Zukunft der Arbeit: Mit­tel­stand – Inno­va­tio­nen für die Pro­duk­tion, Dienst­leis­tung und Arbeit von mor­gen | För­de­rung mit bis zu 50% Zuschuss

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Mit der Richt­li­nie zur För­de­rung von Maß­nah­men für den For­schungs­schwer­punkt „Zukunft der Arbeit: Mit­tel­stand – inno­va­tiv und sozial” im Rah­men des F&E‑Programms „Zukunft der Arbeit” als Teil des Dach­pro­gramms„Inno­va­tio­nen für die Pro­duk­tion, Dienst­leis­tung und Arbeit von mor­gen” ver­folgt das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) das Ziel, das tech­ni­sche und soziale Inno­va­ti­ons­po­ten­zial mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men zu stär­ken, indem neue Kon­zepte und Werk­zeuge der Arbeits­ge­stal­tung und ‑orga­ni­sa­tion erforscht, ent­wi­ckelt und umge­setzt wer­den.

1. Zuwen­dungs­zweck

Die fort­schrei­tende Digi­ta­li­sie­rung prägt schon heute die Art, wie Pro­­duk­­ti­ons- und Dienst­leis­tun­gen erbracht wer­den kön­nen. Wirt­schaft und Gesell­schaft ste­hen gemein­sam vor der Her­aus­for­de­rung, die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung zu nut­zen, um Qua­li­tät und Pro­duk­ti­vi­tät der Arbeits­welt zu stei­gern. Mit die­sem Ziel müs­sen nach­hal­tige Digi­ta­li­sie­rungs­kon­zepte sowie Umset­zungs­stra­te­gien ent­wi­ckelt wer­den, die neue Tech­no­lo­gien, vor­han­dene Stär­ken und Struk­tu­ren sowie die Bedürf­nisse der Men­schen glei­cher­ma­ßen berück­sich­ti­gen.

Dem Mit­tel­stand kommt hier­bei eine beson­dere Bedeu­tung zu. Über 30 Mio. Men­schen sind in rund 3,7 Mio. klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men beschäf­tigt und bil­den einen Motor für Wachs­tum und Inno­va­tio­nen. Eine zukunfts­fä­hige Arbeits­welt ist daher auf einen zukunfts­fä­hi­gen Mit­tel­stand ange­wie­sen.

Die geför­der­ten Pro­jekte sol­len dabei von kon­kre­ten betrieb­li­chen Anwen­dungs­fäl­len aus­ge­hen und Fra­ge­stel­lun­gen zum digi­ta­len Wan­del der Arbeits­welt the­ma­ti­sie­ren, die eine Ver­wert­bar­keit der Ergeb­nisse auch in ande­ren Unter­neh­men erwar­ten las­sen. Die Vor­ha­ben sol­len kon­krete Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten exem­pla­risch dar­stel­len und erpro­ben, die für die Arbeits­welt von mor­gen zum Stan­dard wer­den kön­nen. Sie sol­len dazu bei­tra­gen, die Arbeits­be­din­gun­gen im betrieb­li­chen All­tag zu ver­bes­sern, Arbeits­plätze in Deutsch­land lang­fris­tig zu sichern bzw. neue Arbeits­plätze zu gene­rie­ren und einen Bei­trag zur Wett­be­werbs­fä­hig­keit Deutsch­lands zu leis­ten.

Im Rah­men die­ser Wett­be­werbs­aus­schrei­bung ist das BMBF bestrebt, ver­stärkt die deut­schen Über­gangs­re­gio­nen zu för­dern. Part­ner aus die­sen Regio­nen sind des­halb beson­ders auf­ge­for­dert, sich an den Ver­bund­pro­jek­ten zu betei­li­gen.

