Niedersachsen fördert öffentliche Beteiligungen an investiven Maßnahmen zur Erweiterung des Eigenkapitals
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Das Land Niedersachsen fördert durch öffentliche Beteiligungen an investiven Maßnahmen die Erweiterung des Eigenkapitals. Dies ist z.B. für die Gewährleistung nachhaltiger konkurrenzfähiger Existenzen von großer Bedeutung. Vorhaben wie Betriebsübernahmen, Eingehen von Kooperationen oder Umstellungen des Betriebsprozesses können dabei berücksichtigt werden. Auch wenn ein Unternehmer eine Zweigstelle eröffnen möchte kann er diese Beteiligung in Anspruch nehmen. Bei der Haftung der Beteiligung handelt es sich in diesem Fall um eine persönliche Haftung, der für den Unternehmenserfolg maßgeblichen Personen.
Die gewährte Beteiligung darf nicht das vorhandene Eigenkapital des Unternehmens übersteigen. Der Mindestförderbetrag beträgt 50.000 Euro, der maximale Fördersatz liegt bei 1,25 Millionen Euro. Die laufende Gebühr für die Beteiligung wird nach der Marktlage festgelegt zusätzlich wird eine einmalige Gebühr bei dem Abschluß erhoben.
Die Laufzeit der in Anspruch genommenen Beteiligung liegt zwischen 5 und 10 Jahren. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer, die beispielsweise ein Betrieb übernehmen möchten. KMU der gewerblichen Wirtschaft werden unterstützt. Dabei darf die Anzahl der Beschäftigten nicht über 249 liegen. Die Beteiligung muß vor dem Vorhabensbeginn beantragt werden, dabei werden Umschuldungen, Sanierungen oder Nachfinanzierungen nicht gefördert.
Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.