Mikroelektronik Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Mikroelektronik als eine Schlüsseltechnologie für die Digitalisierung. Insbesondere Industrie 4.0, das Internet der Dinge, die Elektromobilität und das autonome Fahren erfordern komplexe und multifunktionale Mikroelektroniksysteme. Um hierbei auch im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, baut Deutschland seine Kompetenzen in der Mikroelektronik aus. Darum stärkt die Bundesregierung die Mikroelektronik mit ihrem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung” und hat in diesem Kontext darüber hinaus ein nationales Investitionsprogramm initiiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant darin Investitionen von Wirtschaftsunternehmen im Rahmen eines wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse zu fördern. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im April 2017 Investitionen in die Mikroelektronikforschung mit der „Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutschland (FMD)” gestartet. Durch die Ausstattung von elf Fraunhofer- und zwei Leibniz-Instituten mit modernsten Anlagen und Geräten entsteht in der FMD ein gemeinsamer Technologiepool für Mikroelektronik-Entwicklungen und zur Erschließung der Mikroelektronik des nächsten Jahrzehnts. Als zweiter Bestandteil des Investitionsprogramms in die Mikroelektronikforschung richtet sich die vorliegende Förderrichtlinie an Hochschulen.
In der forschungsintensiven Mikroelektronik stellen Hochschulen einen zentralen Innovationsfaktor dar. Sie erschließen neues Wissen und bilden den wissenschaftlich qualifizierten Nachwuchs aus. Mit der vorliegenden Richtlinie sollen deshalb Investitionen an Hochschulen mit leistungsfähigem Schwerpunkt in der Mikroelektronik gefördert werden. Die Geräteausstattung soll modernisiert und so Forschung auf internationalem Spitzenniveau zu neuen Forschungsfeldern verstärkt ermöglicht werden. Zudem soll der wissenschaftliche Austausch und die Kooperation der geförderten Einrichtungen durch eine Vernetzung untereinander als Teil dieser Richtlinie gestärkt werden.
- Zuwendungszweck
Das BMBF beabsichtigt, auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung der wissenschaftlichen Forschungsausstattung an Hochschulen zu fördern. Der Zweck ist es, neue Forschungsthemen und ‑gebiete der Mikroelektronik auf internationalem Spitzenniveau an Hochschulen zu erschließen, die eine hohe wissenschaftliche und künftige wirtschaftliche Relevanz haben und die ohne Investitionen gemäß dieser Förderrichtlinie nicht erschlossen werden können. Gefördert werden Investitionen an Hochschulen mit ausgewiesener Expertise im Bereich der Mikroelektronik im Rahmen von:
- bestehenden Lehrstühlen oder Professuren,
- bestehenden Nachwuchsgruppen,
- laufenden Berufungsverfahren.
Investitionskonzepte, die vorsehen, neue Technologie- und Systemansätze auch kooperativ voranzubringen, werden vorrangig gefördert. Dies ist denkbar im Rahmen einer engen Forschungskooperation von Lehrstühlen, Professuren und Nachwuchsgruppen
- an einer Hochschule,
- an mehreren Hochschulen,
- sowie mit der FMD
- oder durch eine gemeinschaftliche Nutzung der Investitionen an einer oder mehreren Hochschulen.
- Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung der wissenschaftlichen Forschungsausstattung an Hochschulen. Hierzu gehören z. B. Anlagen für neuartige Herstellprozesse und Prozessschritte in der Erzeugung von Mikro- und Nanoelektronik und Elektroniksystemen sowie für Materialherstellungs- und Prüfaufgaben der künftigen Mikroelektronik oder Investitionen zur Umsetzung neuartiger Design- und Entwurfstechniken. Die Nutzung der geplanten Investitionen soll
- neues Wissen für Technologie- und Systemansätze für breite Anwendungsfelder generieren,
- Forschung zur Mikroelektronik ermöglichen, die den aktuellen Stand der Technik deutlich übertrifft,
- neue Forschungsthemen und ‑gebiete der Mikroelektronik auf internationalem Spitzenniveau erschließen, die eine hohe wissenschaftliche und künftige wirtschaftliche Relevanz haben
- die Nutzung im Zusammenhang mit geplanten Neubesetzungen von Lehrstühlen oder Professuren ist daher ausdrücklich erwünscht,
- die überregionale Bedeutung der geförderten Einrichtung und ihre nationale und internationale Ausstrahlungskraft erhöhen, sowie eine möglichst große Querschnitts- und Breitenwirkung erwarten lassen.
- Die Teilnahme von Nachwuchsgruppen ist ausdrücklich erwünscht.
- Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind ausschließlich Hochschulen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland mit ausgewiesener Expertise im Bereich der Mikroelektronik. Mehrere Lehrstühle, Professuren oder Nachwuchsgruppen an einer Hochschule, die eine gemeinsame Nutzung der Investitionen planen, werden gebeten, einen gemeinsamen Antrag durch die Hochschule zu stellen. Es können auch gemeinsame Anträge von mehreren Hochschulen als Verbundvorhaben eingereicht werden. In diesem Fall ist eine koordinierende Hochschule zu benennen.
- Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt im Wege der Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Bemessungsgrundlage für Hochschulen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Förderung des Bundes umfasst keine Ausgaben zur Deckung der Grundausstattung.