Natio­na­len For­schungs­stra­te­gie Bio­Öko­no­mie 2030

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung (BMBF) hat sich zum Ziel gesetzt, im Rah­men der „Natio­na­len For­schungs­stra­te­gie Bio­Öko­no­mie 2030” Deutsch­land zu einem füh­ren­den For­­schungs- und Inno­va­ti­ons­stand­ort für die Bio­öko­no­mie zu ent­wi­ckeln. Die Bio­öko­no­mie nutzt bio­lo­gi­sches Wis­sen und erneu­er­bare bio­lo­gi­sche Res­sour­cen in allen Wirt­schafts­sek­to­ren, Anwen­­dungs- und Tech­no­lo­gie­be­rei­chen, um zu effi­zi­en­ten und nach­hal­ti­gen Lösun­gen zu gelan­gen. Damit ein­her geht die Vision einer moder­nen, an natür­li­chen Stoff­kreis­läu­fen ori­en­tier­ten, bio­ba­sier­ten Wirt­schafts­weise. Neu­ar­tige Ideen für bio­ba­sierte Pro­dukte, Ver­fah­ren und Dienst­leis­tun­gen, die ihren Weg erfolg­reich in den Markt fin­den, sind eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung für die Umset­zung die­ser Vision und damit für die zukünf­tige Wett­be­werbs­fä­hig­keit Deutsch­lands.

Die Umset­zung von Ideen und For­schungs­er­geb­nis­sen in kom­mer­zi­elle Anwen­dun­gen ist jedoch mit zahl­rei­chen Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den. Hier setzt der Ideen­wett­be­werb „Neue Pro­dukte für die Bio­öko­no­mie“ bereits seit dem Jahr 2013 an und hat ein­drück­lich gezeigt, dass zuvor unge­nutz­tes Krea­tiv­po­ten­zial für die Ent­wick­lung neuer bio­ba­sier­ter Pro­dukte erfolg­reich akti­viert wer­den kann. In der Neu­aus­schrei­bung des Ideen­wett­be­werbs soll es Nach­wuchs­wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­lern daher erneut ermög­licht wer­den, sehr frühe und risi­ko­rei­che Pro­dukt­ideen für die Bio­öko­no­mie aus­zu­ar­bei­ten und die tech­ni­sche Umset­zung sowie die Son­die­rung wirt­schaft­li­cher Ver­wer­tungs­op­tio­nen, gege­be­nen­falls auch im Rah­men einer Aus­grün­dung, vor­zu­be­rei­ten. Die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen aus dem Ideen­wett­be­werb wur­den dabei berück­sich­tigt um erfolg­ver­spre­chende, neue Ansätze und deren wirt­schaft­li­che Ver­wer­tung noch geziel­ter zu unter­stüt­zen.

  1. Gegen­stand der För­de­rung

Gegen­stand der För­de­rung ist die Son­die­rung von neuen Pro­dukt­ideen für eine bio­ba­sierte Wirt­schaft sowie Mach­bar­keits­un­ter­su­chun­gen zu deren tech­ni­scher Umsetz­bar­keit. Die Bekannt­ma­chung ist the­men­of­fen und umfasst alle Berei­che der Bio­öko­no­mie im Sinne der „Natio­na­len For­schungs­stra­te­gie Bio­Öko­no­mie 2030”. Die För­de­rung erfolgt in der Regel in zwei Pha­sen.

