Zuschüsse für die Entwicklung von Elektronik- und Sensorsysteme für neuartige Robotikanwendungen
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Innovationen im Bereich der Elektronik- und Sensorsysteme für neuartige Robotikanwendungen. Diese sind:
1) Komponenten
2) Datenfusion und –interpretation
3) Systemintegration
4) Validierung, Test und Absicherung
Klassische, fest programmierte Robotersysteme werden heute immer mehr durch flexible und mobile Lösungen ersetzt. Roboter der neuen Generation agieren nicht mehr in fest abgegrenzten Sicherheitszonen, sondern in der Interaktion mit den Menschen in ihrer Umgebung oder sogar völlig autonom. Sie sind in der Lage, Aufgaben kontextsensitiv zu bearbeiten, das heißt ihr Verhalten der individuellen Situation entsprechend anzupassen. Diese erweiterten Fähigkeiten bilden die Grundlage für eine Vielzahl neuer teil- oder vollautomatischer Robotikdienste für den Menschen, die sich unter der Klasse der Servicerobotik vereinen lassen. Deren Einsatzgebiete sind mannigfaltig und reichen von der medizinischen Versorgung über die Rehabilitation, das Baugewerbe, der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft bis zu den Bereichen Transport, Logistik und Landwirtschaft. Aufgrund ihrer vielfältigen Eigenschaften und Fähigkeiten sind solche flexiblen Systeme ein Schlüsselelement einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft und Wirtschaft.
Deutschland ist in der „traditionellen“ industriellen Robotik gut aufgestellt und zählt zu den Technologieführern in diesem Segment. Diese starke Position gilt es, auch auf den Bereich der gewerblichen und privaten Robotik zu erweitern. Gerade in diesem Bereich sieht sich Deutschland in starker Konkurrenz zu außereuropäischen Wettbewerbern. Durch die vorliegende Förderrichtlinie soll ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden, im Rahmen von Forschungsprojekten mikroelektronische Innovationen entlang der Robotik-Wertschöpfungskette von der Komponentenebene bis zur Anwendung voranzutreiben und hierdurch zu einer nachhaltigen Stärkung der technologischen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschlands im Bereich der Servicerobotik beizutragen.
1. Zuwendungszweck
Das BMBF beabsichtigt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Elektronik- und Sensorsysteme für neuartige Robotikanwendungen“ zu fördern. Die Fördermaßnahme trägt zur Umsetzung der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung bei, indem sie die Innovationsdynamik der deutschen Industrie im Bereich der Mikroelektronik für Anwendungen in der Servicerobotik stärkt. In der neuen Hightech-Strategie wird das Forschungs- und Innovationsfeld „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“, welches den Rahmen dieser Förderbekanntmachung setzt, als prioritäre Zukunftsaufgabe benannt.
Erwartet werden innovative Lösungsvorschläge für die Verbesserung von Elektronik für Robotik, die in mindestens zwei konkrete Servicerobotik-Anwendungen münden und so eine breite Einsetzbarkeit belegen. Der Vorhabenerfolg ist anhand von Demonstratoren nachzuweisen. Untersuchungen zu Robustheit und Alltagstauglichkeit der entwickelten Demonstratoren können innerhalb des Vorhabens in geringem Umfang gefördert werden und sollten in der Regel vorgesehen werden. Sie sollen zur Praxistauglichkeit und Anwendbarkeit des entwickelten Systems führen und demonstrieren, dass eine Markteinführung möglich ist. Hierfür sollen Standards zur Qualitätssicherung Verwendung finden oder, wo noch nicht vorhanden, entworfen werden. Das zur Durchführung des Vorhabens erforderliche Know-how, ebenso wie das benötigte Equipment, muß im Wesentlichen bei den Verbundpartnern vorhanden sein.
Die Verbundvorhaben sollen im Rahmen einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit zwischen Industrieunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.
Die beteiligten Unternehmen müssen in der Lage sein, eine Verwertung der Vorhabenergebnisse zu leisten und eine entsprechende Planung vorlegen. Vorhaben mit einer strategischen Bedeutung für Servicerobotik-Anwendungen, die über die unmittelbare Verwertung im Konsortium hinausgehen, sind besonders erwünscht.
2. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht.
Darüber hinaus ist das BMBF bestrebt, den Anteil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Forschungsförderung zu erhöhen. Hochschulen, Fachhochschulen und technische Hochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundvorhaben zu beteiligen.
3. Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Lösung von gemeinsam vereinbarten industriegetriebenen Forschungsaufgaben (Verbundvorhaben). Die Forschungsaufgaben und ‑ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein. In den Vorhaben muß mindestens einer der genannten FuE-Aspekte als Schwerpunkt erkennbar sein. Auch sind die oben genannten Wertschöpfungsebenen zu benennen, auf die das Vorhaben abzielt. Die Vorhaben sollen die Grundlage für weiterführende Innovationsprozesse legen.
Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, deren Ergebnisse für die Dauer der Aktualität in der Bundesrepublik Deutschland verwertet werden und die so den Bildungs‑, Wissenschafts‑, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und weiter ausbauen. Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt.
4. Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50% für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.