Mikro­elek­tro­nik Deutsch­land – Inno­va­ti­ons­trei­ber der Digi­ta­li­sie­rung

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) för­dert die Mikro­elek­tro­nik als eine Schlüs­sel­tech­no­lo­gie für die Digi­ta­li­sie­rung. Ins­be­son­dere Indus­trie 4.0, das Inter­net der Dinge, die Elek­tro­mo­bi­li­tät und das auto­nome Fah­ren erfor­dern kom­plexe und mul­ti­funk­tio­nale Mikro­elek­tronik­sys­teme. Um hier­bei auch im inter­na­tio­na­len Wett­be­werb bestehen zu kön­nen, baut Deutsch­land seine Kom­pe­ten­zen in der Mikro­elek­tro­nik aus. Darum stärkt die Bun­des­re­gie­rung die Mikro­elek­tro­nik mit ihrem Rah­men­pro­gramm für For­schung und Inno­va­tion „Mikro­elek­tro­nik aus Deutsch­land – Inno­va­ti­ons­trei­ber der Digi­ta­li­sie­rung” und hat in die­sem Kon­text dar­über hin­aus ein natio­na­les Inves­ti­ti­ons­pro­gramm initi­iert. Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Ener­gie plant darin Inves­ti­tio­nen von Wirt­schafts­un­ter­neh­men im Rah­men eines wich­ti­gen Vor­ha­bens von gemein­sa­mem euro­päi­schem Inter­esse zu för­dern. Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) hat im April 2017 Inves­ti­tio­nen in die Mikro­elek­tronik­for­schung mit der „For­schungs­fa­brik Mikro­elek­tro­nik Deutsch­land (FMD)” gestar­tet. Durch die Aus­stat­tung von elf Fraun­ho­­fer- und zwei Lei­b­­niz-Ins­ti­­tu­­ten mit moderns­ten Anla­gen und Gerä­ten ent­steht in der FMD ein gemein­sa­mer Tech­no­lo­gie­pool für Mikro­e­lek­­tro­­nik-Ent­­wick­­lun­­gen und zur Erschlie­ßung der Mikro­elek­tro­nik des nächs­ten Jahr­zehnts. Als zwei­ter Bestand­teil des Inves­ti­ti­ons­pro­gramms in die Mikro­elek­tronik­for­schung rich­tet sich die vor­lie­gende För­der­richt­li­nie an Hoch­schu­len.

In der for­schungs­in­ten­si­ven Mikro­elek­tro­nik stel­len Hoch­schu­len einen zen­tra­len Inno­va­ti­ons­fak­tor dar. Sie erschlie­ßen neues Wis­sen und bil­den den wis­sen­schaft­lich qua­li­fi­zier­ten Nach­wuchs aus. Mit der vor­lie­gen­den Richt­li­nie sol­len des­halb Inves­ti­tio­nen an Hoch­schu­len mit leis­tungs­fä­hi­gem Schwer­punkt in der Mikro­elek­tro­nik geför­dert wer­den. Die Gerä­te­aus­stat­tung soll moder­ni­siert und so For­schung auf inter­na­tio­na­lem Spit­zen­ni­veau zu neuen For­schungs­fel­dern ver­stärkt ermög­licht wer­den. Zudem soll der wis­sen­schaft­li­che Aus­tausch und die Koope­ra­tion der geför­der­ten Ein­rich­tun­gen durch eine Ver­net­zung unter­ein­an­der als Teil die­ser Richt­li­nie gestärkt wer­den.

  1. Zuwen­dungs­zweck

Das BMBF beab­sich­tigt, auf der Grund­lage die­ser För­der­richt­li­nie Inves­ti­tio­nen zur Moder­ni­sie­rung und Erwei­te­rung der wis­sen­schaft­li­chen For­schungs­aus­stat­tung an Hoch­schu­len zu för­dern. Der Zweck ist es, neue For­schungs­the­men und ‑gebiete der Mikro­elek­tro­nik auf inter­na­tio­na­lem Spit­zen­ni­veau an Hoch­schu­len zu erschlie­ßen, die eine hohe wis­sen­schaft­li­che und künf­tige wirt­schaft­li­che Rele­vanz haben und die ohne Inves­ti­tio­nen gemäß die­ser För­der­richt­li­nie nicht erschlos­sen wer­den kön­nen. Geför­dert wer­den Inves­ti­tio­nen an Hoch­schu­len mit aus­ge­wie­se­ner Exper­tise im Bereich der Mikro­elek­tro­nik im Rah­men von:

  • bestehen­den Lehr­stüh­len oder Pro­fes­su­ren,
  • bestehen­den Nach­wuchs­grup­pen,
  • lau­fen­den Beru­fungs­ver­fah­ren.