Phase 1 – Son­die­rungs­phase

Im Rah­men der Son­die­rungs­phase wird die ver­tiefte Aus­ar­bei­tung der Pro­dukt­idee, die Erstel­lung eines Ent­wick­lungs­plans für die tech­ni­sche Umset­zung und die Akquise geeig­ne­ter Part­ner mit der erfor­der­li­chen wis­­sen­­schaf­t­­lich-tech­­ni­­schen und wirt­schaft­li­chen Exper­tise geför­dert. Haupt­be­stand­teil der zwölf­mo­na­ti­gen Son­die­rungs­phase ist eine erste wirt­schaft­li­che und markt­sei­tige Betrach­tung der Pro­dukt­idee. Die Kun­den­be­dürf­nisse sowie die Markt- und Kon­kur­renz­si­tua­tion sol­len ana­ly­siert wer­den. Mög­li­che Anwen­­dungs- und wirt­schaft­li­che Ver­wer­tungs­per­spek­ti­ven sowie eine Ver­wer­tungs­stra­te­gie (z. B. Lizen­sie­rung oder Aus­grün­dung) sol­len erar­bei­tet wer­den. Sofern der Antrag­stel­ler nicht selbst über Markt­er­fah­run­gen ver­fügt, ist ein geeig­ne­ter Wirt­schafts­experte bzw. Wirt­schafts­exper­tin ¬wäh­rend der Son­die­rungs­phase zu iden­ti­fi­zie­ren und ein­zu­bin­den. Bei der Pla­nung der tech­ni­schen Umset­zung ist auch die Schutz­recht­si­tua­tion zu ana­ly­sie­ren und eine eigene Schutz­recht­stra­te­gie zu ent­wi­ckeln. Um die Aus­ar­bei­tung des tech­ni­schen Ent­wick­lungs­plans abzu­si­chern, kön­nen erste ori­en­tie­rende Vor­un­ter­su­chun­gen durch­ge­führt wer­den. Die För­de­rung der Son­die­rungs­phase erfolgt aus­schließ­lich als Ein­zel­pro­jekt. Im Rah­men der Son­die­rungs­phase sind die Zuwen­dungs­emp­fän­ger ver­pflich­tet, an einer Eva­lu­ie­rung nach neun ‑Mona­ten teil­zu­neh­men. Bei der Eva­lu­ie­rung wird im wett­be­werb­li­chen Ver­fah­ren ent­schie­den, wel­che Pro­jekte zur Antrags­ein­rei­chung für die Mach­bar­keits­phase auf­ge­for­dert wer­den.

Phase 2 – Mach­bar­keits­phase

In der Mach­bar­keits­phase wer­den grund­le­gende Unter­su­chun­gen zur tech­ni­schen Mach­bar­keit der Pro­dukt­idee ge-för­­dert. Die Ver­wer­tungs­stra­te­gie soll wei­ter aus­ge­ar­bei­tet wer­den. Die Mach­bar­keits­phase erfolgt in der Regel als ‑Ver­bund­pro­jekt, in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len sind auch Ein­zel­pro­jekte mög­lich. Die betei­lig­ten Part­ner wur­den in der Regel zuvor in der Son­die­rungs­phase ermit­telt.

  1. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Phase 1 – Son­die­rungs­phase

Antrags­be­rech­tigt sind Ein­rich­tun­gen für For­schung und Wis­sens­ver­brei­tung, wie Hoch­schu­len und außer­­hoch-schu­­li­­sche For­­schungs- und Wis­sen­schafts­in­sti­tute, Bun­­des- und Lan­des­ein­rich­tun­gen mit For­schungs­auf­ga­ben, Tech­­no­­lo­­gie­­tran­s­­fer-Ein­rich­­tun­­gen, Inno­va­ti­ons­mit­t­ler, for­schungs­ori­en­tierte phy­si­sche oder vir­tu­elle Koope­ra­­ti­ons-ein­rich­­tun­­gen, mit Sitz in Deutsch­land. For­schungs­ein­rich­tun­gen, die von Bund und /​​ oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kann neben ihrer insti­tu­tio­nel­len För­de­rung unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Pro­jekt­för­de­rung für ihre zusätz­li­chen pro­jekt­be­ding­ten Aus­ga­ben bezie­hungs­weise Kos­ten bewil­ligt wer­den.

Pri­vat­per­so­nen sind von einer För­de­rung grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Es besteht aber die Mög­lich­keit, dass Pri­vat­per­so­nen eine Ideen­skizze für die Son­die­rungs­phase ein­rei­chen und im Falle einer posi­ti­ven Bewer­tung der Ideen­skizze an eine Insti­tu­tion wech­seln, die in der Son­die­rungs­phase antrags­be­rech­tigt ist.

Phase 2 – Mach­bar­keits­phase

Für die Mach­bar­keits­phase sind neben den zuvor genann­ten Ein­rich­tun­gen auch Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft in der Euro­päi­schen Union antrags­be­rech­tigt; zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung wird das Vor­han­den­sein einer Betriebs­stätte oder Nie­der­las­sung in Deutsch­land ver­langt. Die Mach­bar­keits­phase rich­tet sich vor­zugs­weise an kleine und mitt­lere Unter­neh­men (KMU).

