Zuschüsse für die Ent­wick­lung von Elek­­tro­­nik- und Sen­sor­sys­teme für neu­ar­tige Robo­tik­an­wen­dun­gen

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) för­dert Inno­va­tio­nen im Bereich der Elek­­tro­­nik- und Sen­sor­sys­teme für neu­ar­tige Robo­tik­an­wen­dun­gen. Diese sind:

1) Kom­po­nen­ten
2) Daten­fu­sion und –inter­pre­ta­tion
3) Sys­tem­in­te­gra­tion
4) Vali­die­rung, Test und Absi­che­rung

Klas­si­sche, fest pro­gram­mierte Robo­ter­sys­teme wer­den heute immer mehr durch fle­xi­ble und mobile Lösun­gen ersetzt. Robo­ter der neuen Gene­ra­tion agie­ren nicht mehr in fest abge­grenz­ten Sicher­heits­zo­nen, son­dern in der Inter­ak­tion mit den Men­schen in ihrer Umge­bung oder sogar völ­lig auto­nom. Sie sind in der Lage, Auf­ga­ben kon­text­sen­si­tiv zu bear­bei­ten, das heißt ihr Ver­hal­ten der indi­vi­du­el­len Situa­tion ent­spre­chend anzu­pas­sen. Diese erwei­ter­ten Fähig­kei­ten bil­den die Grund­lage für eine Viel­zahl neuer teil- oder voll­au­to­ma­ti­scher Robo­tik­dienste für den Men­schen, die sich unter der Klasse der Ser­vice­ro­bo­tik ver­ei­nen las­sen. Deren Ein­satz­ge­biete sind man­nig­fal­tig und rei­chen von der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung über die Reha­bi­li­ta­tion, das Bau­ge­werbe, der Ver­­­sor­­gungs- und Ent­sor­gungs­wirt­schaft bis zu den Berei­chen Trans­port, Logis­tik und Land­wirt­schaft. Auf­grund ihrer viel­fäl­ti­gen Eigen­schaf­ten und Fähig­kei­ten sind sol­che fle­xi­blen Sys­teme ein Schlüs­sel­ele­ment einer zuneh­mend digi­ta­li­sier­ten Gesell­schaft und Wirt­schaft.

Deutsch­land ist in der „tra­di­tio­nel­len“ indus­tri­el­len Robo­tik gut auf­ge­stellt und zählt zu den Tech­no­lo­gie­füh­rern in die­sem Seg­ment. Diese starke Posi­tion gilt es, auch auf den Bereich der gewerb­li­chen und pri­va­ten Robo­tik zu erwei­tern. Gerade in die­sem Bereich sieht sich Deutsch­land in star­ker Kon­kur­renz zu außer­eu­ro­päi­schen Wett­be­wer­bern. Durch die vor­lie­gende För­der­richt­li­nie soll ein wesent­li­cher Bei­trag dazu geleis­tet wer­den, im Rah­men von For­schungs­pro­jek­ten mikro­elek­tro­ni­sche Inno­va­tio­nen ent­lang der Robo­­tik-Wer­t­­schöp­­fungs­­kette von der Kom­po­nen­ten­ebene bis zur Anwen­dung vor­an­zu­trei­ben und hier­durch zu einer nach­hal­ti­gen Stär­kung der tech­no­lo­gi­schen Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Wirt­schafts­stand­or­tes Deutsch­lands im Bereich der Ser­vice­ro­bo­tik bei­zu­tra­gen.

1. Zuwen­dungs­zweck

Das BMBF beab­sich­tigt For­­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben zum Thema „Elek­­tro­­nik- und Sen­sor­sys­teme für neu­ar­tige Robo­tik­an­wen­dun­gen“ zu för­dern. Die För­der­maß­nahme trägt zur Umset­zung der neuen Hig­h­­tech-Stra­­te­­gie der Bun­des­re­gie­rung bei, indem sie die Inno­va­ti­ons­dy­na­mik der deut­schen Indus­trie im Bereich der Mikro­elek­tro­nik für Anwen­dun­gen in der Ser­vice­ro­bo­tik stärkt. In der neuen Hig­h­­tech-Stra­­te­­gie wird das For­­schungs- und Inno­va­ti­ons­feld „Digi­tale Wirt­schaft und Gesell­schaft“, wel­ches den Rah­men die­ser För­der­be­kannt­ma­chung setzt, als prio­ri­täre Zukunfts­auf­gabe benannt.

