Markt­üb­li­che Metho­den zur Unter­neh­mens­be­wer­tung

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Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Es liegt in der Natur der Sache, dass Ver­käu­fer und Käu­fer eines Unter­neh­mens unter­schied­li­che Vor­stel­lun­gen über die Höhe des Kauf­prei­ses haben. Bei unter­schied­li­chen Preis­vor­stel­lun­gen bil­det eine fun­dierte Unter­neh­mens­be­wer­tung die Basis und ist eine ele­men­tare Vor­aus­set­zung für einen erfolg­rei­chen Abschluß einer M&A‑Transaktion.

Eine Unter­neh­mens­be­wer­tung ist in ers­ter Linie ein Argu­men­ta­ti­ons­pa­pier, wel­ches als Richt­schnur für die spä­te­ren Ver­trags­ver­hand­lun­gen dient. Dabei wer­den Finanz­zah­len, Bewer­tungs­me­tho­den und Mul­ti­ples (Bewer­tungs­fak­to­ren) ent­spre­chend berück­sich­tigt. Neben den rei­nen Finanz­da­ten und dem Zusam­men­spiel der Bewer­tungs­me­tho­den wer­den auch essen­ti­elle Infor­ma­tio­nen über andere Fak­to­ren wie Manage­ment, Mit­ar­bei­ter, Pro­dukte & Dienst­leis­tun­gen, Tech­nik, Know-how, Kun­den und Lie­fe­ran­ten etc. in die Bewer­tung mit ein­be­zo­gen.

Als Unter­neh­mens­be­ra­tung lie­fern wir unse­ren Man­dan­ten diese Argu­men­ta­ti­ons­ba­sis in Form einer umfas­sen­den Unter­neh­mens­be­wer­tung und wir ver­tre­ten diese gegen­über dem Käu­fer bzw. Ver­käu­fer.

Als Unter­neh­mens­be­ra­tung haben wir die Erfah­rung gemacht, dass Unter­neh­mer oft­mals gar nicht wis­sen, wie­viel ihr Unter­neh­men wert ist. Erfah­rungs­ge­mäß wird nach Erstel­lung einer fun­dier­ten Unter­neh­mens­be­wer­tung die Ent­schei­dung für einen poten­ti­el­len Unter­neh­mens­ver­kauf bzw. andere Lösun­gen vom Unter­neh­mer leich­ter getrof­fen.

Steu­er­li­che Methode der Unter­neh­mens­be­wer­tung

Steu­er­li­che Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen fol­gen im Wesent­li­chen dem Bewer­tungs­ge­setz (BewG) und sind damit ein regu­la­ti­ves Ver­fah­ren der Finanz­be­hör­den, wel­ches pri­mär im Rah­men der Erb­­schafts- und Schen­kungs­steuer Anwen­dung fin­det.

Die steu­er­li­che Unter­neh­mens­be­wer­tung ori­en­tiert sich aus­schließ­lich an den his­to­ri­schen Steu­er­bi­lan­zen der ver­gan­ge­nen drei Geschäfts­jahre. Im Unter­schied zu ande­ren Ansät­zen wird somit auf eine Betrach­tung der zukünf­ti­gen Ertrags­kraft des Unter­neh­mens ver­zich­tet. Eine Ablei­tung eines Unter­neh­mens­wer­tes, im Sinne markt­rea­ler Kauf- und Ver­kaufs­preise, ist folg­lich nicht mög­lich.

Da die im Rah­men der nor­miert steu­er­li­chen Unter­neh­mens­be­wer­tung ermit­tel­ten Unter­neh­mens­werte, ins­be­son­dere für KMUs, im Durch­schnitt deut­lich über den am Markt rea­li­sier­ba­ren Prei­sen lie­gen, läßt das Bewer­tungs­ge­setz (BewG) jedoch auch die Anwen­dung alter­na­ti­ver, markt­üb­li­cher Bewer­tungs­ver­fah­ren zu. Durch diese Mög­lich­keit wird ins­be­son­dere für den Fall der inter­nen Nach­folge eine pro­fes­sio­nelle Unter­neh­mens­be­wer­tung obli­ga­to­risch, um die steu­er­li­che Belas­tung zu redu­zie­ren.

Ertrags­ori­en­tierte Metho­den der Unter­neh­mens­be­wer­tung

Die ertrags­ori­en­tier­ten Metho­den der Unter­neh­mens­be­wer­tung unter­stel­len, dass sich der reale Unter­neh­mens­wert im Wesent­li­chen aus dem Poten­tial eines Unter­neh­mens, zukünf­tig Gewinne zu erwirt­schaf­ten, ergibt.

Neben einer detail­lier­ten Ana­lyse der Ver­gan­gen­heit, stellt diese Bewer­tungs­me­thode damit pri­mär auf die Zukunft des Unter­neh­mens und des­sen zu erwar­ten­der Gesamt­pro­fi­ta­bi­li­tät ab. Dabei wer­den sowohl die Chan­cen und Risi­ken als auch die Stär­ken und Schwä­chen des Unter­neh­mens ana­ly­siert und bei der Ent­wick­lung einer Zukunfts­pro­gnose berück­sich­tigt.

