Zuschüsse für die zivile Sicher­heit – Kri­ti­sche Struk­tu­ren und Pro­zesse in Pro­duk­tion und Logis­tik

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

1. Zuwen­dungs­zweck

Die zivile Sicher­heit ist eine der prio­ri­tä­ren Zukunfts­auf­ga­ben für Lebens­qua­li­tät und Wohl­stand in Deutsch­land. Das Rah­men­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung „For­schung für die zivile Sicher­heit“ ver­folgt das Ziel, den Schutz der Gesell­schaft vor Bedro­hun­gen zu ver­bes­sern, die zum Bei­spiel durch Kata­stro­phen, Ter­ro­ris­mus, Kri­mi­na­li­tät und Groß­scha­dens­la­gen aus­ge­löst wer­den.

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) stellt den Schutz kri­ti­scher Infra­struk­tu­ren in den Mit­tel­punkt der För­de­rung. Ins­be­son­dere soll die Resi­li­enz von Pro­zes­sen und Struk­tu­ren in Pro­duk­tion und Logis­tik geför­dert wer­den, wobei der Fokus auf Berei­chen liegt, die im Sinne kri­ti­scher Infra­struk­tu­ren beson­ders schüt­zens­wert sind. Wei­tere För­der­richt­li­nien wer­den sich unter ande­rem auf Gesun­d­heits- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen sowie Ver­sor­gungs­in­fra­struk­tu­ren kon­zen­trie­ren.

2. Gegen­stand der För­de­rung

Pro­duk­tion und Logis­tik spie­len nicht nur bei der Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung eine zen­trale Rolle. Sie sind auch für die Wirt­schafts­stand­orte Deutsch­land und Öster­reich von ele­men­ta­rer Bedeu­tung. Die Glo­ba­li­sie­rung und die zuneh­mende Digi­ta­li­sie­rung haben bereits in den ver­gan­ge­nen Jah­ren zu dyna­mi­schen Ent­wick­lun­gen geführt, die sich im Zusam­men­hang mit dem Wan­del hin zur Wirt­schaft 4.0 noch beschleu­ni­gen wer­den.

Die Rea­li­sie­rung von dezen­tra­len, sich selbst orga­ni­sie­ren­den und steu­ern­den Pro­­duk­­ti­ons- und Logis­tik­pro­zes­sen bie­tet viel­fäl­tige Mög­lich­kei­ten – von wei­te­ren Pro­­duk­­ti­­vi­­täts- und Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen bis hin zu neuen Pro­duk­ten und Geschäfts­mo­del­len. Die inter­de­pen­den­ten, mit­ein­an­der ver­netz­ten Pro­zesse bei den Akteu­ren sowie ent­lang der Wert­schöp­fungs­ket­ten füh­ren aber auch zu einer stark stei­gen­den Kom­ple­xi­tät. Dabei ist es essen­ti­ell, dass auch die bestehen­den Lösun­gen zur Sicher­stel­lung der Ver­füg­bar­keit und Inte­gri­tät von Waren und Dienst­leis­tun­gen kon­ti­nu­ier­lich wei­ter ent­wi­ckelt wer­den.

Gegen­stand der För­de­rung sind anwen­dungs­ori­en­tierte For­schungs­ar­bei­ten zur Erhö­hung der Resi­li­enz von beson­ders schüt­zens­wer­ten Pro­zes­sen und Struk­tu­ren in Pro­duk­tion und Logis­tik, unter ande­rem im Zusam­men­hang mit dem Wan­del hin zur Wirt­schaft 4.0. Im Fokus der vor­lie­gen­den Richt­li­nie ste­hen dabei ins­be­son­dere fol­gende Aspekte:

