ar­beit zwi­schen Unter­neh­men und For­schungs­ein­rich­tun­gen im uni­ver­si­tä­ren und außer­uni­ver­si­tä­ren Bereich, der Ein­bin­dung vor allem auch der Bei­träge klei­ner und mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men sowie der Ver­wer­tung der Pro­jekt­er­geb­nisse eine beson­dere Bedeu­tung zu. Die Ergeb­nisse des geför­der­ten Vor­ha­bens dür­fen nur in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land oder dem EWR3 und der Schweiz genutzt wer­den.

  1. Gegen­stand der För­de­rung

Gegen­stand der För­de­rung sind F&E‑Aufwendungen im Rah­men indus­trie­ge­führ­ter vor­wett­be­werb­li­cher trans­na­tio­na­ler Ver­bund­pro­jekte, die einen der fol­gen­den The­men­schwer­punkte des M‑era.Net II Calls adres­sie­ren:

a)Multiskalenmodellierung für die Werk­stoff­tech­nik und ‑ver­ar­bei­tung

b)Innovative Ober­flä­chen, Beschich­tun­gen und Grenz­schich­ten

c)Hochleistungs-Verbundwerkstoffe

d)Funktionelle Mate­ria­lien

Ver­bund­pro­jekte mit deut­scher Betei­li­gung zu den genann­ten The­men­fel­dern sind aus­schließ­lich im Hin­blick auf den Schwer­punkt „Mate­ria­lien für Intel­li­gente Tex­ti­lien (smart tex­ti­les)” för­der­fä­hig. Für das The­men­feld „Mate­ria­lien für die Addi­tive Fer­ti­gung” im Kon­text des M‑era.Net II wird zeit­gleich eine wei­tere Bekannt­ma­chung im Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­licht. Pro­jekte, die sowohl Materialentwicklung‑, als auch Pro­zeß­tech­no­lo­gien adres­sie­ren, neh­men die Zuord­nung zum För­der­pro­gramm nach dem jewei­li­gen The­men­schwer­punkt vor.

Als „Smart Tex­ti­les” wer­den Tex­ti­lien defi­niert, die über Zusatz­funk­tio­nen ver­fü­gen. Es wer­den Pro­jekt­vor­schläge erwar­tet, die die Berei­che „Faser /​​ Fila­mente” und /​​ oder „Tex­tile Halb­zeuge” adres­sie­ren. In bei­den Fäl­len soll die Anwen­dung der F&E‑Arbeiten berück­sich­tigt wer­den. Hierzu soll­ten Arbei­ten zur Sys­tem­in­te­gra­tion Bestand­teil des Pro­jekt­vor­schlags sein.

Das Ziel die­ser Bekannt­ma­chung ist das Schlie­ßen vor­han­de­ner Wis­sens­lü­cken in Bezug auf grund­le­gende Fra­ge­stel­lun­gen, Ent­wick­lung, Her­stel­lung, Hand­ha­bung und Ana­ly­tik, die im Zusam­men­hang mit Mate­ria­lien für Intel­li­gente Tex­ti­lien (smart tex­ti­les) ste­hen. Ins­be­son­dere kön­nen Aspekte aus den Berei­chen Model­lie­rung und Simu­la­tion berück­sich­tigt wer­den. Hier­durch sol­len ver­läß­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für den schnel­len Trans­fer von For­schungs­re­sul­ta­ten aus den Mate­ri­al­wis­sen­schaf­ten und Werk­stoff­tech­no­lo­gien sowie den Inno­va­tio­nen für die Pro­duk­tion, Dienst­leis­tung und Arbeit von mor­gen in indus­tri­elle Anwen­dun­gen geschaf­fen wer­den.

Die Bekannt­ma­chung rich­tet sich in Bezug auf die Betei­li­gung deut­scher Part­ner an inno­va­tive, trans­na­tio­nale For­schungs­pro­jekte, die sich mit dem The­men­schwer­punkt „Mate­ria­lien für Smart Tex­ti­les” befas­sen. Es wird erwar­tet, dass in den zu för­dern­den Vor­ha­ben Cha­rak­te­ri­sie­rungs­me­tho­den und Ver­fah­ren ange­wen­det wer­den, die dem aktu­el­len Wis­sens­stand ent­spre­chen. Die Ein­be­zie­hung von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU) in die Pro­jekt­ver­bünde ist erwünscht, wobei der Nut­zen der vor­ge­schla­ge­nen For­schungs­ar­bei­ten für die KMU dar­ge­stellt wer­den muß.

  1. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind Uni­ver­si­tä­ten, Fach­hoch­schu­len, außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen, Lan­­des- und Bun­des­ein­rich­tun­gen mit For­schungs­auf­ga­ben sowie Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft. Zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung wird das Vor­han­den­sein einer Betriebs­stätte oder Nie­der­las­sung in Deutsch­land ver­langt. Bewil­ligte Vor­ha­ben sind in Deutsch­land durch­zu­füh­ren; die Ergeb­nisse des geför­der­ten Vor­ha­bens dür­fen nur in Deutsch­land oder dem EWR und der Schweiz genutzt wer­den.

  1. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwen­dung pro Vor­ha­ben rich­tet sich im Rah­men der ver­füg­ba­ren Haus­halts­mit­tel nach den Erfor­der­nis­sen des bean­trag­ten Vor­ha­bens. Die För­de­rung ist auf einen Zeit­raum zwi­schen 24 und 36 Mona­ten ange­legt.

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft und für Vor­ha­ben von For­schungs­ein­rich­tun­gen, die in den Bereich der wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten fal­len, sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten. In der Regel kön­nen diese – je nach Anwen­dungs­nähe des Vor­ha­bens – unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben bis zu 50 % anteil­fi­nan­ziert wer­den. Nach BMBF-Grun­d­­sä­t­­zen wird eine ange­mes­sene Eigen­be­tei­li­gung – grund­sätz­lich min­des­tens 50 % der ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten – vor­aus­ge­setzt.

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Hoch­schu­len, For­­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen, die nicht in den Bereich der wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten fal­len, sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Hel­m­holtz-Zen­­tren und der Fraun­ho­­fer-Gesel­l­­schaft die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen.

Bei nicht­wirt­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len und Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken wird zusätz­lich zu den zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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