Corona-Sonderprogramm der KBG – Beteiligungskapital „Säule II“
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Im Rahmen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Eigenkapitalbasis, bestehend aus zwei Säulen, auf den Weg gebracht. Im ersten Schritt – durch Säule I – werden junge, bereits mit Risikokapitalgebern finanzierte Unternehmen adressiert.
Eine gute Eigenkapitalausstattung ist ein wichtiger Garant für Unabhängigkeit und wirtschaftliche Stabilität und hilft mehr als alle anderen Faktoren, Krisenzeiten zu überstehen.
Wer wird gefördert?
Mit Start der zweiten Säule haben nun auch Start-ups und Mittelständler, die bisher keine VC-Fonds zu ihren Investoren zählen, Zugriff auf das staatliche Hilfsprogramm.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit nachweisbarem, durch die Corona Krise ausgelösten Finanzierungsbedarf, die einen Gruppenumsatz von maximal 50 Millionen Euro ausweisen. Voraussetzung hierfür ist, dass der KBG ein nachvollziehbares und tragfähiges Investitions- oder Finanzierungsvorhaben bzw. Geschäftsmodell vorgelegt wird. Zudem darf das antragstellende Unternehmen bis zum 31.12.2019 noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Wie wird gefördert?
Das Start-up-Rettungspaket sieht bis zu 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe für Vorhaben wie Investitionen oder Betriebsmittel vor.
Mittels der Teil-Refinanzierung über haftungsfrei gestellte Mittel der KfW und der NRW.BANK kann die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in NRW mbH (KBG) nun etablierten kleinen und mittleren Unternehmen zusätzliches Beteiligungskapital in Form von typisch stillen Beteiligungen zur Verfügung stellen.
Die fünf Vorteile einer stillen Beteiligung im Überblick:
- Eigenkapitalzuwachs: Die stille Beteiligung ist wirtschaftliches Eigenkapital und verbessert die Eigenkapitalrelation in der Bilanz des Unternehmens.
- Verbessertes Rating:Mit einer ausreichend guten Eigenkapital-Ausstattung verbessern sich Rating-Einstufungen, wodurch die Aufnahme von Fremdkapital im besten Fall günstiger wird.
- Keine privaten Sicherheiten zu stellen:Der Unternehmer haftet – wenn überhaupt – im Einzelfall lediglich im Rahmen einer persönlichen (Teil-) Garantie.
- Unabhängigkeit des Unternehmens:Das Unternehmen bleibt in seinen Entscheidungen unabhängig, da die KBG keinen Einfluss auf die operative Geschäftsführung nimmt. Zudem bleibt der Unternehmer zu 100% „Herr im Haus“
- Rückzahlung zum Nominalwert:Die KBG partizipiert nicht an der Wertentwicklung des Unternehmens.
Neben dem Sonderprogramm Säule II bietet die KBG nach wie vor wirtschaftliches Eigenkapital bis zu 150.000 Euro (75.000 Euro je Vorhaben) für Unternehmer und Existenzgründer aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland an.