Zuschüsse für Forschungsvorhaben der Innovations- und Technikanalyse (ITA)
Axel Deilmann
Unternehmensberater
1. Gegenstand der Förderung
Das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Einzel- und Verbundprojekte, die neuartige wissenschaftliche Erkenntnisse, Chancen und Herausforderungen des gesellschaftlichen und technologischen Wandels generieren. Folgende Themenbereiche werden gefördert:
Themenfeld 1: Künstliche Intelligenz und virtuelle Realitäten
Künstliche Intelligenz, intelligente Algorithmen sowie erweiterte und virtuelle Realität sind Technologien, die künftig vermehrt eingesetzt werden und vermutlich bald alltäglich sind. Deren Einsatz eröffnet Chancen und Risiken im privaten Leben sowie im gesellschaftlich politischen Bereich, bei Gesundheit und Bildung.
In einer Welt mit vernetzten und intelligenten Systemen, die selbständig und effizient Probleme lösen, stellen sich zudem Fragen nach der Autonomie und den Entscheidungsspielräumen und ‑befugnissen der Menschen. Hier spielt die Frage nach Entscheidungsfreiheit als (ethische und rechtliche) Verantwortung sowie die Befähigung, die Konsequenzen des eigenen Handelns einschätzen zu können, eine wichtige Rolle.
v Wie wirkt die Interaktion von künstlichen Systemen untereinander und mit menschlichen Akteuren auf die jeweiligen Entscheidungskalküle?
v Wie wirkt sich die menschliche Entscheidungsfindung im Alltagsleben und bei Lebensentscheidungen aus?
v Welche Möglichkeiten und welche Beschränkungen der menschlichen Selbstbestimmung ergeben sich aus dem alltäglichen Umgang mit künstlich-intelligenten?
v Wie beeinflußt die Existenz von künstlichen Figuren das menschliche Selbstbild und Selbstbewußtsein?
v Wo eröffnen künstliche Intelligenz und erweiterte bzw. virtuelle Realität (z. B. im Bildungsbereich) Potentiale für den Einzelnen und die Gesellschaft?
Themenfeld 2: Digitale Plattformsysteme
Die Entwicklung sowie die Interaktion und Vernetzung digitaler Plattformen (soziale Netzwerke im Internet, Vergleichs- und Bewertungsportale, Suchmaschinen, App Stores, Online-Marktplätze und Medienplattformen) mit dem dazugehörenden Gesamtsystem an Angeboten und Beteiligten (Digital Eco-System) wurden bislang bei weitem nicht hinreichend erfaßt. Die Entwicklung digitaler Plattformen kann zu Effizienzgewinnen und der Aktivierung von Bürgerinnen und Bürgern mit ihren Talenten, ihrem Wissen und ihren Interessen führen, Kollaboration und Zusammenhalt stärken, aber auch die Desintegration der Gesellschaft in homogene, gegenseitig abgegrenzte Communities verstärken. Es ist bislang offen, wie digitale Plattformsysteme unter Einbeziehung aller erwünschten Konsequenzen und Nebenfolgen bei den wichtigen Kriterien der Nachhaltigkeit abschneiden werden. Es stellt sich auch die Frage, inwiefern sich digitale Plattformsysteme auf soziale Prozesse des Aushandelns, der Partizipation und der Teilhabe am sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben auswirken. Auch das zunehmende Verwischen der Grenzen zwischen privater und öffentlicher Sphäre kann unterschiedliche Auswirkungen haben. Gleiches gilt für die Abgrenzung von Arbeit bzw. Arbeitszeit und Freizeit (Stichwort Zeitsouveränität) und die Trennung von kommerziellen und nicht kommerziellen Aktivitäten. Schließlich stellt sich die Frage, ob sich Wertschöpfung international in Richtung dominierender Betreiber von Plattformen verschiebt.
Themenfeld 3: Kulturelle Diversität
Die Vernetzung und Zusammenarbeit sind die zentralen Herausforderungen der Gestaltung innovativer Öko-Systeme. Das Management kultureller Diversität schafft große Chancen und Herausforderungen für die Innovationsfähigkeit von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Es stellt sich die Frage nach Erfolgsmodellen in der Zusammenarbeit heterogener Teams, Institutionen und Akteure in Innovationsprozessen.
Kulturelle Diversität kann Impulse auf allen Ebenen setzen – von der (Aus-)Bildung über neue Beschäftigungsmodelle bis hin zur konkreten sozialen oder technischen Innovation, da sie neue Sichtweisen eröffnet. Universitäten, Betrieben, aber auch Vereinen usw. kommt dabei als Labore für Diversität und wechselseitiges Lernen eine wichtige Rolle zu. Grundsätzlich wirft Migration vielfältige Fragen auf, die von Innovationsfähigkeit bis zu neuen Bedarfen reichen.
Themenfeld 4: Partizipationsfähigkeit
Partizipation, d. h. die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Forschung & Innovation, spielt eine immer wichtigere Rolle. Im Zuge der fortschreitenden Bedeutung partizipativer Verfahren im Kontext politischer Planungs- und Entscheidungsprozesse und der Integration von Kunden in Innovationsprozesse (z. B. Open Innovation) und Forschung (z. B. Citizen Science) stellt sich die Frage nach den notwendigen Voraussetzungen und Grenzen. Das Themenfeld 4 befaßt sich explizit mit der Partizipationsfähigkeit als eine dieser Voraussetzungen.
Welche Fähigkeiten und Befähigungen müssen gestärkt oder entwickelt werden, damit Partizipation ihre gesellschaftlichen Potentiale entfalten kann, d. h. als positiver Treiber von Entwicklungen und als sinnvolle Ergänzung gesellschaftsrelevanter Politik wirkt, und welche Formen von „Empowerment“ können dazu beitragen? Welche Rolle spielen hier Aspekte der Komplexitätsreduktion, der Informationsbeschaffung und Mediennutzung?
2. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt im Rahmen von wissenschaftlichen Einzelprojekten und Verbundprojekten sind staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
3. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Antragsteller müssen durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet und Themenfeld ausgewiesen sein. Die notwendigen Forschungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der wissenschaftlichen Risiken (zu erwartende theoretische und empirische Herausforderungen, usw.) zu planen.
4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Zuwendung sollte die Gesamtfördersumme von 400.000 Euro pro Einzel- bzw. Verbundprojekt nicht überschreiten. Auch Vorhaben mit kürzerer Laufzeit bzw. geringerem Förderbedarf werden adressiert. Es ist ein gemeinsamer Start der Projekte zum 1. November 2018 geplant.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird auf die Bundeszuwendung eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Die Projektpauschale ist in der beantragten Fördersumme zu berücksichtigen, die genannte Höchstsumme der Zuwendung gilt inklusive der Projektpauschale.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % bezuschußt werden.
Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.