Zukunft der Arbeit: Mittelstand – Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen | Förderung mit bis zu 50% Zuschuss
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Mit der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für den Forschungsschwerpunkt „Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial” im Rahmen des F&E‑Programms „Zukunft der Arbeit” als Teil des Dachprogramms„Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen” verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das technische und soziale Innovationspotenzial mittelständischer Unternehmen zu stärken, indem neue Konzepte und Werkzeuge der Arbeitsgestaltung und ‑organisation erforscht, entwickelt und umgesetzt werden.
1. Zuwendungszweck
Die fortschreitende Digitalisierung prägt schon heute die Art, wie Produktions- und Dienstleistungen erbracht werden können. Wirtschaft und Gesellschaft stehen gemeinsam vor der Herausforderung, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, um Qualität und Produktivität der Arbeitswelt zu steigern. Mit diesem Ziel müssen nachhaltige Digitalisierungskonzepte sowie Umsetzungsstrategien entwickelt werden, die neue Technologien, vorhandene Stärken und Strukturen sowie die Bedürfnisse der Menschen gleichermaßen berücksichtigen.
Dem Mittelstand kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Über 30 Mio. Menschen sind in rund 3,7 Mio. kleinen und mittelständischen Unternehmen beschäftigt und bilden einen Motor für Wachstum und Innovationen. Eine zukunftsfähige Arbeitswelt ist daher auf einen zukunftsfähigen Mittelstand angewiesen.
Die geförderten Projekte sollen dabei von konkreten betrieblichen Anwendungsfällen ausgehen und Fragestellungen zum digitalen Wandel der Arbeitswelt thematisieren, die eine Verwertbarkeit der Ergebnisse auch in anderen Unternehmen erwarten lassen. Die Vorhaben sollen konkrete Gestaltungsmöglichkeiten exemplarisch darstellen und erproben, die für die Arbeitswelt von morgen zum Standard werden können. Sie sollen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen im betrieblichen Alltag zu verbessern, Arbeitsplätze in Deutschland langfristig zu sichern bzw. neue Arbeitsplätze zu generieren und einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu leisten.
Im Rahmen dieser Wettbewerbsausschreibung ist das BMBF bestrebt, verstärkt die deutschen Übergangsregionen zu fördern. Partner aus diesen Regionen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen.
2. Gegenstand der Förderung
Die Förderrichtlinie ist eingebettet in das BMBF-Programm „Zukunft der Arbeit“. Das Programm hat das übergeordnete Ziel, gleichermaßen technologische und soziale Innovationen voranzubringen. Neue Arbeitsprozesse sollen gefördert und durch ein Miteinander der Sozialpartner vorangebracht werden. Die direkte Verwertbarkeit in Unternehmen und damit die Entfaltung einer gesellschaftlich relevanten Wirkung ist ein wesentliches Ziel. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen.
Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen, Forschungspartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteuren erfordern. Die F&E‑Themen müssen in einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit aufgegriffen werden, die auch entsprechende mittelständische Unternehmen einschließen soll. Zur Verwirklichung einer zukunftsweisenden, innovativen und sozialen Arbeitswelt sollen Inhalte entlang der neun Handlungsfelder des Programms „Zukunft der Arbeit“ bearbeitet werden:
- Soziale Innovationen durch neue Arbeitsprozesse ermöglichen
- Neue Arbeitsformen im Kontext von Globalisierung und Regionalisierung erforschen
- Arbeiten im Datennetz – digitale Arbeitswelt gestalten
- Kompetenzen im Arbeitsprozess entwickeln
- Neue Werte zwischen Produktion und Dienstleistung kreieren
- Mensch-Maschine-Interaktion für das neue digitale Miteinander
- Potenziale der Flexibilisierung für Beschäftigte und Unternehmen erschließen
- Gesundheit durch Prävention fördern
- Zukunft der Arbeit durch Nachhaltigkeit sichern – ökonomisch, ökologisch, sozial
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und mittelständische Unternehmen,
- staatliche und nicht-staatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Kammern und Verbände.
Im Rahmen dieser Wettbewerbsrunde sind Partner aus den deutschen Übergangsregionen besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen. Das BMBF ist zudem bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen.
KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung sowohl maximal 1.000 Beschäftigte als auch einen Jahresumsatz von maximal 100 Mio. Euro aufweisen.
4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.