“Mittelstand 4.0“ – „Innovative Lösungen für die Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft”
Axel Deilmann
Unternehmensberater
1. Zuwendungszweck
Die Bundesregierung hat mit der Digitalen Agenda 2014 bis 2017 das Ziel bekräftigt, die innovative Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern und aktiv zu begleiten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für die Chancen der Digitalisierung sensibilisieren. Daher werden im Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital Strategien zur digitalen Transformation der Unternehmensprozesse“ www.mittelstand-digital.de Maßnahmen aufgesetzt, die mittelstandsgerecht moderne Möglichkeiten zur Vernetzung und Digitalisierung aufzeigen und die Innovationsfähigkeit von KMU durch neue digitale Technologien unterstützen.
Derzeit entstehen insgesamt zehn regional agierende „Mittelstand 4.0‑Kompetenzzentren“, die Mittelstand und Handwerk bei der digitalen Transformation und Vernetzung sowie der Anwendung von Industrie 4.0 unterstützen. Ein bundesweites „Kompetenzzentrum Digitales Handwerk“ widmet sich den besonderen Belangen des Handwerks, um die mehr als eine Million deutschen Handwerksbetriebe für Industrie 4.0‑Anwendungen und digitale Geschäftsprozesse fit zu machen. Vier „Mittelstand 4.0‑Agenturen“ unterstützen den Wissenstransfer zu Cloud, Handel, Prozessen und Kommunikation als Querschnittsthemen der Digitalisierung.
2. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen wie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit und ihres Auftrags in der Lage sind, die Digitalisierung fachlich kompetent und unter Beachtung der oben genannten Randbedingungen und
Aufgaben an die Zielgruppe heranzutragen.
3. Art und Umfang, Dauer und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungsfähig ist der projektbezogene Aufwand zur Durchführung der Projektarbeiten einschließlich der notwendigen projekttypischen Koordinationsaufgaben.
Die Umsetzung der Vorhaben wird für einen Zeitraum von maximal drei Jahren ab Bewilligung gefördert mit einer Option auf Verlängerung um maximal zwei Jahre.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an die nach Nummer 2 genannten Antragsberechtigten sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben oder Kosten. Sofern Antragsteller nicht über ein geordnetes Kostenrechnungswesen verfügen oder es die Bewilligungsbehörde festlegt, erfolgt die Förderung auf Ausgabenbasis. Einrichtungen, die auf Kostenbasis (AZK) gefördert werden, müssen eine angemessene Eigenbeteiligung (mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten) erbringen. Bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft soll die Eigenbeteiligung mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten betragen. Einrichtungen, die auf Ausgabenbasis (AZA) abrechnen, können bis zu 100 % gefördert werden. Es sind nur Ausgaben des vorhabenbedingten Mehraufwandes zuwendungsfähig.
Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.