Über die­sen Ana­ly­se­pro­zeß wer­den im Rah­men ertrags­ori­en­tier­ter Unter­neh­mens­be­wer­tung drei Kern­aus­sa­gen defi­niert:

Wel­cher Gesamt­ge­winn kann zukünf­tig erwirt­schaf­tet wer­den?

Mit wel­chem Risiko ist diese Gewinn­erzie­lung zukünf­tig behaf­tet?

Wel­cher Teil des Gesamt­ge­winns ist zukünf­tig an den Unter­neh­mens­in­ha­ber nach­hal­tig aus­zah­lungs­fä­hig?

Damit folgt die­ser Ansatz den Grund­sät­zen der Inves­ti­ti­ons­theo­rie, in dem ein Inves­tor zunächst eige­nes Kapi­tal in ein Unter­neh­men inves­tiert und anschlie­ßend an den Gewin­nen des Unter­neh­mens par­ti­zi­piert. Je höher hier­bei der Gesamt­ge­winn, je nied­ri­ger das dies­be­züg­li­che Risiko der Gewinn­erzie­lung, je höher die Aus­schüt­tungs­quo­ten des Gewinns und je zeit­lich frü­her Gewinn­aus­schüt­tun­gen erfol­gen, desto pro­fi­ta­bler stellt sich hier­bei die Gesamt­in­ves­ti­tion dar.

Zu den wich­tigs­ten ertrags­ori­en­tierte Metho­den der Unter­neh­mens­be­wer­tung zäh­len das Ertrags­wert­ver­fah­ren sowie die Dis­­count-Cash-Flow-Methode.

Die ertrags­ori­en­tierte Unter­neh­mens­be­wer­tung domi­niert heute sehr deut­lich alle sons­ti­gen Metho­den der Unter­neh­mens­be­wer­tung, da hier­bei das Unter­neh­men als Gesamt­summe sei­ner inter­nen und exter­nen Gesamt­be­zie­hun­gen betrach­tet und bewer­tet wird.

Sub­stanz­ori­en­tierte Metho­den der Unter­neh­mens­be­wer­tung

Sub­stanz­ori­en­tierte Ver­fah­ren ori­en­tie­ren sich zur Bestim­mung eines Unter­neh­mens­wer­tes an den aktu­el­len Markt­wer­ten der pri­mär mate­ri­el­len Unter­neh­mens­ge­gen­stände. Ziel des Sub­stanz­wert­ver­fah­rens ist es den­je­ni­gen Unter­neh­mens­wert zu ermit­teln, der benö­tigt würde, um das Unter­neh­men in sei­ner der­zei­ti­gen gesamt­wirt­schaft­lich Aus­stat­tung neu zu errich­ten oder alter­na­tiv fest­zu­stel­len, wel­chen objek­ti­vier­ten Wert die der­zei­tige gesamt­wirt­schaft­lich Aus­stat­tung des Unter­neh­mens im Zuge einer Betriebs­auf­gabe (für Dritte) haben würde.

Ver­nach­läs­sigt wird dabei, ob und in wel­cher Höhe Gewinne oder Ver­luste erzielt wur­den und in der Zukunft vor­aus­sicht­lich erzielt wer­den. Aus die­sem Grund fin­det diese Methode heute pri­mär in der Bewer­tung von Immo­­bi­­lien- und Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten Anwen­dung.

Ver­gleichs­ori­en­tierte Metho­den der Unter­neh­mens­be­wer­tung

Die ver­gleichs­ori­en­tierte Methode erfolgt auf Basis von real erfolg­ten his­to­ri­schen, jedoch zeit­na­hen Unter­neh­mens­käu­fen bzw. ‑ver­käu­fen, die mit dem jeweils zur Unter­neh­mens­be­wer­tung anste­hen­den Unter­neh­men sub­stan­ti­ell und struk­tu­rell ver­gleich­bar sind. Mit die­sem Ansatz wird unter­stellt, dass ähn­li­che Unter­neh­men auf einem funk­tio­nie­ren­den Markt auch ähn­li­che Preise erzie­len müs­sen. Die­ser Logik fol­gend wird der Unter­neh­mens­wert sehr schnell und unkom­pli­ziert über ent­spre­chende Mul­­ti­­pli­­­ka­­tor-Ver­­­fah­­ren ermit­telt.

Im Grund­satz sind ver­gleichs­ori­en­tierte Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen jedoch nur typi­sche Durch­schnitts­werte für sub­stan­ti­ell und struk­tu­rell ver­gleich­bare Unter­neh­men, die ledig­lich als erste Schät­zung für den tat­säch­li­chen Unter­neh­mens­wert her­an­ge­zo­gen wer­den soll­ten. Eine pro­fes­sio­nelle Unter­neh­mens­be­wer­tung, die dem Ansatz des Metho­den­plu­ra­lis­mus folgt, stellt eine deut­lich bes­sere und ver­läß­li­chere Aus­sage zum tat­säch­li­chen Wert dar.

Exper­ten-Tipps zur Unter­neh­mens­nach­folge

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