Niedrigschwellige Innovationen in KMU und Handwerk
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Das Land Niedersachsen hat ein neues Förderprogramm aufgelegt und fördert Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, mit deren Hilfe ein neues oder verbessertes Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt wird.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Betriebe mit Sitz in Niedersachsen.
Der Zuschuss kann bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, höchstens jedoch 100.000 Euro. Gefördert werden anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen.
Die Richtlinie gilt noch bis zum 31.12.2023.