Erwar­tet wer­den inno­va­tive Lösungs­vor­schläge für die Ver­bes­se­rung von Elek­tro­nik für Robo­tik, die in min­des­tens zwei kon­krete Ser­­vice­­ro­­bo­­tik-Anwen­­dun­­gen mün­den und so eine breite Ein­setz­bar­keit bele­gen. Der Vor­ha­ben­er­folg ist anhand von Demons­tra­to­ren nach­zu­wei­sen. Unter­su­chun­gen zu Robust­heit und All­tags­taug­lich­keit der ent­wi­ckel­ten Demons­tra­to­ren kön­nen inner­halb des Vor­ha­bens in gerin­gem Umfang geför­dert wer­den und soll­ten in der Regel vor­ge­se­hen wer­den. Sie sol­len zur Pra­xis­taug­lich­keit und Anwend­bar­keit des ent­wi­ckel­ten Sys­tems füh­ren und demons­trie­ren, dass eine Markt­ein­füh­rung mög­lich ist. Hier­für sol­len Stan­dards zur Qua­li­täts­si­che­rung Ver­wen­dung fin­den oder, wo noch nicht vor­han­den, ent­wor­fen wer­den. Das zur Durch­füh­rung des Vor­ha­bens erfor­der­li­che Know-how, ebenso wie das benö­tigte Equip­ment, muß im Wesent­li­chen bei den Ver­bund­part­nern vor­han­den sein.

Die Ver­bund­vor­ha­ben sol­len im Rah­men einer vor­wett­be­werb­li­chen Zusam­men­ar­beit zwi­schen Indus­trie­un­ter­neh­men, Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen durch­ge­führt wer­den.

Die betei­lig­ten Unter­neh­men müs­sen in der Lage sein, eine Ver­wer­tung der Vor­ha­ben­er­geb­nisse zu leis­ten und eine ent­spre­chende Pla­nung vor­le­gen. Vor­ha­ben mit einer stra­te­gi­schen Bedeu­tung für Ser­­vice­­ro­­bo­­tik-Anwen­­dun­­gen, die über die unmit­tel­bare Ver­wer­tung im Kon­sor­tium hin­aus­ge­hen, sind beson­ders erwünscht.

2. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft mit FuE-Kapa­­zi­­tät sowie Hoch­schu­len oder außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen. Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft müs­sen zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung eine Betriebs­stätte oder Nie­der­las­sung in Deutsch­land haben. Die Betei­li­gung klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men an die­ser För­der­maß­nahme ist aus­drück­lich erwünscht.

Dar­über hin­aus ist das BMBF bestrebt, den Anteil der Hoch­schu­len für ange­wandte Wis­sen­schaf­ten in der For­schungs­för­de­rung zu erhö­hen. Hoch­schu­len, Fach­hoch­schu­len und tech­ni­sche Hoch­schu­len sind des­halb beson­ders auf­ge­for­dert, sich an den Ver­bund­vor­ha­ben zu betei­li­gen.

3. Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist die Zusam­men­ar­beit meh­re­rer unab­hän­gi­ger Part­ner aus Wis­sen­schaft und Wirt­schaft zur Lösung von gemein­sam ver­ein­bar­ten indus­trie­ge­trie­be­nen For­schungs­auf­ga­ben (Ver­bund­vor­ha­ben). Die For­schungs­auf­ga­ben und ‑ziele müs­sen den Stand der Tech­nik deut­lich über­tref­fen und durch ein hohes wis­­sen­­schaf­t­­lich-tech­­ni­­sches sowie wirt­schaft­li­ches Risiko gekenn­zeich­net sein. In den Vor­ha­ben muß min­des­tens einer der genann­ten FuE-Aspekte als Schwer­punkt erkenn­bar sein. Auch sind die oben genann­ten Wert­schöp­fungs­ebe­nen zu benen­nen, auf die das Vor­ha­ben abzielt. Die Vor­ha­ben sol­len die Grund­lage für wei­ter­füh­rende Inno­va­ti­ons­pro­zesse legen.

Es wer­den aus­schließ­lich Vor­ha­ben geför­dert, deren Ergeb­nisse für die Dauer der Aktua­li­tät in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ver­wer­tet wer­den und die so den Bildungs‑, Wissenschafts‑, For­­schungs- und Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land stär­ken und wei­ter aus­bauen. Die För­de­rung ist in der Regel auf einen Zeit­raum von drei Jah­ren aus­ge­legt.

4. Art, Umfang und Höhe der För­de­rung

Die För­de­rung nach die­ser Richt­li­nie erfolgt in Form von nicht rück­zahl­ba­ren Zuschüs­sen von bis zu 50% für Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft. Bemes­sungs­grund­lage für Hoch­schu­len, For­­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Hel­m­holtz-Zen­­tren und der Fraun­ho­­fer-Gesel­l­­schaft die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen.

Deil­mann Busi­ness Con­sul­ting ist lang­jäh­rig auf die För­der­mit­tel­be­ra­tung von KMU spe­zia­li­siert. Wir haben bereits zahl­rei­che Pro­jekte mit Finan­zie­rungs­för­de­run­gen und Zuschüs­sen erfolg­reich beglei­tet. Durch unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen und unsere Erfah­rung in den Bean­tra­gungs­pro­zes­sen zeich­nen wir uns durch eine pro­fes­sio­nelle Ana­lyse, eine aus­ge­feilte Kon­zep­tion und eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung in der För­der­be­ra­tung aus.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

➦ Jetzt: För­der­mit­tel-Check für Ihr Unter­neh­men

Erhal­ten Sie mit uns einen Über­blick über Ihre För­der­mög­lich­kei­ten, wir bie­ten Ihnen kom­pe­tente Bera­tun­gen an. Unsere Exper­tise. Ihre Lösung.

Ihr För­der­mit­tel-Check