Mit einem Förderprogramm die Liquidität in wenigen Tagen sichern!
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer suchen in diesen Tagen nach Möglichkeiten, wie sie ihre Liquidität schnellstmöglich absichern können. Die KfW-Bank und die Förderbanken der Bundesländer haben die richtigen Förderprogramme in den letzten Tagen auf den Weg gebracht. Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer haben mit diesen Liquiditätskrediten die Möglichkeit, Ihre Liquiditätslücken schnell und unbürokratisch zu schließen. Das gilt für alle Wirtschaftszweige und Branchen und vom Kleinstunternehmen bis zum Konzern.
Nachfolgend finden Sie ein Förderinstrument des Landes NRW. Ein Universalkredit für nahezu alle Bedarfe!
- Antrag erfolgt zwingend im Hausbankenverfahren
- Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. €
- Kredite für Existenzgründer und Freiberufler
- Hilfe bei Liquiditätsengpässen
- Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen
- Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank – ab sofort temporär für die Dauer der Krise neben der bestehenden 50%igen auch eine 80%ige Risikoübernahme. Der bisher hierfür notwendige Mindestkreditbetrag wird ausgesetzt.
- Bei Haftungsfreistellungsbeträgen bis 250.000 Euro: Kreditzusage in der Regel innerhalb von 72 Stunden
- Zur Überbrückung des Liquiditätsbedarfs werden folgende ergänzende
Laufzeitvarianten eingeführt:- endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit
- Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit mit der optionalen Möglichkeit von1 oder 2 tilgungsfreien Jahren
Zur Stärkung der Sicherheiten stehen darüber hinaus auch zur Verfügung:
- Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW bis 2,5 Millionen Euro. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft
- Bürgschaften ab 2,5 Millionen Euro über die PWC für eine Landesbürgschaft
- Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“
- kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro)
- richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).
Achtung:
Die Zusage-Entscheidung stellt auf die Kapitaldienstfähigkeit vor Ausbruch
der Krise ab! (Gesamtjahr 2019).
Wir haben ein Faktenblatt erarbeitet, in dem die wesentlichen Förderprogramme kurz und verständlich zusammengefasst sind. Wenn Sie Interesse haben, lassen Sie uns bitte Ihre E‑Mail-Adresse zukommen und wir schicken Ihnen die Informationen gerne zu. Selbstverständlich werden wir Ihre E‑Mail-Adresse ausschließlich für diesen Zweck verwenden.