  1. Beson­dere Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

Phase 2 – Mach­bar­keits­phase

Wäh­rend der Mach­bar­keits­phase ist an jedem Pro­jekt ein Wirt­schafts­experte bzw. eine Wirt­schafts­exper­tin zu betei­li­gen. Diese Per­son sollte Markt­er­fah­rung auf dem jewei­li­gen Gebiet vor­wei­sen kön­nen und sich aktiv an Arbeits­plan und Pro­jekt­steue­rung betei­li­gen. Bei Ver­bund­vor­ha­ben, an denen Unter­neh­men betei­ligt sind, kann die Wirt­schafts­exper­tin bzw. der Wirt­schafts­experte aus einem die­ser Unter­neh­men kom­men.

Bei Ver­bund­pro­jek­ten haben die betei­lig­ten Part­ner ihre Zusam­men­ar­beit in einer schrift­li­chen Koope­ra­­ti­ons-ver­­ein­­ba­rung zu regeln. Vor der För­der­ent­schei­dung über ein Ver­bund­pro­jekt muss eine grund­sätz­li­che Über­­ein-kunft über bestimmte vom BMBF vor­ge­ge­bene Kri­te­rien nach­ge­wie­sen wer­den. Ein­zel­hei­ten sind dem “Merk­blatt ‑für Antragsteller/​​Zuwendungsempfänger zur Zusam­men­ar­beit der Part­ner von Ver­bund­pro­jek­ten”, das von Antrag-stel­­lern und Zuwen­dungs­emp­fän­gern zu beach­ten ist, zu ent­neh­men.

(BMBF-Vor­­­druck Nr. 0110, Fund­stelle https://​foer​der​por​tal​.bund​.de/​e​a​s​y​/​m​o​d​u​l​e​/​e​a​s​y​_​f​o​r​m​u​l​a​r​e​/​d​o​w​n​l​o​a​d​.​p​h​p​?​d​a​t​e​i​=​219).

  1. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dun­gen

Zuwen­dun­gen und Zuwei­sun­gen kön­nen im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse gewährt wer­den. Die Höhe der Zuwen­dung pro Vor­ha­ben rich­tet sich im Rah­men der ver­füg­ba­ren Haus­halts­mit­tel nach den Erfor­der­nis­sen des bean­trag­ten Vor­ha­bens.

Phase 1 – Son­die­rungs­phase

Bemes­sungs­grund­lage für Ein­rich­tun­gen für For­schung und Wis­sens­ver­brei­tung sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Hel­m­holtz-Zen­­tren und der Fraun­ho­­fer-Gesel­l­­schaft die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­­jekt-bezo­­ge­­nen Kos­ten), die indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen. Bei FuEuI-Vor­­ha­­ben an Hoch­schu­len wird zusätz­lich zu den zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.

Für die Son­die­rungs­phase kön­nen bis zu 65 000 Euro (bei Hoch­schu­len zuzüg­lich Pro­jekt­pau­schale) gewährt wer­den. För­der­fä­hig sind pro­jekt­be­zo­gene Per­so­nal­auf­wen­dun­gen, Ver­brauchs­ma­te­ria­lien, Rei­se­kos­ten, Paten­tie­rungs­kos­ten sowie Unter­auf­träge an Dritte für bei­spiels­weise Ana­ly­sen und Bera­tung. Inves­ti­tio­nen wer­den nicht geför­dert. Geför­dert wer­den jeweils Ein­zel­pro­jekte. Die Lauf­zeit beträgt in der Regel zwölf Monate.

Phase 2 – Mach­bar­keits­phase

Bemes­sungs­grund­lage für Ein­rich­tun­gen für For­schung und Wis­sens­ver­brei­tung sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Hel­m­holtz-Zen­­tren und der Fraun­ho­­fer-Gesel­l­­schaft die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen. Bei For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len wird zusätz­lich zu den zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt. Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten, die in der Regel bis zu 50 % anteil­fi­nan­ziert wer­den kön­nen.

Groß­un­ter­neh­men kön­nen mit einer För­der­quote bis zu 30 % geför­dert wer­den.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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