Materialien für “Intelligente Textilien” (smart textiles)
Axel Deilmann
Unternehmensberater
- Förderziel und Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage der beiden Rahmenprogramme „Vom Material zur Innovation” und „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen” F&E‑Projekte zu dem Themenschwerpunkt „Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles)” zu fördern.
Die im Rahmen des M‑era.Net II veröffentlichte Ausschreibung ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zur Materialforschung. Die Ausschreibung ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit akademischen und industriellen Partnern der am M‑era.Net II beteiligten Länder / Regionen in F&E‑Projekten. Die aktuelle Ausschreibung zielt dabei auf F&E‑Projekte, die nur durch eine internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.
Die intensive Zusammenarbeit von Unternehmen und öffentlicher Forschung auf europäischer Ebene soll unter anderem zur Vorbereitung zukünftiger Projektanträge unter Horizont 2020 dienen. Außerdem soll der sichere und schnelle Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die industrielle Anwendung unterstützt werden. Dabei steht das Thema „Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles)” im Fokus der deutschen Beteiligung.
Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der Verwertung der Projektergebnisse eine besondere Bedeutung zu. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR3 und der Schweiz genutzt werden.
- Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind F&E‑Aufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher transnationaler Verbundprojekte, die einen der folgenden Themenschwerpunkte des M‑era.Net II Calls adressieren:
a)Multiskalenmodellierung für die Werkstofftechnik und ‑verarbeitung
b)Innovative Oberflächen, Beschichtungen und Grenzschichten
c)Hochleistungs-Verbundwerkstoffe
d)Funktionelle Materialien
Verbundprojekte mit deutscher Beteiligung zu den genannten Themenfeldern sind ausschließlich im Hinblick auf den Schwerpunkt „Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles)” förderfähig. Für das Themenfeld „Materialien für die Additive Fertigung” im Kontext des M‑era.Net II wird zeitgleich eine weitere Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Projekte, die sowohl Materialentwicklung‑, als auch Prozeßtechnologien adressieren, nehmen die Zuordnung zum Förderprogramm nach dem jeweiligen Themenschwerpunkt vor.
Als „Smart Textiles” werden Textilien definiert, die über Zusatzfunktionen verfügen. Es werden Projektvorschläge erwartet, die die Bereiche „Faser / Filamente” und / oder „Textile Halbzeuge” adressieren. In beiden Fällen soll die Anwendung der F&E‑Arbeiten berücksichtigt werden. Hierzu sollten Arbeiten zur Systemintegration Bestandteil des Projektvorschlags sein.
Das Ziel dieser Bekanntmachung ist das Schließen vorhandener Wissenslücken in Bezug auf grundlegende Fragestellungen, Entwicklung, Herstellung, Handhabung und Analytik, die im Zusammenhang mit Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles) stehen. Insbesondere können Aspekte aus den Bereichen Modellierung und Simulation berücksichtigt werden. Hierdurch sollen verläßliche Rahmenbedingungen für den schnellen Transfer von Forschungsresultaten aus den Materialwissenschaften und Werkstofftechnologien sowie den Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen in industrielle Anwendungen geschaffen werden.
Die Bekanntmachung richtet sich in Bezug auf die Beteiligung deutscher Partner an innovative, transnationale Forschungsprojekte, die sich mit dem Themenschwerpunkt „Materialien für Smart Textiles” befassen. Es wird erwartet, dass in den zu fördernden Vorhaben Charakterisierungsmethoden und Verfahren angewendet werden, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in die Projektverbünde ist erwünscht, wobei der Nutzen der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten für die KMU dargestellt werden muß.
- Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt. Bewilligte Vorhaben sind in Deutschland durchzuführen; die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
- Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Förderung ist auf einen Zeitraum zwischen 24 und 36 Monaten angelegt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.