v Pro­duk­tion und Logis­tik als schüt­zens­werte Infra­struk­tur: Grund­le­gende Unter­su­chun­gen zur Bedeu­tung kri­ti­scher Pro­­duk­­ti­ons- und Logis­tik­be­rei­che für Indus­trie­stand­orte in Deutsch­land sowie zur Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit kri­ti­schen Waren­grup­pen (wie zum Bei­spiel Nah­rungs­mit­tel und Medi­ka­mente),
v inno­va­tive Ansätze zur Model­lie­rung und Ana­lyse kom­ple­xer, inter­de­pen­den­ter Pro­­duk­­ti­ons- und Lie­fer­ket­ten im Hin­blick auf kri­ti­sche Struk­tu­ren und Pro­zesse, Risi­ken und Vul­nerabi­li­tä­ten sowie zur Gefah­ren­vor­her­sage unter Berück­sich­ti­gung mög­li­cher Kas­ka­den­ef­fekte als Grund­lage für ein moder­nes Risi­ko­ma­nage­ment,
v Metho­den zur Ana­lyse des Sicher­heits­ni­veaus und der Zuver­läs­sig­keit von beson­ders schüt­zens­wer­ten Ele­men­ten in Pro­­duk­­ti­ons- und Lie­fer­ket­ten sowie zur Bewer­tung von mög­li­chen Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung des Sicher­heits­ni­veaus und der Zuver­läs­sig­keit unter Berück­sich­ti­gung aktu­el­ler Ent­wick­lun­gen im Zusam­men­hang mit Indus­trie 4.0 (Ver­net­zun­gen, Mani­pu­la­tio­nen, Angriffe),
v Lösun­gen zur Prä­ven­tion, zur Erken­nung und zur Behe­bung von Stö­run­gen und Scha­dens­fäl­len – von Sicher­heits­stra­te­gien im Zusam­men­hang mit dem Ein­satz von „Internet-of-Things“-Technologien für Indus­trie 4.0 Pro­duk­ti­ons­pro­zesse über die Anwen­dung von Block­chain-Tech­­no­­lo­­gien zur Erhö­hung der Zuver­läs­sig­keit und Sicher­heit kom­plet­ter Pro­­duk­­ti­ons- oder Lie­fer­ket­ten bis hin zu Lösungs­an­sät­zen zur Siche­rung der Infor­ma­ti­ons­ver­tei­lung in Pro­­duk­­ti­ons- und Logis­tik­pro­zes­sen nach Scha­dens­er­eig­nis­sen,
v Anpas­sungs­stra­te­gien für ein robus­tes Busi­ness Con­ti­nuity Manage­ment im Zuge von Wirt­schaft 4.0 sowie Ansätze für neue zukunfts­fä­hige Sicher­heits­ser­vices, Dienst­leis­tun­gen, Geschäfts­mo­delle und Sys­tem­lö­sun­gen im Bereich Pro­duk­tion und Logis­tik.
v Bei den For­schungs­ar­bei­ten soll grund­sätz­lich ein ganz­heit­li­cher Ansatz unter Berück­sich­ti­gung von Tech­no­lo­gie, Orga­ni­sa­tion und Per­so­nal ver­folgt wer­den. In die­sem Zusam­men­hang spie­len auch zukunfts­ori­en­tierte Ansätze zur Aus‑, Fort- und Wei­ter­bil­dung eine wich­tige Rolle. Lösungs­an­sätze kön­nen den Schwer­punkt auf ein­zelne Akteure und/​​oder die kom­plexe Wert­schöp­fungs­kette legen.

3. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind:

v Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft
v Hoch­schu­len, For­­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen
v Behör­den und deren For­schungs­ein­rich­tun­gen sowie ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen
v Behör­den, Kom­mu­nen, Betrei­ber kri­ti­scher Infra­struk­tu­ren
v Sicher­heits- und Ret­tungs­kräfte (Poli­zei, Feu­er­wehr, Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen, Kata­stro­phen­schutz usw.)
v Unter­neh­men der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft

4. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

Die Zuwen­dung erfolgt als nicht rück­zahl­bare Pro­jekt­zu­schuß­för­de­rung. Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten, die in der Regel – je nach Anwen­dungs­nähe des Vor­ha­bens – bis zu 50 % anteil­fi­nan­ziert wer­den kön­nen.

Bemes­sungs­grund­lage für Hoch­schu­len, For­­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Hel­m­holtz-Zen­­tren – HZ – und der Fraun­ho­­fer-Gesel­l­­schaft – FhG – die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen.

Bei For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len wird zusätz­lich zu den zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.

Deil­mann Busi­ness Con­sul­ting ist lang­jäh­rig auf die För­der­mit­tel­be­ra­tung von KMU spe­zia­li­siert. Wir haben bereits zahl­rei­che Pro­jekte mit Finan­zie­rungs­för­de­run­gen und Zuschüs­sen erfolg­reich beglei­tet. Durch unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen und unsere Erfah­rung in den Bean­tra­gungs­pro­zes­sen zeich­nen wir uns durch eine pro­fes­sio­nelle Ana­lyse, eine aus­ge­feilte Kon­zep­tion und eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung in der För­der­be­ra­tung aus.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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