2. Gegen­stand der För­de­rung

Die För­der­richt­li­nie ist ein­ge­bet­tet in das BMBF-Pro­­gramm „Zukunft der Arbeit“. Das Pro­gramm hat das über­ge­ord­nete Ziel, glei­cher­ma­ßen tech­no­lo­gi­sche und soziale Inno­va­tio­nen vor­an­zu­brin­gen. Neue Arbeits­pro­zesse sol­len geför­dert und durch ein Mit­ein­an­der der Sozi­al­part­ner vor­an­ge­bracht wer­den. Die direkte Ver­wert­bar­keit in Unter­neh­men und damit die Ent­fal­tung einer gesell­schaft­lich rele­van­ten Wir­kung ist ein wesent­li­ches Ziel. Der Koope­ra­tion mit kom­pe­ten­ten Umset­zungs­trä­gern wird dabei große Bedeu­tung bei­gemes­sen.

Geför­dert wer­den risi­ko­rei­che, unter­neh­mens­ge­trie­bene und anwen­dungs­ori­en­tierte Ver­bund­pro­jekte, die ein arbeits­tei­li­ges und inter­dis­zi­pli­nä­res Zusam­men­wir­ken von Unter­neh­men, For­schungs­part­nern und gege­be­nen­falls wei­te­ren rele­van­ten Akteu­ren erfor­dern. Die F&E‑Themen müs­sen in einer vor­wett­be­werb­li­chen Zusam­men­ar­beit auf­ge­grif­fen wer­den, die auch ent­spre­chende mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men ein­schlie­ßen soll. Zur Ver­wirk­li­chung einer zukunfts­wei­sen­den, inno­va­ti­ven und sozia­len Arbeits­welt sol­len Inhalte ent­lang der neun Hand­lungs­fel­der des Pro­gramms „Zukunft der Arbeit“ bear­bei­tet wer­den:

  1. Soziale Inno­va­tio­nen durch neue Arbeits­pro­zesse ermög­li­chen
  2. Neue Arbeits­for­men im Kon­text von Glo­ba­li­sie­rung und Regio­na­li­sie­rung erfor­schen
  3. Arbei­ten im Daten­netz – digi­tale Arbeits­welt gestal­ten
  4. Kom­pe­ten­zen im Arbeits­pro­zess ent­wi­ckeln
  5. Neue Werte zwi­schen Pro­duk­tion und Dienst­leis­tung kre­ieren
  6. Mensch-Maschine-Inter­ak­­tion für das neue digi­tale Mit­ein­an­der
  7. Poten­ziale der Fle­xi­bi­li­sie­rung für Beschäf­tigte und Unter­neh­men erschlie­ßen
  8. Gesund­heit durch Prä­ven­tion för­dern
  9. Zukunft der Arbeit durch Nach­hal­tig­keit sichern – öko­no­misch, öko­lo­gisch, sozial

3. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind:

  1. kleine und mitt­lere Unter­neh­men (KMU) und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men,
  2. staat­li­che und nicht-staa­t­­li­che Hoch­schu­len (Uni­ver­si­tä­ten und Fach­hoch­schu­len), außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen,
  3. Kam­mern und Ver­bände.

Im Rah­men die­ser Wett­be­werbs­runde sind Part­ner aus den deut­schen Über­gangs­re­gio­nen beson­ders auf­ge­for­dert, sich an den Ver­bund­pro­jek­ten zu betei­li­gen. Das BMBF ist zudem bestrebt, den Anteil der Fach­hoch­schu­len in der For­schungs­för­de­rung zu erhö­hen.

KMU im Sinne die­ser För­der­richt­li­nie sind Unter­neh­men, die zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung sowohl maxi­mal 1.000 Beschäf­tigte als auch einen Jah­res­um­satz von maxi­mal 100 Mio. Euro auf­wei­sen.

4. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht­rück­zahl­ba­rer Zuschuss gewährt. Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft und für Vor­ha­ben von For­schungs­ein­rich­tun­gen, die in den Bereich der wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten fal­len, sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten. In der Regel kön­nen diese – je nach Anwen­dungs­nähe des Vor­ha­bens – unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben bis zu 50 % anteil­fi­nan­ziert wer­den. Nach BMBF-Grun­d­­sä­t­­zen wird eine ange­mes­sene Eigen­be­tei­li­gung – grund­sätz­lich min­des­tens 50 % der ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten – vor­aus­ge­setzt.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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