Zuschüsse für For­schungs­vor­ha­ben der Inno­­va­­ti­ons- und Tech­nik­ana­lyse (ITA)

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

1. Gegen­stand der För­de­rung

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung (BMBF) för­dert Ein­­zel- und Ver­bund­pro­jekte, die neu­ar­tige wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nisse, Chan­cen und Her­aus­for­de­run­gen des gesell­schaft­li­chen und tech­no­lo­gi­schen Wan­dels gene­rie­ren. Fol­gende The­men­be­rei­che wer­den geför­dert:

The­men­feld 1: Künst­li­che Intel­li­genz und vir­tu­elle Rea­li­tä­ten

Künst­li­che Intel­li­genz, intel­li­gente Algo­rith­men sowie erwei­terte und vir­tu­elle Rea­li­tät sind Tech­no­lo­gien, die künf­tig ver­mehrt ein­ge­setzt wer­den und ver­mut­lich bald all­täg­lich sind. Deren Ein­satz eröff­net Chan­cen und Risi­ken im pri­va­ten Leben sowie im gesell­schaft­lich poli­ti­schen Bereich, bei Gesund­heit und Bil­dung.

In einer Welt mit ver­netz­ten und intel­li­gen­ten Sys­te­men, die selb­stän­dig und effi­zi­ent Pro­bleme lösen, stel­len sich zudem Fra­gen nach der Auto­no­mie und den Ent­schei­dungs­spiel­räu­men und ‑befug­nis­sen der Men­schen. Hier spielt die Frage nach Ent­schei­dungs­frei­heit als (ethi­sche und recht­li­che) Ver­ant­wor­tung sowie die Befä­hi­gung, die Kon­se­quen­zen des eige­nen Han­delns ein­schät­zen zu kön­nen, eine wich­tige Rolle.

v Wie wirkt die Inter­ak­tion von künst­li­chen Sys­te­men unter­ein­an­der und mit mensch­li­chen Akteu­ren auf die jewei­li­gen Ent­schei­dungs­kal­küle?
v Wie wirkt sich die mensch­li­che Ent­schei­dungs­fin­dung im All­tags­le­ben und bei Lebens­ent­schei­dun­gen aus?
v Wel­che Mög­lich­kei­ten und wel­che Beschrän­kun­gen der mensch­li­chen Selbst­be­stim­mung erge­ben sich aus dem all­täg­li­chen Umgang mit küns­t­­lich-intel­­li­­gen­­ten?
v Wie beein­flußt die Exis­tenz von künst­li­chen Figu­ren das mensch­li­che Selbst­bild und Selbst­be­wußt­sein?
v Wo eröff­nen künst­li­che Intel­li­genz und erwei­terte bzw. vir­tu­elle Rea­li­tät (z. B. im Bil­dungs­be­reich) Poten­tiale für den Ein­zel­nen und die Gesell­schaft?

The­men­feld 2: Digi­tale Platt­form­sys­teme

Die Ent­wick­lung sowie die Inter­ak­tion und Ver­net­zung digi­ta­ler Platt­for­men (soziale Netz­werke im Inter­net, Ver­­­gleichs- und Bewer­tungs­por­tale, Such­ma­schi­nen, App Stores, Online-Mark­t­­plätze und Medi­en­platt­for­men) mit dem dazu­ge­hö­ren­den Gesamt­sys­tem an Ange­bo­ten und Betei­lig­ten (Digi­tal Eco-Sys­­tem) wur­den bis­lang bei wei­tem nicht hin­rei­chend erfaßt. Die Ent­wick­lung digi­ta­ler Platt­for­men kann zu Effi­zi­enz­ge­win­nen und der Akti­vie­rung von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern mit ihren Talen­ten, ihrem Wis­sen und ihren Inter­es­sen füh­ren, Kol­la­bo­ra­tion und Zusam­men­halt stär­ken, aber auch die Des­in­te­gra­tion der Gesell­schaft in homo­gene, gegen­sei­tig abge­grenzte Com­mu­ni­ties ver­stär­ken. Es ist bis­lang offen, wie digi­tale Platt­form­sys­teme unter Ein­be­zie­hung aller erwünsch­ten Kon­se­quen­zen und Neben­fol­gen bei den wich­ti­gen Kri­te­rien der Nach­hal­tig­keit abschnei­den wer­den. Es stellt sich auch die Frage, inwie­fern sich digi­tale Platt­form­sys­teme auf soziale Pro­zesse des Aus­han­delns, der Par­ti­zi­pa­tion und der Teil­habe am sozia­len, wirt­schaft­li­chen und kul­tu­rel­len Leben aus­wir­ken. Auch das zuneh­mende Ver­wi­schen der Gren­zen zwi­schen pri­va­ter und öffent­li­cher Sphäre kann unter­schied­li­che Aus­wir­kun­gen haben. Glei­ches gilt für die Abgren­zung von Arbeit bzw. Arbeits­zeit und Frei­zeit (Stich­wort Zeit­sou­ve­rä­ni­tät) und die Tren­nung von kom­mer­zi­el­len und nicht kom­mer­zi­el­len Akti­vi­tä­ten. Schließ­lich stellt sich die Frage, ob sich Wert­schöp­fung inter­na­tio­nal in Rich­tung domi­nie­ren­der Betrei­ber von Platt­for­men ver­schiebt.

The­men­feld 3: Kul­tu­relle Diver­si­tät

Die Ver­net­zung und Zusam­men­ar­beit sind die zen­tra­len Her­aus­for­de­run­gen der Gestal­tung inno­va­ti­ver Öko-Sys­­teme. Das Manage­ment kul­tu­rel­ler Diver­si­tät schafft große Chan­cen und Her­aus­for­de­run­gen für die Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit von Unter­neh­men, For­schungs­ein­rich­tun­gen und Hoch­schu­len. Es stellt sich die Frage nach Erfolgs­mo­del­len in der Zusam­men­ar­beit hete­ro­ge­ner Teams, Insti­tu­tio­nen und Akteure in Inno­va­ti­ons­pro­zes­sen.