Inves­ti­ti­ons­kon­zepte, die vor­se­hen, neue Tech­­no­­lo­­gie- und Sys­tem­an­sätze auch koope­ra­tiv vor­an­zu­brin­gen, wer­den vor­ran­gig geför­dert. Dies ist denk­bar im Rah­men einer engen For­schungs­ko­ope­ra­tion von Lehr­stüh­len, Pro­fes­su­ren und Nach­wuchs­grup­pen

  • an einer Hoch­schule,
  • an meh­re­ren Hoch­schu­len,
  • sowie mit der FMD
  • oder durch eine gemein­schaft­li­che Nut­zung der Inves­ti­tio­nen an einer oder meh­re­ren Hoch­schu­len.
  1. Gegen­stand der För­de­rung

Gegen­stand der För­de­rung sind Inves­ti­tio­nen zur Moder­ni­sie­rung und Erwei­te­rung der wis­sen­schaft­li­chen For­schungs­aus­stat­tung an Hoch­schu­len. Hierzu gehö­ren z. B. Anla­gen für neu­ar­tige Her­stell­pro­zesse und Pro­zess­schritte in der Erzeu­gung von Mikro- und Nano­elek­tro­nik und Elek­tronik­sys­te­men sowie für Mate­­ri­al­her­s­tel­­lungs- und Prüf­auf­ga­ben der künf­ti­gen Mikro­elek­tro­nik oder Inves­ti­tio­nen zur Umset­zung neu­ar­ti­ger Design- und Ent­wurfstech­ni­ken. Die Nut­zung der geplan­ten Inves­ti­tio­nen soll

  • neues Wis­sen für Tech­­no­­lo­­gie- und Sys­tem­an­sätze für breite Anwen­dungs­fel­der gene­rie­ren,
  • For­schung zur Mikro­elek­tro­nik ermög­li­chen, die den aktu­el­len Stand der Tech­nik deut­lich über­trifft,
  • neue For­schungs­the­men und ‑gebiete der Mikro­elek­tro­nik auf inter­na­tio­na­lem Spit­zen­ni­veau erschlie­ßen, die eine hohe wis­sen­schaft­li­che und künf­tige wirt­schaft­li­che Rele­vanz haben
  • die Nut­zung im Zusam­men­hang mit geplan­ten Neu­be­set­zun­gen von Lehr­stüh­len oder Pro­fes­su­ren ist daher aus­drück­lich erwünscht,
  • die über­re­gio­nale Bedeu­tung der geför­der­ten Ein­rich­tung und ihre natio­nale und inter­na­tio­nale Aus­strah­lungs­kraft erhö­hen, sowie eine mög­lichst große Quer­­schnitts- und Brei­ten­wir­kung erwar­ten las­sen.
  • Die Teil­nahme von Nach­wuchs­grup­pen ist aus­drück­lich erwünscht.
  1. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind aus­schließ­lich Hoch­schu­len mit Sitz, Betriebs­stätte oder Nie­der­las­sung in Deutsch­land mit aus­ge­wie­se­ner Exper­tise im Bereich der Mikro­elek­tro­nik. Meh­rere Lehr­stühle, Pro­fes­su­ren oder Nach­wuchs­grup­pen an einer Hoch­schule, die eine gemein­same Nut­zung der Inves­ti­tio­nen pla­nen, wer­den gebe­ten, einen gemein­sa­men Antrag durch die Hoch­schule zu stel­len. Es kön­nen auch gemein­same Anträge von meh­re­ren Hoch­schu­len als Ver­bund­vor­ha­ben ein­ge­reicht wer­den. In die­sem Fall ist eine koor­di­nie­rende Hoch­schule zu benen­nen.

  1. Art, Umfang und Höhe der För­de­rung

Die För­de­rung nach die­ser Richt­li­nie erfolgt im Wege der Pro­jekt­för­de­rung in Form von nicht rück­zahl­ba­ren Zuschüs­sen. Bemes­sungs­grund­lage für Hoch­schu­len und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen, pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben, die indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen. Die För­de­rung des Bun­des umfasst keine Aus­ga­ben zur Deckung der Grund­aus­stat­tung.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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