Kul­tu­relle Diver­si­tät kann Impulse auf allen Ebe­nen set­zen – von der (Aus-)Bildung über neue Beschäf­ti­gungs­mo­delle bis hin zur kon­kre­ten sozia­len oder tech­ni­schen Inno­va­tion, da sie neue Sicht­wei­sen eröff­net. Uni­ver­si­tä­ten, Betrie­ben, aber auch Ver­ei­nen usw. kommt dabei als Labore für Diver­si­tät und wech­sel­sei­ti­ges Ler­nen eine wich­tige Rolle zu. Grund­sätz­lich wirft Migra­tion viel­fäl­tige Fra­gen auf, die von Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit bis zu neuen Bedar­fen rei­chen.

The­men­feld 4: Par­ti­zi­pa­ti­ons­fä­hig­keit

Par­ti­zi­pa­tion, d. h. die Betei­li­gung von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern in For­schung & Inno­va­tion, spielt eine immer wich­ti­gere Rolle. Im Zuge der fort­schrei­ten­den Bedeu­tung par­ti­zi­pa­ti­ver Ver­fah­ren im Kon­text poli­ti­scher Pla­­nungs- und Ent­schei­dungs­pro­zesse und der Inte­gra­tion von Kun­den in Inno­va­ti­ons­pro­zesse (z. B. Open Inno­va­tion) und For­schung (z. B. Citi­zen Sci­ence) stellt sich die Frage nach den not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen und Gren­zen. Das The­men­feld 4 befaßt sich expli­zit mit der Par­ti­zi­pa­ti­ons­fä­hig­keit als eine die­ser Vor­aus­set­zun­gen.

Wel­che Fähig­kei­ten und Befä­hi­gun­gen müs­sen gestärkt oder ent­wi­ckelt wer­den, damit Par­ti­zi­pa­tion ihre gesell­schaft­li­chen Poten­tiale ent­fal­ten kann, d. h. als posi­ti­ver Trei­ber von Ent­wick­lun­gen und als sinn­volle Ergän­zung gesell­schafts­re­le­van­ter Poli­tik wirkt, und wel­che For­men von „Empower­ment“ kön­nen dazu bei­tra­gen? Wel­che Rolle spie­len hier Aspekte der Kom­ple­xi­täts­re­duk­tion, der Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung und Medi­en­nut­zung?

2. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt im Rah­men von wis­sen­schaft­li­chen Ein­zel­pro­jek­ten und Ver­bund­pro­jek­ten sind staat­li­che und pri­vate, staat­lich aner­kannte Hoch­schu­len und außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen in Deutsch­land sowie Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft – ins­be­son­dere kleine und mitt­lere Unter­neh­men (KMU), die zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung eine Betriebs­stätte oder Nie­der­las­sung in Deutsch­land haben.

3. Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

Die Antrag­stel­ler müs­sen durch Vor­ar­bei­ten ins­be­son­dere im betref­fen­den Fach­ge­biet und The­men­feld aus­ge­wie­sen sein. Die not­wen­di­gen For­schungs­ar­bei­ten sind unter Berück­sich­ti­gung und Dar­stel­lung der wis­sen­schaft­li­chen Risi­ken (zu erwar­tende theo­re­ti­sche und empi­ri­sche Her­aus­for­de­run­gen, usw.) zu pla­nen.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwen­dun­gen

Die Zuwen­dun­gen kön­nen im Wege der Pro­jekt­för­de­rung für einen Zeit­raum von bis zu 24 Mona­ten als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse gewährt wer­den.
Die Höhe der Zuwen­dung pro Vor­ha­ben rich­tet sich im Rah­men der ver­füg­ba­ren Mit­tel nach den Erfor­der­nis­sen des bean­trag­ten Vor­ha­bens. Die Zuwen­dung sollte die Gesamt­för­der­summe von 400.000 Euro pro Ein­­zel- bzw. Ver­bund­pro­jekt nicht über­schrei­ten. Auch Vor­ha­ben mit kür­ze­rer Lauf­zeit bzw. gerin­ge­rem För­der­be­darf wer­den adres­siert. Es ist ein gemein­sa­mer Start der Pro­jekte zum 1. Novem­ber 2018 geplant.

Bemes­sungs­grund­lage für Hoch­schu­len, For­­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Hel­m­holtz-Zen­­tren und der Fraun­ho­­fer-Gesel­l­­schaft die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen. Bei For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len wird auf die Bun­des­zu­wen­dung eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt. Die Pro­jekt­pau­schale ist in der bean­trag­ten För­der­summe zu berück­sich­ti­gen, die genannte Höchst­summe der Zuwen­dung gilt inklu­sive der Pro­jekt­pau­schale.

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten, die in der Regel – je nach Anwen­dungs­nähe des Vor­ha­bens – bis zu 50 % bezu­schußt wer­den.

Deil­mann Busi­ness Con­sul­ting ist lang­jäh­rig auf die För­der­mit­tel­be­ra­tung von KMU spe­zia­li­siert. Wir haben bereits zahl­rei­che Pro­jekte mit Finan­zie­rungs­för­de­run­gen und Zuschüs­sen erfolg­reich beglei­tet. Durch unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen und unsere Erfah­rung in den Bean­tra­gungs­pro­zes­sen zeich­nen wir uns durch eine pro­fes­sio­nelle Ana­lyse, eine aus­ge­feilte Kon­zep­tion und eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung in der För­der­be­ra­tung aus.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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